Allgemeines Verbot oder Regeln

    • Allgemeines Verbot oder Regeln

      Hallo Leute,

      da ich erst seit kurzen wirklich bewusst versuche schöne Fotos bestimmten Motiven zu machen stelle ich mir jetzt folgende Frage: Gibt es eigentlich Allgemeine Gesetze welche das Fotografieren in der Öffentlichkeit regeln? Also damit meine ich gibt es bestimmte Orte oder bestimmte Objekte welche man auch ohne ausgeschildertes Verbot nicht fotografieren darf.
      Worauf muss ich achten wenn ich in der Öffentlichkeit mit meiner Kamera herumlaufe und lustig drauf los fotografiere?
      Wollte heute ein privates Haus fotografieren da es sehr schön beleuchtet war und da dachte ich mir: "Wenn jemand mein Haus fotografieren würde wüsste ich nicht ob es mir passen würde" Also darf mir der Besitzer das Fotografieren verbieten oder muss ich gar von Beginn an um Erlaubnis fragen? Gibt es da irgendwo paar verständliche Texte zum nachlesen?
      Ich hoffe ich hab mir verständlich ausgedrückt und bitte um Antwort.

      Danke Dominik!
    • RE: Allgemeines Verbot oder Regeln

      DescendingAngel schrieb:

      Gibt es da irgendwo paar verständliche Texte zum nachlesen?

      Um es kurz zu machen: Ja, mit ein paar Sekunden Recherche im Internet. Oder hier mit der Suchfunktion.

      DescendingAngel schrieb:

      Wenn jemand mein Haus fotografieren würde wüsste ich nicht ob es mir passen würde.

      Und hier haben wir schon den zweiten Indikator: Was du nicht willst, dass man dir tut, ...

      Mit diesen zwei Infos deckst du so ziemlich jedes moralische Foto-Dilemma ab.
    • Das steht im Urheberrechtsgesetz (URHG) welches im Internet verfügbar ist.
      Gesetzestexte lesen können & diese auch verstehen sind zwei Paar Schuhe.
      Ferner sollte man auch zwischen dem Fotografieren & dem Veröffentlichen unterscheiden. Auch dies sind zwei Paar Schuhe.
      Im Prinzip darf man, wenn man sich auf öffentlichen Grund befindet, Häuser fotografieren & auch veröffentlichen. Was anderes ist es natürlich, wennst mit einem langen Tele in die Fenster rein fotografierst.
      Deshalb ist es auch schwer die Frage wie der TO sie stellt mit einem Satz zu beantworten.
      Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber . . .
      Im Streitfall entscheidet der jeweilige Richter, sofern es soweit kommt.
    • RE: Allgemeines Verbot oder Regeln

      DescendingAngel schrieb:

      Hallo Leute,

      da ich erst seit kurzen wirklich bewusst versuche schöne Fotos bestimmten Motiven zu machen stelle ich mir jetzt folgende Frage: Gibt es eigentlich Allgemeine Gesetze welche das Fotografieren in der Öffentlichkeit regeln? Also damit meine ich gibt es bestimmte Orte oder bestimmte Objekte welche man auch ohne ausgeschildertes Verbot nicht fotografieren darf.
      Worauf muss ich achten wenn ich in der Öffentlichkeit mit meiner Kamera herumlaufe und lustig drauf los fotografiere?
      Wollte heute ein privates Haus fotografieren da es sehr schön beleuchtet war und da dachte ich mir: "Wenn jemand mein Haus fotografieren würde wüsste ich nicht ob es mir passen würde" Also darf mir der Besitzer das Fotografieren verbieten oder muss ich gar von Beginn an um Erlaubnis fragen? Gibt es da irgendwo paar verständliche Texte zum nachlesen?
      Ich hoffe ich hab mir verständlich ausgedrückt und bitte um Antwort.

      Danke Dominik!
      Ja, es gibt Gesetze, und eine "gängige Rechtsprechung" dazu. Theoretisch darfst du nicht viel, schon gar nicht veröffentlichen. Praktisch gar nix wenn du fragst. Deswegen fotografieren auch viele nur Blumen. Oder Vögel. Obwohl auch das heikel werden kann.
    • schau dir mal die panoramafreiheit, abschnitt österreich an

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      wie schon gesagt: kurz: solange du (ohne hilfsmittel wie leiter etc) auf öffentlichen grund stehst, darfst du so ziemlich alles fotografieren.
      veröffentlichen ist, wie gesagt, etwas anderes, wenn es sich um temporär aufgestellte kunstwerke oder auch dezidiert personen handelt.

      und: mach es dir nicht komplizierter, als es ist ;)
      wenn du deine eigene moral noch mit rein immst, sprich, du fotografierst nur das, was du auch vor dir vertreten kannst, umso besser.

      viel spaß beim fotografieren ;)
    • Es ist zu unterscheiden:

      a) was fotografiert wird (Bauwerke, Kunstwerke, Personen)
      b) ob nur fotografiert wird, oder ob das Foto auch veröffetlicht wird
      c) von wo aus fotografiert wird (öffentlicher Grund oder privater Grund)

      - Bauwerke darfst du fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen, sofern du sie vereinfacht gesagt von öffentlichen Grund aus machst. Das gilt auch für Kunstwerke, sofern diese dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden.
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      - Personen darfst du, abgesehen von Sonderfällen ([Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]) fotografieren. Die Fotos dürfen auch veröffentlicht werden, solange dadurch dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden.
      --> [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Eine solche Verletzung persönlicher Interessen besteht insbesondere, wenn der Abgebildete durch Verbreitung seines Bildnisses bloßgestellt, dass dadurch sein Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben oder sein Bildnis auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder entwürdigend oder herabsetzend wirkt ([Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar])

      Auf privatem Grund eintscheidet der zur Ausübung des Hausrechts Berechtigte, ob und was du fotografieren darfst. Das kann auch ein Beauftragter sein (zB Security). Unabhängig davon ob du dort fotografieren darfst, kann die Veröffentlichung noch einmal ein wenig heikler sein.

      Hinweis: Auch das Einstellen hier in die Galerie oder auf deiner privaten Website ist eine Veröffentlichung.
    • webwolfi schrieb:

      Es ist zu unterscheiden:

      ....

      - Bauwerke darfst du fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen, sofern du sie vereinfacht gesagt von öffentlichen Grund aus machst. Das gilt auch für Kunstwerke, sofern diese dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden.
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      Da war doch noch was, oder? Z.b. Lichtinstallationen können heikel sein - sind ja nicht dauerhaft, oder?
    • panoptikum schrieb:

      Wenn Du den beleuchteten Eiffelturm ansprichst (dessen Veröffentlichung ist ohne Genehmigung nicht erlaubt), der steht in Frankreich und somit ist nicht das österreichische Urheberrecht heranzuziehen.


      :daumenhoch:

      - bitte auch bei Medienberichten/Websites aus Deutschland beachten, dass sie sich zumeist auf dutsches Recht beziehen.
      - beim Forografieren im Ausland (auch innerhalb der EU) beachten, dass es dort völlig andere Regelungen gebn könnte.

      ###### of topic ######
      der Eifelturm steht doch in Minimundus, das ist zwar Nordslowenien, aber es gilt österreichisches Recht.
      ...andererseits ist es kein öffentlicher Grund...
      ###### /of topic ######

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