Veröffentlichung von Gruppenfotos

    • Veröffentlichung von Gruppenfotos

      Meine Frage (ich hoffe, das Thema gab es noch nicht):

      Wenn ich Einzelpersonen fotografiere, brauche ich deren Erlaubnis, um das Foto in einer Zeitung oder auf einer Website zu veröffentlichen. Ab wieviel Personen brauche ich diese nicht mehr?

      Konkreter Fall:
      ich bin Lehrerin und muss die Eltern um Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder bitten.
      Aber z. B. auf auswärtigen Sportveranstaltungen werden ja oft Gruppenbilder gemacht und veröffentlicht, wo eben auch die Kinder ohne Erlaubnis drauf sind...

      Wie ist die rechtliche Situation?
    • Sonnenkind schrieb:

      auf auswärtigen Sportveranstaltungen werden ja oft Gruppenbilder gemacht und veröffentlicht, wo eben auch die Kinder ohne Erlaubnis drauf sind...
      Ich bin kein Jurist. Hier spielt es aber sicher eine nicht unwesentliche Rolle, ob bilaterale Verträge bestehen und wie diese im Einzelnen aussehen. Eventuell kann man über die auswärtigen Ämter genaueres von den jeweiligen Gesetzen bzw. möglichen Rechtshilfeansuchen erfahren.
    • Sonnenkind schrieb:

      Wenn ich Einzelpersonen fotografiere, brauche ich deren Erlaubnis, um das Foto in einer Zeitung oder auf einer Website zu veröffentlichen.


      Wie kommst du auf diese Idee?

      UrhG § 78. (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

      Was berechtigte Interessen sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Es kommt auf die Art der Abbildung und den Kontext an. Darüber hinaus gibt es vielleicht ein erhöhtes Schutzinteresse von Kindern. Ein generelles Veröffentlichungsverbot kann ich der österreichischen Rechtsordnung allerdings nicht entnehmen.

      Sonnenkind schrieb:

      Ab wieviel Personen brauche ich diese nicht mehr?


      Die Grenzen liegen im oben Beschriebenen. Auf die Anzahl der Personen kommt es nicht an.

      Sonnenkind schrieb:

      ch bin Lehrerin und muss die Eltern um Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder bitten.


      Warum?

      Sonnenkind schrieb:

      Aber z. B. auf auswärtigen Sportveranstaltungen werden ja oft Gruppenbilder gemacht und veröffentlicht, wo eben auch die Kinder ohne Erlaubnis drauf sind...


      Ich kann auf den ersten Blick kein schutzwürdiges Interesse erkennen, dass der Veröffentlichung solcher Fotos entgegen stehen könnte. Zu entscheiden ist das natürlich immer im Einzelfall.
    • Danke für eure Antworten!
      Fest steht jedenfalls, dass wir am Schulanfang die Erlaubnis der Eltern zur Veröffentlichung ihrer Kinder einholen müssen - Anweisung der Schulbehörde. Hier der Text:
      Gruppenbilder von Schüler/innen: Schüler/innen in Arbeits- oder
      Schulalltagssituationen dürfen nur mit einer schriftlich vorliegenden
      Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten auf einer virtuellen Plattform veröffentlicht werden.


      Und hier der Text vom Unterrichtsministerium:

      Einholen einer Einverständniserklärung für die
      Publikation von Foto- und Videomaterial von Personen


      Sehr geehrte Damen
      und Herren!

      Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Veröffentlichungen von Fotos von Personen im
      Internet oder in Druckform sowie Veröffentlichungen von Videomaterial von
      Personen im Internet (z. B.: auf Youtube, Flickr, .…) nur mit Einverständnis
      der betreffenden Personen bzw. bei Kindern der Erziehungsberechtigten erlaubt
      sind! Dies gilt auch für alle Publikationen im Rahmen der Virtuellen Schule
      Österreich (Broschüren der VIS:AT, auf der Homepage der VIS:AT bzw. auf Webseiten
      von mit der VIS:AT kooperierenden Bildungsinstitutionen wie e-learning Austria,
      Education Highway, …). Wenn Sie Fotos z. B. für einen Projektinfo-Artikel
      verwenden möchten, auf denen Personen zu sehen sind, ersuchen wir Sie daher,
      zuvor eine Einverständniserklärung der betreffenden Personen bzw. bei noch
      nicht eigenberechtigten Personen (Kindergartenkinder, SchülerInnen) deren
      Erziehungsberechtigten einzuholen. Nachstehend finden Sie eine Vorlage für eine
      Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von Fotos und Videomaterial
      von Personen.


      Bei Fotos und/oder Videomaterial von SchülerInnen können Sie den Klassenvorstand
      (bzw. die Volksschullehrern/den Volksschullehrer) der betreffenden SchülerInnen
      ersuchen, folgende Mitteilung an die Erziehungsberechtigten weiterzuleiten:


      Liebe Eltern!

      Da die Unterrichtsarbeit
      immer mehr von den modernen Kommunikationstechniken profitiert, und diese
      mitunter auch in virtuellen Lernumgebungen stattfindet, ersuche ich Sie
      höflichst, die beiliegende/untenstehende Einverständniserklärung auszufüllen.


      Name, Unterschrift des
      Klassenvorstandes bzw. des Volksschullehrers/der Volksschullehrerin


      ……………………………………………….


      Einverständniserklärung

      Ich erkläre mich
      damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videomaterialien veröffentlicht werden,
      die im Rahmen des Projektes


      _______________________________________________________________
      (Bitte hier den genauen Projekttitel
      eintragen!
      ) entstanden sind und auf denen möglicherweise

      □ ich
      selbst zu sehen bin

      □ mein
      Sohn ______________________________ (Familienname,
      Vorname)
      bzw. meine Tochter ________________________ (Familienname, Vorname) zu sehen ist,

      Zutreffendes
      bitte ankreuzen!


      Ich stimme zu, dass die
      Fotos bzw. Videos in folgenden Online- und/oder Printmedien veröffentlicht
      werden:

      □ in
      Publikationen (sowohl online als auch in Druckform), die im Rahmen des
      Projektes entstanden sind z. B. Informationsbroschüren, Projektberichte, …

      □ auf
      der Homepage der Schule bzw. der Bildungsinstitution, die mein Sohn/meine
      Tochter besucht

      □ auf
      der Homepage des betreffenden Projektes

      □ im
      Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
      (z. B.: VIS: AT; VIS:EU, VIS: Presse)


      □ im
      Internet auf entsprechenden nicht kommerziellen pädagogischen eLearning Seiten
      (z. B.: Projekte wie eeducation.at, eLearning im Schulalltag und eLearning

      □ in
      Broschüren des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, in denen
      über das betreffenden Projekt berichtet wird.

      Zutreffendes
      bitte ankreuzen!


      Es werden keine
      Portraits oder Bilder verbunden mit personenbezogenen Daten veröffentlicht.

      Ich kann diese
      Erklärung jederzeit schriftlich widerrufen. Dieser Widerruf gilt für alle
      zukünftigen Veröffentlichungen, nicht jedoch für bereits erfolgte
      Publikationen.

      [font='&quot']Familienname der
      abgebildeten Person:[/font]

      [font='&quot']Vorname:[/font]
      [font='&quot']Datum:[/font]
      [font='&quot']Unterschrift
      der/des Erziehungsberechtigten (bzw. der/des Eigenberechtigten):[/font]



      Ich seh das ja genau so wie ihr!
      Und ich finde es extrem lästig, wenn ich dann einzelne Kinder unkenntlich machen muss, weil da eben die Behörde offenbar keine Ahnung von der Rechtslage hat.
      Es ist und bleibt eben eine unklare Sache für mich.

      Liebe Grüße,
      Gerda
    • Darum haben die Behörden ja auch so viel zu tun mit 1000 % Absicherung; welcher Schreibtischtäter erstellt solche Formulare und stiehlt Mitbürgern ihre kostbare Zeit *kopfschüttel*.
      Ich kann dir nur meinen Zugang sagen:
      Ich lasse mir die Freude an meinem Hobby nicht durch Verregelungen mindern, allerdings überlege ich mir genau, welche Bilder ich ins Netz und in meine HP stelle. Sensible Handhabung mit Hausverstand eben und ich bin weder bei facebook noch twitter.

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