Steuererklärung und Ausrüstung

    • wenn du das gewerblich machst kannst die ausrüstung abschreiben, aber ned unter werbekosten, sondern entweder materialaufwand (filme, papier, chemie,....) oder zb kamera, nachdems über 400 euro kostet als anlagevermögen, kannst aber nicht in einem jahr voll reinnehmen, sondern musst auf die geschätzte nutzungsdauer aufteilen, also zb 3 oder 4 jahre. dass eine digitalkamera wenn man sie ständig nutzt nicht 4 jahre hält, bzw. dann nicht mehr stand der technik ist, weiß ich auch, aber das interessiert keinen.
      bzw. kannst natürlich alles reinnehmen, egal in welche zeit, solangs dein finanzbeamter nicht überprüft oder es so durchgehen lässt.
      und wenn man den zeitungen glauben darf, sind beamte auch nur menschen und freuen sich über kuverts wie ein kleines kind, dann wird auch alles vertuscht. so schreibens zumindest unsere medien

      lg robert
    • wie schon erwähnt kannst du die Ausrüstung nur im Rahmen der AfA als Ausgabe ansetzen.
      Vorausgesetzt du hast Gewerbe angemeldet (Pressefoto) und die Ausrüstung auch wirklich als Unternehmerin erworben - bzw. sie vom Privatvermögen ins betriebliche Vermögen übertragen.

      Sie dazu die HP der Wirtschaftskammer: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Ich wurschtle mich gerade durch die Einträge auf der HP - sehr aufschlussreich.

      Übrigens für alle die Fragen hinsichtlich Gewerbeanmeldung etc. haben sehr interessant.

      MH
    • AfA ist nur bei teilen über EUR 400 netto. darunter ist es normaler aufwand und kann in voller höhe sofort geltend gemacht werden.

      aufpassen bei sets. wenn teile zwingend zusammengehören, um einen betrieb zu ermöglichen, gelten sie als ein teil. d.h. kauf der ersten SLR wird nicht ohne objektiv gehen. selbst wenn getrennte rechungen ausgestellt werden und ein teil unter 400 netto kostet, sind die rechnungsbeträge zu addieren.

      wer AfA bzw das führen eines anlagenverzeichnisses vermeiden will, sollte leasing bzw. ratenzahlung ins auge fassen.

      anzusetzende nutzungsdauer von anlagegeräten eventuell mit dem zuständigen finanzbeamten abklären. die meisten sind einem vernünftigen gespräch nicht abgeneigt und durchaus mit dem echten leben verbunden.
    • Original von myhomewie schon erwähnt kannst du die Ausrüstung nur im Rahmen der AfA als Ausgabe ansetzen.
      Vorausgesetzt du hast Gewerbe angemeldet (Pressefoto) und die Ausrüstung auch wirklich als Unternehmerin erworben - bzw. sie vom Privatvermögen ins betriebliche Vermögen übertragen.

      Das stimmt nicht. Ich bin Nebenerwerbsfotograf und hab kein Gewerbe und keine Firma angemeldet (bei mir kann man Fotos kaufen aber nicht in Auftrag geben), hab aber natürlich eine Steuernummer und kann Ausgaben für die Fotografiererei absetzen. Natürlich macht das Finanzamt da nur mit, solange die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.
    • Original von kenmore
      AfA ist nur bei teilen über EUR 400 netto. darunter ist es normaler aufwand und kann in voller höhe sofort geltend gemacht werden.

      aufpassen bei sets. wenn teile zwingend zusammengehören, um einen betrieb zu ermöglichen, gelten sie als ein teil. d.h. kauf der ersten SLR wird nicht ohne objektiv gehen. selbst wenn getrennte rechungen ausgestellt werden und ein teil unter 400 netto kostet, sind die rechnungsbeträge zu addieren.

      So viel ich weiß ist es in Österreich der Brutto Betrag!
    • Original von PitWi
      Das stimmt nicht. Ich bin Nebenerwerbsfotograf und hab kein Gewerbe und keine Firma angemeldet (bei mir kann man Fotos kaufen aber nicht in Auftrag geben), hab aber natürlich eine Steuernummer und kann Ausgaben für die Fotografiererei absetzen. Natürlich macht das Finanzamt da nur mit, solange die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.


      steuernummer hat ein jeder, der irgendann steuerpflichtiges einkommen gehabt hat. die nebeneinkünfte werden rechnerisch einfach auf den hauptverdienst draufgeschlagen und erhöhen die einkommenssteuer.

      der offensichtliche nachteil der fehlenden gewerbeanmeldung ist auch schon aus deinem posting klar, als gewerbe kannst du sehr wohl negativ abschließen, d.h. deine einnahmen können unter den ausgaben liegen. besonders im anfangsjahr. zusätzlich kann die vorsteuerabzugsberechtigung sehr angenehm sein.
    • Original von finrik
      Original von kenmore
      AfA ist nur bei teilen über EUR 400 netto. darunter ist es normaler aufwand und kann in voller höhe sofort geltend gemacht werden.

      aufpassen bei sets. wenn teile zwingend zusammengehören, um einen betrieb zu ermöglichen, gelten sie als ein teil. d.h. kauf der ersten SLR wird nicht ohne objektiv gehen. selbst wenn getrennte rechungen ausgestellt werden und ein teil unter 400 netto kostet, sind die rechnungsbeträge zu addieren.

      So viel ich weiß ist es in Österreich der Brutto Betrag!


      da liegst du falsch, unter 400 euro netto gilt es als geringwertiges wirtschaftsgut GWG. du kannst es ins anlagevermögen stecken, z.b. ein objektiv um 399.-- netto, da du es üblicherweise länger als 1 jahr nutzen kannst, wirst es aber selten tun, sondern den erlösmindernden effekt sofort in voller höhe lukrieren.

      die umsatzsteuer ist ein konsumsteuer, kein unternehmer denkt in brutto. ;)
    • Sorry, das ich den Thread wieder herauskrame, aber inzwischen hat sich bei mir etwas geändert.
      Bin ja nun als freie Redakteurin bei den Bezirksblättern gemeldet.
      In Zuge dessen, verwende ich ja nun meine Ausrüstung auch quasi beruflich.
      Wenn ich nun Equipment anschaffe, inwieweit kann ich das dann absetzten?
      Ich möchte mir zusätzlich zu meinem PC noch einen Laptop anschaffen, könnte ich den dann auch reinnehmen?
      Wo kann ich mich da genauer erkundigen?
      Vielen Dank und lg
      Christina
    • Frag Deinen Steuerberater.
      Bei der AK gibt es auch kostenlose Steuerauskunft, einfach anrufen.
      Und als letzte Möglichkeit bleibt noch die Anfrage direkt beim Finanzamt, die reissen einem auch nicht den Kopf ab.
      Auf jeden Fall immer die (kompetente) Kontaktperson notieren, wenn es mal Diskussionen gibt, kann man auf die verweisen.

      LG Patricia
    • Auslegungs-Sache

      Was "offiziell" eine Betriebsausgabe ist - und was nicht - ist stets Auslegungssache. Solange du argumentieren kannst, dass du den gekauften Gegenstand für die Ausübung deiner Tätigkeit brauchst, sollte das auch bei einer Prüfung kein Problem darstellen.

      Wenn der Prüfer aber Zweifel hat, wird er den betreffenden Beleg nicht anerkennen.

      Im schlimmsten Fall musst du dann den Steuervorteil eben zurückzahlen. Du siehst, es kann also nix passieren.
    • Original von TinaRawatta
      Ich möchte mir zusätzlich zu meinem PC noch einen Laptop anschaffen, könnte ich den dann auch reinnehmen?
      Christina


      Klar kannst du das. Die Nutzungsdauer bei Laptops liegt bei 4 Jahren (5 Jahre bei Stand-PC), allerdings musst du einen Privatanteil abziehen.

      Meine Rechnung sah genau so aus:

      Anschaffung Laptop: 1500,--
      - Privatanteil 25 %: 375,--
      Abschreibungswert: 1125,--
      Dauer 4 Jahre:
      Jährliche Abschreibung: 281,25

      Wie hoch der Privatanteil ist, musst du nach eigenem Wissen und Gewissen bestimmen - wenn du ihn wirklich nur beruflich brauchst, wird der Privatanteil sehr niedrig sein (allerdings nie 0).

      Bei einer Diskussion mit der Finanz musst halt glaubhaft argumentieren können, dass die Nutzung auch passt ....

      Liebe Grüße
      Wolfgang

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