Garantie und Kauf bei deutschem Händler?

    • Garantie und Kauf bei deutschem Händler?

      Hi,

      ich wusste nicht genau wohin ich diese Frage posten soll, ich hoffe ich bin halbwegs richtig (mit der Suche hab ich auch nichts passendes gefunden).

      Wie ist das genau mit Gewährleistung/Garantie, wenn ich z.B. ein Objektiv bei einem deutschen Händler bestelle?
      Konkret bin ich am überlegen, ob ich mir ein Tamron 90 Macro zulege. Am günstigsten sind diverse deutsche Händler, aber auch wenn ich ca. 50 Euro drauflegen würde und z.B. bei amazon bestelle, geht das bei diesem Objektiv offenbar nur über amazon.de (und nicht .at).
      Wenn ich es jetzt bei irgendeinem deutschen Händler bestelle, und dann mal irgendwas defekt ist, oder was justiert werden müsste, kann ich damit dann auch zu einem österreichischen Servicepartner gehen?
      Oder kann ich es nur nach Deutschland zu Tamron schicken, bzw. kann ich das überhaupt als Nicht-Deutscher?

      Wer hat da Erfahrungen? Oder kauft ihr generell bei österreichischen Händlern?
    • RE: Garantie und Kauf bei deutschem Händler?

      Original von Chups
      Oder kauft ihr generell bei österreichischen Händlern?


      Nein!

      Solange Du Ware kaufst, die für den EU Raum bestimmt ist, kannst Du im gesamten EU Raum Deine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Mit USA Ware wirst Du es im EU Raum deutlich schwerer haben, es sei denn, es gibt eine weltweite Garantie auf das Produkt.

      Kannst bedenkenlos in Deutschland kaufen, auch bei Amazon.
    • Hi,

      "Gewährleistung" gibt mir ja eigentlich der Verkäufer, oder? D.h. für Gewährleistungsansprüche müsste ich das Objektiv ja eigentlich direkt an den Verkäufer zurücksenden, oder? Außerdem gibts da diese Beweislastumkehr nach 6 Monaten - hab noch nie wirklich verstanden wie man dann "beweisen" soll, dass ein Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat oder so ähnlich.

      Und dann gibts ja noch die "Garantie", die ist ja herstellerbezogen soweit ich weiß, und da kann ich mein Gerät/Objektiv etc. zu einer Hersteller-Servicestelle bringen/schicken denk ich. Allerdings hab ich da irgendwo mal aufgeschnappt (war allerdings nicht im Fotografie-Bereich) dass man Garantieansprüche nur in dem Land geltend machen kann, in dem man gekauft hat, oder sogar KEINE Garantieansprüche hat, wenn man z.B. in Deutschland gekauft hat, aber Österreicher ist. Bin verwirrt.

      Oder meintest du eh die "Garantie"? Dass die im ganzen EU-Raum gilt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chups ()

    • "Gewährleistung" gibt mir ja eigentlich der Verkäufer, oder?

      Auch der Gewährleistungsanspruch besteht gegenüber dem Hersteller. Wie soll denn der Verkäufer dafür haften, was in der Originalverpackung des Herstellers so vor sich hinschlummert?
      Du kannst aber deine mangelhafte Ware an den Verkäufer retournieren, der sie dann an den Hersteller weiterleitet.
      In Österreich besteht gesetzlich ein Gewährleistungsanspruch über zwei Jahre. Allerdings musst Du nach Ablauf von 6 Monaten bei Auftreten eines Mangels beweisen, dass dieser schon beim Kauf bestanden hat. Schwierig! Darum, wenn was zwickt, möglichst gleich zurück zum Händler!
      Ich habe aber leider keine Ahnung, wie das mit der Gewährleistung in Deutschland aussieht. Das lässt sich aber sicher im Internet ausfindig machen.
      Die Garantie hingegen ist auch ein Anspruch gegenüber dem Hersteller, wobei hier der Hersteller genau definieren kann, worauf diese gilt. Auch Arbeitszeit und/oder Transportkosten kann er z.B. verrechnen.

      Falls es geholfen hat, freu ich mich, wenn nicht, kann's vielleicht ein anderer.

      Gruesse
      Andreas
    • Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte Norm, dass der Verkäufer (und nicht etwa der Händler oder sonst wer) dem Käufer dafür haftet, dass die gekaufte Ware dem Vertrag entspricht. Bei Mängeln gibt es Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (und nur diesem) auf Verbesserung/Preisminderung/Austausch/Rückerstattung des Kaufpreises.
      Diese Rechte sind binnen 2 Jahren ab Übergabe geltend zu machen, wobei binnen der ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
      Im ersten halben Jahr ist man als ganz gut geschützt, danach müsste man beweisen (wohl nur mittels Sachverständigengutachten möglich), dass der erst später aufgetretene Mangel seine Ursache in einem Fehler hat, der schon bei Übergabe vorhanden war. Aber auch im ersten halben Jahr behaupten einige Verkäufer schnell mal, es läge Eigenverschulden (Wasser- oder Fallschaden) vor. Die Beweislastumkehr ist zwar auf Seiten des Käufers, doch muss dieser halt den Weg zu Gericht wählen, wenn der Verkäufer nicht freiwillig leistet.

      Die Gewährleistungsrechte sind im Österreich im ABGB (§§ 922ff) geregelt, beruhen aber auf einer EU-Richtlinie, sodass sie in der Eu ziemlich ähnlich sind.

      Gewährleistung ist übrigens immer am Ort der Übergabe zu leisten. Bestellst Du also im Internet, musst Du das defekte Produkt erst wieder einschicken.


      Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusicherung meistens des Herstellers. Sie muss nicht gewährt werden. Ihr Inhalt obliegt allein der Garantiezusage.


      Hoffe, ich konnte Deine Fragen klären...?
      lg
      xela
    • RE: Garantie und Kauf bei deutschem Händler?

      Gewährleistungsansprüche macht man gegen den Verkäufer geltend (und ist bei Konsumentenverträgen weitgehend zwingend). Die Sache muss grundsätzlich zum Zeitpunkt der Übergabe der vertraglichen Vereinbarung entsprechen. Gewährleistungsansprüche gibts im österreichischen sowie im deutschen Recht, die Rechtslage ist nicht identisch, aber sehr ähnlich.

      Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung. Hier muss man die Garantiebedingungen lesen, um zu wissen, welche Ansprüche man hat.

      lg Thomas
    • Hi, danke für die ausführlichen Antworten, das Thema Gewährleistung ist mir jetzt denk ich ziemlich klar.

      Auch dass die Garantie des Herstellers eine freiwillige Leistung ist, ist mir klar - aber was noch immer ein wenig unklar ist, ist was passiert wenn ich z.B. in Deutschland ein Objektiv bestelle und dann nach z.B. knapp einem Jahr einen Garantiefall hätte - Gewährleistung wird schwer, wegen der Beweisumkehr - also bleibt dann sowieso nurmehr die Garantie - nur kann ich dann eben zu einem österreichischen Servicepartner gehen, wenn das Gerät/Objektiv in Deutschland gekauft wurde? Ich finde leider auf der Tamron-Website keine ausführlichen Informationen zur Garantie, außerdem ist es eben die deutsche Website, und auf tamron.at kommt man offenbar direkt zum Servicepartner oder Generalimporteur von Tamron für Österreich. Die Infos dort sind leider mehr als dürftig.

      Ich hab mal einen (Samsung) TFT von einem deutschen Händler gekauft, und da wurde mir gesagt, dass ich dann halt keine Garantieansprüche in Österreich hätte - inwieweit das stimmt kann ich nicht sagen.
    • Kauf über E-Bay

      zur Info - hab ich als Rückantwort von Slach bekommen da ich wissen wollte ob ein Garantieanspruch auf ein am 11.11.2008 in Deutschland gekauftes Tamron Objektiv besteht. Angeblich mit 5-jahres Garantie.

      lg Hannes

      "auf einen Gebrauchtgerätekauf aus Deutschland besteht kein
      Garantieanspruch in Österreich!
      Die 5 Jahresgarantie gilt ebenfalls nur in Deutschland!
      Sollten Sie Probleme mit dem ersteigerten Objektiv haben, wäre das Service direkt über Deutschland abzuwickeln."

      mit freundlichen Grüßen

      Service Team

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      Slach Bildtechnik VertriebsgmbH & Co KG
      Kolpingstrasse 21 1230 Wien
      tel: + 43161044-40 [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • Es ist eigentlich ziemich simpel:

      Gewährleistung muss vom gewerblichen Verkäufer gegeben werden, wenn Neuware verkauft wird und der Käufer eine Endverbraucher ist. Diese beträgt innerhalb der EU 24 Monate, wobei innerhalb der ersten 6 Monate die s.g. Beweislastumkehr zum Tragen kommt. D.h. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer (= Händler) Dir beweisen, dass der Fehler nicht vorhanden ist, und nicht Du dem Händler, dass das Gerät mangelhaft ist.

      Ein Ausschluss der Gewährleistung gegenüber dem Endkonsumenten ist rechtlich nicht möglich -> einzig eine Einschränkung bei Gebrauchtwaren ist zulässig. Im B2B Bereich kann jedoch die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen werden.

      Zum Thema Beweislastumkehr sei noch zu erwähnen, dass nach deren Ablauf (6 Monate) der Beweis dahingehend angetreten werden muss, dass der Defekt BEREITS ZUM KAUFZEITPUNKT vorhanden war. In der Praxis ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen.

      Garantie kann sowohl vom Hersteller als auch vom Verkäufer gegeben werden, ist jedoch immer eine freiwillige Leistung und kann daher entsprechend auch geografisch oder zeitlich begrenzt sein.

      Die jeweilige Ausprägung hängt immer vom Vertriebsmodell des entsprechenden Herstellers ab. Wird über ein Generalimporteurmodell vertrieben ist die Garantie zu 99% auch nur auf das entsprechende Land begrenzt, weil der Generalimporteuer die Garantie quasi "rauskauft" und selbst dafür finanziell aufkommen muss.

      Hersteller wie Canon z.b. bieten tlw. sogar eine weltweite Garantie an.

      Deswegen ist die Streiterei bei Grauimporten vorprogrammiert, wenn man sich vorab nicht informiert.

      Wenn bei einem Produkt nunmehr 5 Jahre Garantie in Deutschland gegeben werden, dann würde ich das Objektiv einfach an die entsprechende Servicestelle in Deutschland zur Garantiereparatur senden.

      So easy . . .
    • Hab mir nur gedacht mit der EU rückt alles ein wenig näher zusammen. Ich würde natürlich falls es Probleme gibt lieber zu einer Stelle in Österreich gehen als irgendwo in Deutschland. Da kann man zur Not auch mal hinfahren und wird nicht am Telefon (wie sagt man in Österreich) ogschoasselt.
      Auch sind die Transportkosten vermutlich um einiges höher. Aber vielleicht bin ich in der Hinsicht auch "altmodisch".
      lg Hannes

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