Fotografie Ausbildung (Studium, Kollegs)

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

    • Original von guenter1
      ...waunst ma des jtzt net gsogt hättest... ;)

      ..und welchen gewerbeschein hat er????


      Schon klar, das ich dir Bitesnich nicht vorstellen muss. Aber das "Autodidakt" deutet darauf hin, dass er wohl keine Lehre oder spezielle Ausbildung mit Gewerbeschein gemacht hat. Oder er verschweigt es in seiner Biografie, weil er sich für die österreichische Kleinkrämerseele außerhalb der Landesgrenzen geniert ;)
    • @guenter und @golfiwang

      Welchen Gewerbeschein Andreas H. Bitesnich hat, kann höchstwahrscheinlich nur er selber definitiv beantworten, im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten (siehe auch @fotoandmore´s Postings auf der vorhergehenden Seite):

      - wenn er sein Gewerbe in Österreich gemeldet hat, muss er entweder die Fotografen-LAP plus Meisterprüfung, oder die LAP plus mindestens 5 Jahre Tätigkeit in der Branche (was meines Wissens nach der Fall bei ihm ist) gearbeitet haben, damit er auch Auftragsarbeiten durchführen darf ... was er ja auch tut.

      - die andere Möglichkeit wäre, dass er sein Gewerbe in Deutschland angemeldet hat.

      Greetz Mark

      EDIT:
      Die dritte Variante wäre dann noch eine Kombination aus Künstlerischer Fotograf in Österreich (das würde ihn berechtigen seine Bücher etc. zu verkaufen) und ein zweites Gewerbe von Deutschland aus, damit er z.B. seine Werbeaufträge verrechnen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Vandaar ()

    • Nur mal so dass ich es wirklich verstehe - wenn ich für Bekannte die ganze Hochzeit von hint bis vorne fotografiere, die Bilder dann zusammenstelle, FotoDVD, etc. und er mir dann für das Ganze eine Aufwandsentschädigung von sagen wir mal 250 Euro zahlt - dürft ich das eigentlich garnicht ohne den Meister?

      Hab ich das soweit richtig verstanden?
    • TTOM: verlange nix und du darfste .... es ist nun mal verboten Geld für Fotoaufträge zu nehmen, was ich auch Okay finde.

      Ich fotografier hin und wieder selbst Hochzeiten aber eben nur für Freunde dich sich einen Profi nicht leisten können, daher verlange ich nix und schenk ihnen die Bilder und sie haben ein schönes Geschenk von mir.

      Ich sag mir immer ich fotografier wo, wann und mit wem ich will.
      Ach ja ich verdien nix dabei (will ich auch gar net).

      lg Karl
    • Original von alf
      Vielleicht könntest du dir auch die Mühe machen, herauszufinden und zu posten, welche dieser Ausbildungen Vollzeit verlangen, und welche man als Berufstätiger nebenbei machen kann.

      Ich bin sicher, viele hier würde das interessieren, mich nämlich auch :)


      hab mir jetzt nicht alle seiten durchgelesen aber hier hab ich mal was gefunden

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      viell hats ja schon wer auf einer seite zuvor gepostet, dann sry!
    • mal eine ganz blöde frage: wie schaut denn das mit den ganzen partyseiten-knipsern aus?? die bewegen sich ja dann folglich in einer grauzone, oder?

      die nehmen doch eindeutig aufträge an und von künstlerischer tätigkeit sind sie ja auch weitestgehend entfernt!!!

      weiss da jemand bescheid?
    • Original von wpj
      Also so wie sich das für mich darstellt darf mit der HTL Ausbildung sehr wohl als Fotograf arbeiten.

      Punkt 1 - Auszug Fotografen-Befähigungsprüfungsverordnung der Fotografen:
      .... Prüfung ... kann durch den Nachweis der erfolgreichen Abschlusses .... des Kollegs für Medientechnik und Medienmanagement, Ausbildungszweig Fotografie und audiovisuelle Medien ... ersetzt werden.

      Punkt 2 - Folder der HTL Salzburg:
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      "Was kann ich nach dem Kolleg machen?
      Als AbsolventIn des Kollegs kannst du in Werbe- und Web-
      agenturen, sowie in PR-Abteilungen arbeiten. Natürlich bist
      du dann aber auch in der Lage selbstständig Produkt für die
      Medienbranche zu erstellen."


      Ich würde es zumindest gar nicht mehr verstehen wenn das dann nicht gehen sollte. Dann grenzt das schon an eine verar...e.



      Versteh ich auch nicht ;) ich habe das Kolleg absolviert, war bei der Innung, hab bei denen nachgefragt, denen mein Zeugnis vorgelegt, in dem genau dieselben Fächer aufgeführt sind, wie an der Graphischen, doch wurde mir mitgeteilt, dass mir das Zeugnis nichts bringt und ich nicht als Fotografin arbeiten darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yoriko ()

    • Ich nehme mal an, weil du zwar die gleichen Fächer gehabt hast wie in der Graphischen, aber nicht die gleiche Menge an Wissen vermittelt wurde.
      (Die Ausbildung heißt ja "mit Schwerpunkt Fotografie" und nicht Ausbildung zum Berufsfotografen)

      Oder die Schule hat verabsäumt sich an die Fotografeninnung zu wenden, um die Ausbildung in die Prüfungsverordnung einbauen zu lassen.

      D.h. aber ja nicht dass Du nicht als Fotograf arbeiten darfst, du mußt nur die Prüfung noch ablegen (das kann übrigens jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, auch wenn er sich als Autodidakt, oder in Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht - z.b. in Lehrgängen auf der VHS die ich dort anbiete - das fotografische Wissen beigebracht hat). Somit steht jedem frei als Fotograf zu arbeiten, man muß halt nur die Prüfung ablegen.

      Was geprüft wird steht in der Prüfungsverordnung (siehe mein voriges post) es gibt 3 fachliche Module, jeweils geteilt in A+B.
      A ist immer die Lehrabschlußprüfung, A+B ist die Meisterprüfung. Man kann aber die Module auh einzeln ablegen.

      Lg

      Robert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fotoandmore ()

    • Original von fotoandmore
      Ich nehme mal an, weil du zwar die gleichen Fächer gehabt hast wie in der Graphischen, aber nicht die gleiche Menge an Wissen vermittelt wurde.
      (Die Ausbildung heißt ja "mit Schwerpunkt Fotografie" und nicht Ausbildung zum Berufsfotografen)

      Oder die Schule hat verabsäumt sich an die Fotografeninnung zu wenden, um die Ausbildung in die Prüfungsverordnung einbauen zu lassen.



      Ich denke, dass beides der Grund ist. Mir wurde gesagt, dass die Fotografie im Titel vorkommen muss und nicht Schwerpunkt sein darf und dass die Schule der Innung nicht bekannt ist. Ich persönlich bin sauer auf die Schule, da sie die Schule ursprünglich als "Fotokolleg" angeboten haben (ich war im ersten Jahrgang überhaupt), das Projekt von der EU gefördert wurde und sie uns nicht klargemacht haben, dass es sich um eine Ausbildung handelt, die nicht zum Fotografen befähigt.

      Ich weiß, dass man die Befähigungsprüfung machen kann, aber irgendwann hat man's satt, ständig noch und noch und noch mehr Prüfungen machen zu müssen, obwohl man eine Prüfung über dieses Wissen ja lange abgelegt hat. Und die Innung wird's einem hierbei nicht unbedingt leicht machen, zumindest warn sie nicht unbedingt freundlich, als ich dort war und haben mich eher ausgelacht, meiner Ideen wegen. Ala "ja mach mal, du bist jung, hast keine Ahnung und keine Kunden und musst dir das alles erst noch erarbeiten, was wir schon lange erreicht haben". Mit diesem Verhalten verjagen sie junge und motivierte Leut ins Ausland, nicht unbedingt der beste Weg, gute Fotografie aufzubauen und zu fördern.

      Das meine Meinung und jetzt bin ich wieder still und lese mit.
    • Original von golfiwang
      Original von guenter1
      ...waunst ma des jtzt net gsogt hättest... ;)

      ..und welchen gewerbeschein hat er????


      Schon klar, das ich dir Bitesnich nicht vorstellen muss. Aber das "Autodidakt" deutet darauf hin, dass er wohl keine Lehre oder spezielle Ausbildung mit Gewerbeschein gemacht hat. Oder er verschweigt es in seiner Biografie, weil er sich für die österreichische Kleinkrämerseele außerhalb der Landesgrenzen geniert ;)


      zur klarstellung - er IST autodidakt, braucht keinen gewerbeschein in österreich, da seine firmen - wie auf der web page ersichtlich in DE und IT sowie USA sind - da kann ihm die österreichische fotografeninnung wurscht sein.

      und ich hoffe die österreichischen berufsfotografen sind in der mehrheit realistisch genug um zu erkennen, das sie selbst keine konkurrenz zu bitesnich darstellen sondern schlichtweg in einer anderen liga spielen :D
    • Original von Fotobaer

      zur klarstellung - er IST autodidakt, braucht keinen gewerbeschein in österreich, da seine firmen - wie auf der web page ersichtlich in DE und IT sowie USA sind - da kann ihm die österreichische fotografeninnung wurscht sein.

      und ich hoffe die österreichischen berufsfotografen sind in der mehrheit realistisch genug um zu erkennen, das sie selbst keine konkurrenz zu bitesnich darstellen sondern schlichtweg in einer anderen liga spielen :D


      Hi Fotobaer.

      Das ist rein rechtlich gesehen auch nicht immer korrekt.
      Hierbei kommt es auch darauf an wo er vorwiegend tätig ist. Sobald er die meiste Arbeit hier in Österreich macht, greift wieder das österreichische Recht.
      Da ist es vollkommen egal in welchem Land er seine Firmen hat.

      Was jetzt vorwiegend bedeutet ist leider auch nicht wirklich eindeutig festgeschrieben. (Typisch Österreich halt). Es gibt keine Prozentzahl wieviel jetzt wo erwirtschaftet werden muß, damit es jetzt vorwiegend in Österreich oder am Firmenstandort ist.

      lG
    • Original von Imagenation
      Hi Fotobaer.

      Das ist rein rechtlich gesehen auch nicht immer korrekt.
      Hierbei kommt es auch darauf an wo er vorwiegend tätig ist. Sobald er die meiste Arbeit hier in Österreich macht, greift wieder das österreichische Recht.
      Da ist es vollkommen egal in welchem Land er seine Firmen hat.

      Was jetzt vorwiegend bedeutet ist leider auch nicht wirklich eindeutig festgeschrieben. (Typisch Österreich halt). Es gibt keine Prozentzahl wieviel jetzt wo erwirtschaftet werden muß, damit es jetzt vorwiegend in Österreich oder am Firmenstandort ist.

      lG


      Na Ja, mit EU Recht muss er für das geregelte Gewerbe der Fotografie nur mehr bei der WKO um Gleichstellung seines potentiell vorhandenen deutschen Gewerbescheins ersuchen und das genügt dann auch, er braucht definitiv KEINEN eigenen österreichischen (im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit).
      Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm diese Bestätigung verweigert würde.

      lg
      Norbert

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden