Recht am Bild - Fotograf vs. Agentur

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    • kohli-vie schrieb:

      Tabo schrieb:

      Da bin ich ganz dezent beschi**en worden,...


      ahhhhh
      unter umständen deswegen, weil die genau wissen, dass du gar nicht fotografieren darfst?

      da kenne ich einige kunden von meinem studio, denen ging es genauso :(

      vereinzelte auftraggeber nutzen das beinhart aus.
      das wäre ein grund für die marktöffnung, dann kann man solchen auftraggebern ans bein pinkeln!


      Nö,.. das wär denen wurscht gewesen, weil ich ja nix verdient hätt und das einfach nur zru Publicity meiner Arbeit gemacht hab weils ein kleines neues Magazin gewesen wär die sich (noch) keine teuren Kampagnen leisten können und da smit jungen Fotografen machen.
      Nur der Besitzer (nennen wirs mal so) und die Agentur die da beteiligt waren sind einfach nicht die seriösesten Leut in der Modeindustrie...

      Das Magazin kam dann nämlich garnicht raus und im Nachhinein wars denk ich auch gut das man mich mit sowas nicht in Verbindung bringt,.. wär für die Zukunft wohl nicht von Vorteil gewesen.

      Deswegen wend ich mich nun ja an gute Agenturen, gute Designer (bzw. Freunde von mri die Modedesign studieren) und mach das auf professioneller Basis, kostet zwar immer Geld aber bringt mir ein vernünftiges Portfolio mit dem ich entweder nach der Marktöffnung oder ggf. im Ausland auch was anfangen kann.
      Bescheissen will ich mich halt nichtmehr lassen :woot:
    • es soll auch tests geben, die von den agenturen bezahlt werden .........
      ...... mittlerweile rar, aber alles noch immer mögliche varianten.

      das ding einer kommerziellen verwertung der bilder seitens der stückeleihgeber ist, dass sich dann irgendwann die kampagnen etc. vollständig erübrigen würden und man sich eigentlich seinen eigenen kundenstamm abgräbt.
      muss aber de facto jeder selbst wissen und dass einige agenturen da genauer sind als andere, ist auch bekannt.

      es ist auch ein unterschied, wie das unternehmen die bilder präsentiert: verlinkt es auf das portfolio des fotografen oder des models ins entsprechende album, wird keiner was dagegen haben. bringen´s damit drucksorten oder andere werbemittel raus, ist das ganze schon dezent bedenklicher.
    • ValentinW schrieb:

      Ich sehe das so, dass Du das Shooting unter "Lehrgeld" abschreiben kannst. Die Modelle haben ihre Bildrechte sicher an die Agenturen abgetreten, ohne Agentur darfst Du die Bilder nicht kommerziell nutzen, sondern nur für Deine SC und FB und HP. Sobald jemand einen finanziellen Nutzen hat (das Modehaus hat da eindeutig einen), will die Agentur natürlich Geld sehen, außer die Agentur heißt Caritas ;)

      In Zukunft ordentliche Verträge machen und/oder Modelle ohne Agenturvertretung nehmen. Aber auch dort genau im Vertrag alles regeln.

      Es geht um die veröfentlichungsrechte. Dabei ist kommerziell oder nicht egal. SC FB und HP bedeutet veröffentlichung. Wenn nichts vereinbart wurde, darf der fotograf ohne modellrelease die bilder nur selbst betrachten und damit hat es sich. Wenn das modehaus die bilder veröffentlicht und die modelle bezahlt dann bekommt der fotograf eine leistung. Egal ob geld oder sonst was (Bezahlung der modelle). Ohne gewerbeberechtigung darf der fotograf das nicht und mit gewerbeberechtigung würde er sich damit auskennen und hier nicht herumfragen. sss
    • Muecke schrieb:

      ValentinW schrieb:

      Ich sehe das so, dass Du das Shooting unter "Lehrgeld" abschreiben kannst. Die Modelle haben ihre Bildrechte sicher an die Agenturen abgetreten, ohne Agentur darfst Du die Bilder nicht kommerziell nutzen, sondern nur für Deine SC und FB und HP. Sobald jemand einen finanziellen Nutzen hat (das Modehaus hat da eindeutig einen), will die Agentur natürlich Geld sehen, außer die Agentur heißt Caritas ;)

      In Zukunft ordentliche Verträge machen und/oder Modelle ohne Agenturvertretung nehmen. Aber auch dort genau im Vertrag alles regeln.

      Es geht um die veröfentlichungsrechte. Dabei ist kommerziell oder nicht egal. SC FB und HP bedeutet veröffentlichung. Wenn nichts vereinbart wurde, darf der fotograf ohne modellrelease die bilder nur selbst betrachten und damit hat es sich. Wenn das modehaus die bilder veröffentlicht und die modelle bezahlt dann bekommt der fotograf eine leistung. Egal ob geld oder sonst was (Bezahlung der modelle). Ohne gewerbeberechtigung darf der fotograf das nicht und mit gewerbeberechtigung würde er sich damit auskennen und hier nicht herumfragen. sss


      Bezahlung der Models als bezahlung des Fotografen werten um ihm wegen einer ohnehin überholten Regelung ans Bein zu pinkeln is schon ultra weit hergeholt.
      Was is das nächste,.. Freund braucht Bewerbungsbilder, zahlt das Studio und das darf ich nicht weils Bezahlung is ? =O
    • @Tabo

      Nö.. abgemacht war nichts. - Das waren Deine Worte auf Grund dessen ich meine Meinung versuchte zu formulieren. Mittlerweile weiß ich gar nicht mehr wo Deine Problematik ist. Du schreibst so viele "anzunehmende Möglichkeiten"....... ich habe den Überblick verloren.

      Und warum gehst jetzt Mücke an? Bleib bitte sachlich und versuche für mich nochmals die Eckpunkte zu summieren, den Verwendungszweck zu formulieren und dann Dein Problem darzustellen und zwar so, dass danach keine Fragen mehr offen sind. Ich kann dies dann mit meinen Juristen besprechen. Aber nach so vielen Zeugs ist das nicht möglich.

      Ansonsten gibt es ein neues [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]wo Du diese rechtlichen Dinge möglicherweise nachlesen kannst.

      LG
      Valentin
    • Tabo schrieb:


      Bezahlung der Models als bezahlung des Fotografen werten um ihm wegen einer ohnehin überholten Regelung ans Bein zu pinkeln is schon ultra weit hergeholt.
      Was is das nächste,.. Freund braucht Bewerbungsbilder, zahlt das Studio und das darf ich nicht weils Bezahlung is ? ?

      Wie wäre es, wenn du zuerst nachdenken und dann schreiben würdest. Wenn jemand modelle für bilder bezahlt die du für Sedcard, HP, Toilettenwand und und verwendest bekommst du eine leistung die einer bezahlung entspricht. Wenn dein freund für sich was braucht bekommst du nichts. Wenn er dich für deine bemühungen auf gulasch und bier einlädt bekommst du auch eine leistung bei der wegen geringfügigkeit wohl kaum jemand zur anzeige schreiten wird.
      Was das mit einer überholten regelung zu tun hat müsstest du näher erklären. Es wird ja nur der zugang zur gewerbeberechtigung neu geregelt. Oder bist du der irren meinung, dass nach der neuregelung der regelung jeder gegen bezahlung herumfotografieren wird dürfen wenn ihm danach ist und das ohne sich mit bildrechten auszukennen. ? :D
      (

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