Copyrighthinweis am Foto

    • Copyrighthinweis am Foto

      Hi!
      Ich habe mir schon einige Male überlegt, ob ich ein bestimmtes Logo oder irgend eine andere Art von Copyrighthinweis auf meinen Fotos anbringen soll. Immer wieder bin ich jedoch auf den Schluß gekommen, daß die Wirkung des "nackten" Fotos dadurch negativ beeinflußt wird.
      Außerdem kann ein Copyrighthinweis am Rand des Fotos oder im Fotorahmen sowieso weggeschnitten oder retouschiert werden und eine Anbringung quer über ein (gutes) Foto (oder in der Mitte) zerstört selbiges meiner Meinung nach auch gleichzeitig.

      Was ist eure Meinung dazu? Sollte man auf einen Copyrighthinweis am Foto verzichten (und lieber nur kleine Fotos ins Netz stellen, die nicht wirklich weiterverwendet werden können) oder vielleicht versteckte Varianten vorziehen (z.B eine unsichtbare digitale Signatur) oder ruhig am Foto "unterschreiben"?

      lg Michl
    • RE: Copyrighthinweis am Foto

      Also ich bin der Meinung, das kommt ganz darauf an, WO du das foto einstellst. Hier in der Community verzichte ich sofort auf das copyright, hier gehts ja ums bewerten - und der copyright stört dann schon bissi.

      Wenn ich ein Foto "zur Ansicht" verschicke, hab ich schon ein Logo drauf, wer weiß, ob die sich dann noch melden.

      Auf auf meiner Foto-datenbank hab ich das Logo drauf. Da kann man schnell bilder suchen und finden (so hoffe ich). sonst eben in einer niedrigen Auflösung abspeichern. (und da weiß ich ja auch nicht, wer es sich downloaded.

      lg Stoffi
    • RE: Copyrighthinweis am Foto

      Also, um die Begriffsverwirrung komplett zu machen:

      Das Urheberrecht kennt unterschiedliche Rechte am Foto (auch für andere Werke, die interessieren uns jetzt aber nicht):

      1. Das Urheberrecht
      Das Urheberrecht ist das Recht, als Urheber eines Fotos genannt zu werden. Das kann nicht übertragen werden und bleibt immer beim Fotografen.

      2. Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrecht
      Die können durchaus bei jemandem anderen liegen: z.B. von Haus aus, wenn ein Dientsnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Fotos herstellt, liegen in der Regel diese Rechte beim Dienstgeber. Oder der Urheber hat sie jemandem eingeräumt (gegen Entgelt oder unentgeltlich). Das kann so weit gehen, dass der Urheber mit den Fotos nichts mehr machen darf, außer eben "Urheber sein". Eine Veröffentlichung, Verwertung oder Bearbeitung, die unrechtmäßig erfolgt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und macht schadenersatzpflichtig (wenn der Verletzer erwischt wird).

      3. Copyright-Vermerk
      Dieser ist dem österreichischen Urheberrecht nicht bekannt, er kommt, wie so vieles, über den großen Teich zu uns. Die Urheberrechte hat ein Urheber unabhängig vom Vermerk. Der Vermerk erleichtert u.U. das Auffinden des Urhebers und jemand, der das Foto verwendet, kann sich auch nicht ausreden, dass er den Urheber nicht gekannt hat.

      4. Recht am eigenen Bild
      Mit dem Urheberrecht nicht zu verewechseln ist das Recht am eigenen Bild - wonach eine am Foto dargestellte Person u.U. die Unterlassung der Veröffentlichung verlangen kann und Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn ein Foto mit ihr veröffentlicht wurde.

      Die weiteren Details erspare ich Euch
      Gruß

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