Fotografieren auf Tagung

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    • Fotografieren auf Tagung

      Eine befreundete Hobbyfotografin wurde heute gefragt, ob sie auf einer Tagung auf Werkvertragbasis fotografieren würde.
      Es soll sich dabei um eine Art Reportage handeln.
      Alle Bilder sollen auf CD dem Veranstalter überlassen werden mit Copyrightfreigabe.

      Sie hat mich gefragt, ob sie denn das überhaupt darf.
      Wir haben dann gemeinsam ein wenig im Internet gestöbert aber nicht wirklich etwas darüber gefunden.

      Darf sie das für lau machen?

      Oder kann sie auch etwas verlangen ohne damit in Teufels Küche zu kommen?

      Wir wären für Hilfe sehr dankbar.
      lg
      Tina
    • also laut österreichischer gesetzeslage glaub ich nicht, dass man das darf. dieses recht ist nur "profifotografen" (das sind die mit lehrausbildung) vorbehalten.
      wenn man das aber nicht gelernt hat, kann man sich nur als pressefotograf anmelden (freies gewerbe)- hier dürfen die bilder an medien weiterverkauft werden (also zeitung, magazine, internet und co), allerdings nicht an veranstalter.
      österreich ist hier mit dieser regelung etwas nach, in anderen ländern darf jeder der fotografieren kann, seine bilder verkaufen.
      lucy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lucylynn ()

    • Original von TinaRawatta
      Mh, wäre eine Möglichkeit, fürchte aber, so wie ich das verstanden habe, das sie auf einen Werkvertrag bestehen.
      lg
      Tina


      Hallo,
      nun ja, ich persönlich würde mich darauf nicht einlassen.
      Weil die Herrschaften sich es ja ganz billig machen wollen.
      Und sich mit nem Werkvertrag den Sie natürlich ganz billig abgelten,
      in dem Fall besteht ja eine Art Dienstverhältnis und somit ganz billig
      an Exklusivrecht an die Bilder gekommen. Da diese in einem Aufrechten Dienstverhältnis entstanden sind. Ist jetzt mM.
      lg
      andreas
    • Original von FOTO-ORANGES-REPORT

      Weil die Herrschaften sich es ja ganz billig machen wollen.
      Und sich mit nem Werkvertrag den Sie natürlich ganz billig abgelten,
      in dem Fall besteht ja eine Art Dienstverhältnis und somit ganz billig
      an Exklusivrecht an die Bilder gekommen. Da diese in einem Aufrechten Dienstverhältnis entstanden sind. Ist jetzt mM.
      lg
      andreas

      Das ist pure Spekulation und durch nichts belegt. Mal darüber nachgedacht das dieses Dienstverhältnis vielleicht auch eine Brücke sein kann um diesem unsäglichem "darf ich/darf ich nicht" aus dem Weg zu gehen. Mal ganz klar, hier ist eine Hobbyfotografin auf der einen Seite und auf der anderen Seite vielleicht ein Profi der Firma zu teuer. Also treffen sich hier zwei Gemeinsame, die Eine möchte, der Andere hat einen Grund. Also findet man Lösungen und Lösungen bringen immer weiter. Was passiert denn dem Mädel, nämlich nichts. Der sogenannte schwarze Peter hat wenn, die Firma. Und, immer der feinen Devise nach ... machen und nicht diskutieren, .... bringt weiter und führt zu Ergebnisen.
    • Moin,

      Also ich kenne solche Art von Eventfotografie... bezüglich dem Copyright hätte ich da kein Problem es der Firma zu geben, da meist nur Aufnahmen von Vortragenden und Anwesende Personen gemacht werden.

      Aufnahmen mit wirklich künstlerischen Aspekt findet man dabei selten bis nie.

      Ich kann Frank nur beipflichten... Einfach ausprobieren... vielleicht ist es ein Sprungbrett zu einer neuen Karriere

      lg
      Peter
    • Original von Frank_Herlet
      Was passiert denn dem Mädel, nämlich nichts.

      das ist ein irrtum
      wenn einen in österreich die innung der fotografen bzw die wirtshaftskammer beim unbefugten ausüben des fotografengewerbes (das heißt bezahlte aufträge) erwischt, gibts eine unterlassungsaufforderung und in weiterer folge eine anzeige

      teilweise sogar nur bei verdacht auf gewerbliche ausübung, siehe zb [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      in diesem fall würde ichs trotzdem riskieren, die innung sieht auch nicht alles, und der erste schritt ist eh mal "nur" die unterlassung
    • Wolf, das Mädel bietet sich ja nicht als Fotografin an sondern übt mittels eines Werksvertrages eine Tätigkeit innerhalb der Firma aus. Zb stapelt sie eigentlich im Keller normalerweise die Eierbriketts. An diesem aber besagten Tag darf sie aus dem Keller heraus und fotografiert.
      **
      (Mal hier von mir eine völlig unerhebliche Bemerkung mal so nebenbei. Solange IHR in Österreich die Innung immer so auf die Fahne hebt und beachtet wird sich nie etwas ändern. Ein feine unterschwellige Ignore ist da eigentlich mal angesagt)
    • Original von Frank_Herlet
      das Mädel bietet sich ja nicht als Fotografin an sondern übt mittels eines Werksvertrages eine Tätigkeit innerhalb der Firma aus.

      der werkvertrag ist der kritische punkt, weil es sich dabei um kein angestelltenverhältnis handelt, sondern ein bestimmtes werk bezahlt wird, das üblicherweise im vertrag genau festgelegt ist
      jetzt erklär mal einer firma für die du nur fotografierst, dass in dem vertrag fotografie nicht vorkommen darf, und daher auch keine diesbezüglichen konditionen
      ich kenne zumindest firmen, bei denen geht das sicher nicht
      wenn ja, dann passts eh

      und eine institution zu ignorieren die dich nach gültigem recht anzeigt, ist nicht unbedingt so leicht
      wobei eine truppe von anarchistischen guerilla-fotografen sicher für aufsehen sorgen würde
      wer ist dabei? :D

      Original von FERM
      Die Sachlage ist bereits durch das neue EU-Recht geregelt. Was in Deutschland bereits ein fester Bestandteil der 'professionellen' Fotografie ist, gilt auch in Österreich

      stimmt nicht
      das recht besagt lediglich, dass jeder eu bürger in einem anderen land zu den gleichen konditionen wie in seinem eigenen land arbeiten können muss
      daher darf ein amateur mit deutscher staatsbürgerschaft in österreich auf auftrag fotografieren, aber ein österreicher nicht

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von der wolf ()

    • Original von Frank_Herlet
      Solange IHR in Österreich die Innung immer so auf die Fahne hebt und beachtet wird sich nie etwas ändern. Ein feine unterschwellige Ignore ist da eigentlich mal angesagt)


      Hee Hee, so ganz bin nun ma nicht Deiner Meinung.

      Wir heben nicht die Innung Flagge an, sondern die Tritt uns eines vor den Latz.

      Die Warten doch nur das unsereines einen Fehltritt macht, um uns noch mehr Mäuse locker machen können. Kleine noch ärmer machen und reiche noch reicher machen ist hier die Devise.

      Sorry, an viele Österreich die ich vielleicht mit folgenden Worten beleidige.
      Leider ist im Össi Land alles verkorkst, wenn der Staat so is wie soll der kleine Bürger es nicht sein. Zu Deutsch wird es schon lange lockerer gehandhabt.

      Bei deinen ersten Kommentar muss ich Dir auch recht geben aber glaub mir die Firmen quetschen die kleinen wie Zitronen aus. Billiger, Billiger am billigsten.
      Und da macht man bei kleinen Hobbyfotografen die sich wirklich bemühen aus den Hobbyschuhen zu schlüpfen och kennen halt.

      Aber irgendwo ist beiDeiner Aussage auch wieder Wiederspruch.
      Gut schön und klar ein Versuchs ist es allemal wert.
      Aber viellicht ist der Firma der Profi zu teuer. Kann sein.
      Aber wo soll dann das Sprungtuch zur Karriere sein, wenn die schon bei Profikosten kneifen. Dann wird es eher eine Karriere mit finanziellen Nöten.

      Gut Sie soll es versuchen, ich halte Ihr auf alle Fälle ganz feste die Daumen.
      Würde mich echt freuen wenn Sie Glück hat.

      Liebe Grüße
      andreas

      PS: Aber Privat glaub ich bei den Firmen an keine Wunder mehr. Dazu hat mir mein jetziger Brötchengeber viel zu sehr den Wind aus den Segeln genommen.
    • Original von Frank_Herlet
      Solange IHR in Österreich die Innung immer so auf die Fahne hebt und beachtet wird sich nie etwas ändern.


      naja, andreas hat da schon recht, die "innung" wie du sie nennst, wird uns aufgedrückt.

      nur hat das in meinen augen schon einen sinn, nicht alles als freies gewerbe zu zulassen. wenn ich mir so ansehe wer aller glaubt selbstständig arbeiten zu können wird mir ganz schwindlig. warum glaubst du (oder ihr) warum die zahl der innsolvenzen seit der novellierung der gewerbeordnung 2002 derartig angestiegen ist? (die ursache liegt zwar m.E. bereits in der Erneuerung der Gewerbeordnung 1994, würde hier aber zu weit führen) das ganze mag zwar für viele sehr vorteilhaft gewesen sein, für ebensoviele vermutlich der ruin. und warum bitte schön, soll jeder autodidakt befähigt sein ein gewerbe zu eröffnen? ein essentieller bestandteil des selbstständig seins, sind ja auch betriebswirtschaftliche kompetenzen, nur das will ja niemand hören.

      wie auch immer.

      lg
      christian
    • Original von FERM
      Alle künstlerischen Arbeiten, etwa auch die eines Fotodesigners sind vollkommen frei.

      künstlerische arbeiten sind frei, das ist richtig, unterliegen aber relativ einschränkenden auflagen für die verwendung, um als künstlerisch durchzugehen
      die bezeichnung "fotodesigner" (die soweit ich weiß in deutschland für die umsetzung der eu-richtlinien extra eingeführt wurde) gibt es in österreich offiziell nicht

      Handelt es sich hierbei um um eine Tätigkeit, die über eine Hobbyarbeit hinausgeht, ist selbstverständlich ein Gewerbe anzumelden.

      genau hier liegt das problem, weil fotografie in österreich kein freies gewerbe ist, und daher eine meister- bzw berufsberechtigungsprüfung abgelegt werden muss
      und hobby bedeutet keine bezahlten aufträge

      die eu-richtlinien sind eben nur unverbindliche richtlinien, die in österreich noch nicht umgesetzt wurden
      das soll sich zwar gerüchteweise 2010 ändern, aber das dauert noch und wer weiß obs stimmt

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