Innung fördert Unternehmensberatung für FotografInnen

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    • Innung fördert Unternehmensberatung für FotografInnen

      gute Sache!

      da fällt mir nur ein: "wer seid ihr und was habt ihr mit den Leuten von der Innung genacht?" :)


      die Landesinnung Wien der Berufsfotografen hat gemeinsam mit dem Wifi Wien Unternehmensberatung eine Förderkooperation ins Leben gerufen.

      20x 8 Beratungsstunden voll gefördert

      20 Berufsfotografen haben die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch einen auf Berufsfotografen spezialisierten Unternehmensberater. Der Umfang der Beratungsleistung beträgt bis zu 8 Stunden *).

      30x 7 Beratungsstunden voll gefördert, 1 Stunde Selbstbehalt

      Weitere 30 Berufsfotografen haben ebenfalls die Möglichkeit einer individuellen Beratung von bis zu 8 Stunden durch einen spezialisierten Unternehmensberater mit lediglich 1 Stunde Selbstbehalt **).

      Inhalt:
      Das Schwerpunktthema der Beratungsaktion sind die Bereiche Kostenrechnung und Controlling. Das bedeutet für den Berufsfotografen konkret:


      Wo sind meine versteckten Kostentreiber?
      Wie verdiene ich genug?
      Wie plane ich notwendige Investitionen?
      Steuerschonendes Wirtschaften!


      Allgemeine Voraussetzungen:

      Rechtzeitige Anmeldung - „First-Come-First-Serve Prinzip“
      Aktive Gewerbeberechtigung in der Landesinnung Wien der Berufsfotografen


      Das Angebot ist bis zum 30. September 2014, für maximal 50 Mitglieder der Landesinnung Wien der Berufsfotografen limitiert und es gilt das „First-Come-First-Serve Prinzip“.
      Die Beratung ist streng vertraulich. Es gelten die aktuellen Richtlinien für geförderte Beratungen des Wifi Wien.

      *) Der Stundensatz beträgt EUR 74,- netto, der zu 100 % gefördert ist. (Die USt. ist vom Unternehmer zu tragen bzw. Durchlaufposition).

      **) Der Stundensatz beträgt EUR 74,- netto, 7 Stunden sind zu 100% der Nettokosten gefördert. Der Unternehmer trägt daher lediglich die Kosten von 1 Stunde (€ 74,-). (Die USt. auf den Gesamtbetrag ist vom Unternehmer zu tragen bzw. Durchlaufposition).
    • **) Der Stundensatz beträgt EUR 74,- netto, 7 Stunden sind zu 100% der Nettokosten gefördert. Der Unternehmer trägt daher lediglich die Kosten von 1 Stunde (€ 74,-). (Die USt. auf den Gesamtbetrag ist vom Unternehmer zu tragen bzw. Durchlaufposition).

      Rechnung müsste theoretisch so aussehen:

      Nettoertrag: 74,--
      20% MwSt.: 118,40
      Bruttobetrag: 192,40

      Diese Rechnung nimmt dir kein Finanzamt ab.

      Wo ist da mein Denkfehler?
    • cityrookie schrieb:

      **) Der Stundensatz beträgt EUR 74,- netto, 7 Stunden sind zu 100% der Nettokosten gefördert. Der Unternehmer trägt daher lediglich die Kosten von 1 Stunde (€ 74,-). (Die USt. auf den Gesamtbetrag ist vom Unternehmer zu tragen bzw. Durchlaufposition).

      Rechnung müsste theoretisch so aussehen:

      Nettoertrag: 74,--
      20% MwSt.: 118,40
      Bruttobetrag: 192,40

      Diese Rechnung nimmt dir kein Finanzamt ab.

      Wo ist da mein Denkfehler?


      Wird wohl so laufen:

      1) Unternehmer bezahlt Rechnung über Gesamtbetrag, was eine normale, vorsteherabzugsfähige Rechnung ist.
      2) Unternehmer erhält Förderung von der WK, die ist zwar eine Einnahme, aber kein Umsatz.

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