Fotograf als Nebenberuf - wie fange ich am besten an?

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    • Fotograf als Nebenberuf - wie fange ich am besten an?

      Hallo an alle!

      Habe folgende Frage:
      Digitale Fotografie ist bei mir ein Hobby, dennoch geht es langsam aber sicher in die berufliche Richtung über. Soll jetzt einfach heissen, dass ich immer mehr darüber nachdenke, ob ich das Hobby zum 2. Beruf machen soll - so als "2. Standbein" halt... :D
      Was ich mir da so überlegt habe, ist es, ob man einen Nebenverdienst machen könnte. Ich möchte jetzt auf keinen Fall den Berufsfotografen & Co. im Weg stehen, möchte aber - wie oben bereits beschrieben - ein wenig dazu verdienen, um sich (und auch andere ;)) zu erhalten.
      Jetzt würde ich gerne wissen, wie man das am besten angeht und was man dazu so braucht (Gewerbeschein?, Behördenwege?, Einschreibungen?, Prüfungen?,...).

      Es wäre nett, wenn jemmand dabei helfen würde.
      Danke schon jetzt mal!


      Mit freundlichen Grüßen
      SOLIANYI Dmitri

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dsolianyi ()

    • Soviel ich weiß, gibt es2 legale Methoden, Bilder zu verkaufen, ohne Berufsfotograf mit Meisterprüfung zu sein:
      1. Pressefotograf. Das ist ein freies Gewerbe, kann jeder anmelden. Damit darf man Bilder an Zeitungen und Zeitschriften etc. verkaufen.
      2. Archiv. Du fotografierst - ohne Auftrag! - für dein eigenes Archiv und verkaufst die Bilder aus dem Archiv. Einnahmen mußt du versteuern, wie das mit der Sozialversicherung ist weiß ich in diesem Fall nicht genau - ich mache zwar genau das, bin aber sowieso bei der SVG versichert.
      Der Künstler-Trick, den Fonzie vermutlich meint (das ist kein Foto, das ist ein Kunstwerk) ist eigentlich nur zu empfehlen, wenn man eine einschlägige künstlerische Ausbildung (Akademie, Kunsthochschule) hat.
      LG Hans
    • Fotoverkauf über Archiv

      Archiv heisst soviel wie

      -eine eigene Bildargentur zu gründen
      -die Bilder dieser Argentur schenken
      -die Bilder aus dieser Argentur verkaufen.

      Hab ich das richtig so verstanden?

      Die Rechnung stellt die Argentur?

      Wenn dem so ist, muss der, der die Bilder herstellt die Bilder einfach der Argentur überlassen oder auf Honorarnotenbasis?
      Kann das dann jeder, oder ist da ebenfalls ein Befähigungsnachweis notwendig?

      Die Idee klingt ja nicht schlecht, aber gibts da keine juristischen Fallstricke?
    • nicht zögern und jammern .... machen

      Auch wenn ich mich wiederhole dsolianyi, habe es an anderer Stelle schon öfters gesagt ....
      mache es einfach. Es geht nur so und das ewig verweisende auf Institutionen ist lediglich hinderlich und hin und wieder habe ich auch den Verdacht, es lässt sich da gut verstecken.
      Sie auch den Beitrag von Ferm

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frank_Herlet ()

    • Original von kutscha
      Die Idee klingt ja nicht schlecht, aber gibts da keine juristischen Fallstricke?


      Deshalb würd ich da auch einen Rechtsanwalt bzw. einen Steuerberater befragen und nicht ein Forum voller Halbwissender.

      lg
      c


      Kutscha's posting würde ich am meisten Glauben schenken...

      IMHO gibt's 2 Wege in Österreich:

      1.: Fotografiere, stelle Honorarnoten aus, wennst über die Geringfügigkeitsgrenze schrammst (7hundertzwetschganeunzig Euro), versteueren (Bez. Fragen und Nebenwirkungen wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens) und immer drauf gefasst sein, dass die Innung Dir einen Besuch abstattet - Meister Wodicka (sofern Du in Wien beheimatet bist) wird Dir schon erklären, wann Du "zuviel" fotografierst - wobei IMHO das Schlimmste ist, dass sie Dich zur Prüfung "verdonnern";

      2.: Geh zur Innung und lass Dich beraten, was du machen sollst, damit Du "würdig" bist, Dich befähigter Fotograf zu nennen...

      Alles andere ist Glaskugel oder Kaffeesud lesen, ich würde da an Deiner Stelle nicht ich die Tschechische Republik umziehen, es ist auch müßig sich zum 100dersten Mal darüber zu echauffieren, wie rückständig das Innungswesen in Ö sein soll, einfach nur blablabla....

      Weiters ist es auch so, dass es unnötig ist, darüber zu debatieren, was Du mit welchen Konstrukten darfst oder nicht darfst, da im Zweifelsfall ein "unparteiischer Sachverständiger" darüber richtet - und nicht selten ist dieser aus der Innung.... Das "Urteil" anzufechten geht dan nur mehr über den Rechtsweg - und dafür brauchst viel Kohle und/oder eine seeeehr gute Rechtsschutzversicherung

      LG StB

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