Interessanter Fall

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    • Interessanter Fall

      so, jetzt hats mich auch mal erwischt. und wie es aussieht, könnte das "spannend" werden.

      g*tty hat mir eine rechnung über 1250,- exkl. geschickt, da ich angeblich ein bild von denen verwende.
      und ich soll die lizenznummer bekanntgeben, unter der ich das verwenden darf.

      im prinzip tu ich es, aber eigentlich nicht.

      als buchhändler zahle ich jährliche gebühren, dass ich die klappentexte und die buchcoverbilder
      der bücher gewerblich verwenden darf. so habe ich auf meinem kopflogo meiner homepage eben
      von 5 schönen bücher die bilder genommen. eines davon ist besagtes von g*tty. allerdings ist
      auf dem bild natürlich auch der buchtitel zu sehen. dem sachbearbeiter bei g*tty hätte das
      auffallen müssen.
      der buchtitel ist 180x180 pixel groß und zeigt ca. die hälfte des originales
      ich blende davon 110x70 pixel ein, in einer grafik, die 975x90 pixel ist

      ein spider konnte das wohl unmöglich noch herausfiltern, muss wohl jemand an g*tty gemeldet haben

      wird eine spannende sache, da ich meines erachten nach im schlimmsten fall einen
      bruch der lizenzvereinbarung mit dem großhändler begangen habe, bzw mit dem verlag.
      der ja offizieller lizenznehmer des bildes ist

      hat jemand schon mal ähnliches gehört (buchcover als geschütztes image des URSPRÜNGLICHEN rechteinhabers)?
      mit google konnte ich nix dazu finden
    • Vandaar schrieb:

      Hört sich genauso kniffelig an, wie es tatsächlich sein/werden dürfte.

      Da es hier im Forum höchstens zu einer Sammlung von persönlichen Meinungen kommen wird, würde ich dir empfehlen, einen fachkundigen Anwalt zu befragen.


      @mark
      das problem ist eher, dass eine ausarbeitung dieser konstellation von einem fachanwalt
      warscheinlich schon mehr kostet als die forderung. und ich bleib auf den kosten sitzen.
      wenn g*tty darauf beharrt, bekommen die geld sicher nur nach einem gerichtsurteil.
      alleine die höhe der forderung ist m.E. strittig, damit werden die nicht durchkommen.
      prozessrisiko ist auch für g*tty sehr groß

      aber man sieht daran, dass rechteinhaber sehr wohl bemüht sind, ihre werke zu schützen.
      was ich an und für sich durchaus begrüße

      in D haben die einen einzigen prozess geführt und gewonnen, aber auch nur,
      weil nicht g*tty geklagt hat, sondern der beschuldigte. sonst fand ich keinerlei fall.

      das stärkste, was ich fand, war:
      jemand KAUFTE die lizenz und verwendete das bild. er bekam die rechnung, die
      lizenznummer wurde NICHT akzeptiert. im gegenteil, g*tty STORNIERTE IM NACHHINEIN
      die lizenzvereinbarung und schrieb die zahlung wieder gut.
      und behauptet weiterhin, dass das bild ungerechtfertigt benutzt wurde.

      der prozess in D wird richtig spannend

      bei solchen vorgehensweisen fehlt mir jegliches verständnis
    • Es faellt mir noch was ein...
      Kann es sein, dass G*tty zur Meinung ist, du hast das Buchcoverbild sogut wie ausgeschnitten und in einer eigenen Grafikarbeit dargestellt, statt einfach
      den ganzen Buchumschlag zu posten? Du hast das Bild von deiner Website schon entfernt, gell? (Der leere Platz oben rechts).
      Wenn Amazon und andere Buchverkaeufer Buecher zeigen, zeigen sie in den meisten Faellen das ganze Buch, genauso wie es vom Verlag veroeffentlicht ist.

      lg, Lensi
    • Lensman schrieb:

      Es faellt mir noch was ein...
      Kann es sein, dass G*tty zur Meinung ist, du hast das Buchcoverbild sogut wie ausgeschnitten und in einer eigenen Grafikarbeit dargestellt, statt einfach
      den ganzen Buchumschlag zu posten? Du hast das Bild von deiner Website schon entfernt, gell? (Der leere Platz oben rechts).
      Wenn Amazon und andere Buchverkaeufer Buecher zeigen, zeigen sie in den meisten Faellen das ganze Buch, genauso wie es vom Verlag veroeffentlicht ist.

      lg, Lensi

      das ist der einzige schwachpunkt, es wurde der großteil in das fenster eingeblendet.
      wichtig ist, dass der BUCHTITEL aber wie am echten buch in roter schrift deutlich lesbar war

      das aber deswegen die lizenzrechte am buchcover verloren gehen, kann ich mir nicht
      vorstellen. in meinem vertrag mit dem großhändler steht davon nix. des sagt aber nix :(

      entfernt hab ichs, weil der spider ja weitersucht und ich nicht nochmals denen aufstossen will

      reaktion gibts bisher keine von denen
    • Ich würde jetzt erste einmal die genauen Umstände rund um Deine Lizenzzahlungen den Leuten von g*tty schreiben. Dass Du dieses Schreiben bekommen hast, dafür ist sicher doch ein Roboter zuständig. g*tty ist bekannt dafür, dass die einen sehr gut funktionierenden crawler haben. Und diese Software kennt natürlich Deine persönlichen Umstände nicht, sieht aber, dass Du keinen unmittelbaren Vertrag mit g*tty hast. Somit ...

      Also cool bleiben und einfach einmal Kontakt aufnehmen, man kann mit den Leuten dort sicher auch reden.

      LG,
      Gerhard
    • Du wirst mit der Lizenz die Bücher bewerben dürfen, aber nicht in einen Webseite als Gestaltungsmittel einbauen dürfen.
      Wenn ich ein Bilde verkaufe müsste ich ja von deiner Innung oder wohin du die jährliche Gebühr bezahlst ja auch Kohle bekommen.

      Mit MEINEM Bild dürfte sicher niemand gratis eine Gewerbliche Seite machen. In meiner Rechnung steht der Verwendungszweck drinnen: z.B. die EINMALIGE (Erstauflage oder ein Jahr, wie immer) Verwendung im Buch XY und sonnst nirgendwo.

      lg Hali

      mit "g*tty" in verbindung setzen ist sicher das beste
    • kaper schrieb:

      Ohne das ganze von der juristischen Seite zu betrachten, müßte der Verlag ja auch am Verkauf ( und damit auch ander Bewerbung) seiner Produkte interessiert sein. Vielleicht ist man ja auch dort bereit vermittelnd einzugreifen?



      Aber das Bild war in der Kopfzeile der Webseite und die hat nix mit dem Verkauf des Buches zu tun, da werden auch ev. Mitbewerber angeboten.

      Und dem Urheber des Bildes wird der Verlag wurscht sein, da müsste der Verlag nochmal an den Urheber abdrücken.

      lg Hali
    • kohli-vie schrieb:


      wenn g*tty darauf beharrt, bekommen die geld sicher nur nach einem gerichtsurteil.
      alleine die höhe der forderung ist m.E. strittig, damit werden die nicht durchkommen.
      prozessrisiko ist auch für g*tty sehr groß

      Die haben nicht das geringste Prozessrisiko. Die Kosten für so einen kleinen einen Prozess, zahlt Getty Images aus der Portokasse.
      Denen gehts rein ums Prinzip, die haben eine eigene Rechteabteilung mit eigenen Anwälten. Und die tun genau ihre Arbeit, die möglicherwiese ungerechtfertigte Verwendung von Getty Images Bildern zu unterbinden.
      Möglicherweise gibt es da sogar einen Anwalt, der sich denkt, das könnte spannend werden.
      Möglicherweise wollen die nur selbst wissen, wie dieser Fall rechtlich von einem Gericht gewertet wird.
      Kann sein, dass die selbst noch keinen solchen Fall hatten. Die einzige Möglichkeit Gewissheit zu bekommen ist ein Gerichtsverfahren.

      Das wird auf jeden Fall spannend, da hast du sicher "Recht"
    • Hali schrieb:

      Du wirst mit der Lizenz die Bücher bewerben dürfen, aber nicht in einen Webseite als Gestaltungsmittel einbauen dürfen.
      Wenn ich ein Bilde verkaufe müsste ich ja von deiner Innung oder wohin du die jährliche Gebühr bezahlst ja auch Kohle bekommen.

      Mit MEINEM Bild dürfte sicher niemand gratis eine Gewerbliche Seite machen. In meiner Rechnung steht der Verwendungszweck drinnen: z.B. die EINMALIGE (Erstauflage oder ein Jahr, wie immer) Verwendung im Buch XY und sonnst nirgendwo.

      @hali

      tja, wenn es als gestalterisches element eingesetzt werden würde, würde ich es ja noch verstehen.

      seit jahren ist das meine CI: links logo, in den kleinen "fenstern" die produkte, die ich verkaufe (bzw habe).
      eine zeitlang waren das eben PC's, sammelsurium, münzen, dann wieder andere sachen. seit dem ich
      den buchhandel habe, eben bücher bzw CD/DVD

      für mich ist das eher ein productplacement.

      wenn man von einem ursprünglich riesigen bild einen fast nicht mehr erkennbaren teilbereich
      eines bereits in der qualität grottenschlechten buchimages (welches lizenziert ist) nimmt,
      kann ich mir nicht vorstellen, dass da allen ernstes das volle programm durchgezogen wird

      in deutschland habe ich noch keinen fall gefunden, in dem es zu einem prozess kam,
      den g*tty angestrengt hat. die haben aber auch das instrument der abmahnung, welches
      es so bei uns gottseidank nicht gibt.
      und diejenigen, die eine modifizierte erklärung abgegeben haben und nicht gezahlt
      haben, dürften in ruhe gelassen worden sein.

      antwort hab ich von denen noch immer keine erhalten
    • Harry_Hoppel schrieb:



      kohli-vie schrieb:


      wenn g*tty darauf beharrt, bekommen die geld sicher nur nach einem gerichtsurteil.
      alleine die höhe der forderung ist m.E. strittig, damit werden die nicht durchkommen.
      prozessrisiko ist auch für g*tty sehr groß

      Die haben nicht das geringste Prozessrisiko. Die Kosten für so einen kleinen einen Prozess, zahlt Getty Images aus der Portokasse.


      Das wird auf jeden Fall spannend, da hast du sicher "Recht"

      es geht nicht um die gerichtskosten, das ist klar.

      es geht darum, dass ein verlorener prozess eine sehr schlechte "werbung" wäre

      die verweisen in deutschland anscheinend ständig auf den einzigen fall, den sie gewonnen haben.
      da gings aber um etwas ganz anderes als sie eigentlich wollen
    • Harry_Hoppel schrieb:

      kohli-vie schrieb:

      falls jemand zugang zu g*tty hat und mir einen preis nachsehen könnte, wäre das ganz lieb

      bitte in diesem fall PN an mich

      Beim Prozess in Deutschland hat Getty um die 500 - 1000 Euro pro Bild verlangt. Das dürfte etwa das Honorar für Webnutzung pro Bild und Jahr sein.
      Der Richter hat dann glaub ich verdoppelt, weil der Fotograf bei der Bildangabe nicht genannt wurde.


      nein, das ist der grosse irrtum. g*tty hatte in dem prozess gar nichts verlangt, denn g*tty hatte gar nicht geklagt!

      das war eine sogenannte negative feststellungsklage. der "bildverwender" rief das gericht an und wollte bestätigt
      bekommen, dass g*tty keinerlei bildrechte bzw beträge von ihm einfordern kann, weil es seiner meinung nach
      kein lizenzvergehen war.

      dieser interpretation folgte das LG nicht. das LG meinte auch nur, dass die forderungen nicht überzogen sind.

      wenn man dann mal so eine gescheiterte klage hat, macht es kaum sinn, in einen weiteren prozess zu gehen

      und, wenn ich mich richtig erinnere, war das für 2.8 jahre, also 3, je bild

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