(FYI) Blende7....

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    • Laut Zahlungsdiesntgesetz eben nicht.

      Sieh den Link weiter oben.

      "kein zusätzliches Entgelt nur dafür verlangen, dass der Zahler ein bestimmtes Zahlungsinstrument wählt."

      "Allerdings darf der Zahlungsempfänger sehr wohl Ermäßigungen für eine bestimmte Zahlungsart offerieren, die eventuell für den Unternehmer effizienter oder kostengünstiger ist. "
    • Also ich finde schon, dass die Unternehmen einen Fixpreis angeben sollten (wenns stimmt auch müssen). Abschläge darf der Verkäufer eh noch immer weiter geben für bestimmte Zahlungsformen. Wenn das nämlich nicht so geregelt wäre wie im oberen Post beschrieben, würde es beinahe unmöglich sein die Preise zu vergleichen, weil man dann immer die AGBs einer jeden Firma lesen muss, wie viel Aufschlag bei welcher Zahlungsart ist.
      Die Preise von der Blende 7 im Vergleich zu den Geizhals Preisen würde, wenn man es mit den 4 Prozent Plus berechnet sicher nicht mehr so super da stehen, wie sie es eben jetzt tun. Bei einen Produkt um 2000 Euro wäre das ein Aufschlag von 80 Euro.

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