Kammerumlage - gewerbliche Fotografie ?

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    • Sobald Du den Pressefotografen angemeldet hast, zahlst die €210,-, ob Du willst oder nicht. Ist übrigens einer der höchsten Beiträge, die man zahlen kann. Sind ja auch nicht blöd, die Fotografen, machen wir es teuer, dann wird die Hemmschwelle etwas höher. :)

      Gruß, Thomas
    • Legue schrieb:


      Die 10000.- sind aber alle Einkünfte im Jahr zusammengezählt egal ob aus Gewinn Miete Pacht Gehalt etc.....


      Immer diese Halbwahrheiten...

      "Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland seinen Wohnsitz (Sitz) hat und dessen Gesamtumsatz im Kalenderjahr € 30.000,-- netto nicht übersteigt. Ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 15% innerhalb von 5 Kalenderjahren ist jedoch nicht schädlich.

      Bei der Prüfung, ob die 30.000-Euro-Grenze überschritten wird, sind alle laufenden Umsätze des Unternehmers – ausgenommen sind Hilfsgeschäfte einschließlich der Geschäftsveräußerungen – mit einzubeziehen. Dazu gehören neben den Vermietungsumsätzen auch alle laufenden Umsätze aus anderen selbständigen Betätigungen wie etwa einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. (Umsätze, die unter die land- und forstwirtschaftliche Durchschnittssatzbesteuerung fallen, können dabei im Falle einer Schätzung mit 150% des Einheitswertes des landwirtschaftlichen Betriebes angesetzt werden.)"

      ... also keine unselbstständigen Einkunftsarten (Gehälter, Löhne, Arbeitslosengeld, ...), und Vermietung auch nur bei gewerblicher Vermietung (nicht bei Vermietung deiner Eigentumswohnung).

      Die Gewinne (!) sind ganz normal bei der Einkommensteuer als "Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit" anzusetzen (Freibetrag: 11.000,- Euro für die Summe aller Einkünfte, darüber progressiv, info [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].

      SV: "Für all jene Unternehmer, die bereits sozialversichert sind (Angestelltenverhältnis, Mitversicherte etc) bietet sich ein Ausweg aus der gewerblichen Sozialversicherung. Sofern der Umsatz € 30.000,00 jährlich nicht übersteigt und der Gewinn im Jahr 2008 € 4.188,12 nicht übersteigt, ist eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich. Weitere Infos bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. " (WKO)

      bei mehr als den ca. 4.000 Euro Gewinn neben einer unselbstständigen Tätigkeit (= Betriebsumsatz minus aller Betriebsausgaben, -Investitionen und Abschreibungen) oder bei Fehlen einer bestehenden Pflichtversicherung gem. ASVG herrscht für (aktive) Gewerbescheinbesitzer automatisch Pflichtversicherung bei der SVA (ehem. GSVG) - und dann viel Spass im vertragsfreien Raum ;)

      liebe Grüsse aus Kakanien [(c) Karl Kraus],
      Alex

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