Gewerbeschein Fotografie für virtuelle Rundgänge notwendig?

    • Gewerbeschein Fotografie für virtuelle Rundgänge notwendig?

      Hallo zusammen!

      Ich bin gestern schwer begeistert auf dieses Forum gestoßen und hätte auch gleich eine Frage. Bin mir nicht ganz sicher, ob dies der richtige Ort ist um sie zu stellen, ich bin leider bei der WKO nicht schlau geworden und nach 5 mal Weiterverbinden hat mich dann der Mut verlassen. Fühlte mich mehr wie Asterix auf der Suche nach dem Passierschein A38.

      Hier die Frage:
      Ich beabsichtige mich selbstständig zu machen und bin mir nicht sicher welcher Gewerbeschein der richtige für mich ist, um keine Anzeigen oder bösen Überraschungen zu erleben.
      Ich möchte virtuelle Rundgänge fürs Internet anbieten - 360° Fotografie im weitesten Sinn.

      Ich benötige zwar eine SLR Kamera zum aufnehmen der Einzelfotos, jedoch passiert 80% meiner Tätigkeit (wenn nicht noch mehr) vorm Computer. Ich bin also nicht wirklich ein Fotograf, vielmehr Multimedia Producer, Webdesigner oder Grafiker. Ausserdem gibt es als Endergebnis ja auch kein Foto im klassischen Sinn in Form einer Ausbelichtung oder einens Jpg's, tiff's oder anderen Bildformates. Das Ergebnis ist ein mov File also ein Film und das rein fürs web.

      Meine Frage nun: Darf ich mit dem Gewerbeschein "Filmproduktion einschließlich der Erstellung von Multimedialen Inhalten" solche virtuellen Rundgänge anbieten und auch selbst aufnehmen, oder benötige ich den Gewerbeschein "Fotografie"? Wie genau wird das gehandhabt?

      Ich weiss, dass viele Werbeagenturen ebenfalls dieses Service anbieten und nehme nicht an das die alle gelernte Fotografen sind.

      Danke für die Hilfe - Bacchus
    • Hallo Bacchus!

      Da gibt es mehrere Möglichkeiten.

      1.) Multimedia Agentur
      2.) Filmproduktion

      Wenn Du der Fotografen-Innung (nicht WKÖ) im Bedarfsfall klarmachen kannst dass
      deine Erlöse nicht durchs Fotografieren (Auftrag- zu Fotografieren)
      entstanden sind, sondern vielmehr durch Deine grafischen Arbeiten
      am PC - dann sehe ich kein Problem.

      D.h. solange Du zum Fotografieren nicht direkt beaufragt worden
      bist und Du die Fotos aus Eigeninteresse gemacht hast und Du Deine
      grafischen Arbeiten verrechnest wird wohl kein Kläger mit seiner
      Klage durchkommen.

      Der Wirtschaftskammer ist im Grunde egal was Du machst,
      hauptsache Du zahlst brav Deine Steuern :-))

      Alles ohne Gewähr :-))

      LG
      Andreas
    • gewerbescheine und so

      wo wir grade beim thema sind....wie kommt man denn überhaupt zu einem gewerbeschein für fotografie, MUSS man dazu gelernter fotograf sein?
      und wo bekommt ma das ding her?

      uuund, braucht man für alle fotografischen tätigkeiten einen schein, sofern sie bezahlt werden?

      z.b. wenn ich meine photos an eine zeitung oder postkartenfirma oder werbeagentur verkaufen willl....

      geht das auch anders?

      in solchen dingen tapp ich im stockfinsteren...
    • Zum Thema:

      Ich habe den Schein für "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie"

      und daaaamit darf man so vr-projekte machen *g* Mit dem Schein darf man sogar ziemlich viel, weil der komplett allgemein formuliert ist.

      Jedenfalls Grafik und so Sachen ist auch dabei...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nightpix ()

    • Vielen Dank für die vielen Postings. Sehr hilfreich alles zusammen.

      Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie"


      ah! das klingt ja interessant! und darfst du mit diesem Schein die Fotos auch selbst anfertigen? "Filmproduktion einschließlich der Erstellung von Multimedialen Inhalten" ist auch ziemlich allgemein, jedoch darf man eben keine auftragsfotos machen.

      Wenn man eine Videokamera verwenden würde, wäre es egal, foto geht anscheinend nicht.

      ich will mich da absichern um dann nicht von Fotografen verklagt zu werden, die schon den Schein haben.

      lg ba_chus
    • es gibt auch den eingeschränkten gewerbeschein für fotografen, wenn du eine bestimmte nische bedienst, die nicht im hauptgeschäftsgebiet der fotografen liegt. (also keine hochzeiten, taufen, portraits und studiofotografie). du mußt nur deine nische irgendwie gut beschreiben, damit du dich darin weit bewegen kannst.

      wenn dich dann ein fotograf anzeigt bei der kammer fragt er nach, ob du eine berechtigung hast, und die hast du dann.

      und: das grafikergewerbe ist ein freies. in den bestimmungen steht, daß du die fotos selber machen kannst für das was du dann daraus machst.

      espia

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von espia ()

    • Original von simona_katzlinger
      fotografie ist in österr. eine gebundene gewerbe.
      das heisst , du muss entweder die ausbidlung als fotograf absolviert haben oder du hast den nachweiss, dass du für einen fotografen gearbeitet hast. ich glaube , 3 jahre. dann muss du eine prüfung bei der innung ablegen. ob du dann die gewerbeschein bekommst, enscheidet die kommission.


      so ganz stimmt das meines wissens nicht, es gibt auch noch das freie gewerbe des "bildberichterstatters" heißt pressefotograf.
      lg. peter
    • @ nightpix
      Ich habe den Schein für "Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie"

      Mit welchen Kosten muß man da etwa rechnen, wenn man nebenberuflich ein Gewerbe anmeldet.
      Ich bin am Überlegen , nebenberuflich eine Bildagentur zu gründen . Die Bildagentur soll eigentlich nur die Aufgabe haben Ausgaben abschreiben zu können.
      Ich habe seit einiger Zeit Bilder bei Agenturen und bin bis jetzt recht faul gewesen.Trotzdem bin ich diese Jahr schon an der steuerfreien Nebenverdienstgrenze von 700 euro angelangt.
      Jetzt ist es halt so , daß zwei Agenturen dazu gekommen sind und ich derzeit im Monat fast so viele Bilder hochlade, wie sonst in einem Jahr.
      Mit der steuerfreiheit ist es im nächsten Jahr auf jeden Fall vorbei, als Privater kann ich aber auch nicht wirklich was abschreiben , um den Verdienst zu mindern.
      Gibt es da eine günstige Unternehmensform, die nich so viel kostet und bei Möglichkeit auch nicht zu aufwendig ist, Buchführung usw.
    • Du brauchst nur eine einfache Buchhaltung führen (Einnahmen/Ausgaben)

      Kosten:
      100Euro pro Jahr: WKO-Kammerumlage (dafür bekommst Einladungen zu Seminaren, Veranstaltungen mit sehr gutem Buffet *g*, kostenlose Rechtshilfe usw usw usw)

      ca. 22Eur pro Monat: Sozialversicherung (Unfallversicherung)

      Finanz:
      Du musst dich zwischen zwei Modellen entscheiden:
      1.) MwSt.-befreit aber dafür nicht Vorsteuerabzugsberechtig
      oooooder
      2.) Vorsteuerabzugsberechtigt aaber dafür musst auch MwSt. abliefern

      So, ich glaub das wars *g*...


      Achja: Anmeldung ist übrigens kostenlos, wenn es sich um dein erstes Unternehmen handelt. Neugründerförderung oder wie das heißt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nightpix ()

    • es gibt auch den eingeschränkten gewerbeschein für fotografen, wenn du eine bestimmte nische bedienst, die nicht im hauptgeschäftsgebiet der fotografen liegt. (also keine hochzeiten, taufen, portraits und studiofotografie). du mußt nur deine nische irgendwie gut beschreiben, damit du dich darin weit bewegen kannst.

      wenn dich dann ein fotograf anzeigt bei der kammer fragt er nach, ob du eine berechtigung hast, und die hast du dann.

      und: das grafikergewerbe ist ein freies. in den bestimmungen steht, daß du die fotos selber machen kannst für das was du dann daraus machst.


      danke fürs posten ich versteh es nur nicht ganz. wenn ich grafiker als gewerbeschein habe, darf ich die fotos selbst anfertigen, die ich weiterverarbeite? das wär doch eigentlich die lösung oder?

      alle von mir aufgenommen Fotos werden weiterverarbeit. Das Endprodukt ist kein Foto sondern ein Film (Quicktime mov). dann bräucht ich auch keinen eingeschränkten Gewerbeschein Fotograf oder?

      Wär dieser eingeschränkte Gewerbeschein (um auf numme sicher zu gehen) auch mit einer Prüfung Fotograf verbunden?

      Ich frag auch ständig bei der WKÖ und der Innung nach, nur widersprechen sich die Aussagen teilweise. Scheint eine absolute Grauzone zu sein.

      lg ba_chus

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