Steuern/Rechnung/Gewerbefragen

  • Steuern/Rechnung/Gewerbefragen

    Liebe Leute, ich ein paar Fragen, die mir Google bisher noch nicht beantworten konnte - vielleicht wisst ihr ja weiter, sonst schau ich zum Finanzamt (wäh).

    ich habe im April mein Berufsfotografengewerbe angemeldet. Ich werde bei weitem nicht mehr als 4700€ Gewinn machen, da ich hauptberuflich in der IT Branche arbeite - muss also lt. WKO nur Umsatzsteuer und Sozialversicherung zahlen (hoffe, das stimmt auch).

    - Muss ich nun Rechnungen an meine Kunden schreiben? Muss die Umsatzsteuer speziell erwähnt werden, auf diesen Rechnungen?
    - Kann ich gebraucht gekauftes Equipment von den Steuern abschreiben, sprich: Beim Steuerausgleich reinnehmen?
    - Imformiert mich das Finanzamt wenn ich meine Steuern zu blechen habe oder ist das meine "Bringschuld"?

    Tausend Dank!
    Bernhard
  • Das sind Fragen, die du dir vor der Anmeldung eines Gewerbes stellen solltest. da sind ein paar Dinge drin die man nicht so schnell mit ein paar Sätzen beantworten kann, weil die Antworten davon abhängen was du genau machen willst und wie deine Verhältnisse sind. Geh lieber zu einem Steuerberater und unterhalte dich einmal mit diesem. Die Beratungskosten dafür sind sicher gut angelegt.

    LG,
    Gerhard
  • Grundsätzlich: der Steuerberater wird Dir nicht erspart bleiben

    @ USt: nicht der Gewinn, der Umsatz ist die Grenze - diese liegt, soweit ich mich erinnere, bei € 30.000,-- pa (bitte googeln oder Steuerberater fragen, sicher bin ich da nicht). Darunter legst Du Rechnungen ohne USt, bist auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, darüber mit USt und VSt-Abzug, benötigst aber eine UID (die erhältst Du auf Antrag beim zuständigen Finanzamt)

    @ gebrauchtes oder sonstiges Equipment: ein altes Buchhaltungsprinzip: keine Buchung ohne Beleg - dh wenn Du eine Rechnung hast, ja, sonst nein. Näheres (Abschreibung, Bewertung) sagt Dir der Steuerberater

    @ Bringschuld: ist eine Bringschuld - wenn Du eine Prüfung hast, sagt Dir das Finanzamt dann, was Du hättest zahlen müssen und das wird teuer :)

    Grundsätzlich sind solche Einnahmen immer on top Einnahmen aus unselbständiger Arbeit, dh erhöhen Deine Lohn-, Einkommensteuerbasis und SV-Basis (- Steuerberater)

    Fazit: noch mehr googeln oder Steuerberater (zweiteres ist sicherer)
  • Da Du ein fixes Einkommen hast kommen die Einnahmen aus dem Fotografengeschäft noch dazu und dafür wirst Du einkommensteuer auch zahlen müssen. Rechnungen musst Du schon ausstellen mit dem vermerk das Du Umsatzsteuerbefreit bist.
    Lass Dich bei der Wirtschaftskammer beraten bzw. sprich mit anderen selbständigen (junge Wirtschaft - treffen). Steuerberater solltest Du Dir auch einen guten suchen. Die sind aber meistens recht teuer.
    Wenn Du 100 Euro einnahmen hast kannst Du 20 Euro für Dich verbrauchen, 80 Euro leg Dir für die Bezahlung Deiner Ausgaben auf ein Sparbuch.
    Sozialversicherung und Finanzamt sind recht unbarmherzig.


    hg
    toni
  • Alle Angaben ohne Gewähr

    Wimair schrieb:

    Ich werde bei weitem nicht mehr als 4700€ Gewinn machen,


    das ist in etwa die Kleinunternehmergrenze bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) siehe weiter unten

    Wimair schrieb:

    da ich hauptberuflich in der IT Branche arbeite


    Bist du da angestellt?

    Wimair schrieb:

    muss also lt. WKO nur Umsatzsteuer


    Umsatzsteuer fällt bei einem Jahresnettoumsatz von über 30.000,- Euro an. Wie viel Gewinn du machst ist dabei völlig egal (es sei denn du machst über längere Zeit gar keinen Gewinn oder Verluste --> Liebhaberei). Ob für ein Rumpfjahr (Start im April) eine aliquot niedrigere Gänze gilt, weiß ich nicht.

    Wenn du allerdings (auch nur irrtümlich) Umsatzsteuer verrechnest, musst du sie auch abliefern.

    Wimair schrieb:

    und Sozialversicherung zahlen


    für die Sozialversicherung gilt bezüglich Pensions- und Krankenversicherung die Kleinunternehmerregelung, siehe hier:

    [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]


    Wimair schrieb:

    - Muss ich nun Rechnungen an meine Kunden schreiben?


    Ja klar.

    Wimair schrieb:

    Muss die Umsatzsteuer speziell erwähnt werden, auf diesen Rechnungen?


    wenn du USt pflichtig bist muss sie ausgewiesen sein, je nach Höhe des Rechnungsbetrags auch zahlenmäßig ausgeworfen.

    Wenn nicht, sollte die Rechnung den Vermerk "umsatzsteuerfrei gem. §6 (1) Z 27. UStG" tragen.


    Wimair schrieb:

    Kann ich gebraucht gekauftes Equipment von den Steuern abschreiben,


    Wenn sie betrieblich genutzt werden, sind das Betriebsausgaben, die von den Einnahmen bei der Gewinnermittlung abzuziehen sind, also ja. Bei Anschaffungen über 400 ist die Restabschreibungsdauer zu beachten. Abschreibung heißt, dass du die Ausgaben für eine Anschaffung nicht zur Gänze im Jahr der Anschaffung als Ausgabe geltend machen kannst, sondern sie über mehret Jahre verteilen musst.

    Wimair schrieb:

    sprich: Beim Steuerausgleich reinnehmen?


    Steuerausgleich ist was für ArbeitnehmerInnen. Du bist Unternehmer.

    Wimair schrieb:

    Imformiert mich das Finanzamt wenn ich meine Steuern zu blechen habe oder ist das meine "Bringschuld"?


    wenn du als Angestellter mehr als ein erweitertes Taschengeld verdienst (Arbeitnehmereinkommen und Gewerbeeinkommen zusammen über 12.000 im Jahr) musst du von dir aus eine Einkommensteuererklärung abgeben.


    Wie gesagt alles ohne Gewähr und stark verkürzt.
  • Noch etwas:

    Denke nicht "bei dem geringen Gewinn kann das nicht soviel Steuer sein".

    Bei der Einkommensteuer wird nämlich (verkürzt erklärt) Angestelltenbruttoeinkommen und selbstständiges Einkommen zusammengerechnet, und davon die Steuer berechnet. Bereits bezahlte Lohnsteuer wird natürlich wieder abgezogen. Das heißt aber, wenn du als Angestellter schon in einer recht hohen Steuerklasse bist, fängt die Berechnung der Steuer für das gewerbliche Zusatzeinkommen mit diesem Satz als Untergrenze an.

    Ich hoffe, ich hab mich klar genug ausgedrückt.
  • Vielen Dank schonmal!
    Ich bin schon Angestellter, ja. Zahle auch quartalsweise meine "Nebengewerbe-Sozialversicherung", mit Einkommenssteuer/Umsatzsteuer war bzw. bin ich mir halt unsicher.
    Wollte meine paar Hochzeitsreportagen nur "legal" anbieten. Wusste zwar, dass das komplizierter ist - aber so ein Aufwand wegen ein paar hundert Euro für den Staat... :)
    Dann schau ich bestenfalls mal zum Steuerberater. Als mir die WKO ein paar Antworten geschrieben hat klang das bei weitem nicht so kompliziert :D

    Ich weiß vom Finanzamt - denen habe ich da mal eine Mail geschrieben bzw. nachgefragt - dass ich 36,5% Einkommenssteuer zahlen werde muss da ich ja als Arbeitnehmer schon "genug" verdiene, aber immer noch unter den 25 000€ Gewinn/Einkommen bleibe. Nachdem ich ja für das normale Angestelltenverhältnis schon meine Steuern monatlich abgelegt habe muss ich mir also eigentlich nur 36,5% meines "Nebenverdienstes" auf Hochzeiten samt Sozialversicherungskosten nebenbei irgendwohin ansparen und sollte eigentlich auf der sicheren Seite sein - korrekt?

    Wann macht man denn normal die Einkommenssteuererklärung? Gibt's da ein fixiertes Datum für das Finanzamt?

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Wimair ()

  • Ich würde an deiner Stelle einen Steuerberater konsultieren ... Deinen Fragen nach zu urteilen wäre das wohl am gscheitesten.
    Ich zahl gern für meinen und brauch mich um den ganzen Pofel nicht mehr kümmern, bring meine Aufzeichnungen dann und wann vorbei und gut is.
    Die Kosten fürn Steuerberater können ja auch auch wieder abgesetzt werden ..
  • sonnenklang schrieb:

    Ich würde an deiner Stelle einen Steuerberater konsultieren ...


    Das würde ich dir auch dringend empfehlen!

    Du schreibst du bezahlst SVA, nachdem was du sonst geschrieben hast könntest du dich davon eventuell befreien lassen, wenn du das zu spät machst verwirkst du aber diese Möglichkeit (praktisch für immer). Das ist aber nur ein Punkt. Du hast dich mit diesen Dingen offenbar nicht ernsthaft beschäftigt. Das zeigt auch, dass du deine Kräfte lieber woanders einsetzt, also solltest du sie auch aus diesem Grund dringend auslagern.

    Es gibt zumindest für die Steuern jährlich eine kleine Broschüre vom ÖVP Wirtschaftsbund "STEUERSERVICE 2014" die sehr übersichtlich die wichtigsten Infos enthält. Mit der wirst du als Wahlberechtigter der WK ohnehin automatisch beglückt, aber im ersten Jahr kannst du sie dir auch bestellen.

    Eine gewisse Grundkenntnis solltest du dir als Unternehmer schon zulegen.
  • So, habe gerade mit der WKO gesprochen - eigentlich ist's sehr simpel.
    Ich plane, nicht mehr als 2000€ zu verdienen, bin quasi ein Kleinunternehmen und brauche weder Steuern zahlen noch kann ich dementsprechend Equipment abschreiben. Wenn das Finanzamt was wissen will melden Sie sich, Buchführen tu ich sowieso.
    Hoffe, die Dame hat auch recht.
  • Wimair schrieb:

    So, habe gerade mit der WKO gesprochen - eigentlich ist's sehr simpel.
    Ich plane, nicht mehr als 2000€ zu verdienen, bin quasi ein Kleinunternehmen und brauche weder Steuern zahlen noch kann ich dementsprechend Equipment abschreiben. Wenn das Finanzamt was wissen will melden Sie sich, Buchführen tu ich sowieso.
    Hoffe, die Dame hat auch recht.


    wie du meinst. Ich fürchte so einfach ist das nicht.
  • webwolfi schrieb:

    Wimair schrieb:

    So, habe gerade mit der WKO gesprochen - eigentlich ist's sehr simpel.
    Ich plane, nicht mehr als 2000€ zu verdienen, bin quasi ein Kleinunternehmen und brauche weder Steuern zahlen noch kann ich dementsprechend Equipment abschreiben. Wenn das Finanzamt was wissen will melden Sie sich, Buchführen tu ich sowieso.
    Hoffe, die Dame hat auch recht.


    wie du meinst. Ich fürchte so einfach ist das nicht.


    "Sind in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro enthalten und übersteigt Ihr gesamtes Einkommen 12.000 Euro, so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben."


    Quelle: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

    und natürlich musst du Steuer bezahlen.
  • Gut, dann schaue ich zur Sicherheit zum Finanzamt bzw. Steuerberater.

    Zum Thema "Kein Plan meiner Kosten, etc." - ich arbeite wie gesagt 35h/Woche als Angestellter in der IT Branche und kann gut davon leben. Ich hab die selben Ausgaben wie vor der Gewerbeanmeldung. Die Anmeldung des Gewerbes habe ich nur gemacht, damit ich "legal" meine Fotos auf meiner Homepage zeigen kann und die eine oder andere Hochzeit von Freunden und Freundesfreunden fotografieren darf um ein paar Euro zu verdienen. Und mit "ein paar" meine ich zwei bis drei - und auch nicht so günstig wie das viele "aus Spaß an der Freude" machen. Keine Panik an die Fotografen, die sich beschweren wollen, ich würde ihnen die Jobs wegnehmen - wenn jemand das Geld, das ich verlange, nicht zahlen will, hat er Pech - ich drücke den "normalen" Preis definitiv nicht und mache meiner Meinung nach definitiv nicht die schlechteren Fotos im Vergleich zum 08/15 Hochzeitsfotografen.

    Wie auch immer - Finanzamt/Steuerberater, ich komme :). Gibts in Graz jemanden, der gut ist? Empfehlungen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Wimair ()

  • So, nach nochmaliger Frage endlich eine "logisch klingende Antwort" erhalten:

    Die Kleinunternehmer Regelung betrifft lediglich die Umsatzsteuer.
    Die Einkommenssteuer ist ab den von Ihnen angeführten Betrag von € 730,-- zu bezahlen, eine Erklärung in Ihrem Fall sicher abzugeben
    .
    Das Equipment kann abgeschrieben werden: Betrag brutto inkl MWSt auf die Nutzungsdauer verteilt, zB 5 Jahre- daher jeweils 1/5 als Ausgabe absetzbar; Anschaffung nach dem 30.06. – im ersten Jahr nur halbe Jahres AfA; Anschaffungskosten unter € 400,-- sind sofort absetzbar.
    Im Anhang übermittle ich Ihnen Informationen zur Einnahmen/Ausgaben Rechnung sowie unser Merkblatt „ im Nebenberuf Unternehmer „, das Ihre Situation genau beschreibt.

    Das Einkommen- Umsatz minus Ausgaben - wird zusätzlich zu Ihrem bisherigen Einkommen versteuert; in Ihrem Fall beträgt der Grenzsteuersatz 36,5% , dh. von den netto € 2000,-- fallen an Einkommenssteuer € 730,-- an. Der Grenzsteuersatz erhöht sich, wenn Ihr Gesamteinkommen E 25.000,-- übersteigt.

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