Verkauf von Arbeiten (z.B. Kalender ...)

    • Verkauf von Arbeiten (z.B. Kalender ...)

      Vor einiger Zeit gab's mal eine Diskussion hier, dass ein Verkauf von selbstgemachten Bildarbeiten nicht erlaubt sein, weil das gewerbliche Fotografieren durch eine Gewerbeverordnung geschützt und daher nur Fotografen mit Befähigungsnachweis gestattet ist.

      So, das ist die eine Seite des Kuchens, wenn ich das richtig verstanden habe.

      Die andere Seite ist, ich würde gerne im Laufe des Jahres ein, zwei Kalender mit eigenen Bildern produzieren sowie einzelne Bilder an sich selbst verkaufen. Ich hoffe natürlich damit reich und berühmt zu werden und meinen Wunschtraum, ein Häuschen in der Toskana mit Ferrari in der Einfahrt, finanzieren zu können ;) Natürlich wirds das nicht spielen *grins*, aber es wäre ein schöner Zuverdienst, es täte mir sehr viel Spaß machen und das Hobby Fotografie mit dem Hobby Reisen wunderbar verbinden. Zumal ich heuer zu Weihnachten einen Toskana Bildkalender (kommerziell) geschenkt bekommen habe und es mir die Haare aufgestellt hat, so grottenschlecht sind die Bilder. Ich denk' halt, wenn sowas im Buchladen zu kaufen ist, dann kann ich vielleicht auch mithalten und sogar noch eines drauflegen.

      Daher meine Frage: Ist die Produktion eines Kalenders (Architektur, Menschen, Landschaft) als "behördlich nichtbefähigter Fotograf" (= Amateur) nun in Österreich Rechtens oder steht man damit mit einem Fuß im Kriminal? =O

      Zur Info: Die Bilder wären nicht von Dritten beauftragt.

      Gruß, Alf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rooXx ()

    • Danke Sabrina.

      Wenn ich jetzt sage, 720 Euro Zuverdienst / Monat bin ich wohl ein verlorener Optimist?
      Bezüglich Abzüge:
      Annahme: Fotokalender Toskana.
      Abzüge des Zuverdienstes wären dann:
      Reisekosten, Unterkunft / Verpflegung, Kameraausrüstung, EBV-Ausrüstung, Herstellungskosten des Kalenders, Werbekosten (Internetauftritt...), Zwischenhändler usw. sofern man nachweisen kann, das die Anschaffung / Ausgaben / Posten für die Produktion und Vertrieb notwendig waren.

      Wenn man nun gute Absätze einfährt und die Zuverdienstgrenze sprengt. Dann wäre eine Gewerbeanmeldung notwendig, nehme ich an. Und Abgaben an KHG?
    • Hi!
      Also Zuverdienstgrenze und Fotos feil bieten sind nur im ersten Blick im Zusammenhang zu sehen - leider!
      Bei den Photografen gibts eine Gewerbeordnung und die ist einzuhalten - wurscht wieviel Du damit verdienst. Wenn Du 10.000 im Monat einsackst wirst Du auch dementsprechend Steuern zahlen und sofern Du noch studierst halt keine Studienbeihilfe mehr bekommen!
      Aber grundsätzlich dürftest Du Deine Bilder nicht verkaufen - wenn Du keinen Befähigungsnachweis hast!
      Lg
      Roland
    • RE: Zuverdienst!

      Original von pumstl

      Aber grundsätzlich dürftest Du Deine Bilder nicht verkaufen - wenn Du keinen Befähigungsnachweis hast!


      Nun, das sehe ich NICHT GANZ so - ich habe diesbezüglich mit einem Herrn von der Wirtschaftskammer geredet (dessen Namen ich in diesem Zusammenhang nicht nennen darf), und der hat mir mitgeteilt, daß es da mehrere Möglichkeiten gibt, das zumindest TEILWEISE zu umgehen.

      1.) Es künstlerisch angehen. Sprich: Fotos machen und diese ein KUNSTWERK nennen. Wobei da Toskana-Fotos viel eher durchgehen, als beispielsweise eine Hochzeit.
      2.) Pressefotograf werden - das ist ein freies Gewerbe, und auch hier dürfen Fotos verkauft werden, insbesondere jedoch wieder nur welche, die in irgendeiner Form abgedruckt werden. Wichtig ist nur, daß Du von Dir aus die Fotos verkaufst und sie nicht beauftragt werden.
      3.) Bildagentur gründen - auch hier brauchst Du keinen Fotografengewerbeschein. Du bist dann nicht verpflichtet, offen zu legen, wo Du die Bilder her hast, es sei denn, es handelt sich um Urheberrechts- oder sonstige Verletzungen. Nur wird dann halt nicht Dein Name dabei stehen.

      Generell gilt aber: Wo kein Kläger, da kein Richter.
      Und wenn Du Fotografie nicht als Dienstelsitung anbietest, solltest Du auch keine Probleme bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DerStefan ()

    • RE: Zuverdienst!

      Hi!

      Also ein Pressefotograf verkauf Bilder an die Presse!

      Und von einer "windigen" Aussage das einer aus der Wirtschaftskammer der seinen Namen nicht nennen will gesagt hat - Sei mir bitte nicht böse - aber das ist ja wohl ein bisserl wenig!

      In den Gewerbeordnungen steht festgeschrieben was wer machen darf. Ich weiß schn das wo kein Kläger da kein Richter - ähnlich im Tischlergewerbe. Ein Tischler dürfte keine Stigen anfertigen - das dürfte nur der Zimmermann? Gewerbeordnung.

      Ein selbständig machen als Tischler ist erst seit dem Jahr 2003 in eingeschränkten Masse möglich! Mir ist nicht bekannt das die Photografen Ihre Gewerbeordnung abgeändert oder diese nicht mehr zur Anwendung bringen!
      Also Bilder machen und verkaufen ohne Befähigungsnachweis - auch wenns nur € 750.- sind halte ich nicht für sehr clever.

      Ja - es gibt 1000 Umwege Vorschriften zu umgehen - aber grundsätzlich ist es leider so.

      Lg
      Roland
    • Hi kenmore!

      Jetzt wirds kompliziert! Keine AHnung ob ein Rechtsanwalt ein Freiberufler ist - eher ein selbständiger würde ich meinen - ist aber egal. Wesentlich ist das nicht jeder einfach Anwalt sein darf. Es gibt ein Ausbildung - die hast Du zu absolvieren und dann sagt die Anwaltskammer ja los gehts. Ohne Ausbildung kein Anwalt. Ohne Anwaltsprüfung keine Zulassung und damit verbundene Verdienstmöglichkeit.
      Bei den Ärzten detto - ab zum Kurpfuscher!

      So sehe ich das!
      Lg
      Roland
    • Original von pumstl
      Hi kenmore!

      Jetzt wirds kompliziert! Keine AHnung ob ein Rechtsanwalt ein Freiberufler ist - eher ein selbständiger würde ich meinen - ist aber egal. Wesentlich ist das nicht jeder einfach Anwalt sein darf. Es gibt ein Ausbildung - die hast Du zu absolvieren und dann sagt die Anwaltskammer ja los gehts. Ohne Ausbildung kein Anwalt. Ohne Anwaltsprüfung keine Zulassung und damit verbundene Verdienstmöglichkeit.
      Bei den Ärzten detto - ab zum Kurpfuscher!

      So sehe ich das!
      Lg
      Roland


      Ärzte, Anwälte, etc. sind mitglied ihrer eigenen Kammern.
      Da ist eine entsprechende Berufsausbildung Voraussetzung.

      Künstler"kammer" gibt's keine, für Künstler gilt bürgerliches Recht. Und natürlich auch das Steuerrecht.
      Aber auch ein Künstler darf nicht alles - die Installation einer Gastherme wird wohl nicht als Kunstwerk "durchgehen".

      [Trotzdem ist es ohne entsprechende Ausbeildung möglich, einen Gewerbeschein für einen Gas-Wasser-Heizungsinstallateur zu bekommen....] Kaum eine andere Innung ist so mächtig wie die der Fotografen.
    • Ziemlich komplizierte Angelegenheit. Um die Zuverdienstgrenze im speziellen gehts mir hier mal sekundär, die primäre Frage ist, darf ich als Laie Bilder, die ohne Auftrag Dritter enstanden sind, verkaufen oder darf ich nicht? Und wenn nicht, welche Möglichkeiten stehen mir als Menschen ohne fotografischer Ausbildung offen, ausser jetzt eine spezielle Fotografenlehre durchziehen zu müssen. Ich will ja nicht mit Kanonen auf Spatzen ballern.

      Bei der Fotokalender-Idee gehts mir nicht darum im Gewässer professioneller Fotografen zu fischen, sondern darum, eine geplante Session zu machen und etwas mehr aus dem Hobby herauszuholen, als Bilder in diversesn Alben verstauben zu lassen. Und es streichelt auch sicher das Ego wenn man als Ergebnis ein "Produkt" in Händen hält das sich Leute kaufen und aufhängen.
    • wo kein Kläger kein Richter

      also ich kann Dir sagen da gibt es genug Kläger. Wenn dieser Kalender IRGENDWO verkauft wird gibt es ziemlich rasch Ärger mit der Innung (es gibt leider viele Neider).

      Das mit der Presse ist halt auch so fraglich - ein Kalender ist keine Presse und wenn Du nicht eine Zahlung von irgendeiner Zeitung oder Verlag vorweisen kannst wird es etwas schwierig auf Pressefotograf zu plädieren.

      Ich habe schon öfters geschrieben, dass m.E. die einzige halbwegs saubere Lösung ist Dich von jemanden mit Gewerbeschein als freier Mitarbeiter anstellen zu lassen und das ganze so zu legalisieren.
      Das wird zwar den Gewinn etwas schmälern aber dafür kann problemlos auch Dein Name drunterstehen und es gibt kein Verdienstgrenzenproblem usw...

      LG Plini
    • Original von pumstl

      Aber grundsätzlich dürftest Du Deine Bilder nicht verkaufen - wenn Du keinen Befähigungsnachweis hast!


      Wenn ich ein Bild mache und somit das Urheberrecht bei mir liegt, kann ich es doch verkaufen oder nicht? Weil es mein Eigentum ist- das ist das selbe wie bei einem Flohmarkt- was mir gehört darf ich verkaufen, wenn ich damit jählich unter dieser Grenze bleibe.
      Da brauche ich keine Befähigung, sonst könnt ichs ja gleich beruflich machen..
    • RE: wo kein Kläger kein Richter

      Original von Plini
      also ich kann Dir sagen da gibt es genug Kläger. Wenn dieser Kalender IRGENDWO verkauft wird gibt es ziemlich rasch Ärger mit der Innung (es gibt leider viele Neider).


      Genau deswegen meine Frage. Mich tät auch interessieren, mit welchem Argument die z.B. Innung aufwarten würde.


      Original von Plini
      Ich habe schon öfters geschrieben, dass m.E. die einzige halbwegs saubere Lösung ist Dich von jemanden mit Gewerbeschein als freier Mitarbeiter anstellen zu lassen und das ganze so zu legalisieren.
      Das wird zwar den Gewinn etwas schmälern aber dafür kann problemlos auch Dein Name drunterstehen und es gibt kein Verdienstgrenzenproblem usw...


      Das Problem ist nur, wenn man keine Seele mit Berechtigung findet, was dann? Zu einem x-beliebigen Beruf-Fotografen Klinkenputzen gehen? Ich denke der wird eher ein Schnitzel aus einem machen als mit offenen Armen empfangen. :(

      Oder das ganze "nur Berufsfotografen dürfen *blah*" soll als Abschreckung dienen und es gibt gar keine rechtliche Handhabe gegen Amateure Ihre Werke zu verkaufen.

      Ich denke das müßte man mal von einem gefinkelten Rechtsanwalt erfragen.
    • Hi,

      aber irgendwo könnte es da wohl ein Schlupfloch geben. Ihr kennt doch sicher alle die Web-Plattform Diskothek.at. Auf der kann man die dort abgebildeten Fotos auch kaufen.

      Andreas Tischler ist lt. seinem CV auch kein gelernter Fotograf . . . (nehme aber an, dass er Pressefotograf ist) -> und trotzdem verkauft er seine Photos -> die kann jeder Kaufen -> nicht nur die Presse.

      Nehme an, dass er keine linken Sachen macht, da diese bei der Popularität der Seite wohl kaum nachhaltig funktionieren würde . . .

      Also entweder Schlupfloch -> oder der von Plini bereits angesprochene Workaround mit der Anstellung . . . .

      lg, Philipp
    • An die ICH AG hab ich auch schon gedacht, nur unterliegst du dort der Gewerbeordnung wo du dein Leben hautpsächlich verbringst (hauptgemeldet bist) oder so. dh Tschechische Ich AG müßtest du dein Leben hautpsächlich nördlich der Thaya verbringen, so weit ich weiß.

      lg Stoffi

      ps. Ich kann ja auch nicht ein Auto in Deutschland anmelden und hier fahren (das ganze jahr hindurch) nur weils in deutschland von den Steuern billiger ist... hat mir mal wer gscheiter erzählt.
    • Gewerbeordnung!

      Hi Kenmore!

      Also hab mir Deinen Kommentar nur kurz durchgelesen - aber ich bin Tischlermeister mit angemeldeten Gewerbe und Meisterprüfung die Voraussetzung ist für die Uneingeschränkte Ausübung des Gewerbes!

      In der Novelierung der Gewerbeordnung sind Möglichkeiten geschaffen worden das Menschen ohne Ausbildung aber mit Berufspraxis in eingeschränkten Masse die Tätigkeit als Tischler in selbständiger Form ausüben dürfen!

      Ich denke wie das Mascherl genannt wird - Freiberufler - Künstler - selbständiger - Pressephotograf ist nicht wichtig. Wesentlich ist welche Tätigkeit derjenige ausübt - und wenn jetzt einer hergeht und einen Kalender produziert und es fällt in die Gewerbeordnung der Photografen und er hat nicht den von den Photografen geforderten Befähigungsnachweis wird es nicht funktionieren!

      Das es 100 Schlupflöcher gibt die mehr oder weniger funktionieren sei dahingestellt.

      Eine Untergrenze des Erwerbes ist nicht relevant, den es geht um die Ausübung und nicht um die Höhe des Erwerbes.

      Danke übrigens für Deine Auszüge aus den Gesetzesblättern - dann kannst Du bitte auch so nett sein und auch nachsehen wie künstlerische Tätigkeit definiert wird!

      Lg
      Roland

      Ps.: Es geht mir übrigens nicht darum Euch/Mir den Spaß zu verderben und mit dem Hobby kein Geld zu verdienen - glaub mir würde ich selber gerne. Aber ich kann es halt nachvollziehen wenn einer seinen Lebensunterhalt mit der Photografie verdient und dann jeder zweite sich berufen fühlt seine Werke zu Geld zu machen - mit Preisen die jenseits von Gut und Böse liegen. Das sollte in dieser diskussion auch bedacht werden!
    • RE: Gewerbeordnung!

      Original von pumstl
      Ich denke wie das Mascherl genannt wird - Freiberufler - Künstler - selbständiger - Pressephotograf ist nicht wichtig. Wesentlich ist welche Tätigkeit derjenige ausübt - und wenn jetzt einer hergeht und einen Kalender produziert und es fällt in die Gewerbeordnung der Photografen und er hat nicht den von den Photografen geforderten Befähigungsnachweis wird es nicht funktionieren!


      Das stimmt aber meines Erachtens so nicht ganz.
      Ich habe nämlich einige Jährchen in der Wirtschaftskammer gearbeitet und bei den diversen Dienstprüfungen war die GO auch ein recht wesentlicher Bestandteil dessen, was ich da stundenlang lernen mußte. Dummerweise habe ich die Unterlagen exakt letzte Woche weggeworfen, nachdem ich sie mehrfach übersiedelt habe und nie wieder gebraucht habe.

      Es ist ein Wort, das den Ausschlag gibt: "Gewerbsmäßigkeit". Die Gewerbeordnung gilt nur, wenn eine Tätigkeit "gewerbsmäßig" betrieben wird.
      Und genau das ist der Knackpunkt in der Sache. Und um das nicht so schwammig im Raum stehen zu haben, habe ich vom Bildungsministerium eine exakte Definition dessen, was nun Gewerbe und was Kunst ist, erbeten und werde siese - sobald ich sie habe - hier reinstellen.
    • Also ich kann das gerne tun (Dich als freien Mitarbeiter anstellen) sofern es nicht vom zeitlichen Aufwand zuviel wird.

      Ich muss dafür
      1) kontrollieren was Du da abliefern willst (Qualität der Arbeit - da ich dafür hafte)
      2) Rechnung schreiben (an den Kalenderverlag)
      3) Honorarnote von Dir verwalten
      4) Zahlungen verwalten

      Das rettet Dich aber noch nicht vor dem Finanzamt (wenn Du zuviel verdienst) aber sollte es wirklich der Erfolg werden kannst Du ja Steuern zahlen ;-))

      Du kannst mir ja schreiben und wir machen uns aus wieviel das ist und was ich dafür bekomme?

      LG PLini

    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden