Das UrhG unterscheidet zwei Kategorien, die eben erwähnten Lichtbilder (§73) und Weke der Lichtbildkunst (§3 UrhG). Die Schutzdauer bei Lichtbildern beträgt 50 Jahre; bei Werken der Lichtbildkunst hingegen 70 JAhre nach dem Tod des letzten Miturhebers. Grundsätzlich ist ein Schutz nach beiden Schutzsystemen möglich. Die frühere Rechtsprechung hat an das Vorliegen eines Werkes der Lichtbildkunst strengere Anforderungen gestellt. Nach heutigen Maßstab sind fast alles Fotografien als Werke der Lich…
Zu unterscheiden sind folgende Aspekte: 1. Garantie gegenüber dem Hersteller 2. Gewährleistung gegenüber dem Händler Pkt 2. die Gewährleistung (ausschließlich gegenüber dem Händler) ist gesetzlich geregelt, beträgt 2 Jahre und kann gegenüber verbrauchern nicht ausgeschlossen werdern. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Sache im Übergabezeitpunkt mangelhaft war, was innerhalb von 6 Monaten vermutet wird. Gegenüber dem Hersteller besteht kein Gewährleistungsanspruch. Pkt 1 Bei der Garantie han…
Kann jemand einen Anbieter zur Herstellung von Fotokalendern in Kleinstauflagen empfehlen. Vor allem die Bildqualiät wäre von großer Bedeutung. Danke im voraus! Roman