VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

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    • "Berufsfotograf" wurde möglicherweise gewählt um so die Eingenschaft der hauptberuflichen Betätigung hervor zu heben.

      Vielleicht teils auch, um den Stand des Pressefotografen "als amateurhafte Dilettanten" da stehen zu lassen und
      um sich gegen die "Kunstfotografen" (die es bis Heute nicht gibt) abzugrenzen.

      Anstatt dessen wurde auch der scheinbar minderwertige Begriff des "Fotodesigners" geschaffen
      (der dem Klang nach weder etwas von Kunst noch von Handwerk versteht,
      und auf die Stufe eines Mustergestalters für Tapeten reduziert wird)

      Tatsächlich ist mit dem Urteil ein manipulatives bis zuletzt gehaltenes Kartenhaus zusammengestürzt, dass bis zum Schluss
      nur noch mit Spucke zusammengeklebt wurde, da immer wackeliger....

      Es wird Zeit, dass in die Standesvertretung neuer Wind durch all die offeneren Teilnehmer einkehrt.
      Insbesondere sollten sich auch die Pressefotografen gleichberechtigt einbringen.

      Hope it helps & lg Andreas
    • webwolfi schrieb:

      morgenrot schrieb:

      Warum eigentlich Berufsfotograf und nicht Fotograf?
      Es heisst ja auch Elektriker resp. Schlosser und nicht Berufselektriker oder Berufsschlosser.


      die Bezeichnung wurde noch in der eingeführt wo noch nicht alle Materialien zur Gesetzesentstehung elektronisch vorlagen Darum gibt es die Dokumente, denen die Überlegungen dazu zu entnehmen sind, nur in Bibliotheken.

      Hintergund ist vermutlich der Umstand, dass es relativ viele Freizeitfotografen gibt und dass, wenn sich jemand öffentlich als "Fotograf" bezeichnet, es zu Problemen kommen könnte in der Abgrenzung zum Beruf. (Sinnlose Klagen und Anzeigen).

      "Schlosser", "Installateur" etc. bezeichnet auch im allgemeinen Sprachgebrauch zumindest klar einen Beruf wenn auch nicht immer eindeutig ein Gewerbe. Beim Begriff "Fotograf" ist das im allgemeinen Sprachgebrauch eben nicht so klar.

      Das hatscht aber ordentlich, ob ich Freizeitfotograf bin oder nicht, ist doch wurscht, mit dem Gewerbeschein und der Bezeichnung Fotograf kann ich den Beruf des Fotografen ausüben, darauf lief das ganze doch hinaus.
      Für mich insinuiert die Bezeichnung Berufsfotograf eine Abgrenzung zum Freizeitfotografen, die es eben nunmehr (mit dem Gewerbeschein, den jeder lösen kann) nicht mehr gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von morgenrot ()

    • morgenrot schrieb:

      Das hatscht aber ordentlich, ob ich Freizeitfotograf bin oder nicht, ist doch wurscht, mit dem Gewerbeschein und der Bezeichnung Fotograf kann ich den Beruf des Fotografen ausüben, darauf lief das ganze doch hinaus.
      Für mich insinuiert die Bezeichnung Berufsfotograf eine Abgrenzung zum Freizeitfotografen, die es eben nunmehr (mit dem Gewerbeschein, den jeder lösen kann) nicht mehr gibt.


      Doch die Abgrenzung gibt es eben schon und das ist der Punkt.

      Der Berufsfotograf hat einen entsprechenden Gewerbeschein und darf damit gegen Geld fotografieren, der Freizeitfotograf hat keinen und darf das eben nicht. Genau diesen Unterschied will der Unterschied im Wort klarstellen.

      Dass das Gewerbe prinzipiell jedem offen steht, ist dabei unerheblich.
    • Ich kann mir für die Wahl "Berufsfotograf" auch folgendes vorstellen:
      Wenn alle "neuen" nun zB nur "Fotograf" bezeichnet würden könnten diese evtl. nun wieder gegen die begriffliche Ungleichbehandlung mit den bisherigen meistergeprüften "Berufsfotografen" klagen.

      Vielleicht wollte man dem gleich vorgreifen und der Einfachheit halber die bisherige Gewerbebezeichnung "Berufsfotograf" weiterführen.
    • das ist ja im Prinzip egal, wie das Gewerbe nun heißt. Morgenrots Einwurf war ja berechtigt, ich hab das in einem früheren Posting in diesem Thread mit ähnlichen Beispiel ja selbst schon erwähnt (bei mir waren es glaub ich Berufsinstallateure und Berufstischler.) Ich habe nur versucht zu erklären, wie Juristenhirne vermutlich auf die Idee gekommen sind.

      Mein manchmal ähnlich seltsam denkender Juristen-Hirnteil meint, dass es derzeit besser ist, wenn am Gewerbeschein das gleiche steht, wie bei den Meistern. Das ist aber eine Sache für die Akten und nicht fürs Ego.
    • Nein, denn das ist eine weit verbreitete verkürzte Wiedergabe des Gleichheitsgrundsatzes, die zu Missverständnissen führt. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet ja nicht die Unterscheidung oder gebietet umgekehrt keine Unterscheidung, sondern er verbietet die Anknüpfung eines Tatbestandes an bestimmte (verpönte) Kriterien. (Darüber hinaus judiziert der VfGH noch ein allgemeines Sachlichkeitsgebot, was allerdings äußerst umstritten ist.)

      Also nur weil man irgendeine Prüfung gemacht hat, erwächst daraus verfassungsrechtlich noch lange kein Anspruch auf eine eigene Berufsbezeichnung, was aber umgekehrt auch nicht heißt, dass eine eigene Berufsbezeichnung verboten wäre. Das liegt in der politischen Entscheidung des Gesetzgebers.

      Dass der erlaubte Tätigkeitsumfang zwischen geprüften oder nichtgeprüften Fotografen identisch sein muss, ist hingegen auf Grund der Erwerbsausübungsfreiheit zwingend, da stellt sich die Frage des Gleichheitssatzes nicht.
    • Heute hab ich mich am Gewerbeamt Spittal Drau erkundigt wie es denn nun mit meiner Ab und Anmeldung vom Pressefotografen auf Berufsfotografen steht. Diese habe ich am 02.01.2014 per Mail gesendet. Die Freundliche Dame hat mir dann erklärt das es seit Gestern einen neuen Wortlaut für den Pressefotografen ohne Einschränkung gibt. FOTOGRAF UND FOTODESIGN. Aber das sie sich da nicht ganz im Klaren ist ob dieser auch so uneingeschränkt ist. ? Beim Thema Video ... sei er doch sehr eingeschränkt. Eigentlich ist das Thema für mich zur Zeit nicht wichtig aber sicher auch nicht von Vorteil wenn es dieses ausschließt. Sie gab mir eine Nummer in Wien bei der ich mich erkundigen sollte. Die Dame in Wien wiederum hat mit erklärt das der Wortlaut Fotograf, Fotodesign, Berufsfotograf... natürlich frei wählbar sei und sie mir empfiehlt den Wortlaut Berufsfotograf zu wählen um auf jenen Fall auf der sicheren Seite zu sein.
      FOTOGRAF UND FOTODESIGN wird einfach umgemeldet Berufsfotogarf muß ab und an gemeldet werden.
      Aber das wußte ich ja Dank Eurer Hilfe schon.
      Außerdem möchte ich mich auf diesem Weg bei Euch Allen bedanken für Eure Informationen zu diesem Thema das war wirklich sehr hilfreich.
      L.G. Alex
    • Hörts doch bitte endlich auf die Dinge zu verkomplizieren! Wir leben nicht mehr unter Metternich, wo wir bei Behörden anfragen, was wir gnädigerweise dürfen. Also bitte nicht blöd fragen, sondern anmelden.

      Es ist ganz einfach: wer alles tun will, meldet ein Gewerbe an, bei dem man klar alles tun darf. Also z.B. "Berufsfotograf" - der darf alles.

      So und wer es kompliziert haben will, der meldet den Fotodesigner an oder bleibt beim Fotodesigner und stellt dann sinnlos rechtlich superkomplizierte Überlegungen an, was er jetzt darf und was nicht

      lg Thomas
    • Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 18. (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

      Im Gesetz steht, dass den Wortlaut der/die Anmeldende festlegt. Punkt.

      Die Behörde könnte allenfalls per (rechtswidrigem) Bescheid die Anmeldung unter diesem Namen ablehnen.

      Also:

      "Ich (melde das Gewerbe "Pressefotograf und Fotodesigner ab und) melde das Gewerbe "Berufsfotograf" an.

      Behördenmensch: "Das geht nicht weil blah..."

      "Ich (melde das Gewerbe "Pressefotograf und Fotodesigner ab und) melde das Gewerbe "Berufsfotograf an. Genau mit diesem Wortlaut. Bestätigen Sie mir bitte den Eingang auf dieser Kopie. Wenn Sie meinen, das ginge nicht, erlassen sie einen Bescheid."

      (allenfalls: "Sie sind nach § 13 (5) AVG zur Entgegennahme der Anmeldung verpflichtet.")

      lgw

      edit: oder einfach per Post schicken, wie von Thomas vorgeschlagen.
    • Ich habe mir jetzt nicht ALLE Seiten durchgelesen.

      Ich selbst hab am MO die Gewerbeanmeldung erledigt,
      auf der BH (online über WKO geht noch nicht wg. besagter EDV). Ratz fatz, nett und problemlos.
      Mir wurde allerdings gesagt - nachdem die Beamtin wegen dem extra wo nachgesehen hat - dass lt. neuestem Stand das Gewerbe nun Fotograf heißt. Nicht Berufsfotograf.

      Hab nicht näher nachgefragt, weils mir echt wurscht war, jetzt les ich hier erst die Diskussion darüber ;).

      Wie is das eigentlich mit der Meisterprüfung?
      Gibts die weiterhin, und hat man irgendeinen Vorteil daraus wenn man sie macht?
      lg

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