Wieviel verlangen für Auftrag?

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    • Wieviel verlangen für Auftrag?

      Hallo an alle!

      Ich wurde von der Freundin einer Bekannten gebeten, auf ihrer Hochzeit zu fotografieren. Das hab ich schon oft gemacht, allerdings immer nur für Freunde und dann gratis, bin da also schon erfahren und weiss, dass ich die gewünschte Leistung bringen kann. In diesem Fall bekomme ich ein Honorar und wurde gebeten, mir zu überlegen, was ich verlange.

      Die Hochzeit findet an einem Samstag statt; ich wurde gebeten, bereits am Freitag Abend anzureisen und dort zu übernachten, um die Braut schon am Vormittag beim Styling zu fotografieren. Dann ist den restlichen Tag/Abend die Feier, bei der ich digital und analog fotografieren werde. Es gibt einen offiziellen Fotografen, ich bin eher für Schnappschüsse zuständig bzw für alles, was nicht gestellt ist. Ausnahme: Das Brautpaar hat sich gewünscht, dass alle Gäste in einem Bilderrahmen fotografiert werden, die Fotos dann vor Ort ausgedruckt werden und in ein Album geklebt, damit jeder gleich was dazu schreiben kann. Das müsste ich machen. Dann würde ich wieder dort übernachten und muss dann eben auch noch alle Fotos sichten, bearbeiten und ihnen auf einer CD geben, damit sie dann damit machen können, was sie wollen.

      Was kann ich für diese Leistung verlangen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ida ()

    • PANZERWOLF schrieb:

      offiziell gar nichts, weil in österreich nur geprüfte meisterfotografen solche aufträge annehmen dürfen
      über sinn und vor allem unsinn dieser regelung wird im forum oft genug diskutiert, legale umwege gibts nicht wirklich

      siehe zb [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] oder suchfunktion [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ...


      STO schrieb:

      du kannst verlangen, dass man dir ein murmeltier bringt zur begruessung. :kaffee:


      Leute, das bringt doch jetzt hier gar nichts und sind auch immer wieder die gleichen Antworten unter den gleichen Fragen. Somit unterscheidet ihr euch da gerade mit keiner Silbe.
      Diese Frage, nach was kann ich verlangen stellen viele, mich in Köln alle paar Wochen die Praktikanten oder Assistenten im Studio. Weil an dieser Stelle Unsicherheit besteht, nehme ich zu viel oder zuwenig. Im Grunde ist es immer eine Zeitaufwandsfrage und hier klingt es nach einem großen Zeitaufwand. Nämlich zweimal übernachten zählt mit. denke das da eien Honorarrechnung von um die 500,00 Euro völlig in Ordnung wäre.

      Und nur mal so nebenbei, wenn man immer mit dem Finger auf die sogenannte Regelung des Verbotes zeigt, wird sich diese NIE ändern, man ist da quasi indirekter Erfüllungsgehilfe.
      Mein Ratschlag, Mut und machen ... so ändern sich Regelungen
    • Du willst ja was Konkretes...

      Ich nehme einmal an, Du bist auf diesen Auftrag nicht angewiesen, also kein Freelancer in irgendeiner Form. Hier im Forum werden dann meist ziemlich hohe Beträge genannt, die in Wirklichkeit keiner verlangt. Ich schreib nur drei Punkte:

      - Erstens überleg Dir bildlich, mit welchem Honorar Du, wenn Du dort wieder wegfährst, zufrieden hinausgehst. Kost und Logis und Anfahrt werden ja inkludiert sein (sonst rechne das extra nach den Fahrscheinen/Rechnungen ab) und ich nehme an die sind Dir auch sympatisch und Du wirst Dich dort wohl fühlen. Wie ich das so sehe wollen sie 0/8/15 Fotos auf Nummer sicher und haben deshalb den Profi; und finden Deine Fotos nett oder steil oder wollen auch ein bisschen was Künstlerisches; als Ergänzung; und Risiko gehn sie ja keins ein. Profifotos haben sie ja. Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, wär ich mit ca. € 500 zufrieden. Analoge Abzüge extra nach Aufwand und Material. Aber wie gesagt, mehr oder minder ist das sehr subjektiv.

      - Anders mit dem Foto im Rahmen. Da wollen sie vermutlich nur deshalb, daß Du das machst, weil der Profi ihnen zu teuer ist. Aber die kreative Freiheit und den Spaß als Reporter rumzuflitzen und aus dem Hinterhalt Schnappschüsse zu machen hast Du da nicht. Ich würd das also nicht pauschal abrechnen, sondern extra und zusätzlich anbieten, etwa € 290,--, (da bekommen Sie auch schon Hochzeitsprofis.)

      - Also in etwa würd ich für zwei Tage das verlangen, was der Profi für den einen Abend verlangt.

      Das schreib ich jetzt nur subjektiv, privat.

      :)

      PS Ich hab das gleichzeitig mit Frank geschrieben ohne seins zu lesen; er bringt das noch etwas eleganter rüber :)
    • Frank_Herlet schrieb:

      Und nur mal so nebenbei, wenn man immer mit dem Finger auf die sogenannte Regelung des Verbotes zeigt, wird sich diese NIE ändern, man ist da quasi indirekter Erfüllungsgehilfe.
      also gerade wenn dort ein berufsfotograf herumrennt, der sich durch die konkurrenz bedrängt fühlen könnte, schadet es mal sicher nicht, die gesetzeslage zumindest zu kennen

      und auch um die große revolution zu starten ist hilfreich zu wissen, für und gegen was man überhaupt die fahnen schwenkt
    • Murmeltier-Anmerkung

      Bitte nicht immer allen Angst machen. Um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen muss man erst einmal ein Gewerbe ausüben. "Die gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit eines Fotografen (fällt) unter die Gewerbeordnung.

      Gewerbsmässig heisst, daß man die Fotografie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betreibt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen - wie dies nach § 1 Abs 2 GewO für eine "gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit" erforderlich ist -"

      Also das nehme ich bei Ida nicht an.

      Fotografieren an sich fällt nicht unter die Gewerbeordnung. Jeder darf fotografieren. Ich darf auch einen Kuchen backen. Und ich darf auch einen Kuchen ein Mal im Jahr für eine Hochzeit verkaufen. Einen Zahnersatz darf nicht jeder machen und einpassen, auch nicht gratis und als Hobby.

      Zweitens wäre Ida berechtigt, eine künstlerische Arbeit abzuliefern. Die Definition ist immer wieder mal strittig. Hauptsächlich wird es darauf ankommen, dass sie als Künstlerin in irgendeiner Form "anerkannt" ist und ihre Arbeiten sich von üblicher fotografischer Umsetzung abheben und eine eigenständige Originalität zeigen, bzw. ob das Finanzamt sie schon als Künstlerin anerkannt hat.

      Gerade weil ein professioneller Fotograf zusätzlich engagiert ist, wäre diese Argumentation schlüssig.

      Nur wenn Ida einen Laden aufmacht, auf dem Hochzeitsfotografie steht, geb ich Euch recht, wirds schwieriger.
    • RE: Murmeltier-Anmerkung

      Kunst Foto schrieb:

      Gewerbsmässig heisst, daß man die Fotografie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betreibt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen - wie dies nach § 1 Abs 2 GewO für eine "gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit" erforderlich ist -"

      Fotografieren an sich fällt nicht unter die Gewerbeordnung. Jeder darf fotografieren.


      Einer der Gründe warum das sicher stimmt ist der, das ja nach EU-Regelung Fotografie schon ein Gewerbe (frei) sein müsste. Die nette österreichische Innung hat das so Umgangen, das Fotografie schnell vom Gewerbe zum Handwerk gewandelt wurde. ;)
    • PANZERWOLF schrieb:

      Frank_Herlet schrieb:

      Und nur mal so nebenbei, wenn man immer mit dem Finger auf die sogenannte Regelung des Verbotes zeigt, wird sich diese NIE ändern, man ist da quasi indirekter Erfüllungsgehilfe.
      also gerade wenn dort ein berufsfotograf herumrennt, der sich durch die konkurrenz bedrängt fühlen könnte, schadet es mal sicher nicht, die gesetzeslage zumindest zu kennen

      und auch um die große revolution zu starten ist hilfreich zu wissen, für und gegen was man überhaupt die fahnen schwenkt


      warum sollte er, der Berufsotograf bedrängt fühlen ???? Dieser hat doch seinen Job, nämlich auch dort.
      Und nochmal.Die eure Innung reibt sich die Hände weil es immer und genügen gibt die das wie schon selber gesagt fragwürdige Gesetzt immer wieder in den Vordergrund schieben und somit ein systematisches Unterlaufen auch verhindert wird. Wer nichts anpackt ändert auch nichts und das gilt für alle Fahnen.

      Um nochmal zur Ausgangsfrage von Ida zu kommen. Warum möchtest du überhaupt analog und digital?
    • m0le schrieb:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      Der Satz hinkt ein wenig

      "Natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, dass der Kunde das Budget nicht hat.Aber auch wir können nicht in ein Autohaus gehen mit dem Budget für ein Fahrrad und eine S-Klasse bekommen."


      Dafür gibts ja made in Korea ;)


      Sorry für offtopic.


      Wie gesagt nimm das was du für angemessen hälst, aber darüber zu diskutieren wird net viel Sinn haben. Viel zu unterschiedlich sind die Auffassungen darüber und natürlich auch die Voraussetzungen. Ein Profi muß davon leben daher wird seine Kalkulation anderst ausfallen als jener der nur schnell mal ein bisl Kohle machen will.


      lg
    • PANZERWOLF schrieb:

      offiziell gar nichts, weil in österreich nur geprüfte meisterfotografen solche aufträge annehmen dürfen
      über sinn und vor allem unsinn dieser regelung wird im forum oft genug diskutiert, legale umwege gibts nicht wirklich


      Doch, gibt es: Du bist ein Freund der Familie und machst die Fotos zu deinem eigenen Vergnügen. Dem Brautpaar gefallen sie und sie kaufen sie dir ab. Die Einnahmen versteuerst du brav. Rechtlich wichtig ist nur, dass du keinen Auftrag annimmst.

      Bei freier Kost und Unterbringung halte ich 500,- auch für angemessen.

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