Amateur- und Profifotografen

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    • RE: Amateur- und Profifotografen

      Seit Österreich zur EU gehört hat sich da einige geändert soweit ich weiss.
      1. Jeder kann zur Meisterprüfung im Fotografengewerbe antreten, auch ohne Lehre oder Vorkenntnisse.Genau so kannst du jederzeit eine Werkmeisterschule für Informationstechnik machen, ohne je vorher einen PC gesehen zu haben. Ob du die Prüfung dann auch schaffst ist halt eine andere sache.
      Der Zugang zu einem freien Gewerbe wie Fotograf darf in der EU nicht verwährt werden.
      2.Ich kann ein Gewerbe als Fotodesigner ausüben, ohne irgendeine Prüfung. Das Gewerbe muß angemeldet sein, ich darf mich halt dann nicht Fotograf nennen sondern nur Fotodesigner, machen darf ich aber alles was ein Fotograf auch darf.
      3. Pressefotografie, ich kann keineswegs in irgend ein Stadion fahren , dort Sportaufnahmen machen und die dann der Zeitung verkaufen. Ich darf von einer Veranstaltung nur dann Bilder verkaufen wenn ich akkredidiert bin.
    • akkreditierung

      mir ist es auch schon passiert, dass erst wenn ein medium beim veranstalter den fotografen anmeldet, er trotz presseausweis zugelassen wird.

      auch bei der kalachakra in graz wurde dies sehr streng gehandhabt.

      so beugen sie genau dem vor. oft dürfen die fotos von konzerten nur in der akkredidierten zeitung abgebildet werden, und nicht anderwertig zum verkauf angeboten werden. musste für so etwas schon unterschreiben.

      lg - volker
    • PKt 2. Fotodesigner ist in Deutschland erlaubt, dh nach dem Gleichbehandlungsrecht in Der EU muß das auch für Österreich gelten, muß aber vorher warscheinlich beim europäischen Gerichtshof eingeklagt werden, bis der öster. Amtsschimmel nachgibt. Was entweder schon geschehen ist oder warscheinlich bald geschehen wird, sobald einer unbedingt so ein Fotodesigner werden will.
      Ansonsten kannst du immer noch ein Fotodesigner Gewerbe in Deutschland anmelden und in Österreich eine Niederlassung machen.
    • RE: akkreditierung

      jetzt mussich auch was sagen:
      1) auch seit eu beitritt hat sich für österreicher nix geändert. sehr wohl gibts eine bestimmung die besagt dass jeder der in einen anderen eu land ein gewerbe ausgeübt hat dieses auch in österreich tun darf
      2) in punkt 2 hat harry recht... desing ist überhaupt ein freis gewerbe..mit einer einschrämkung... als solcher darf man keine aufträge z.b. für medien annehmen.
      3) Allein der presseausweiss ist beim grossen konzerten nix wert. Vor allen der von der innung, da gibts nämlich noch einen anderen der mehr kann *:-)
      4) bei grossen konzerten stimmt das, und man muss das unterschreiben dass die fotos nur für das medium verwendet werden dürfen für welches man al fotograf akreditiert ist.

      und morgen schreib ich weiter, jetzt geh ich schlafen *gg*
      lg.A
    • Der Fotodesigner darf bei uns in Deutschland sehr wohl auch von Medien Aufträge annehmen. Er darf keine Reportageaufträge annehmen !
      Er darf aber alle Fotos machen, um die dem Auftrag entsprechende Basis zu schaffen, seine designten Bilder zu erstellen !!
      Und was sind designte Bilder . . . .
      Alle Bilder die verändert werden. Gestylet werden um besser auszusehen.

      Und Österreich darf, lt. EU-Recht, mir den Gewerbeschein für die Niederlassung, sollte einer Notwendig sein, nicht verwehren, da ich ja schon in Besitz eines Gewerbescheines, einer Gewerbeberechtigung eines EU-Mitgliedsstaates bin. Ich habe das Recht, in allen EU-Staaten Niederlassungen, Filialen zu eröffnen.
      Genauso wie ich Österreicher als Arbeitskräfte engagieren kann die für mich einlangende Aufträge, egal aus welchem Land auch immer sie kommen, zu bearbeiten. Einzig zu berücksichtigen ist, daß die Abgaben in dem Land entrichtet werden, in denen der Angestellte seinen Lebensmittelpunkt hat.

      Laut der EU-Empfehlung sollte Fotografie als freies Gewerbe zur Anwendung kommen, hat es aber den einzelnen Mitgliedsstaaten freigestellt, dies mehr oder weniger umzusetzen. Daher auch die verwirrungen in den Auslegungen jedes Staates.

      In Deutschland hat man den "Umweg" über den Fotodesigner akzeptiert, in Österreich ist man bei den monarchistischen Systemen geblieben, Tradition?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von L.eric ()

    • Was ist mit kunst? Ich bin künstler, gehöre der berufsvereinigung bildender künstler an. Was, wenn der fotografierende nur seine unkosten abgegolten haben will und nicht beabsichtigt einen gewinn zu haben? Was ist, wenn jemand keine absicht hatte, gewinn zu machen, aber weil er so eine gute arbeit abgeliefert hat, ohne eine bezahlung zu fordern, einen immensen gewinn hat, weil ihm der dankbare abnehmer dafür viel geld in die hand drückt. Wenn ich in Wien jemanden fotografiere, lasse ich mir lediglich die fahrt von Kärnten nach Wien und den aufenthalt bezahlen. Hab da keinen gewinn.
      Da ist aber Österreich vom üblichen EU-recht weit entfernt. In keinem anderen land der EU muss ein fotograf eine lehre absolvieren um fotografie als beruf ausüben zu können. Deutschland war neben uns das letzte land mit einer so unsinnigen mittelalterlichen gewerbeordnung. Das wurde dort mittlerweile geändert. Welchen sinn hat eine fotografenlehre, wenn es doch nur darauf ankommt, ob man gute bilder machen kann. Ich kenne einige fotografen mit lehrbrief, die mir im studio nicht das wasser reichen können. Einmal hat sogar das AMS einer ausgelernten fotografin einen worshop bei mir zur auffrischung ihrer kentnisse bezahlt, damit sie wieder in ihren erlernten beruf einsteigen kann. ;) (Im rahmen einer sommerakademie)
      Ich habs leicht, wohne an der italienischen grenze und kann mir dort mit weniger problemen ein gewerbe anmelden, ausüben darf ich laut EU das auch bei uns.
    • Original von Tainacher
      Ich habe alle Beiträge zu dem Thema aufmerksam gelesen und bin jetzt ganz ordentlich informiert. Darf ich meine Situation aber trotzdem kurz skizzieren und hier reflektieren lassen? Ich fotografiere für einen mir schon viele Jahre bekannten konzessionierten Ein-Mann Gewerbebetrieb sporadisch zur personalbedingten Unterstützung. Wenn z.Bsp. eine Situation aus der Luft und am Boden zeitgleich fotografiert werden muss. Da bei dieser Gelegenheit (ähnlich wie beim MA33 Wettbewerb) durch den Helikoptereinsatz, schon während dem Flug zu Einsatzort, Fotos möglich sind, die ich sonst ja niemals hätte machen können, bin ich natürlich begeistert davon. Die Bodenaufnahmen würde ich ablehnen. Es ist mündlich vereinbart, dass ich als Gegenleistung alle diese Fotos für mich verwenden darf, die kommerzielle Nutzung ausgenommen.
      Agiere ich damit in irgendeiner Weise im Bereich der Rechtswidrigkeit?


      Ja, wenn der betrieb dich nicht als teilzeitarbeiter angestellt hast, bist du als schwarzarbeiter agierender farbfotograf.
    • In Österreich gibt es einen einfachen trick um probleme beim verkauf von fotos aus der welt zu schaffen. Man gründet eine fotoagentur. Das ist bei uns jedem gestattet. Da schenkt man seine bilder seiner agentur und lässt diese die rechte an den bildern warnehmen.

      Aus der liste freier berufe, die jeder ausüben darf, wenn er anmeldet:

      Fotoagentur (Verwertung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Einräumung oder Weitergabe von Werknutzungsrechten)

      Künstlerische Fotografie! Ist auch ein eintrag in der liste freier berufe. Daher dürft ihr euch fotokünstler nennen. Das ist für den verkauf soundso besser als das trockene wort fotograf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frosch ()

    • @erich kuss
      das mit der bildagentur ist tatsächlich eine möglichkeit, gegen die mir auf die schnelle nix einfällt.

      insgesamt zeigt die diskussion, dass das ganze gewerberecht nur dazu führt, dass die leute umgehungsmöglichkeiten suchen. lt. innung dient das festhalten an der befähigung nach wie vor einer gewissen garantiesicherung, wobei mir persönlich eher vorkommt, dass es sich um einen nach den EU-kriterien unzulässigen berufsschutz handelt. jedenfalls gebe ich dir recht - es gibt sehr gute profis, aber auch sauschlechte. eben wie in jedem beruf, dazu braucht man keine befähigungsprüfung.

      ich denke, obwohl die gewerbeordnung diesbezüglich erst angepasst wurde, wird sich der befähigungsnachweis für fotografen nicht mehr lange halten lassen.

      lg
      peter
    • Original von Steve
      allzuschnell wird's wohl nicht gehn, sonst stehen die dann überflüssigen lehrer der Fotografie-Berufsschulen auf der Strasse.


      dieses problem sehe ich weniger - immerhin bleibt ja die berufssparte erhalten und die leute müssen ja irgendwie ausgebildet werden. die edv-branche ist ja auch ein freies gewerbe, dennoch wird an den schulen das fach ausgiebigst durchgenommen.

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