Sinneswandel eines Aktmodells

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    Gewinne Einkaufs-Gutscheine beim Fotowettbewerb "Wiener Traditionen" Jetzt mitmachen

    • um den teil mir der dokumentation zu präzisieren:

      nicht nur zugang zu den unterlagen muss der käufer haben, er muss sie tatsächlich besitzen. weiters schriftlich oder auf einem gesonderten datenträger dokumentieren, auf welcher HTML Seite, unter welcher URL, in welchen TV programm, in welchem printmedium, ... die betreffende person abgebildet ist. diese daten müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.
    • Tja, interessanter Punkt, Kenmore - genau solche Sachen meinte ich mit Tipps für die Verträge.... Danke!

      Klar ist auch , dass ein Verwerter-Vertrag (damit meine ich einen Vertrag, der auch das Geldliche regelt) von einem anderen Kaliber sein muss, als ein Vertrag, der von Hobby-Fotografen gehanhabt wird....

      Aber der Punkt mit den Unterlagen, anhand derer das Alter des Modells dokumentiert ist, ist schon einmal ein sehr wesentlicher - muss ich sagen...

      LG
      StB
    • bist du dir 100% sicher, dass du keines der bilder, die du heute machst, nicht nächstes jahr verkaufen kannst und willst? je mehr du dich absicherst, desto besser. jemanden nachträglich zugeständnisse abzuringen ist mühsam und vermutlich mit erheblichen kosten verbunden.

      persönlich war ich immer der ansicht, dass der eindeutige nachweis des ausreichenden alters eines models oberste priorität haben muss. da brauchts kein gesetz, nur einfachen hausverstand. ist ja zum schutz beider parteien. gott weis, was dir irgendjemand mal ans zeug flicken will, da ist es schon gut zu wissen, immer auf der legalen seite zu sein und das auch mit einem handgriff nachweisen zu können.

      ein mir näher bekanntes ex-model aus UK z.B. war vor 15 jahren recht begehrt bei manchen, weil sie sehr jugendlich ausgesehen hat, trotz ihrer 19 damals. während ich der ansicht bin, das sollte ebenfalls nicht 'verwertet' - sprich gar nicht erst abgelichtet - werden, ist es doch legal, alt genug war sie ja. unlängst wurde sie von der polizei kontaktiert, ob sie tatsächlich alt genug war. einer der fotografen wurde schlimmer dinge verdächtigt und ihre bilder waren eben sehr fragwürdig anzusehen. wenn der nicht ihre kontaktdaten gehabt hätte, wäre der beweisnotstand schon erheblich gewesen.

      für einfache entwürfe, google mal nach 'model release'
    • Interessantes Thema hier.
      Habe zwar noch nie mit Models gearbeitet, möchte das aber in näherer Zukunft. Sollte immer ein Vertrag zwischen Model und Fotograf geschlossen werden?
      Z.B. auch, wenn z.B. "nur" Bilder als Bezahlung gegeben werden?
      Oder egal, sobald jemand für einen Model steht einen Vertrag unterzeichnen lassen?
      Vielen dank und lg
      Christina
    • Original von DerStefan
      Original von StB
      Wie denkt ihr darüber? Würdet ihr eure Verträge hier posten, oder auszugsweise? Dürften die von anderen verwendet werden?


      Grundsätzlich ist da eine gute Idee, und nachdem ein Vertrag keinem Urheberrecht unterliegt, such ich gleich mal was raus....

      OK, ich finde es nicht - und ich habe die letzten Male den Vertrag mehr oder weniger aus dem Handgelenk geschüttelt - und ein paar Dinge vom Jus-Studium sich ja auch noch hängen geblieben.

      Also - für einen rechtsgültigen Vertrag bedarf es zu Beginn einer Definition der Vertragspartner.

      Zum Beispiel:
      Vereinbarung zwischen Stefan Mayer, geb. .... - in weiterer Folge "Fotograf" genannt - und Sabine Salzig, geb. ... - in weiterer Folge "Modell" genannt - über das Anfertigen von fotografischen Aufnahmen sowie der Nutzungsrechte der Aufnahmen.


      In weiterer Folge muß man nur noch schriftlich festhalten, um welche Fotos es sich handelt - grob beschrieben - evtl. wann udn wo sie aufgenommen wurden, ob und wieviel Honorart der Fotograf bekommt bzw. ob und wieviel Honorar das Modell bekommt - und der Entscheidende Punkt: Was mit den Fotos geschehen darf (ich ergänze da immer auch das, was NICHT geschehen darf), aber auch das, was das Modell mit den Fotos machen darf und was nicht.

      Das ist mal die eine Sache. Eine weitere Sache - und damit haben ich anfangs recht viel Unverständnis geerntet, aber es recht gut erklären können - ich lasse das Modell Bilder selber auswählen, die "freigegeben" werden - und das lasse ich mir pro Bild bestätigen.

      Ich weiß, daß das ansich nicht notwendig wäre - nur bin ich eher auf der sicheren Seite, wenn die Unterschrift auf dem Foto ist [oder sei es auch eine evtl. elektronisch signierte Mail], einfach um es belegen zu können. Weil: Wenn es Hart auf Hart kommt, muß ICH beweisen können, daß das Foto xyz am 23.5.2005 entstanden ist [wo ich ein Einverständinis habe] und nicht am 21.6.2005, wo ich dieses Einverständnis NICHT habe.

      Für mich ist die Fotografie ein reines Hobby, ich habe weder die Absicht, damit Geld zu verdienen, noch würde ich jemand auf die Idee kommen, irgendjemanden Geld dafür zu zahlen, ihn fotografieren zu dürfen....

      ... aber ...

      Ws ist, wenn ich in 10 Jahren "bekannt" bin, oder doch mal ein Buch herausgeben werde oder eine Ausstellung machen - oder (offentlich deutlich später) jemand einen Nachruf üebr mich gestalten muß, oder mein(e) Kinder ein Buch mit meinen Werken herausbringen wollen...
      Tja, und dann den Leuten wegen einer blöden Unterschrift nachlaufen ist schon ein bisserl mühsam - darum gleich bei der Nachbesprechung, die ich immer mache - die Bilder in 3 Kategorien teilen: In die zum wegwerfen, in die, die nciht weggeworfen werden und in ein paar, mit denen ich machen darf, was ich will.

      Bezüglich der Ami-Geschichte bin ich eher skeptisch, daß sich diesbezüglich bei uns was in diese Richtung tun könnte - aber ich denke, daß man auf Bildern durchaus erkennen kann, daß ein Modell euin entsprechendes Alter hat - und außerdem ist ja im Vertrag Name und Geburtsdatum vorhanden.

      Und in amerika gibt's Leute, die sich aus Angst vor Millionenstrafen eine schriftlcihe Einverständniserklärung zum Geschlechtsverkehr vorab holen - ich meine, da würd's mir ja gleich beim Gedanken vergehen...
    • Original von darvida
      Interessantes Thema hier.
      Habe zwar noch nie mit Models gearbeitet, möchte das aber in näherer Zukunft. Sollte immer ein Vertrag zwischen Model und Fotograf geschlossen werden?
      Z.B. auch, wenn z.B. "nur" Bilder als Bezahlung gegeben werden?
      Oder egal, sobald jemand für einen Model steht einen Vertrag unterzeichnen lassen?
      Vielen dank und lg
      Christina


      jeder austausch von waren oder leistungen, egal ob gegen entgelt oder nicht, ist ein vertrag. der kauf einer semmel beim bäcker begründet einen vertrag dem beide seiten stillschweigend zustimmen, du mit der aneignung der semmel, der bäcker durch die entgegennahme der zahlung.

      die schriftliche form ist immer der mündlichen oder stillschweigenden vorzuziehen, da klipp und klar erkenntlich ist, was vereinbart wurde. und auch was nicht. da gibts kein rausreden im stile "ich habe gedacht, ich habe gemeint, ich habe gehofft, ich habe erwartet....", für keine partei.

      Original von DerStefan
      Bezüglich der Ami-Geschichte bin ich eher skeptisch, daß sich diesbezüglich bei uns was in diese Richtung tun könnte - aber ich denke, daß man auf Bildern durchaus erkennen kann, daß ein Modell euin entsprechendes Alter hat - und außerdem ist ja im Vertrag Name und Geburtsdatum vorhanden.


      da du dein just-studium erwähnst, sicherlich ist da auch hängengeblieben, dass manche geschäftspartner nicht ganz fair sind. was im vertrag steht kann mitunter falsch sein, vom simplen schreibfehler bis zur vorsätzlichen angabe falscher daten. wenns da dann klappert, nützt der vertrag gar nichts, wenn du nicht die angaben nachweislich überprüft hast. besonders wenn ein vertragspartner gar nicht geschäftsfähig war.

      zum thema was sich bei uns tun könnte... seit ein paar jahren ist Österreich bei so einer vereinigung, die nennt sich in der kurzfassung EU. wir paar leutchen zählen da relativ wenig.
      und wie du selber vor 5 monaten gepostet hast, bist du schon auf probleme mit deutschen sittenwächtern gestoßen. warum also eine europaweite verschärfung so unrealistisch sein soll ist mir jetzt nicht ganz klar.

      aber es ist ja jeder für sein tun selber verantworlich. ich zeige nur auf was möglich sein kann. ich persönlich würde es nicht leiden können, in einiger zeit feststellen zu müssen, dass material plötzlich wertlos geworden ist. man arbeitet ja dafür. und der aufwand das zu verhindern ist relativ klein. :)
    • Original von kenmore
      da du dein just-studium erwähnst, sicherlich ist da auch hängengeblieben, dass manche geschäftspartner nicht ganz fair sind. was im vertrag steht kann mitunter falsch sein, vom simplen schreibfehler bis zur vorsätzlichen angabe falscher daten. wenns da dann klappert, nützt der vertrag gar nichts, wenn du nicht die angaben nachweislich überprüft hast. besonders wenn ein vertragspartner gar nicht geschäftsfähig war.

      ich habe nur ausgewählte Themen der Juristerei in mein Studium inkludiert - als Jurist würde ich mich nicht bezeichnen.
      Gelernt habe ich jedoch 2 Dinge - nämlich zum Einen, daß 3 Juristen 4 Meinungen haben werden (und das ist ja auch im eigenen Sinn, denn wer würde vor Gericht gehen, wenn sich alle einig wären) - und: Weniger ist mehr.

      Sprich - Streitereien rund um Verträge sind direkt proportional zu deren Umfang. Gestritten wird, sobald es irgendwelche Rücktrittsklauseln gibt, Pönalen, Ausnahmeregelungen, etc.
      Je kürzer und kompakter, desto klarer und unmißverständlich ist der Vertrag und kann auch nicht wegen Irrtums angefochten werden.

      So aus dem Bauch raus würde ich sowas schreiben:
      "B überträgt A zeitlich unbegrenzt alle Nutzungsrechte in jeglicher Form an den Fotos vom dd.mm.jj - B erhält dafür als Entschädigung den Betrag von x Euro, der in bar ausgezahlt wurde und von B mit der Unterschrift unter dem Vertrag bestätigt wird, sowie jeweils einen Abzug der Aufnahmen. Gleichzeitig ist es B gestattet, Fotos unter Angabe der Urheberschaft von A als Referenz zu verwenden. Für jede andere Verwendung bedarf es der schriftlichen Zustimmung von A."

      Meines Erachtens (aber wie gesagt: 3 Leute, 4 Meinungen) ist das Überprüfen der Angaben jedoch eine Verhältnismäßigkeitssache. Wie schon erwähnt, wenn ich beim Anker eine Semmel kaufe, schließe ich auch einen Vertrag ab, der eigentlich weitreichendere Konsequenzen hat, als man sich eigentlich denkt. Das sind Haftungsfragen, etc. Ich kann hinterher behaupten, daß die Anker-Semmel verdorben war - und mein Beweis ist ein Kassazettel. Da steht auch nicht mein Name drauf, der geprüft wurde. So gesehen riskiert der Anker da recht viel, weil mit der Quittung habe ich den schriftlichen Beweis des mündlichen Kaufvertrages. Und ich wurde noch nie nach meinem Ausweis gefragt.
      Wenn ich jemanden ein Auto verkaufe, und der legt einen falschen Ausweis vor oder gar keinen, und der entsorgt das Auto illegal im Wald, ohne es vorher angemeldet zu haben, ist - so habe ich gelernt - der Kaufpreis entscheidend darüber, ob ich jetzt die Angaben des Vertragspartners überprüfen muß (soweit mir das möglich ist), oder nicht. 750 Euro gilt hier als Grenze.
      Sprich: Mir kann kein Strick draus gedreht werden, wenn ich eine Identitätsfeststellung unterlasse oder einem Schwindel zum Opfer falle. Strafrechtlich.

      Was ich mich aber jetzt gerade im Bereich von Fotos frage, ist folgendes: Wenn das Modell behauptet Jacqueline Quapil zu heißen, den Vertrag so unterschreibt und auf den Bildern nochmals die Freigabe bestätigt - und 10 Jahre später kommt sie drauf, daß sie die Bilder gerne eingezogen hätte und ihre einzige Begründung ist, daß sie in Wirklichkeit Pamela Huber heißt?

      Original von kenmore
      zum thema was sich bei uns tun könnte... seit ein paar jahren ist Österreich bei so einer vereinigung, die nennt sich in der kurzfassung EU. wir paar leutchen zählen da relativ wenig.
      und wie du selber vor 5 monaten gepostet hast, bist du schon auf probleme mit deutschen sittenwächtern gestoßen. warum also eine europaweite verschärfung so unrealistisch sein soll ist mir jetzt nicht ganz klar.

      aber es ist ja jeder für sein tun selber verantworlich. ich zeige nur auf was möglich sein kann. ich persönlich würde es nicht leiden können, in einiger zeit feststellen zu müssen, dass material plötzlich wertlos geworden ist. man arbeitet ja dafür. und der aufwand das zu verhindern ist relativ klein. :)

      Naja, das ist damals für den selbsternannten Moralhüter ordentlich in die Hose gegangen.

      Ja, und ich gebe Dir vollkommen recht - es ist gescheiter, sich VORHER so gut es geht, abzusichern...
    • Original von DerStefan
      Was ich mich aber jetzt gerade im Bereich von Fotos frage, ist folgendes: Wenn das Modell behauptet Jacqueline Quapil zu heißen, den Vertrag so unterschreibt und auf den Bildern nochmals die Freigabe bestätigt - und 10 Jahre später kommt sie drauf, daß sie die Bilder gerne eingezogen hätte und ihre einzige Begründung ist, daß sie in Wirklichkeit Pamela Huber heißt?



      das eigentlich problem liegt ganz woanders. offensichtlich war das nicht klar genug ausgedrückt, darum etwas direkter.

      wie, ausser mit einer überprüfung der personalien, kannst du wissen ob Jacqueline Quapil/Pamela Huber alt genug und damit geschäftsfähig und auch bei erotischer darstellung alles im grünen bereich ist?
      und es gibt junge leute die mit 17 durchaus ein wenig geld verdienen wollten, und denen nicht einleuchten will, dass es nicht OK ist, sie in unbekleideter form abzulichten.

      wenn du da einfach drauflos fotografierst, kannst du relativ schnell in teufels küche kommen.
      meine tochter ist gerade mal 12, dennoch wurde ihr im restaurant am wochenende sowohl ein aperitiv als ein digestiv serviert, beide mit gebrannten alkoholischen zutaten, also zumindest hier in OÖ erst ab 18 zulässig. offensichtlich sieht sie für fremde relativ reif aus (klarerweise nicht für mich)
      meine lebensgefährtin ist über 30, dennoch hat sie ein japanisches restaurant in der altersklasse bis 16 eingeordnet, was uns erst nachher bewusst wurde, weil die rechnung zu niedrig war.

      sich auf den augenschein zu verlassen kann gewaltig nach hinten losgehen.
      darum prüfen, prüfen, prüfen, kopieren, schriftlich festhalten. ich hab auch noch eine klausel im vertrag, die besagt, dass das model zu zeitpunkt der aufnahmen in keiner weise unter drogen-, alkohol- oder medikamenteneinfluss steht, keinerlei zeug genommen noch verabreicht oder angeboten bekommen hat.

      ich mag übervorsichtig sein, denke aber, dass im endeffekt beide seiten profitieren und ich mich nach derzeitigem wissensstand für die zukunft bestmöglich "abgesichert" habe.
    • Noch ein Tipp: Ein Vertrag sollte kurz prägnant und für das Modell verständlich sein. Du kannst noch so viel hineinschreiben, wenn das Modell auch nur die geringste Chance hat, sich als Dummchen hinzustellen und der Richter glaubt ihr, daß sie den Vertragsinhalt nicht verstanden hat, kannst Du ihn gleich wegwerfen. Drum auf das Wesentliche beschränken.

      Ist übrigends einem Bekannten von mir mit einem langen und supersicheren Vertrag passiert. Das Engelchen mit dem Unschuldsgesicht hat den Richter überzeugt, nicht verstanden zu haben, was sie unterschrieben hat. Pech für den Fotografen und Anlaß für mich, den ellenlangen Mustervertrag des österreichischen Fotografenverbandes (schwirrt irgendwo im Netz rum) zu zerreissen und wegzuwerfen.

      Also bleibt beim Einfachen! Liebe Grüße Peter

      Außerdem ist es kaum wahrscheinlich, daß ein Quapil - Huber Fall passiert. Das wäre Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch ein Gutachten über die Handschrift herauszufinden. Auch glaube ich, man kann durchaus abschätzen, ob ein Modell 30 oder 16 ist. Ganz eifach, wenn Sie mit dem Auto zum Shooting kommt, dann bist schon bei 17 und dann hat sie auch einen Führerschein mit. Die Daten schreibt man sich einfach ab.
    • RE: Vielfalt

      @peter

      aber wie du siehst, auch die beste erfahrung nütz oft nichts . . . .
      denn, recht ??
      da haben die meisten eine unterschiedliche auffassung davon . . . .
      auch unter richtern ;)
      und je einfacher der vertrag, umso besser, es sollten nur alle basisdaten stimmen, und das mit dem führerschein, die beste möglichkeit !!
    • Original von kenmore
      meine tochter ist gerade mal 12, dennoch wurde ihr im restaurant am wochenende sowohl ein aperitiv als ein digestiv serviert, beide mit gebrannten alkoholischen zutaten, also zumindest hier in OÖ erst ab 18 zulässig. offensichtlich sieht sie für fremde relativ reif aus (klarerweise nicht für mich)


      nachdem man mir gerade den hinweis gegeben hat, dass ich mich da ein wenig zweideutig ausgedrückt habe, hier zur klarstellung:

      die getränke wurden ohne aufforderung serviert, als aufmerkasmkeit des hauses. meine tochter hat nichts davon konsumiert, dafür habe ich mich natürlich über mehr für mich gefreut. ;)
    • Hallo Peter !

      Bin erst jetzt auf dein Thema gestossen. Ich möche nur folgenden Beitrag dazu leisten. Wenn das Modell dir nicht schriftlich bestätigt hat ihren Name zu veröffentlichen, kannst du dich nach dem DSG 2000 (Datenschutzgesetz § 1 Grundrecht) strafbar machen. Insbesondere da man davon ausgehen kann das Name und Aktfotos gemeinsam wohl zu einem sensiblen Bereich gehört. Fotos zu veröffentlichen ohne Namensnennung ist wenn vertraglich geregelt und nicht gegen die guten Sitten verstossend kein Problem.

      Daher bei künftigen Verträgen auch die Passus der Datenweitergebe (Name des Modells und Foto) berücksichtigen.

      LG Jolly
    • Ein paar Klarstellungen:

      1. Ein Model kann seine Zustimmung zur Veröffentlichung von Aktfotos jederzeit widerrufen. Darstellungen des nackten Körpers gelten als sensibler Bereich, da darf man laut den Gerichten seine Meinung was die Veröffentlichung anbelangt, jederzeit ändern. Ob und wie viel das Model unter Umständen zurück bezahlen muss, darüber wird man streiten können.
      2. @DerStefan: Wieso bist du der Ansicht, dass ein Vertrag keinem Urheberrecht unterliegt? Das ist ein Irrtum.
      3. Was Verträge anbelangt, ist die Diskussion, ob lange oder kurze besser sind, sinnlos. Es kommt darauf an, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar formuliert und ersichtlich sind. Wenn es um komplexe Sachverhalte geht, kann ein kurzer Vertrag einfach zu wenig vorsehen, dann ist er auch schlecht. Bei Aktfotos, die veröffentlicht werden sollen ist m.E. nach ein Arbeiten ohne Vertrag wie Seiltanz ohne Netz.
      4. Bei sehr jungen Models sollte sich der Fotograf sowieso auch eine Ausweiskopie, aus der das Geburtsdatum klar ersichtlich ist, geben lassen. Wenn das Model sehr jung aussieht und die Kopie nicht hergeben will, besser nicht fotografieren. Das erspart unter Umständen ziemlichen Ärger.
      Gruß
    • meine Sicht als Model

      Also ich als aktives Model kann nur eines sagen: das hätte sie sich vorher überlegen sollen.
      Wenn man Aktfotos oder sonst irgendwelche Fotos von sich machen lässt und dafür Honorar bekommt und sogar vertraglich der Veröffentlichung zustimmt,
      kann man hinterher nicht einfach seine Meinung ändern.
      Aber man hört immer wieder von verzweifelten Fotografen, die mit Amateurmodels solche Probleme haben.
      Meine Fotografen haben das Urheberrecht, auch wenn mir einige meiner allerersten Fotos von vor 3 Jahren jetzt nicht mehr so gefallen ;) -siehe letztere uploads in meiner Galerie.
      Vertrag ist Vertrag, wenn ich Fotograf wäre ich würde meine Arbeiten nicht aus dem Netz nehmen.
      Lg
      Sabrina
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SabrinaM ()

    • RE: Sinneswandel eines Aktmodells

      hätte ich nicht gemacht, ausser die fotos wären auf einer agenturpage
      zu vermittlungszwecken zu sehen, dan würde es nciht viel bringen fotos
      zu zeigen, wenn das model nicht mehr zur verfügung steht.

      der fotograf verdient mit den nutzungsrechten sein brot.
      solange der vertrag mit dem model eindeutig auf die nutzungsrechte
      bzw. verwendungszecke hinweist, kannst du die fotos verwerten,
      selbstverständlich auch dann, wenn das Model nicht mehr arbeitet.
      zb.: Kalenderproduktion etc.
    • Original von kenmore

      tip am rande, wer sich mit akt/erotik beschäftigt, sollte sich schlau machen über United States Code, Title 18, Section 2257. betrifft die pflicht des fotografen aufzeichnungen über alter und persönliche daten des models zu haben, bilddokumente in doppelter ausführung zB reisepass und führerschein, wenn die aufnahmen "sexually explicit" sind. eine schwammige formulierung, die im extremfall auf eine einzelne brust zutreffen kann, wenn der entscheidungsträger verklemmt ist. (kurzer blick zurück, ein mitglied dieses forums ist unter beschuss gekommen, wegen seiner aktbilder in der galerie)

      Diese daten stehen in jeder veröffentlichungserlaubnis, da brauch man sich nicht am US-bestimmungen schlau machen..

      eine ähnliche regelung wird die EU in absehbarer zeit aus 2 gründen übernehmen:
      1. die ursprüngliche idee war die vermeidung der darstellung minderjähriger (bringt bislang wenig, weil diese schweine sich ohnehin nicht öffentlich präsentieren; 2 erfolge wurden jüngst veröffentlicht)

      Warum ist jemand ein schwein, der einen minderjährigen (17 Jahre) darstellt. Das ist selbst nach dem strengen neuem österreichischem sexualstrafrecht erlaubt. Ich habe zuhauf abbildungen minderjähriger in seriösen galerien zwischen Palermo und Weimar ausgestellt. Bin ich deshalb ein schwein? Nach dem neuen gesetz sind auch obszöne darstellungen unmündiger, wenn sie vom unmündigen freiwillig sowie für sich und den fotografen ohne verbreitung gemacht werden, erlaubt. Meinst du mit minderjährig kinder? Das ist etwas ganz anderes.


      2. der erwünschte nebeneffekt ist die eindämmung erotischer darstellungen überhaupt, und da tun sich länder wie Schweden besonders hervor und liegen auf einer mindestens ebenso straffen linie wie die USA
      das "verkaufsargument" wird wie in den USA auch bei uns der 1. punkt sein. die sicherheit der models wurde offensichtlich nicht wirklich bedacht.

      Es ist doch selbstverständlich, daß gewerblich gemachte pornographie welche unmündige zeigt, vom gesetzgeber entsprechend verfolgt wird. Die sicherheit des modells wird geschützt, indem auf die freiwilligkeit des modells im gesetz bestanden wird. Was soll das mit der sicherheit? Glaubst du, daß aktmodelle, welche in der öffentlichkeit erkannt werden, deshalb besonders gefährdet sind?

      Da wird versucht den zeitgeist ins mittelalter zurückzuversetzen. Erotische darstellungen sind nichts negatives. Wenn das illegal wird, fördert man das verbrechen wie ehemals in den USA zur prohibitionszeit. Warum machst du keinen unterschied zwischen hardcore, softcore und erotischer darstellung? Scheint für dich alles gleich böse zu sein.

      wie erwähnt, bislang nur in den USA, die chancen, das auch bei uns zu sehen, stehen wahrscheinlich sehr hoch. und genug ausländische käufer wollen lieber auf der sicheren seite sein und fragen nach 2257 daten.

      Unser sexualstrafrecht ist neu, seit mai letzten jahres in kraft. Es ist streng und eines der konservativsten in Eoropa. (Macher: Böhmdorfer und Kohl)
    • Original von TinaRawatta
      Interessantes Thema hier.
      Habe zwar noch nie mit Models gearbeitet, möchte das aber in näherer Zukunft. Sollte immer ein Vertrag zwischen Model und Fotograf geschlossen werden?
      Z.B. auch, wenn z.B. "nur" Bilder als Bezahlung gegeben werden?
      Oder egal, sobald jemand für einen Model steht einen Vertrag unterzeichnen lassen?
      Vielen dank und lg
      Christina


      Was du nicht brauchst ist ein modellvertrag. Welche art der aufnahmen gemacht werden. Welches outfit und wer für irgendwelche kosten aufkommt , sowie termine ist sache einer besprechung vorm fotografieren, bei der man sich einig wird. Alles diese sachen sind wenn im vertrag enthalten einklagbar, aber das ist mit so viel ärger verbunden, daß es für amateure keinen sinn macht. Modellvertrag in dem nichterscheinen, ausfall durch krankheit art der aufnahmen und gage sowie phönalen geregelt werden, braucht nur der gewerbliche fotograf, der amateur nicht.

      Was du brauchst ist eine rechteübertragung: Darin überträgt dir das modell ihr/sein recht auf veröffentlichung ihrer/seiner person. Und du überträgst das urheberrecht, daß der fotograf hat, dem modell, damit es die bilder für sich, privat und werbung (Sedkarte, homepage und ähnliches) verwenden darf.

      Was du noch brauchst ist die bestätigung des modells, daß es von dir fürs fotografieren etwas als bezahlung erhalten hat. Das können abzüge, dateien, geld oder strümpfe sein. Deswegen hat auch die bezeichnung TFP-vertrag für mich wenig sinn, weil die bilder die bezahlung fürs modellstehen sind.

      Machst du bilder in einem bereich, für den deine haushaltsversicherung nicht aufkommt, sollte auch die haftung bei personen- und sachschaden geregelt werden.

      Ich mache das so: Auf der vorderseite die rechteübertragung, haftung und auf der rückseite die bestätigung des modells, daß es etwas fürs fotografieren erhalten hat, oder darauf verzichtet.

      Das ist keine rechtsberatung, meine handhabung des ganzen wurde mir von einem entsprechend rechtskundigem empfohlen.
    • Original von Erich Kuss
      Was du brauchst ist eine rechteübertragung: Darin überträgt dir das modell ihr/sein recht auf veröffentlichung ihrer/seiner person. Und du überträgst das urheberrecht, daß der fotograf hat, dem modell, damit es die bilder für sich, privat und werbung (Sedkarte, homepage und ähnliches) verwenden darf.


      Auch wenn's i-tüpflerisch ist: Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Der Urheber bleibt ewig Urheber. Er kann die Werknutzungsrechte übertragen.

      Gruß
    • RE: Sinneswandel eines Aktmodells

      Hallo,
      das nennen des namens find ich ein bissl unglücklich, man hätte deine frage trotzdem beantwortet, aber ok,
      zu deiner frage: wenn du es schriftlich hast ist es dein gutes recht die bilder öffentlich zu stellen was ja auch der grund des shootings war, nehme ich an, daher sollte sie es wissen und verstehen sofern es keine aktfotos sind!
      lg Stev

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden