Liebe Leute, ich ein paar Fragen, die mir Google bisher noch nicht beantworten konnte - vielleicht wisst ihr ja weiter, sonst schau ich zum Finanzamt (wäh).
ich habe im April mein Berufsfotografengewerbe angemeldet. Ich werde bei weitem nicht mehr als 4700€ Gewinn machen, da ich hauptberuflich in der IT Branche arbeite - muss also lt. WKO nur Umsatzsteuer und Sozialversicherung zahlen (hoffe, das stimmt auch).
- Muss ich nun Rechnungen an meine Kunden schreiben? Muss die Umsatzsteuer speziell erwähnt werden, auf diesen Rechnungen?
- Kann ich gebraucht gekauftes Equipment von den Steuern abschreiben, sprich: Beim Steuerausgleich reinnehmen?
- Imformiert mich das Finanzamt wenn ich meine Steuern zu blechen habe oder ist das meine "Bringschuld"?
Tausend Dank!
Bernhard
ich habe im April mein Berufsfotografengewerbe angemeldet. Ich werde bei weitem nicht mehr als 4700€ Gewinn machen, da ich hauptberuflich in der IT Branche arbeite - muss also lt. WKO nur Umsatzsteuer und Sozialversicherung zahlen (hoffe, das stimmt auch).
- Muss ich nun Rechnungen an meine Kunden schreiben? Muss die Umsatzsteuer speziell erwähnt werden, auf diesen Rechnungen?
- Kann ich gebraucht gekauftes Equipment von den Steuern abschreiben, sprich: Beim Steuerausgleich reinnehmen?
- Imformiert mich das Finanzamt wenn ich meine Steuern zu blechen habe oder ist das meine "Bringschuld"?
Tausend Dank!
Bernhard