Brauche ich eine Meisterprüfung fürs Gewerbe?

    • Brauche ich eine Meisterprüfung fürs Gewerbe?

      Guten Tag,
      ich schließe im Sommer ein Studium zum Mediendesigner (1/3 des Studiums war Fotografie) ab und möchte anschließend ein Gewerbe eröffnen und meine Dienste anbieten, interaktive Panoramabilder zu erstellen.

      Wie sieht es im Gesetz aus? Als "normaler" Fotograf, brauche ich eine Meisterprüfung um Portraits etc. zu erstellen. Doch in der Panoramafotografie stelle ich lediglich mein Fotoaparat aufs Stativ und per Fernauslöser bzw. Selbstauslöser werden rundum automatisch Fotos gemacht (teilweise per automatischem motorisiertem Stativkopf) und das wars dann aus fotografischer Sicht.
      Die restlichen 90% sind Bildbearbeitung am Computer.
      Theoretisch kann ich solche interaktiven Panoramabilder auch mit der Videokamera erstellen.

      Deshalb die Frage, wie solch ein Fall genau im Gesetz-Kodex drinnen steht, ob ich um eine Meisterprüfung rumkomme, da ich ein Studium habe, die Fotos (10% meiner Arbeit) quasi nicht "selbst" erstelle bzw. sogar mit der Videokamera gemacht werden können und zudem dieser Bereich nicht in die klassische Fotografie fällt.

      Ich denke an ein Gewerbe der "Bildbearbeitung/Bildtechnik"

      Was habt ihr für Erfahrungen?

      Schöne Grüße
    • Kann nur meine Situation schildern.

      2 Jahre Kolleg für Kommunikation & Mediendesign (unter anderem Hauptfach Fotografie)
      1 Jahr Akademie für angewandte Fotografie

      beides wurde nicht anerkannt.

      absolvierte dann einen Vorbereitungskurs an der Akademie für die Meisterprüfung.

      Die Prüfung besteht aus 5 Modulen.

      praktisch 4 Tage mit 16 Themen (1 Thema Großbild)
      schriftlich Fachrechnen und Theorie 5 1/2 Stunden
      mündlich 1 Stunde
      Unternehmerprüfung - bei mir entfallen
      Ausbilderprüfung - lege ich in 2 Wochen ab

      Bin momentan (Berufsfotograf)

      nach Ausbilderprüfung bekomme ich meinen Meisterbrief

      absolvierte die Prüfungen in Tirol.
    • Willi hat es schon angeschnitten - einfach nachfragen. Du brauchst ja nicht das ganze Spektrum eines Meisterfotografen, sondern eingeschränkt auf Deinen Aufgabenbereich. Da ist es u.U. möglich, dass Deine Ausbildung dafür als Befähigungsnachweis anerkannt wird.
      Auch Fotogeschäfte erhalten fallweise soetwas z.B. eingeschränkt auf Passbildfotografie.
    • Ich schließe mich den anderen an, die der Meinung sind, dass Du Dich bei der zuständigen Gewerbebehörde beraten lassen sollst - nach dem Motto: Fragen kostet ja nichts!

      Weiters ein paar Tipps:

      1. Briefing - bereite Dich auf das Gespräch vor.
        Die Gewerbebehörde wird bemüht sein mit Dir zu klären, welche Berechtigung(en) Du für Deine Tätigkeit bzw angestrebten Ergebnisse benötigst. Der oben geschilderte Sachverhalt lässt eine Menge an Vermutungen zu.
        Daher: Vielleicht erstellst Du Dir eine Liste von Tätigkeiten bzw angestrebten Ergebnissen, die Du erreichen willst, damit über den Sachverhalt klar und strukturiert gesprochen werden kann und damit die Behörde in die Lage versetzt wird, die Optionen zu erkennen bzw den Sachverhalt zu beurteilen.
      2. Einwendungen, die in der Regel nichts bringen (so wie in Deinem Text oben).
        Vermeide in diesem Gespräch Einwendungen, was andere machen. Diese sind in der Regel für die Beurteilung Deines Sachverhalts irrelevant.
      3. Lösungen für Dein Anliegen.
        Wenn Du nicht fordernd, sondern fragend und ratsuchend in dieses Beratungsgespräch mit der Gewerbebehörde gehst, ergeben sich vielleicht für Dich Optionen und Lösungen aus diesem Gespräch, an die Du momentan noch gar nicht denkst - was ich Dir für Dein Anliegen zugleich wünsche.

      lg gi

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