Preisgestaltung Nutzungsrecht

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    • Preisgestaltung Nutzungsrecht

      Hallo,

      ich stehe gerade vor der grandiosen Situation, dass ein Jung-Unternehmer mich fürs Fotografieren seiner Werbefotos engagieren möchte. Und nun steht die Frage vor der Tür, wieviel soll ich für die Nutzungsrechte der Fotos verlangen?

      Auf der Innungs-Seite gibt es ja einen "Honorarrechner" in dem eine Orientierungshilfe für Nutzungshonorare gezeigt wird.
      Mein Kunde hätte gerne alle Rechte an den Fotos. Also Veröffentlichung im Internet, Print, aber auch das Recht der Umgestaltung der Fotos wenn notwendig.

      Es gibt zu dem Thema so viele verschiedene Meinungen - von 25,- EUR pro Bild bis hinauf zu 1.000,- EUR. Da wollte ich euch als Profis mal fragen, ob ihr mit dem Thema schon konfrontiert wurdet und wie ihr damit umgegangen seid.

      Herzlichen Dank,
      Gerhard
    • äh - naja. du wirst hier genauso unterschiedliche meinungen hören.
      bzw. scheinst du ja zum club der "profis" zu gehören. preisgestaltung ist letztendlich was individuelles und der honorarrechner der innung ist ein guter ansatzpunkt. zumal solch umfangsreiche nutzungsrechte im laufe der jahre ja eigentlich mehr einbringen sollten als die produktionskosten - wie gesagt: eigentlich.
      da das ein uneingeschränktes buy-out zu werden scheint, bist du am oberen ende gut angesiedelt.
      gleich vorab: dein auftraggeber hat damit wahrscheinlich nicht gerechnet. falls doch, gratuliere ich ihm.

      falls du gar keinen ansatzpunkt hast: die WKO bietet in regelmäßigen abständen kalkulationsseminare an :)
      viel erfolg.
    • ralph42 schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Es beginnt hier: Kennst du deine Kosten?


      Wenn ich jetzt Moderator wäre, würde ich fragen, ob Du schon wieder zu viel Zeit hast ;) :daumenhoch:


      Abseits aller Polemiken:

      Ein offner Austausch unter den "jungen" FotografInnen über Kalkulation und Preisgestaltung wäre glaube ich ein spannendes Thema für ein solches Forum. (Wie bei jedem Thema nur für den Teil, dens interessiert).
    • @Gerhard

      Solltest du nach allen Berechnungen und Recherchen zu folgendem Punkt kommen:
      "Eigentlich müsste ich X verlangen, aber realistischerweise wird er nur Y bezahlen können. Ich will den Auftrag trotzdem, auch zum Preis Y, will mir aber meine (Wunsch-)Preise nicht ruinieren"

      dann hilft vielleicht diese Überlegung:

      Der (potentielle) Auftraggeber ist Jungunternehmer, du offenbar auch. Ihr solltet also Verständnis für die Situation des jeweils anderen haben.
      Daher könnte man anbieten: Der Preis ist X (die kalkulierte Idealsumme). Weil ich selbst auch erst ein Portfolio aufbauen muss, biete ich in dieser Aufbauzeit (und nur da) folgende Rabatte an: A% bis zum soundsovielten, B% bis danunddann und C% bis zujenemtermin. Danach gelten die Listenpreise.
    • Ich bin immer wieder erstaunt dass man sich diese Frage erst dann stellt wenn ein Kunde anfragt. Wenn man so wie du die Fotografie als Beruf betreibt sollte doch schon zu Beginn eine Preisgestaltung geplant sein.

      Einfach gesagt sollte diene Preisgestaltung so sein dass nach Abzug aller Fixkosten noch so viel über bleibt dass dein Eiskasten immer gefüllt ist.

      Zum anderen hängt es auch davon ab welche Umsätze, Gewinne oder Ziele dein Kunde aus den Werbefotos erreichen will. Der Kunde hat sicher eine Idee, ein Konzept wie diese Werbefotos gestalten sein sollen und deine Überlegung sollte nun so sein wie und mit welchem Aufwand du das umsetzen kannst und ob du dazu auch in der technischen und kreativen Lage bist. Wie sollen wir dir daher einen Preis sagen wenn wir diese Rahmenbedingungen und die finanziellen Mittel die der Kunde bereit stellt, gar nicht kennen.

      Wenn du an so ein Projekt nur mit einem "Nutzungsrechner" und ähnlichem ran gehst liegst du sowieso falsch.

      LG
      Hans Martin
    • Da liegst du jetzt sowieso falsch. (Zu dem Thema gab es vor kurzem einen Thread)

      Der Auftraggeber hat mit Vergabe des Auftrags und Bezahlung bereits ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Fotos. Deswegen ist es eben wichtig bereits bei der Preisgestaltung des Auftrags dass zu berücksichtigen.

      LG
      Hans Martin
    • komet1 schrieb:

      Der Auftraggeber hat mit Vergabe des Auftrags und Bezahlung bereits ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Fotos.


      Hat er nicht. Das kommt auf die Vertragsgestaltung an.

      Ich nehme an du meinst den selben Thread wie ich. Es kann sein, dass ein Auftraggeber in einigen wenigen Fällen (zB. wegen des Rechts am eigenen Bild) anderen (und eventuell auch dem Fotografen) die Veröffentlichung untersagen kann. Das heißt aber noch lange nicht, dass er sie selbst nutzen darf.
    • Doch hat er Wolfi.

      Der Auftraggeber erlangt eine Werknutzungsbewilligung die es im erlaubt die erstellten Werke (Fotos) für den vereinbarten Zweck zu benützen. Das ohne ein nachträgliches Nutzungsrecht.

      Ein Nutzungsrecht braucht der Auftraggeber dann wenn er diese Fotos auch für andere Zwecke als im Vertrag vereinbart verwenden will.
      LG
      Hans Martin
    • Fotodesign Unterleithner schrieb:

      Natürlich kenne ich meine Kosten :) . Um die Auftragskosten bzw. den Preis dafür ging es auch gar nicht,


      Ich habe auch nicht von den "Auftragskosten" geschrieben, sondern von Kosten.

      Du hattest einen Auftrag 1, bei dem du Fotos gemacht hast und Rechte in einem bestimmten Umfang verkauft hast.
      Durch die Abwicklung des Auftrages selbst sind Kosten entstanden, der hoffentlich verbliebene Rest des Honorars trägt zur Deckung der Fix- und Mischkosten (und wenns geht zum Gewinn) bei.

      Der Verkauf von weiter gehenden Rechten ist ein neuer Auftrag mit erfreulicherweise prozentual relativ hohem Deckungsbeitrag. Es ist ein Auftrag, der zu kalkulieren ist, wie jeder andere auch und dafür ist es hilfreich, deine Kosten zu kennen und zu wissen, was du verdienen willst oder musst.
    • komet1 schrieb:

      Der Auftraggeber erlangt eine Werknutzungsbewilligung die es im erlaubt die erstellten Werke (Fotos) für den vereinbarten Zweck zu benützen. Das ohne ein nachträgliches Nutzungsrecht.


      ja genau, und nur für den. Und es sist nur dann ein ausschließliches Recht, wenn das auch ausdrücklich so vereinbart wurde.

      komet1 schrieb:

      Ein Nutzungsrecht braucht der Auftraggeber dann wenn er diese Fotos auch für andere Zwecke als im Vertrag vereinbart verwenden will.


      Genau darum geht es ja offenbar. Zumindest gehe ich davon aus, sonst würde ja die Frage keinen Sinn machen.
    • webwolfi schrieb:

      ja genau, und nur für den. Und es sist nur dann ein ausschließliches Recht, wenn das auch ausdrücklich so vereinbart wurde.
      Nein dieses Recht hat der Auftraggeber auch ohne es ausdrücklich zu vereinbaren.


      Es kann ja durchaus sein das bei einem Auftrag mehrere Urheberrechtsträger sind. z.B. ein gemalter Hintergrund damit gibt es den Künstler mir Urheberrecht (Hintergrund) und den Fotografen (Fotos) mit Urheberrecht. Wenn nur einer der beiden einem Nutzungsrecht nicht zustimmen würde bleibt der Auftraggeber auf den Fotos sitzen. Er hätte sie zwar bezahlt aber dürfte sie nicht verwenden.
      Der Gesetzgeber geht daher davon aus dass der Auftraggeber, wenn keine Nutzungsrechte vereinbart wurden, er diese Nutzungsbewilligung zu dem im Auftrag bestimmten Zweck besitzt.



      LG
      Hans Martin
    • komet1 schrieb:

      webwolfi schrieb:

      ja genau, und nur für den. Und es sist nur dann ein ausschließliches Recht, wenn das auch ausdrücklich so vereinbart wurde.
      Nein dieses Recht hat der Auftraggeber auch ohne es ausdrücklich zu vereinbaren.


      Es kann ja durchaus sein das bei einem Auftrag mehrere Urheberrechtsträger sind. z.B. ein gemalter Hintergrund damit gibt es den Künstler mir Urheberrecht (Hintergrund) und den Fotografen (Fotos) mit Urheberrecht. Wenn nur einer der beiden einem Nutzungsrecht nicht zustimmen würde bleibt der Auftraggeber auf den Fotos sitzen. Er hätte sie zwar bezahlt aber dürfte sie nicht verwenden.
      Der Gesetzgeber geht daher davon aus dass der Auftraggeber, wenn keine Nutzungsrechte vereinbart wurden, er diese Nutzungsbewilligung zu dem im Auftrag bestimmten Zweck besitzt.



      LG
      Hans Martin


      Abgesehen davon, dass das Thema hier die Preisgestaltung ist:

      Ausschließliches Nutzungsrecht hieße, dass der Urheber es nicht auch einem Dritten einräumen kann. Und das kann er natürlich, es sei denn es ist ausdrücklich anders vereinbart (oder es sprechen besondere Gründe, wie das Recht am eigenen Bild dagegen).

      Dein Beispiel berührt ein anderes Thema. Der Auftraggeber kann im Normalfall darauf vertrauen, dass der Fotograf das "Recht am Hintergrund" hat und (im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks) weitergeben darf. Das heißt nicht, dass er es deshalb auch tatsächlich erworben hat. Im Zweifel kann er sich -sollte er vom "Hintergrundrechteinhaber" belangt werden- am Fotografen schadlos halten.
    • Es gibt für die Kalkulation gewissen kaufmännische Grundästze, es gibt branchenübliche Richtwerte aber dennoch ist es immer sher von der Situation abhängig.

      Produktfotografie für einen Betrieb der mit Kleinmetallteilen, umschrieben wir es einfach mal mit "Schrauben", handelt, Sortimentumfang 1000 Produkte. Die Fotos sollen künfitg für einen Katalog und einen Onlineshop verwendet werden. Du baust dir ein Set auf, stellst die Kamera auf ein Stativ, richtest das Licht ein - du spielst ein wenig rum um das Setup so hinzubekommen das es wirklich passt, das kann schon eine ganze Weile dauern. Und dann geht es wie am Fließband dahin: Schraube hinlegen, auslösen, Schraube umdrehen, auslösen, nächste Schraube - bei 1000 Schrauben hast du bestimmt 3 Tage Arbeit, wenn du je Produktfoto EUR 2 bekommst hast du in diesen 3 Tagen sehr gut verdient.

      Andere Aufgabenstellung, die Firma Palmers klopf an deine Türe, du sollst ein Plakatfoto schießen. Klare Aufgabenstellung, klare Vorgabe wie es werden soll, was es aussagen soll. Dennoch hast du viel Vorbereitungsarbeit, du musst dir Gedanken über die Ausleuchtung machen, uvw. - Viel Vorbereituing, Viel Nachbearbeitung. Du machst in diesem Fall nur 1 Foto (klar machst du mehr, aber gebraucht wird nur eines) , und für dieses eine Foto würde ich den Aufwand auch mit ca. 3 Tagen ansetzen. Somit wirst in diesem Fall mit 2 Euro wie im obigen Beispiel nicht durchkommen.

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