Fotos im Internet ohne Erlaubnis

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    • Fotos im Internet ohne Erlaubnis

      Hallo zusamen!

      Eine knifflige Angelegenheit, aber vielleicht habt ihr einen guten Rat für ich.

      Eine Bekannte von mir hatte vor wenigen Tagen ein Shooting für ein Printmedium und der Fotograf hat nun die Bilder ins Netz gestellt (eigenen Homepage, Foren ....) obwohl dies so nicht vereinbart war - sprich ausdrücklich nicht erlaubt wurde (ausgenommen für den ursprünglichen Zweck).
      Schriftliche Vereinbarung gibt es keine.
      Die Fotos aus dem Aktbereich sind leider auch mit Gesicht........ darin liegt das Hauptproblem!

      Welche Vorgehensweise ist hier die zweckmäßigste und was könnte eine Klage bringen?

      Danke für Eure Hilfe.
    • ich nehm mal an, sie wurde nicht gezwungen, zu modeln.

      Original von Nexeurope
      Schriftliche Vereinbarung gibt es keine.


      Modelvertraege gibts an jeder ecke im netz. Ein aktshooting ohne vertrag ist ziemlich leichtsinnig.

      hilft dir alles nix, ich weiss.

      aber wenn 2 was gemeinsam machen und es wird nicht das, was beide wollen, wuerd ich es trotzdem zuerst mal mit reden probieren.

      gibts einen link? *g*
    • Natürlich ist das nicht korrekt, und mal angenommen, der betreffende Fotograf ist sich keiner Schuld bewußt, ist das natürlich traurig. Aber gerade dann dürfte es auch der schnellste Weg sein, sich einfach bei ihm zu melden und klar zu machen, daß man damit nicht einverstanden ist und er die Bilder umgehend entfernen soll, um richtigen Ärger zu vermeiden. Wenn er nicht ganz blöd ist, wird er das dann auch tun.
    • Naja, ich kenn ja zwar keine Details, aber die Bezeichnung "schmutzige Geschäftspraktiken" find ich in dem Zusammenhang doch etwas schräg. Ich würde eher von sehr unprofessionellem Vorgehen beiderseits sprechen, denn wenn jemand klare Vorstellungen hat, was er/sie auf jeden Fall ausschließen will, dann ist es meiner Meinung nach ziemlich blauäugig auf einen schriftlichen Vertrag zu verzichten, denn ich kann keinen vernünftigen Grund erkennen, wieso man das tut! Selbst wenn man schon keinen vorformulierten Vertrag zur Hand hat, ist es doch eine Kleinigkeit, wenigstens handschriftlich auf einem Blatt Papier festzuhalten:

      "Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Modell XY einer Verwendung der Aufnahmen für (...) nicht zustimmt."
      (Datum und Unterschrift Fotograf)
    • da stimm ich dir ja auch voll zu - ich mache mit fremden nichts ohne vertrag - aber wenn der fotograf den eigentlichen auftrag zu seinen gunsten massiv aufknöpft und dann dinge macht, die nie bestandteil des shootings waren, dann ist es doch recht bedenklich.

      der fotograf war im auftrag des magazins unterwegs - und nicht in seinem eigenen; deshalb find ich es schmutzig.

      ich glaub, dass sie daraus viel gelernt hat und in zukunft nichts mehr ohne totale absicherung machen wird, aber der schaden ist nun mal da und muss begrenzt werden (und auch wenn ein vertrag da wäre - streiten muss man dann ja auch, wenn die sachen nicht eingehalten werden!)
    • (und auch wenn ein vertrag da wäre - streiten muss man dann ja auch, wenn die sachen nicht eingehalten werden!)

      Das schon, aber wenn du was schwarz auf weiß in der Hand hast, ist die Wahrscheinlichkeit viel geringer, daß jemand einfach frech behauptet, das wär alles ganz anders abgemacht gewesen. Das Problem ist ja nicht, daß ohne schriftlichen Vertrag nie was vereinbart wurde, sondern daß man mündliche Abmachungen halt oft kaum beweisen kann. Du sagst A, der andere behauptet B - wer lügt jetzt? Selbst wenn der Fotograf scheinbar eher den Schwarzen Peter hat, wär ich mir in diesem Fall nicht soooo sicher, ob ein Gericht sich nicht vielleicht doch überzeugen läßt, daß es naheliegend ist, der Fotograf sagt die Wahrheit, weil ja das Modell mit Veröffentlichung im Magazin auch einverstanden war. - Apropos magazin: Gibt es denn da wenigstens einen Vertrag, und was steht da drin?
    • ich bin nicht so genau informiert, aber ich denke da wird schon was vorhanden sein.

      ich weiß ja nicht, wie sich die lage inzwischen darstellt (fotos sind noch im netz) aber wenn der typ schlau ist nimmt er die fotos eh runter - wenn nicht, dann braucht er halt eine entsprechende "motivation" dazu.

      dank euch für die infos und wieder mal hat der spruch "wer schreibt, der bleibt" mehr bedeutung für mich erlangt ;)

      lg
    • RE: Fotos im Internet ohne Erlaubnis

      Original von Nexeurope

      Schriftliche Vereinbarung gibt es keine.


      Es ist sicher nicht in Ordnung wenn es anders vereinbart war, aber wenn kein shootingvertrag aufliegt wo das niedergeschrieben ist das man das nicht darf kann man rechtlich nichts machen.

      Beiden ist es gestatten (wenn keine Vertrag aufliegt, so wie in diesem Fall) die Fotos für eigenen Gebrauch zu verwenden und zu bearbeiten!

      Was auch da rein fällt das man es auf seiner Homepage oder in Foren präsentiert!

      Rechtlich wird da nichts gehen wenn nichts genaueres vertraglich festgehalten wurde!

      Liebe Grüsse Hofi

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hofi ()

    • Die normale Vorgehensweise in so einem Fall ist, zuerst den Fotografen schriftlich darauf hinweisen, dass das nicht so abgemacht war und er die Fotos von seiner Site nehmen soll. Wenn er darauf nicht reagiert, nochmal nachdrücklich, schriftlich, als Einschreiben fordern, die Fotos von seiner Seite zu nehmen. Wenn er darauf immer noch nicht reagiert, vom Anwalt einen Brief schreiben lassen. Wenn er es dann immer noch nicht macht, dann ist der Fotograf aber auch ein ausgesprochenes A..........!
      Ich habe aber in den Fällen, in denen unautorisiert Sachen von mir ins Web gestellt wurden, bis jetzt die Erfahrung gemacht, dass spätestens nach einem saftigen eingeschriebenen Brief, das wieder rausgenommen wurde.

      lg
      Stefan

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Steverino ()

    • Also dass da rechtlich nichts geht glaube ich nicht... ich bin zwar kein Jurist, aber AFAIK ist auch ein mündlicher Vertrag gültig. Oder macht ihr (als übertriebenes Beispiel) bei jeder Wurstsemmel, die Ihr kauft einen schriftlichen Vertrag?

      Schwierig ist bei einem mündlichen Vertrag nur die Beweisbarkeit...
      Gibt es Zeugen für die Vereinbarung, was mit den Bildern passieren darf und was nicht? Wenn ja hast Du sicher gute Karten... Im Zweifel würde ich auf jeden Fall ein paar Takte mit einem Rechtsanwalt reden und Dich mit entsprechenden Hintergrundinfos versorgen.

      Es ist nur traurig, dass man in Zeiten wie diesen nicht mal mehr einem einfachen Hobby nachgehen kann ohne eine Rechtsschutzversicherung... :(

      Grundsätzlich würde ich es aber nicht gleich mit der juristischen Keule probieren, vielleicht reagiert er ja eh auf einen freundlichen, aber bestimmten Hinweis, dass er sie Bilder entfernen soll...
    • beim shooting war der lebensgefährte vor ort und da wurde alles geklärt.

      das recht am eigenen bild besteht immer und die diskussionen auch in anderen foren zeigt, dass da viel zu viel im graubereich gearbeitet wird und viele nur darauf hoffen, das ihnen keiner auf die schliche kommt ;)

      (aber das kennen wir ja auch aus dem gewerberecht usw. ..... wo kein kläger, da kein richter)

      lg
    • Na wenn das so ist!

      Original von Nexeurope
      beim shooting war der lebensgefährte vor ort und da wurde alles geklärt.

      das recht am eigenen bild besteht immer und die diskussionen auch in anderen foren zeigt, dass da viel zu viel im graubereich gearbeitet wird und viele nur darauf hoffen, das ihnen keiner auf die schliche kommt ;)

      (aber das kennen wir ja auch aus dem gewerberecht usw. ..... wo kein kläger, da kein richter)

      lg


      Guten morgen!

      Ja es ist sicher lustig mit Kanonen auf Spatzen zu schießen - beim reden kommen die Leut zusammen - früher zumindestens - jetzt überläst man das reden und oftmals auch das denken den Anwälten!
      Weil es ist ja voll arg wenn Bilder in einem Magazin veröffentlicht werden! Voll arg aber auch wenn Sie auf der HP des Photographen erscheinen! Aber das ist wieder um ein anderes arg. Arg wie unterschiedlich arg sein kann!
      Arg ist aber in Wirklichkeit das Gewerberecht - nein nicht irgendeines - sondern Das Gewerberecht - das "das" wir ja alle kennen! Nur beim Usw. tappe ich im dunklen - da bin ich mir jetzt unklar in welche Richtung es gehen könnte - aber ich bin mir sicher das "das" auch arg ist!

      Arg eigentlich Roland
    • RE: Na wenn das so ist!

      Arges Original von RolandPum

      Guten morgen!

      Ja es ist sicher lustig mit Kanonen auf Spatzen zu schießen - beim reden kommen die Leut zusammen - früher zumindestens - jetzt überläst man das reden und oftmals auch das denken den Anwälten!
      Weil es ist ja voll arg wenn Bilder in einem Magazin veröffentlicht werden! Voll arg aber auch wenn Sie auf der HP des Photographen erscheinen! Aber das ist wieder um ein anderes arg. Arg wie unterschiedlich arg sein kann!
      Arg ist aber in Wirklichkeit das Gewerberecht - nein nicht irgendeines - sondern Das Gewerberecht - das "das" wir ja alle kennen! Nur beim Usw. tappe ich im dunklen - da bin ich mir jetzt unklar in welche Richtung es gehen könnte - aber ich bin mir sicher das "das" auch arg ist!

      Arg eigentlich Roland


      Voll arg eigentlich,was für ein arg komisches Wort arg ist, wenn man es arg-oft schreibt....arg....


      ok, jetzt my two bits - meine persönliche Meinung:

      Wenn ich von mir Fotos vorsätzlich machen lasse (v.a. in der heutigen arg internet-verseuchten Zeit), egal, ob erotisch, nackig, oder sonstwie, sollte ich geistig darauf vorbereitet sein, dass diese Fotos auch wo auftauchen, wo ich nicht damit rechne - und dann sollte ich die Sicherheit haben, dazu stehen zu können - "Ich war jung, ich brauchte das Geld" - ist sehr out-of-date...

      zweites bit:
      einem Fotografen (egal ob Profi oder Pimpi) das Recht zu nehmen, ein Foto, welches von ihm gemacht wurde, auf seiner Homepage zu veröffentlichen, es aber andererseits in einem Magazin zu publizieren, finde ich sehr anmassend. Als Fotograf hätte ich da auch mit "jaja-natürlich - sonst noch was?" geantwortet.

      Ausnahme: ich lasse Fotos zu meiner persönlichen Verwendung anfertigen (z.b. ein Kalender mit erotischen Fotos für den Lebensgefährten). Dann würde ich es schon als selbstverständlich sehen, dass die Fotos nirgends auftauchen, ausser das Modell wünscht dies...

      Aber vielleicht habe ich auch nur irgendwas falsch verstanden...

      Grüsse StB
    • RE: Fotos im Internet ohne Erlaubnis

      Also ich sehe da jetzt weder ein Problem, noch eine unlautere Vorgangsweise. Nur unprofessionelles Vorgehen von beiden Seiten.

      Versucht doch wirklich, einfach miteinander zu reden - das kanns ja nicht sein.

      Wenn ich das hier richtig interpretiere, gibt es auch keinen Vertrag mit dem Printmedium - oder? Welches Printmedium veröffentlicht Aktfotos ohne schriftlicher Genehmigung?

      Wenn ich mich für Fotos ausziehe (nein, das wollt ihr sicher nicht :rofl: ) im Bewustsein, dass diese veröffentlicht werden (Printmedium), dann verstehe ich die Aufregung ums veröffentlichen im Internet nicht. Und wenn mir das SO gegen den Strich geht, dann muss ich das halt entsprechend vereinbaren. Schriftlich!

      :kaffee:
      lg Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tpk0815 ()

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