2 Fragen Fotogewerbe

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    • 2 Fragen Fotogewerbe

      Hallo an alle,

      weil die Gewerbeanmeldung nun besonders attraktiv geworden ist habe ich hier gleich eine Info.
      Die Umlagen sind abhängig vom Bundesland. Wien ist recht preiswert. Andernorts
      ist die Umlage ggF. wesentlich höher zB. in Vorarlberg. Vorher abchecken.

      In Wien war der Infofluss umwerfend. Andernorts muss da nicht so sein.

      Daher zwei Fragen an die Runde:

      Hat schon wer Infos zum Ablauf der Ummeldung von Pressefotografie / und Fotodesign
      auf Fotografie? Wie sind hier die Kosten / der Umfang / die Bürokratie / der Ablauf?

      Die Ummeldung auf eine andere Adresse in einem anderen Bundesland geht sehr einfach
      via BH/MA.

      Wie sieht es mit dem Arbeiten im EU Ausland aus? Kann man das mit einem österreichischen
      Gewerbeschein? Eine Spezialfrage, das habe ich schon gemerkt ;)

      Die Rechnungslegung ist ohnehin ein Spezialfall. Vorsicht bei EU-Auftragsgebern von außerhalb
      Österreich wenn die Durchführung in Österreich oder auch außerhalb erfolgen soll. Hier jedenfalls
      die WK fragen.

      Gut Licht
      Gerhard
    • "Hat schon wer Infos zum Ablauf der Ummeldung von Pressefotografie / und Fotodesign
      auf Fotografie? Wie sind hier die Kosten / der Umfang / die Bürokratie / der Ablauf?"

      Ich habs in Graz abgemeldet und angemeldet, WKO hatte das nötige Formular noch nicht im System, deswegen war ich beim Magistrat (Schmiedgasse 26, 3. Stock), dort hab ich das Pressefotografen-Gewerbe abgemeldet,
      und das Berufsfotografen-Gewerbe angemeldet, Kostenpunkt: 60€, nach 5 Minuten war der Spuk vorbei.
      Gewerbeschein wird per Post zugestellt.
      Kammerumlage/bzw Grundumlage (an der hat sich soweit ich weiß nichts geändert) 235€/Jahr

      Mit mehr kann ich leider net dienen... :)
    • ja, du darfst natürlich innerhalb der EU arbeiten, solange das ganze vorübergehend ist. also 9 monate durchgehend woanders und nur 3 in österreich zu arbeiten, wird´s eher nicht spielen, dann brauchst du eine niederlassung in eben jenem land, aber mal für einen auftrag nach frankreich oder einen nach italien ist kein problem. ist ja auch sinn unserer gemeinschaft (u.a.).

      auch dazu bietet die WKO beratung an (nutzt eure beiträge). zb mal grundsätzlich vorab online unter
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      für genauere anliegen gibt es sicher beratungstermine oder man wendet sich an seinen steuerberater.

      edit: da es viele treffen wird, die sich für kleinunternehmer ohne USt entschieden haben:

      Kleinunternehmer im Binnenmarkt

      Entscheiden Sie sich als Kleinunternehmer für die Umsatzsteuerfreiheit, gibt es beim Waren- und Dienstleitungsverkehr im Binnenmarkt einige Besonderheiten:

      „Exportieren“ Sie Waren in den EU-Raum tätigen Sie keine innergemeinschaftlichen Lieferungen, weil die persönliche Steuerbefreiung als Kleinunternehmer der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgeht.


      „Importieren“ Sie Waren aus dem EU-Raum und überschreiten dabei nicht die Erwerbsschwelle („Importe“ im vorangegangenen bzw. laufenden Kalenderjahr bis max. € 11.000,-), realisieren Sie keinen innergemeinschaftlichen Erwerb. Sie werden im EU-Ausland wie ein Privater behandelt. Der Lieferant verrechnet Ihnen die jeweilige ausländische Umsatzsteuer.
      Sie können mittels formlosen Antrages auf die Erwerbsschwelle verzichten. Der Verzicht bindet Sie zwei Kalenderjahre. Außerdem benötigen Sie eine UID-Nummer (Formular U 15 - siehe dazu weiter unten). In diesem Fall erhalten Sie die Waren zwar ohne ausländische Umsatzsteuer, in Österreich kommt es jedoch zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb. Die zu entrichtende Erwerbssteuer können Sie nicht als Vorsteuer geltend machen. Sie wird zum echten Kostenfaktor, weil Sie keinen Vorsteuerabzug haben.

      Seit 2. August 2011 gilt auch die Verwendung der UID als Verzicht auf die Erwerbsschwelle.

      Quelle: ebenfalls WKO


      edit2:
      und hier geht´s zur broschüre von der wko über die dienstleistungsrichtlinie der eu.
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mandragora ()

    • Hallo i-ger,
      also ich möchte dich jetzt nicht kritisieren, aber wenn ich mir dein Galerie ansehe, ähh... glaubst du wirklich du solltest dich mit diesem Berufsfotografie Thema das schon 1000000 mal hier zerkaut wurde auseinander setzten ??
      Deine Pix sind in Briefmarkenformat - durchschnittlich, und deine Website?
      Zb.eine Uhr am Ende der Seite,
      außerdem kommt man nicht auf die Startseite, keine Infos vom Bertreiber.... usw...usw....- sorry unprofessionel

      Zitiat "
      Und mit mir können Sie außer Deutsch auch Englisch, Bulgarisch und
      weitere Sprachen sprechen. Sehr gerne komme ich zu Ihrem
      Unternehmensstandort.

      Besides you can talk to me apart from English also in German, Bulgarian
      and further languages. Willingly I come to your company location.'

      Zitat - Ende "

      Wer braucht als Profi eine mit Werbung bespickte Website und solche Infos auf seiner HP ??

      Was willst Du eigentlich - dein Traumberuf war wahrscheinlich Fotograf - oder ?

      Ok war meiner auch hab aber keine Stelle als Lehrling gefunden - ist aber schon 32 Jahre her.
      Also hab ich einen anderen Beruf gewählt, und einen zweiten auch abgeschlossen.
      Bin seit 7 Jahren selbstständig, mit diesen zwei Berufen die ich erlernt habe und nicht mit dem was ich erlernen wollte !!!!!
      Ich bin nach wie vor Hobbyfotograf und versuche meine Kenntnisse weiter zu entwickeln, aber deshalb muß ich mich ja nicht selbstständig machen und mir das große Geld erwarten.
      Besser ist am Boden bleiben und üben............
      Was später passiert kann niemand wissen, aber wenns bei dir mal zu großen Aufträgen ala Manfred Baumann usw.... kommen wird ( was ich dir wünsche ) kannst Du dich immer noch entscheiden - alles vorher ist meiner Meinung nach Zeitverschwendung und absolutes Wunschdenken !
      Ich hoffe Du verstehst meine ehrliche Meinung
      lg Uwe

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von Uwe01 ()

    • Frag mich gerade was an einer Rechnungslegung mit einem anderen EU Mitglied so schwer sein soll.
      UID Nummer beim Finanzamt beantragen. Auf der Rechnung vermerken und dann die Rechnung MWSt frei legen.
      Natürlich vorher checken ob dein gegenüber auch berechtigt ist die Rechnung MwStfrei zu empfangen. Sprich du brauchst auch von ihm eine UID.

      ..... und dann vor dem 15. des darauffolgenden Monats bei der UVA berücksichtigen.
    • Danke an alle

      Vielen lieben Dank an euch für all die konstruktiven Antworten.

      Was die Rechnungslegung betrifft, ebenfalls herzlichen Dank für
      das Input. Bei einem der letzten Vorträge der WKW habe ich
      das so verstanden, dass ein Betrieb in Österreich zB. einem
      ungarischen Auftraggeber eine ungarische Rechnung stellen muss.
      Das kann ich mir bis zu einer gewissen Betriebsgröße nicht vorstellen.
      Dazu erwarte ich mir auch keine genaue Antwort. Die darf
      gerne von der Unternehmung mit dem 370 EUR Mitgliedsbeitrag
      kommen.

      Die Gewerbeanmeldung ist einfach mal meine Entscheidung. Full stop
      oder to4ka sozusagen. Kann jede/n nur ermuntern ebenfalls diesen Weg
      (mit etwas Vorsicht) zu nehmen.

      Uwe, schön dass du von deinem Traum schreibst. Wer hindert
      dich daran, diesen nun zu verwirklichen? Damit wirst sicher
      nicht mehr oder weniger fotografieren.

      Impressum (also Betreiber) steht nun wirklich gut leserlich ganz unten.

      Bilderkritik gerne aber auch dann bitte mit etwas Fundament.

      Andererseits bei der Fremdsprachigkeitskritik unter dem Fragezeichen wäre
      mir etwas weniger Fundament lieber. Aber bitte, jeder wie er mag nur
      bei mir nicht.

      Nochmals danke für deine Gratiswerbung, war aber bestimmt nicht meine
      Absicht.

      Mandagora, danke dir für deine umfangreiche Ausführung. Ja, eventuell
      will ich das alles ins Ausland verlagern. Sehe dort wie da klare
      Chancen. Steuerberater - das ist eine Aufgabe. Meiner macht nichts
      Internationales also muss ich zu einem der eh schon bekannten.

      KatieHudson, deine Antwort hilft mir absolut weiter. Vielen lieben Dank
      dafür. Werde dann mal BH besuchen.
      BTW Deine Page gefällt mir. Finde es einfach toll, dass du konsequent
      deinen eigenen Style verfolgst. BTW ein kleiner Hinweis: Denke dass
      die Tab und Smartphone Galeries vielleicht gar nicht mehr nötig
      sind.

      In diesem Sinn, nehm ich mal die EUR 60 und die Formulare als Input mit
      und danke allen die was gepostet haben.

      Liebe Grüße und gut Licht
      Gerhard
    • golfiwang schrieb:


      kohli-vie schrieb:

      [... mit entsprechendem vermerk auf der rechnung, ...

      Mein Satzerl dafür lautet "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 3a iVm § 19 UstG."
      Und schon wird (in meinem Fall meist Richtung Deutschland) mit 0% USt. abgerechnet.
      Da liegen einige Missverständnisse drinnen, golfiwang hat diese schon adressiert:

      1. das mit 0% gilt a priori nur für innergemeinschaftliche Lieferung von Waren
      2. bei Dienstleistungen gilt der Ort der Leistungserbringu ng als relevant, also Erbringung der Leistung in Ö - Lieferung nach D - z.b. ich programmiere in Wien für ein deutsches Unternehmen, dann wie 1
      3. bei Erbringung der DL in D - sehr wohl mit USt ausweis

      Ausserdem gilt anzumerken, dass das ganze auch nur geht wenn man über 30.000 Jahresumsatz ist und nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Sobald man unter dieser brutto für netto abrechnet, dann geht das auch mit den 0% nciht mehr, es wird übrigens auch dann die UID aberkannt

      lg norbert

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