Gewerbeanmeldung Pressefotograf für Sportfotos? (Turniere)

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    • Gewerbeanmeldung Pressefotograf für Sportfotos? (Turniere)

      Hallo,

      vielleicht kann mir hier jemand auf die Schnelle ein paar Infos geben:

      ich bin in Reit- und Hundesportkreisen aktiv, und bin schon mehrmals von Veranstaltern angesprochen worden, ob ich nicht auf Turnieren als Fotograf zur Verfügung stehen könnte (also wo quasi alle Teilnehmer fotografiert werden und diese anschließend die Fotos erwerben können wenn sie wollen), was ich bisher immer mangels Gewerbeschein abgelehnt habe. Bin hauptberuflich was ganz was anders :)

      Hab mich jetzt etwas umgesehen wie andere das machen, teilweise fand ich auf den Homepages der Fotografen überhaupt nichts im Impressum was auf einen Gewerbeschein schließen lässt (sehr fragwürdig...).

      Neben einigen mit Fotografie-Gewerbeanmeldung fand ich einen
      der als Gewerbe Pressefotograf und Mediendesign angemeldet hat (scheint eine Werbeagentur zu haben und auch Fotografie anzubieten).
      Viele andere die hier (OÖ) arbeiten sind eben aus Bayern - naja, bei denen erübrigt sich das ganze.
      Ein paar fand ich die wohl auf der grafischen in Wien die Ausbildung gemacht haben, und dann Gewerbe angemeldet haben (also scheint keine Meisterprüfung erforderlich?)

      Kann mir jemand sagen ob m :)an mit Gewerbe als Pressefotograf solche Dienste anbieten kann, oder ob das gewerberechtlich nicht gedeckt ist?

      Danke schon mal!! :)
    • @Martin: Wenn er einen Pressefotografen-Gewerbeschein hat, darf er einen Auftrag der "Wuff" annehmen (es gibt wirklich eine Zeitschrift, die so heißt), auf der Hundeausstellung zu fotografieren.

      Spannend ist die Frage, ob er die Fotos, die er auf seine Website stellt, dann an die HundehalterInnen verkaufen darf, er hat ja keinen Auftrag von ihnen.
    • webwolfi schrieb:

      @Martin: Wenn er einen Pressefotografen-Gewerbeschein hat, darf er einen Auftrag der "Wuff" annehmen (es gibt wirklich eine Zeitschrift, die so heißt), auf der Hundeausstellung zu fotografieren.

      Spannend ist die Frage, ob er die Fotos, die er auf seine Website stellt, dann an die HundehalterInnen verkaufen darf, er hat ja keinen Auftrag von ihnen.
      Ja genau, darum gehts mir - ich habe keinen Auftrag von den ganzen Teilnehmern, würde sie dann aber zum Verkauf anbieten wenn sie jemand haben möchte?!

      Glaubt ihr kann man mir da auf der WK konkrete Auskunft geben?

      Wie eingangs erwähnt, habe ich einige andere "Turnierfotografen" (die das Ganze m.E. durchaus professionell aufziehen und damit auch gut verdienen) im Gewerberegister gesucht und bei manchen keinen Eintrag gefunden. Ob das legal sein kann?

      Ich möchte mich trotz der vielen Anfragen nicht aufs Glatteis begeben und da was riskieren was mir womöglich auch in meinem Hauptberuf schaden könnte.
    • thomas_l schrieb:

      Kostenlose Auskünfte gibts natürlich bei der WKÖ, die sind nämlich als Kammer für sowas zuständig. Eine unabhängige Rechtsauskunft gibts beim Rechtsanwalt, dort allerdings kostenpflichtig.


      Und dann bleibt noch die Frage offen, was die Auskunft wert ist. Ist die Lage eindeutig und die Rechtssprechung sieht es genau so, dann funktioniert das schon. Oft heißt das allerdings nur, du darfst nicht, weil schon genügend Leute unrecht bekommen haben. Bei den Fällen wo du darfst, wird das meistens in die leicht zu findenden Erklärungen aufgenommen.

      Bei zweifelhaften Fragen hilft dir die Auskunft der Wirtschaftskammer nicht viel, weil wenn die falsch ist du Pech hast, nicht die Kammer. Die tragen kein Risiko bei der Sache. Ein seriöser Anwalt wird dir auch nicht sagen, ob du darfst oder nicht. Bestenfalls bekommst du von dem eine Idee, welches Risiko du eingehst und wie wahrscheinlich es ist, vor den Behörden oder Gericht damit durch zu kommen. Das Risiko bleibt aber auch bei dir.

      Ein anderer Aspekt ist auch, im Falle daß es zweifelhaft bis illegal ist, wie groß ist die Chance erwischt zu werden und welche realen Konsequenzen es hat. Jeder Autofahrer weiß, man darf nicht schneller fahren als am Schildl steht. Trotzdem wird es andauernd gemacht, weil die Lenker für sich das Risiko des Erwischtwerdens abwägen und entscheiden. Allerdings wäre es in einem öffentlichen Forum nicht wirklich angebracht, dir zu empfehlen, dich über die Vorschriften hinweg zu setzen. Das mußt du als mündiger Bürger schon für dich entscheiden.

      Jo

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