Kamera gebraucht kaufen: worauf achten?

    • ich würd in erster Linie auf die Anzahl der Auslösungen achten
      in zweiter Linie auf den optischen Zustand

      und "da ja Garantie, Rückgabe, Umtausch usw ausgeschlossen sind"
      würd ich mir den Zustand bzw die Fehlerfreiheit bestätigen lassen, weil bei Nichtvorliegen dieser zugesicherten Eigenschaften gehts dann nicht mehr um "Garantie, Rückgabe, Umtausch usw" sondern um Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrages.
    • mach wie bei einem Gebrauchtwagenkauf einen Kaufvertrag.

      da kann der Verkäufer ruhig anführen "ohne Garantie und Gewährleistung", denn falls nach dem Kauf ein Mangel auftritt, der nachweislich verschwiegen wurde, dann fällt die Textpassage "ohne Garantie und Gewährleistung" flach und der Verkäufer muss dafür grade stehen.
    • RAI1 schrieb:

      mach wie bei einem Gebrauchtwagenkauf einen Kaufvertrag.

      da kann der Verkäufer ruhig anführen "ohne Garantie und Gewährleistung", denn falls nach dem Kauf ein Mangel auftritt, der nachweislich verschwiegen wurde

      Hört sich gut an, aber Beweis mal das der Verschwiegen wurde, bzw das der vorher schon vorhanden war?
      Ein Restrisiko bleibt beim Gebrauchtkauf immer, allerdings hab ich schon viel gekauft verwendet und wieder verkauft und bisher hab ich keinen Defekt gehabt.

      Wenn der Verschluß nach 3 Monaten und 1000 klicks die Grätsche macht oder die Hauptplatine die Segel streicht kannst das nie irgendwie vom Verkäufer reklamieren.
    • fotomartin.at schrieb:

      RAI1 schrieb:

      mach wie bei einem Gebrauchtwagenkauf einen Kaufvertrag.

      da kann der Verkäufer ruhig anführen "ohne Garantie und Gewährleistung", denn falls nach dem Kauf ein Mangel auftritt, der nachweislich verschwiegen wurde

      Hört sich gut an, aber Beweis mal das der Verschwiegen wurde, bzw das der vorher schon vorhanden war?
      Ein Restrisiko bleibt beim Gebrauchtkauf immer, allerdings hab ich schon viel gekauft verwendet und wieder verkauft und bisher hab ich keinen Defekt gehabt.

      Wenn der Verschluß nach 3 Monaten und 1000 klicks die Grätsche macht oder die Hauptplatine die Segel streicht kannst das nie irgendwie vom Verkäufer reklamieren.

      du hast schon recht, sowas zu beweisen ist als Laie nicht ganz einfach, aber wenn man einen Privatrechtsschutz hat und man eventuell im äußersten Härtefall den Gang zu Gericht erwägt, erledigt das dann sowieso ein Sachverständiger.

      aber im Normalfall einfach die Kamera vor Ort für sich ausreichend testen, aber dennoch kann ein Kaufvertrag (grade bei höheren Summen) nie Schaden.
    • fotomartin.at schrieb:

      ... und der Privatverkäufer es auch unterschreiben würde?

      Habe ich auch schon einmal gemacht.

      Datum, Ort, Kaufbetrag und dann den Lieferumfang beschrieben. Vielleicht noch den Zusatz, dass es als funktionstüchtig (nach eigener kontrolle) übergeben wurde. Mehr kann man nicht verlangen. Man kann ja auch reinschreiben, dass es "so wie es ist" übergeben wurde. Und wenn es so ist/war, wird der Verkäufer auch kein Problem damit haben.
    • golfiwang schrieb:

      fotomartin.at schrieb:

      ... und der Privatverkäufer es auch unterschreiben würde?

      Habe ich auch schon einmal gemacht.

      Datum, Ort, Kaufbetrag und dann den Lieferumfang beschrieben. Vielleicht noch den Zusatz, dass es als funktionstüchtig (nach eigener kontrolle) übergeben wurde. Mehr kann man nicht verlangen. Man kann ja auch reinschreiben, dass es "so wie es ist" übergeben wurde. Und wenn es so ist/war, wird der Verkäufer auch kein Problem damit haben.

      so ähnlich würde ich es auch machen:

      Ort, Datum
      Verkäufername & Käufername
      vollständiger Produktname, Seriennummer & enthaltener Lieferumfang
      "Käufer konnte sich vor Ort von Funktion & Zustand überzeugen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift"
      "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keine Garantie & Gewährleistung bzw. Rücknahme"

      mit Vertrag ist in der Regel (fast) immer besser als ohne, da du im Notfall wenigstens was Schriftliches in der Hand hast.

      aber das muss jeder für sich selbst entscheiden und ab welcher Summe für jeden Einzelnen ein Vetrag Sinn macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RAI1 ()

    • RAI1 schrieb:

      mach wie bei einem Gebrauchtwagenkauf einen Kaufvertrag.

      da kann der Verkäufer ruhig anführen "ohne Garantie und Gewährleistung", denn falls nach dem Kauf ein Mangel auftritt, der nachweislich verschwiegen wurde, dann fällt die Textpassage "ohne Garantie und Gewährleistung" flach und der Verkäufer muss dafür grade stehen.


      RAI1 schrieb:


      "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keine Garantie & Gewährleistung bzw. Rücknahme"

      mit Vertrag ist in der Regel (fast) immer besser als ohne, da du im Notfall wenigstens was Schriftliches in der Hand hast.


      Ist aber jetzt ein Widerspruch? entweder gilt ohne Garantie, Gewährleistung bzw Rücknahme oder es fällt flach??
    • Die Anzahl der Auslösungen und der Allgemeinzustand rundherum sagen schon etwas aus.

      Normal reicht das auch schon weitestgehend. ZB 30tsd Auslösungen sind normal kein Problem.
      da von den 150-300tsd ja erst wenig aufgebraucht wurde.
      Die Auslösungen sind da nur ein indikator, weil ein Verschluss kann repariert werden.

      Der Allgemeinzustand (zB MAcken und Kratzer) lässt auf Stürze und rohe Behandlung schliessen (oder eben sorgsame Behandlung)

      Von einem Kauf ohne Schachtel und Zubehör und insbesondere die Originalpapiere solltest du aus etischen Gründen
      verweigern. Könnte geklaut sein. Wenn nicht ist der Besitzer zumindest nicht sehr sorgsam gewesen.
      Weiters ist es sehr seltsam, wenn die Übergabe an anonymen Orten geschieht. Der Verkäufer könnte seine
      wahre Identität verbergen wollen, um sich einer allfälligen Reklamation zu entziehen.

      Einen Kaufvertrag ist sicher nicht verkehrt. Umgekehrt sind Erstbesitzer mit Ur-Original-Rechnung
      ebenso vertrauenswürdiger.

      Belege von Reinigung und Reparaturen sind ein Indikator, dass die Cam zumindest pfleglich behandelt wurde.
      Muss aber nicht sein.

      Als eigenen technischen Test würde ich ein Stangenobjektiv empfehlen und sehen ob der AF bei Benützung eines Statives auch bei mehreren Versuchen die Schärfe genau sitzt und ob es Geräusche oder Probleme bei der Bedienung der Räder und Knöpfe gibt.
      Weiters sollte das Objektiv ohne Spiel auf dem Mount sitzen und sich trotzdem leicht auf- und abnehmen lassen.

      Last but not least gibt es von Nikon ein Check and Clean Service.

      Wenn zB. der Verkäufer akzeptiert, bei entdeckten schweren Mängeln die Cam zurück zu nehmen ist auch das ein Indikator als Kaufempfehlung.
      und Du bekommst gleich eine saubere Cam.

      Hope it helps & lg Andreas
    • fotomartin.at schrieb:

      RAI1 schrieb:

      mach wie bei einem Gebrauchtwagenkauf einen Kaufvertrag.

      da kann der Verkäufer ruhig anführen "ohne Garantie und Gewährleistung", denn falls nach dem Kauf ein Mangel auftritt, der nachweislich verschwiegen wurde, dann fällt die Textpassage "ohne Garantie und Gewährleistung" flach und der Verkäufer muss dafür grade stehen.


      RAI1 schrieb:


      "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, keine Garantie & Gewährleistung bzw. Rücknahme"

      mit Vertrag ist in der Regel (fast) immer besser als ohne, da du im Notfall wenigstens was Schriftliches in der Hand hast.


      Ist aber jetzt ein Widerspruch? entweder gilt ohne Garantie, Gewährleistung bzw Rücknahme oder es fällt flach??

      du hast mich vermutlich falsch verstanden.

      wenn jetzt in einem Kaufvertrag steht "ohne Garantie, Gewährleistung...." gilt dies nur, wenn das verkaufte Objekt keine nachweislichen verschwiegenen Mängel aufweist.
      sollte dies im Härtefall vor Gericht ein Sachverständiger feststellen, so tritt die Vertragsklausel außer Kraft.

      keine Frage, dass die Nachweisbarkeit eines verschwiegenen Mangels keine einfache Sache ist und natürlich sollte man eine Privatrechtsschutzversicherung haben, die solche Sachen abdeckt, sonst lohnt es sich nicht, hier rechtliche Schritte zu erwägen.
    • keine Frage, dass die Nachweisbarkeit eines verschwiegenen Mangels keine einfache Sache ist und natürlich sollte man eine Privatrechtsschutzversicherung haben

      Sorry aber damit können nur die Rechtsanwälte Freude haben, damit könntest jeden Gebrauchtverkauf knicken oder kannst du ausschließen das deine Kamera keinen Mangel hat?

      wenn jetzt in einem Kaufvertrag steht "ohne Garantie, Gewährleistung...." gilt dies nur.....


      Muss mal direkt nen Anwalt darüber befragen, normal muss das gelten was im Vertrag steht, wenn du unterschreibst bist mit den Bedingungen einverstanden, wennst das nicht bist unterschreibst nicht und kaufst nicht, zwingt dich ja keiner das Ding zu nehmen, vielleicht sollte man beim Zustand noch "wie besichtigt und ausprobiert" einfügen.

      Stell dir mal vor du hast ne Kamera gekauft, die hat in ein paar Monaten einen Schaden, Hersteller stellt fest Platinenbruch durch Stoß o. Fall wie willst Beweisen das das nicht bei dir passiert ist?
    • fotomartin.at schrieb:

      keine Frage, dass die Nachweisbarkeit eines verschwiegenen Mangels keine einfache Sache ist und natürlich sollte man eine Privatrechtsschutzversicherung haben

      Sorry aber damit können nur die Rechtsanwälte Freude haben, damit könntest jeden Gebrauchtverkauf knicken oder kannst du ausschließen das deine Kamera keinen Mangel hat?

      wenn jetzt in einem Kaufvertrag steht "ohne Garantie, Gewährleistung...." gilt dies nur.....


      Muss mal direkt nen Anwalt darüber befragen, normal muss das gelten was im Vertrag steht, wenn du unterschreibst bist mit den Bedingungen einverstanden, wennst das nicht bist unterschreibst nicht und kaufst nicht, zwingt dich ja keiner das Ding zu nehmen, vielleicht sollte man beim Zustand noch "wie besichtigt und ausprobiert" einfügen.

      Stell dir mal vor du hast ne Kamera gekauft, die hat in ein paar Monaten einen Schaden, Hersteller stellt fest Platinenbruch durch Stoß o. Fall wie willst Beweisen das das nicht bei dir passiert ist?

      klar kann niemand ausschließen, dass seine Kamera einen Mangel hat.
      wie schon erwähnt, muss im Härtefall aber bewiesen werden, dass es sich um einen von mir als Verkäufer bewusst verschwiegenen Mangel handelt.
      erst bei Verdacht auf einen verschwiegenen Mangel, kann ich als Käufer die Vertragsklausel bzgl. Garantie & Gewährleistung anfechten...

      hier noch ein Link, den ich eben gefunden habe:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • fotomartin.at schrieb:


      keine Frage, dass die Nachweisbarkeit eines verschwiegenen Mangels keine einfache Sache ist und natürlich sollte man eine Privatrechtsschutzversicherung haben

      Sorry aber damit können nur die Rechtsanwälte Freude haben, damit könntest jeden Gebrauchtverkauf knicken oder kannst du ausschließen das deine Kamera keinen Mangel hat?

      wenn jetzt in einem Kaufvertrag steht "ohne Garantie, Gewährleistung...." gilt dies nur.....


      Muss mal direkt nen Anwalt darüber befragen, normal muss das gelten was im Vertrag steht, wenn du unterschreibst bist mit den Bedingungen einverstanden, [...]
      Nein, so ist es eben nicht. Verträge die durch Drohung, List oder Irrtum zustande kommen sind eben nicht rechtskräftig. Wenn dir also jemand sagt die Kamera hat 5000 Auslösungen und du kaufst sie, kommst nach einer Woche drauf sie hat 50.000 Auslösungen hast du gute Chancen dein Geld zurück zu bekommen. In der KFz-Branche ähnlich mit manipulierten Kilometerständen.

      Generell - persönlicher Kontakt kann durch nichts ersetzt werden, ich sag den Leuten immer sie sollen zu mir kommen, sich das Teil in Ruhe anschauen und ausprobieren. Unter Umständen muss man da ein wenig mehr Zeit aufwenden aber die Chance Hehlerware oder defektes Gerät zu kaufen sinkt drastisch.
    • QuickMick schrieb:

      Nein, so ist es eben nicht. Verträge die durch Drohung, List oder Irrtum zustande kommen sind eben nicht rechtskräftig.
      Damit ist jeder Kaufvertrag unnötig
      Wenn dir also jemand sagt die Kamera hat 5000 Auslösungen und du kaufst sie, kommst nach einer Woche drauf sie hat 50.000 Auslösungen hast du gute Chancen dein Geld zurück zu bekommen. In der KFz-Branche ähnlich mit manipulierten Kilometerständen.
      Das ist aber so ziemlich der einzige Beweisbare Fall

      Generell - persönlicher Kontakt kann durch nichts ersetzt werden, ich sag den Leuten immer sie sollen zu mir kommen, sich das Teil in Ruhe anschauen und ausprobieren. Unter Umständen muss man da ein wenig mehr Zeit aufwenden aber die Chance Hehlerware oder defektes Gerät zu kaufen sinkt drastisch.

      Dem stimme ich zu, dennoch glaubst du ernsthaft das der Käufer deiner Kamera nach 4 Monaten zu dir kommen kann und sie dir zurückbringen kann, weil er sich beim kauf geirrt hat? Würdest du ne kaputte Kamera zurücknehmen weil die Platine ev schon vorher nen Haarriss hat, der Verschluß ausnahmsweise mal bei 35000 Klicks die Grätsche macht.

      Die große Frage bei sowas ist die Frage der Beweislast. Trägt die der Käufer und muss Beweisen das die Kamera schon beim kauf nen Schuß weg hatte, so hat er die Arschkarte. Trägt die der Verkäufer und muss Beweisen das er sie ohne Mängel übergeben hat, so wäre das das Ende jeglicher Privatverkäufe.

      Hehlerware ist wieder ein anderes Kapitel, ich kaufe im normalfall nichts ohne Originalrechnung und OVP und ab 300.- nur mehr persönlich abgeholt.
    • fotomartin.at schrieb:

      Die große Frage
      +1

      Weiters möge man bedenken, dass all die Mühe den Verkäufer am Gesäß oder gar an wichtigeren Teilen fest zu nageln,
      geht weitestgehend an der Realität vorbei.
      Ein Standard-Kaufvertrag ist sicher kein Fehler. Seine Original Rechnung Rechnung mit vermerkter Seriennummer auch.
      Wenn der Verkäufer einem vereinbarten Check durch eine Werkstatt zustimmt wäre man auf der richtigen Seite.

      Das was man prüfen kann, soll man unbedingt prüfen.
      Aussehen der Cam, Probebilder machen, Anzahl der Auslösungen,
      Gängigkeit der Räder und Knöpfe, Gängigkeit des Mount, Funktion des AF.

      Eine Durchleuchtung des Hintergrundes des Verkaufs ist sicher zweckmäßig:
      Gibt sich der Verkäufern einer glaubhaften Umgebung oder Übergabe am Westbahnhof ?
      Ist das Soziale Umfeld für einen Hobbyfotografen glaubhaft ?
      Lässt der Verkäufer den Käufer in Ruhe testen, oder drängt er schnell zum Abschluss ?
      Ist die sonstige Ware ein Schrott ?
      Zeigt der Verkäufer vielleicht seine neue Cam oder gemachte Bilder her, weil er selbst ein Liebhaber ist ?

      Auch die längere aktive Mitgliedschaft im Forum hier erscheint mir ein nettes Indiz für einen seriösen Verkäufer.

      Gell Martin 8)

      Hope it helps & lg Andreas

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