Darf man das?

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    • Darf man das?

      Auf Grund dieses Forumseintrages
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      stelle ich mir diese Frage:

      Was ist, wenn ein Hobbyfotograf dies - aus welchen Gründen auch immer - ohne Gegenleistung macht? Das Hochzeitspaar wäre in diesem Fall nicht verwandt, bekannt oder sonstwie in irgendeinem Freundschaftsverhältnis zum Fotografen. Auch wenn er nichts dafür bekommt, nimmt er einen gewerblichen Fotografen ja den Job weg. Ist das erlaubt? Wenn derselbe Hobbyfotograf es mehrmals machen dürfte es ja schon gewerblich sein.

      Ich weiß, die Frage ist hypothetisch, kreist mir aber seit diesem Forumseintrag im Kopf herum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wikei ()

    • wikei schrieb:

      Was ist, wenn ein Hobbyfotograf dies - aus welchen Gründen auch immer - ohne Gegenleistung macht?


      dann ist es ein Hobby.
      Keine Ertragsabsicht = Entgelt übersteigt (langfristig) die Kosten.

      Allerdings muss das Entgelt nicht in bar fließen. Die Teilnahme am 6-Gänge Menü hat zB auch schon ihren Wert.



      Mandragora schrieb:

      regelmäßigkeit gilt übrigens auch bereits bei wiederholungsabsicht


      richtig.
    • Es wurde schon die Ansichten vertreten:

      dass auch die Annahme von Speisen und Getränken auf einer Hochzeitsfeier
      mitunter als Entgelt gewertet würde.

      dass es keinen Richter da gäbe, wo kein Kläger ist

      dass auch ohne Gewinn mit der Aussicht auf zB Erlangen von Bekanntheit
      eine Gewerbeabsicht unterstellt würde.

      dass auch das in Aussicht gestellte Leistung dazu bereits als Gewerbe gewertet wird.
      Gewissermaßen auch der Versuch ist strafbar...

      dass die Methode mit der Selbstanzeige nach eine längeren Ungesetzlichen Tätigkeit
      und mit der Strafzahlung als Gewerbenachweis für andauernde Ausübung geeignet wäre,

      dass man schweinisch aufpassen muss, das nicht irgendeine Umgehungsabsicht
      behauptet werden könnte

      Fazit: Wie man es dreht und wendet ....

      Es ist zu mühsam, zahlt sich kaum aus, und ist im schlimmsten Fall strafbar.

      Dann lieber gleich Anmelden und gut ists.

      Hope it helps & lg Andreas
    • (angehende) JuristInnen werden und sind darauf trainiert, Sachverhalt und Rechtsfrage strikt zu trennen.

      Durch die Formulierung deiner Frage steht der Sachverhalt, auf den sich eine rechtliche Beurteilung bezieht, fest.

      wikei schrieb:

      Was ist, wenn ein Hobbyfotograf dies - aus welchen Gründen auch immer - ohne Gegenleistung macht? Das Hochzeitspaar wäre in diesem Fall nicht verwandt, bekannt oder sonstwie in irgendeinem Freundschaftsverhältnis zum Fotografen.


      Darauf und nur darauf bezieht sich die Antwort "Dann ist es ein Hobby".

      Bei einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren ist die Beurteilung der Rechtsfrage aber erst der zweite Schritt. Zunächst muss der Sachverhalt objektiv (ich weiß das geht nicht, aber das ist eben der Anspruch eines Rechtsstaates) festgestellt werden. An der Geschichte mit dem Hobby-Hochzeitsfotografen, der völlig ohne jede Gegenleistung für völlig fremde Menschen fotografiert, dürften wohl zumindest gewisse Zweifel entstehen.
    • wenn "einfach so, weil ihm die grüne wiese so gut gefällt" ohne eine der drei oberen kriterien: who cares. letzteres wird allerdings eher kaum jemand machen.??











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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sochnedo ()

    • Natürlich ist es volkswirtschaftlich schlecht, weil dann weniger Leute bereit sein werden, [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] Preise für Hochzeitsfotografie zu zahlen. Andererseits ist es wiederum in Ordnung, weil er wahrscheinlich auch nur "trainieren" muss, und später ebenfalls dafür Geld verlangen wird. Aber illegal ist es meines Wissens nach nicht, das unangemeldet zu machen, "Naturalien" wie Essen, etc. für den privaten Gebrauch in kleinen Mengen müssen auch nicht versteuert oder angemeldet werden.

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