EuGH-Urteil stärkt Urheberrecht für Fotografen
Der EuGH hat eine nicht uninteressante Entscheidung (07.08.2018 C-161/17) betreffend Verwendung von im Internet zur Verfügung gestellten Bildern getroffen: Im Internet veröffentlichte Fotos – wie auch andere urheberrechtlich geschützte Werke – sind nicht frei nutzbar sind, und zwar auch dann nicht, wenn sie ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht worden sind.
Das bedeutet, dass ein wenn jemand ein Foto, das jemand mit Zustimmung des Fotografen im Internet veröffentlicht wurde, durch jemand anderen verwendet wird, damit das Urheberrecht des Fotografen verletzt wird. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das betroffene Foto dann einem "neuen Publikum" zugänglich gemacht wird.
CURIA - Ergebnisliste
Das bedeutet, dass ein wenn jemand ein Foto, das jemand mit Zustimmung des Fotografen im Internet veröffentlicht wurde, durch jemand anderen verwendet wird, damit das Urheberrecht des Fotografen verletzt wird. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das betroffene Foto dann einem "neuen Publikum" zugänglich gemacht wird.
Begründung
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer anderen Website als die, auf der die ursprüngliche Wiedergabe mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erfolgt ist, eingestellt, dann ist dies als eine Zugänglichmachung für ein neues Publikum einzustufen. Denn in einem solchen Fall besteht das Publikum, an das der Urheberrechtsinhaber gedacht hatte, als er der Wiedergabe seines Werks auf der Website zugestimmt hatte, auf der es ursprünglich veröffentlicht wurde, nur aus den Nutzern dieser Website und nicht aus den Nutzern der Website, auf der das Werk später ohne seine Zustimmung eingestellt worden ist, oder sonstigen Internetnutzern. An diesem Ergebnis ändert im Übrigen auch nichts der Umstand, ob der Rechteinhaber die Nutzung seines Werks durch andere im Internet ausdrücklich untersagt hat oder nicht.CURIA - Ergebnisliste
Kommentare 2
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WIEDER so ein bescheuerter Entscheid! WIE kann das URHEBERRECHT angegriffen sein wenn es doch eindeutig um eine NUTZUNGS-ENTSCHEIDUNG geht? Das mit dem Schutz der Bilder ist ja ok und gut so aber da stimmt doch was nicht! LG W
mia taugts -
Die Begründung ist doch eindeutig.
Aber man kanns sowieso nie allen Recht machen