Bilderklau geht um ...

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

    • Bilderklau geht um ...

      Ich hätte da eine Grundsatzfrage an Euch.

      Es wurde ein Bild das ich bei einem Ziachschlittenevent gemacht habe ohne mein Wissen in einer Zeitung abgedruckt, noch dazu habe die einen falschen Fotografennamen darunter geschrieben.
      (wenn man genau darüber nachdenkt ist das doch richtig unverschämt, denn ich schreibe ja auch nicht unter ein Bild von Schiele oder Rembrand meinen Namen - und verkauf es als meines...)

      Mir geht es nicht um Geld sondern nur um die Art und Weise, ohne zu fragen einfach ein fremdes Bild abzulichten und zusätzlich einen falschen Fotografennamen anzuführen !

      Wie kann man dagegen vorgehen ?

      Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir in dieser Sache weiterhelfen könntet.

      Schöne Grüße aus dem zugeschneiten Pongau.
      Norbert
    • Na da wär zuerst mal die Frage zu klären wie die Zeitung überhaupt an Dein Foto gelangt ist . . . :hmm:

      In jedem Fall mal bei der Zeitung anklopfen und höflich nachfragen, ob Sie nicht vergessen haben a.) um Erlaubnis zu fragen und b.) Dir dein Honorar zu überweisen . . .

      Rest ist leider nur via Rechtsanwälten zu regeln . . .

      DEV
    • alles geregelt

      Mittlerweile habe ich alles geregelt, danke vielmals für Eure Hilfe !!!

      Ich möchte nur noch erklären, wie es zu der ganzen Geschichte gekommen ist :

      *Ich war zu einer Veranstaltung eingeladen, habe dort selbstverständlich auch Fotos gemacht - ganz gute wie ich finde.

      *Ein paar Teilnehmer baten mich um Bilder für das Familienalbum, und weil ich ein hilfsbereiter Mensch bin, habe ich denen um die gebetenen Bilder gemailt, aber mit dem Hinweis des Urheberrechts.

      *Ein Fotoreporter hat Wochen darauf mit einem Teilnehmer kontakt aufgenommen und den auch gefragt, ob er Bilder gemacht hat, daraufhin hat er ihm eines meiner Bilder gegeben.

      *Der Fotoreporter hat das Bild und seinen Bericht daraufhin an eine Lokale Zeitung (immerhin mit einer Landesweiten Auflage von 200000 Stk) VERKAUFT !

      *Die Zeitung hat mir jetzt angeboten, mich bei Veranstaltungen zu akkreditieren ... nachdem die Zeitung eigentlich von dem Fotoreporter gelinkt worden ist und mir die Zeitung mit der Akkreditierung sehr entgegengekommen ist, habe ich natürlich auf weiteren Wirbel verzichtet !

      Also ich habe aus der Geschichte meine Lehren gezogen !

      Schöne Grüße
      Norbert
    • Original von digital
      ... nicht ungeschehen lassen.

      Unrecht schreit natürlich nach Vergeltung, aber das Problem ist die etwas verschwommene Beweislage. Spielen wir den Fall einmal folgendermaßen durch:
      - Die Zeitung übernimmt von dem Fotografen Material zur Veröffentlichung. Sie geht davon aus, das dieser im Besitz der Bild- und Textrechte ist. Dafür steht im ein entsprechendes Honorar zu. Wenn das ordentlich schriftlich über die Bühne geht, gibts da auch ein Kleingedrucktes, in dem der Reporter bestätigt, dass er die Rechte hat und die Zeitung im Falle von Klagen Dritter schadlos hält.
      - Der Reporter hat das Material von einem Teilnehmer der Veranstaltung übernommen, in der Meinung, dass dieser Inhaber der Bildrechte sei und gibt jetzt an, dass dieser auf die Frage "kann ich das verwenden?" laut und deutlich "na klar" gesagt habe und dass das in seinen Augen ganz eindeutig eine Abtretung der Veröffentlichungsrechte sei. Über eine Abgeltung sei nicht gesprochen worden, also sei er von einer kostenlosen Überlassung ausgegangen. Und überhaupt sei sein Honorar für Recherche vor Ort, Interwiews mit Beteiligten und Verfassung des Artikels, die Bilder habe er eh gratis dazu gegeben.
      - Der Teilnehmer sagt, er habe dem Reporter ein paar Bilder gezeigt und da sei auch das nämliche dabei gewesen. Natürlich habe er es gratis weiter gegeben, schließlich habe er selber auch nix bezahlt und man ist ja hilfsbereit. Und überhaupt, hätte er sich gedacht "der man freut sich sicher, wenn er sieht, dass sein Bild in der Zeitung ist". Dass die einen falschen Namen dazu schreiben würden, konnte ja keiner wissen. Na eben.

      Nicht dass das ganze nicht grundsätzlich gesetzlich geregelt und damit gerichtlich verhandelbar wäre, aber gefuchste Rechtsanwälte können das beliebig hin und her ziehen. Damit kassieren sie selber das Zehnfache des Streitwertes an Anwaltskosten und haben dann auch noch einen Gratisauftritt beim Resetarits "Am Schauplatz", wo es dann darum geht, dass der arme man noch immer um seine Bildrechte prozessiert und längst Haus, Hof und Kamera in den Rechtsstreit investiert hat.
    • Original von wilber
      Original von digital
      ... nicht ungeschehen lassen.

      Unrecht schreit natürlich nach Vergeltung, aber das Problem ist die etwas verschwommene Beweislage. Spielen wir den Fall einmal folgendermaßen durch:
      - Die Zeitung übernimmt von dem Fotografen Material zur Veröffentlichung. Sie geht davon aus, das dieser im Besitz der Bild- und Textrechte ist. Dafür steht im ein entsprechendes Honorar zu. Wenn das ordentlich schriftlich über die Bühne geht, gibts da auch ein Kleingedrucktes, in dem der Reporter bestätigt, dass er die Rechte hat und die Zeitung im Falle von Klagen Dritter schadlos hält.
      - Der Reporter hat das Material von einem Teilnehmer der Veranstaltung übernommen, in der Meinung, dass dieser Inhaber der Bildrechte sei und gibt jetzt an, dass dieser auf die Frage "kann ich das verwenden?" laut und deutlich "na klar" gesagt habe und dass das in seinen Augen ganz eindeutig eine Abtretung der Veröffentlichungsrechte sei. Über eine Abgeltung sei nicht gesprochen worden, also sei er von einer kostenlosen Überlassung ausgegangen. Und überhaupt sei sein Honorar für Recherche vor Ort, Interwiews mit Beteiligten und Verfassung des Artikels, die Bilder habe er eh gratis dazu gegeben.
      - Der Teilnehmer sagt, er habe dem Reporter ein paar Bilder gezeigt und da sei auch das nämliche dabei gewesen. Natürlich habe er es gratis weiter gegeben, schließlich habe er selber auch nix bezahlt und man ist ja hilfsbereit. Und überhaupt, hätte er sich gedacht "der man freut sich sicher, wenn er sieht, dass sein Bild in der Zeitung ist". Dass die einen falschen Namen dazu schreiben würden, konnte ja keiner wissen. Na eben.

      Nicht dass das ganze nicht grundsätzlich gesetzlich geregelt und damit gerichtlich verhandelbar wäre, aber gefuchste Rechtsanwälte können das beliebig hin und her ziehen. Damit kassieren sie selber das Zehnfache des Streitwertes an Anwaltskosten und haben dann auch noch einen Gratisauftritt beim Resetarits "Am Schauplatz", wo es dann darum geht, dass der arme man noch immer um seine Bildrechte prozessiert und längst Haus, Hof und Kamera in den Rechtsstreit investiert hat.


      nope, muss ich dir widersprechen:

      eine zeitung, die einen bericht inkl. bildmaterial, an dem sie keine rechte besitzt, weil der urheber keine ausdrückliche zustimmung zur veröffentlichung durch die zeitung erteilt hat, verwendet, wird lieber eine horrende summe zahlen, als sich auf einen rechtsstreit einzulassen, den sie auf alle fälle verlieren wird ...
    • Original von cptknoedel
      ... an dem sie keine rechte besitzt, weil der urheber keine ausdrückliche zustimmung zur veröffentlichung ...

      Genau das ist der springende Punkt. Wenn die Zeitung auch nur halbwegs einen üblichen Standardvertrag mit dem Reporter hat, dann steht da drinnen, dass der Reporter im Besitz aller Rechte ist und die Zeitung hiermit ermächtigt, das Material zu veröffentlichen. Im geschilderten Szenario wäre daher der Reporter der Blöde, weil die Zeitung belegen kann, dass sie das Material im guten Glauben vom vermeintlichen Rechteinhaber angekauft hat. Damit wäre sie juristisch aus dem Schneider.

      Übrigens mit vollem Recht, den nach dem von man geschilderten Hergang der Dinge ist der Reporter der Schuldige, weil er vermutlich fremdes Material als eigenes ausgegeben hat. Außer er kann seinerseits ein Papierl hervorzaubern, indem der genannte Dritte, der ihm das Bild übergeben hat, ihm die Weitergabe zur Veröffentlichung gestattet hat. Dann wäre wiederum der "Dritte Mann" dran, denn er hat das Bild unter Hinweis auf die Rechtslage erhalten und entgegen dieser - vermutlich mündlichen - Vereinbarung unerlaubt weiter gegeben.

      Wenn die genannten Vereinbarungen aber nur mündlich sind - und gar so ein Weltprojekt ist das ja gerade auch nicht, da ist man schon einmal ein bissl schlampig - dann könnte es Futter für die Anwälte werden. Und da steht der Streitwert nicht dafür.
    • sagen wir mal so: die zeitung wird sich dann an denjenigen ma wenden und anschließend von ihm nichts mehr verwenden ...

      denn trotz allem ist die zeitung dafür haftbar zu machen ...

      hab ich so auf jeden fall damals bei nem workshop für freie ma einer tageszeitung gelernt, das urheberrecht wurde dort auch durchbesprochen ...

      die einzige ausnahme ist, wenn ein anzeigenkunde der tageszeitung ein bild veröffentlicht, für das dieser keine rechte besitzt, dann ist nicht die zeitung haftbar, weil sie auch nicht für den inhalt der werbung verantwortlich ist ...
    • RE: EXIF-Manipulation

      jpg geht auf alle fälle.
      es lassen sich auch exifdaten im raw ändern. ich hatte nämlich das problem, dass das datum an der kam falsch eingestellt war (2005 statt 2006) und daher die autom. sortierung im bildverwaltungsprogramm durcheinander war.
      daher saugte ich ein programm dass exif daten ändert. und das hat auch das datum in den raw files geändert (nicht dateidatum, exifdaten).

      ich guck nach wenn ich z'haus bin, wie es heisst.

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden