philip, du irrst !!
für schulungszwecke sind solche "entnahmen" erlaubt, wenn sie nicht kommerziellen zwecken dienen. immer unter der voraussetzung, dass der urheber sowie der ort der "entnahme" genannt wird.
somit
1. hier hat keiner was mit kommerziellem zu tun
2. das hier die diskussion eher schulungszweck hat, denke, das ist unbestritten
3. der urheber ist eindeutig bekannt, ist es doch auch als bilddiskussion unter seinem bild
4. auch der ursprung, also die fotografie.at ist klar . . .
alle punkte dem gesetzgeber gegenüber erfüllt . . . . .
noch fragen ??
für schulungszwecke sind solche "entnahmen" erlaubt, wenn sie nicht kommerziellen zwecken dienen. immer unter der voraussetzung, dass der urheber sowie der ort der "entnahme" genannt wird.
somit
1. hier hat keiner was mit kommerziellem zu tun
2. das hier die diskussion eher schulungszweck hat, denke, das ist unbestritten
3. der urheber ist eindeutig bekannt, ist es doch auch als bilddiskussion unter seinem bild
4. auch der ursprung, also die fotografie.at ist klar . . .
alle punkte dem gesetzgeber gegenüber erfüllt . . . . .
noch fragen ??