VwGH: Meisterprüfungspflicht vor dem VfGH

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    • kohli-vie schrieb:

      ich amüsiere mich nur darüber, wie man mit einem gutachten, aus dem hervor geht, das man eigentlich nix kann, sich selbstständig machen will


      Kohli,

      um erfolgreich selbständig zu sein, braucht es nicht mehr als ausreichend zahlende Kunden zu haben. Zufriedene Kunden sind von Vorteil, aber selbst das ist nicht notwendig, wie viele große Dienstleistungsbetriebe (eg. UPC) täglich beweisen.

      Wenn jemand mit Photographie dieses Ziel erreicht, ohne zu wissen wie man Polarisation zubereitet und serviert, ist das genau so gut wie jemand der einen 18-Linser Anastigamaten am Geruch der Flares erkennen kann. Am Ende zählt nur die Marie.

      Jo
    • webwolfi schrieb:

      Aus dem Sachverhalt ergibt sich aber, dass der Beschwerdeführer schon mehrere Jahre Pressefotograf ist, schon viel länger in einem nahe verwandten Gebiet tätig tst und offenbar sowohl fachlich als auch wirtschaftlich erfolgreich ist.


      also da hab ich hier irgendwas überlesen, das ging für mich nicht daraus hervor
      interessant, dass sich das jemand antut, der eigentlich ohne jeglichen aufwand den berufsfotografen haben könnte.

      den meisterfotografen bekommt er ja auf die art und weise sowieso nicht
    • Jodoform schrieb:

      Wenn jemand mit Photographie dieses Ziel erreicht, ohne zu wissen wie man Polarisation zubereitet und serviert, ist das genau so gut wie jemand der einen 18-Linser Anastigamaten am Geruch der Flares erkennen kann. Am Ende zählt nur die Marie.


      na ja, man sollte zumindest die basics seines zukünftigen tätigkeitsfeld beherrschen.

      nachdem ich davon ausgehe, dass es sich um die art gutachten handelt, wie ich es auch für die nachsicht benötigte, ziehe ich den schluss daraus, dass die basics fehlen. auch zb kalkulation (denn die wurde für das gutachten ebenfalls "geprüft")

      aber angeblich ist es ja ein jahrelang erfahrener pressefotograf, so gesehen verstehe ich derzeit gar nix von dem vorgang :(
    • kohli-vie schrieb:

      den meisterfotografen bekommt er ja auf die art und weise sowieso nicht
      Natürlich bekommt er den. Wenn der VfGH das Gesetz aufhebt, dann ist es ein freies Gewerbe und er ist durch mit seiner Anmeldung (und zwar im konkreten Fall wg. Anlassfallwirkung selbst dann, falls es eine Übergangsfrist geben sollte, was ich aber als unwahrscheinlich erachte - falls der VfGH stattgibt, dann wird er wahrscheinlich sofort aufheben und Berufsfotograf ist ein freies Gewerbe). Der VfGH ist sozusagen hier ein negativer Gesetzgeber: wenn er das Gesetz für verfassungswidrig hält, dann wird es aufgehoben und diese Aufhebung erscheint dann auch ganz normal im Bundesgesetzblatt.

      Und nochmal und nochmal: ob es sinnvoll ist etwas zu können oder nicht, besitzt verfassungsrechtlich keinerlei Relevanz, über haupt keine, also stellt sich die Frage nicht!

      Und sollte der VfGH nicth aufheben: ich bezweifle auch, dass der Bescheid vor dem VwGH hält. Es wurde ein Sachverständigengutachten vorgelegt, aus dem die individuelle Befähigung hervorgeht. In der Praxis ignorieren die Behörden dieses Gutachten einfach und schreiben 1:1 ab, was die Innung vorschreibt. Wenn das richtig angefochten wird, dann sollte der VwGH solche Bescheide wegen Beweiswürdigung, die gegen Denkgesetze verstößt, aufheben. Ich kenne den konkreten Fall nicht, aber das wäre mein Argument beim VwGH. Das wurde im Übrigen schon einmal so geltend gemacht, scheiterte dann aber aus formalen Gründen, weil die Beschwerdepunkte nicht richtig geltend gemacht wurden......
      lg Thomas

      lg Thomas
    • Wie gesagt, ich kenne den Fall konkret ja nicht. Die Stellungnahmen der Innung, die mir in der Praxis bisher unter gekommen sind, waren aber eigentlich so, dass man ihnen bei korrekter Beweiswürdigung eigentlich nicht folgen kann (vor einem ordentlichen Gericht würde man mit solchen Stellungnahmen ausgelacht, betrifft natürlich nur die Stellungnahmen, die ich kenne). Grundsätzlich gilt: ein Sachverständigengutachten kann nur durch ein Sachverständigengutachten gleicher Qualität entkräftet werden, nicht mit irgendeinem Larifarischreiben.

      lg Thomas

    • Die Reparaturfrist ist nur eine Art "Notbehelf" in der Verfassung. Es geht darum, dass in manchen Fällen die Folgen des Fehlens einer Regelung "schlimmer" wären als eine verfassungswidrige Lösung.

      Wenn zB die Aufhebung einer Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes bedeuten würde, dass wegen des Fehlens irgend einer Regelung überhaupt keine Visa mehr verlängert werden könnten wäre das ein Fall für eine Reparaturfrist. Wenn die Bestimmung über die Berechnung der Pensionen verfassungswidrig ist, braucht es eine Reparaturfrist, sonst kann man überhaupt keine Pensionsbescheide mehr ausstellen.

      Die Aufhebung der entsprechenden Bestimmung hinterließe überhaupt keine Gesetzeslücke. Berufsfotograf wäre ab dem Tag der Kundmachung eben ein freies Gewerbe und Punkt.


      Bin da ganz deiner Meinung, aber die Erkenntnisse der Höchstgerichte (so auch des VfGH) sind manchmal im Ergebnis doch ein wenig überraschend (in welche Richtung auch immer). Endgültige Klarheit gibts ohnehin erst, wenn die Entscheidung da ist...und das wird noch interessant.


      Gruß Manfred
    • LuxFotografie schrieb:

      Berufsfotograf ist wer liefert was und wie gefragt wird. So sagt man in Großbritannien. Und das soll man lernen. Ich sogar will Berufsbefähigungsprüfung von Objekt Fotografie machen aber finde kein Platform dazu. Keine Website mit klaren Voraussetzungen und so.


      "Berufsfotograf" is a term used in Austrian law and as such means a profession with restricted access the "Meisterprüfung". Only a licensed "Berufsfotograf" with "Meisterprüfung" is allowed to photograph for private clients (eg. weddings, family portraits...).

      This restriction is subject of a current trial at the Austrian Constitutional Court as it seems to conflict with the principle of freedom of acquisition.

      In non-legal context "Berufsfotograf" means a person who is a photographer who does this for living/to create income in general, which would translate as a "professional photographer" in English.

      This thread refers to the legal term and the current trial.

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