darf ich fotografieren, wenn mich unternehmen anstellt?

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    • RE: darf ich fotografieren, wenn mich unternehmen anstellt?

      Original von Manfred_B.
      Du darfst immer fotografieren wenn Dich jemand haben will, Du darfst Dich nur nicht offiziell anbieten, zB. als Hochzeitsfotograf.

      lg manfred


      Wie ist das zu verstehen? Ich darf einfach keine Werbung für die Tätigkeit machen? Wenn mich jemand als Hochzeitsfotograf will, ist das dann in Ordnung?

      Würd mich echt interessieren, da ich punkto Gesetz in diese Richtung Null Ahnung habe.
    • dürfen tust du fast alles...

      wenn jemand kommt und sagt bitte fotografier mich dann darfst du ihn fotografieren...

      wichtig dabei, nichts zu verlangen, oder grad halt soviel das es als sog. aufwandsentschädigung durchgeht. damit bekommt man so weit ich weis mit der gewerbeordnung nicht in konflikt.

      das geht als sog. freundschaftsdienst durch.... :)

      keine offensichtliche werbung verwenden, da du damit gewerbepflichtig wirst .... und was das bedeutet :hmm:

      mundpropaganda ist die beste werbung ....

      lg
      peter
    • danke für eure antworten.

      @peterh.3100: du sagst, es muss noch als aufwandsentschädigung durchgehen, den begriff kann man ja sehr weit fassen oder? prinzipiell meinst du aber ich darf nix verlangen.

      und manfred, du meinst, ich darf was verlangen, solang ich mich nicht selbst anbiete, sondern andere zu mir kommen, richtig?

      ich sehe da ein bisschen einen widerspruch, vielleicht könnt ihr das ja näher erläutern oder vielleicht weiß jemand anderer mehr.

      danke!
    • nehme mal an er meint damit, dass man kein Gewinn-interesse sieht.

      aufwand sind dann zB die fahrtkosten, verpflegung, equipment-abnützung, zeitaufwand - nachdem es nicht genau definiert ist, fällts dann unter auslegungssache und du hast entweder glück oder pech ;)

      wenn du öfter sowas machst und ein fotograf bekomme das mit, hast wohl ne anzeige bei der gewerbeaufsicht am hals und dann kommts eben drauf an ob es als freundschaftsdienst mit aufwandsentschädigung durchgeht oder ob es als gewerblich mit gewinnabsicht angesehen wird (rechtschutzversicherung wär dann wohl kein fehler :D )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von root ()

    • einfachste lösung
      -> freies gewerbe :)

      bei edv und fotografie gibts da kein problem.

      aber achtung, du darfst nicht wie ein elektriker kabel zusammen bauen und so :) wenn da mal was nicht passt bist du der fefi***e

      anonsten darfst du "ohne gewerbeschein" pro jahr etwas über 700€ dazu verdienen, du darfst sogar "Rechnungen" schreiben. (es muss aber draufstehen das du dieses Rechnung Privat und daher ohne MwSt ausstellst)...

      du kannst bei diesem gewinn von 700€ aber auch sachen wie Fahrtkosten, kamera, computer usw... reinwerfen.. dann wird hald aus den 700€ wieder weniger :)
      du weisst was ich meine?
    • Original von gust
      einfachste lösung
      -> freies gewerbe :)


      Fotografie ist eben kein freies Gewerbe, also darf man seine Dienste auch nicht anbieten. Das stimmt leider nicht!

      (ganz großes LEIDER sogar) ;)

      Freies Gewerbe heißt, dass du Beispielsweise Kaffeetassen verkaufst, von mir aus auch Privatworkshops anbietest - dazu brauchst nicht mehr - du kannst damit soviel verdienen wie du willst. Musst nur ne Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führen und den Gewinn mit der Einkommensteuererklärung (weil du ja dann 2 Jobs hast) versteuern. Das heißt, wenn du damit €2000,-- Gewinn erzielst, nimmst du die €2000,-- als zusätzliches Einkommen und bezahlst dafür die ganz normale Lohnsteuer ...thats it... Betrag egal.

      Hoffe damit etwas Licht ins Dunkel der Unternehmensgründung gebracht zu haben ... ;)

      EDIT: War das jetzt zuviel Off-Topic?! ;)

      Nochmal EDIT: Für jeden interessant, der seine Bilder teuer verkauft und unserem Freund Molterer am Jahresanfang brav seine Steuern überweisen will! Also nur ein bisserl Off-Topic, oder?! ;) ..so... jetzt fahr ich arbeiten ...

      Gruß
      Wolfgang

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von wolfgang.christ ()

    • Mein Fazit nach all diesen Postings (auch in anderen Threads zu ähnlichen bis gleichen Themen): Poste solche Fragen nicht (mehr) in einem solchen Forum sonder gehe zu jemanden der sich wirklich auskennt.

      Es erschreckt mich immer wieder, wie manche Leute mit Halbwissen hier ihre Meinung als Faktum präsentieren. Da entsteht ein Durcheinander wo sich nach wenigen Postings niemend mehr auskennt was eigentlich wirklich Sache ist. Das Ergebnis ist, dass man Vermutung nicht mehr von fundiertem Wissen auseinander halten kann.

      LG,
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Augenfutter ()

    • ich glaube g-punkt hat recht, aber es hätte ja sein können, dass hier zufällig wer ein fachmann auf diesem gebiet ist ;)
      an wen soll ich mich denn da am besten wenden eurer meinung nach? an die innungen selbst? (da hab ich aber etwas angst, dass sie mir erst genau das erzählen was auf ihrer hp steht bzw. sie mir von derartigen ausübungen abraten wollen) oder bei der wirtschaftskammer? oder woanders?

      lg
    • die ursprüngliche Frage wurde ja schon von Panzerwolf mit ja beantwortet.
      Solange du im Namen der Marketingfirma zb von einer Thermoskanne für den Hersteller der Thermoskanne Fotos machtst ist das in Ordnung - du machst es ja nicht selbständig sondern in einem Angestelltenverhältnis.

      Du darfst aber nicht als Privater zur Marketinfirma gehen und sagen ich fotografierre euch für xy Euro diese Thermoskanne für die neue Werbekampagne.

      Du kannst im Namen eines Anderen alles fotografieren - nur der andere (gewerblicher Fotograf) muss als Auftragnehmer aufscheinen - sprich er stellt die Rechnung an den Kunden und du bist bei ihm angestellt - da ist es egal ob du nun Bäcker oder Buchhalter bist)

      Freies Gewerbe ist bei uns nur der Pressefotograf - aktuelle Berichterstattung und verkauf der Bilder an die Medien (Zeitungen, Internetseiten)
    • Interressanter Link.... ist echt informativ... danke
      btw - jetz versteh ich auch das die Laserdrucker immer unter 30 Seiten/Minute auspucken... denn sonst müßte ich eine Druckerlehre ja machen *g*

      Ist wirklich interessant, unter 30 Seiten machen ja nur mehr die ganz kleinen Drucker. Eine halbwegs gute Farbmaschine macht ja schon über 30 Seiten, eine gute Schwarzweiss Maschine so zwischen 40 bis 135 Seiten/minute.
      Ich werd jetzt die Sekretärinen immer kontrollieren, ob sie auch eine Druckerausbildung haben.Sonst mach ich keine Wartung , naja evtl. gegen Bestechung. Eine Stunde modeln auf TFP, dann drück ich ein Auge zu. :rofl:
      Und dann noch der lästige Typ von der Uni, der kann sich jetzt auch einbremsen. 120.000 Kopien die Woche , ohne Druckerausbildung, das ist ja fast schon kriminell.

      Nun mal zu etwas ganz anderen.

      ich würde gerne wissen, ob ich für ein unternehmen gegen bezahlung fotografieren darf, wenn sie mich in der marketingabteilung anstellen? (ohne die ausbildung zum fotografen zu haben)

      Wenn ich das richtig verstehe, wollen Sie dich in der Marketingabteilung anstellen. Du machst dann in deinem Job bei der Marketingabteilung Bilder ?
      Wo ist das Problem. Eine Sekkretärin braucht auch keinen Abschluß als Köchin, damit sie Cafe machen darf.

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