Gewerbe anmelden?

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    • Gewerbe anmelden?

      Hi Leute!

      Hab da heute mal ne Frage und hoffe es gibt hier einige die sich da auskennen bzw. den Weg schon beschritten haben.

      Also es geht darum dass ich zwar derzeit noch Student bin, aber doch gerne mal nebenbei arbeiten würde, gleichzeitig aber nicht zuviel Kosten haben - da ich ja sicher anfangs nicht viel verdienen würde.

      Eigentlich wollt ich mich nur bei zwei Agenturen nebenbei um nen Job bewerben und mal schaun ob das klappt und ich somit was hätt, aber jetzt hat ein Kollege von mir gemeint ich soll doch gleich das Gewerbe (Pressefotograf) anmelden, da man damit viel mehr Chancen hat und es bei Firmen leichter hätte. Er meinte die steuerliche Belastung sei ziemlich gering und daher würd sich das schon auszahlen.

      Jetzt hab ich aber Zweifel was da auf mich zukommen würde bzw. ob das wirklich so einfach ist - kann ich mir nämlich nicht vorstellen denn ich hab schon oft in Foren wie hier gelesen, dass Leute die Gewerbe angemeldet haben dann Probleme hatten.

      Was würde also auf mich zukommen - Kosten, Amtsgänge, Anmeldungen, Steuern, Zahlungen, etc. ??? (dass ich durch eine evtl. Gewerbeanmeldung Anspruch auf Alimente bzw. Familienbeihilfe verliere nehm ich auch mal stark an oder? auch wenn ich nichts verdiene am Anfang)

      Würd mich über Infos und Hilfe freuen, danke!
      gruss, michael

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MichaelKurz ()

    • am besten direkt vorbei fahren oder anrufen, auf e-mails antworten die nicht...

      hab 3 anfragen mit 2 wochen wartezeit zwischen jeder anfrage gestellt aber nie ne antwort bekommen, werd dort jetzt auch mal anrufen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ArminSamadian ()

    • bin da auch grad am schaun und kann nur sagen: ab zur wirtschaftskammer, gründerworkshop, etc. laut den infos die ich da habe gilt folgendes [für tirol, weiß nicht ob das in anderen bundesländern gleich is...]

      also: jährlich gebühr: ca. 200euros [=tourismusabgabe + irgendeine unfallver.]
      kleinunternehmer: höchstens 22000 euro umsatz/jahr
      als student: wegen steuerlicher vergünstigungen: max. 3900 euro gewinn/jahr

      vergiss nicht die bezugsgrenze für kinderbeihilfe: ca. 8700 euro/jahr

      lg schreyer
    • klingt ja schon mal interessant was du da schreibst

      als student: wegen steuerlicher vergünstigungen: max. 3900 euro gewinn/jahr

      vergiss nicht die bezugsgrenze für kinderbeihilfe: ca. 8700 euro/jahr


      auf ersteres würd ich wohl eh kaum kommen (bin ja kein profi und würd das ja auch wie gesagt nur nebenher machen) und von daher würd zweiteres auch kein problem sein .. das mit den 8700 pro jahr wusst ich gar nicht .. also ich wusste es gibt ne grenze, nur dass es sogar soviel ist, ist mir neu .. thx für die info

      na ich werd bald mal die wk aufsuchen zur information
    • 1. Weg = Wirtschaftskammer: Abteilung "Gründerservice", dort ein neues Gewerbe anmelden (Einzelunternehmen). Bei der ersten Gründung eines Unternehmens ist die Anmeldung gebührenfrei. Formular ausfüllen und du bekommst sofort einen "professorischen" Gewerbeauszug der ab sofort gilt d.h. du kannst dein Gewerbe sofort ausüben.

      In ca. einer Woche erhältst du dann per Post einen tollen schönen "Gewerberegisterauszug" zum Aufhängen :D

      2. Weg = Finanzamt: Hin zum Finanzamt und eine Steuernummer beantragen. (Sowas wie die Polizzennummer bei der Versicherung halt).
      Wichtig: Sofort für FinanzONLINE anmelden, damit du ab jetzt alles von zu Hause aus per Internet machen kannst (bekommst an PIN-Code usw) und noch wichtiger: gleich von der MwSt. befreien lassen, da du als Kleinunternehmer das Recht drauf hast. Somit ersparst dir dann die teure Sozialversicherung und musst nur EINMAL im jahr zum Finanzamt (sonst musst monatlich deine MwSt. abführen).

      Das wars eigentlich schon. Den Rest macht die WKO (Sozialversicherung usw.). Von denen bekommst irgendwann mal einen Brief mit Unfallversicherung (bei mir warens 21,60 Euro oder so).


      Also...überhaupt net kompliziert.

      Kosten: jährliche Unfallversicherung (siehe oben) und Kammerumlage: das ist von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich, bei mir (Datenverarbeitung und Unternehmensberatung) sind es 100Euro pro Jahr.

      Wennst noch Fragen hast, kannst eh eine PN schreiben.
    • ja nightpix - du bist ja der vollprofi.

      gleich ne frage - hab no ned ganz gescheckt was der vorteil von mwst. befreiung ist [bis auf das, dass ich mir monatlich arbeit spare...]. man kann dann ja nix mehr von der steuer absetzen [ist das wirklich von vorteil....?]

      lg + dank

      schreyer
    • Ob es für dich ein Vorteil ist oder nicht musst selbst ausrechnen.

      Mit MwSt. bist du VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT. Wenn du also viel für dein Unternehmen einkaufst wirst mit dieser Variante sicher besser dran sein.

      OHNE MwSt. kannst natürlich keine Vorsteuer abziehen, dafür brauchst die 20% von deinem Umsatz auch nicht wegzahlen.

      Angenommen du bist Pressefotograf. Da kaufst nicht besonders oft ein, oder? Einmal ne Kamera und hin und wieder mal Büromaterial oder PC.
      Von der Steuer kannst in beiden Fällen alles absetzen.
    • ganz patschert ausgedrückt: ich kauf mir einen kopierer um 100 euro: wenn ich meine mwst abgabe kostet mich der kopierer noch 80 euro, weil ich die 20 euro von der steuer absetzen kann.

      wenn ich als kleinunternehmer keine mwst abgebe kostet der kopierer 100 euro, aus pasta...

      IST DAS RICHTIG?

      schreyer
    • Original von schreyer
      ganz patschert ausgedrückt: ich kauf mir einen kopierer um 100 euro: wenn ich meine mwst abgabe kostet mich der kopierer noch 80 euro, weil ich die 20 euro von der steuer absetzen kann.

      wenn ich als kleinunternehmer keine mwst abgebe kostet der kopierer 100 euro, aus pasta...

      IST DAS RICHTIG?

      schreyer


      ganz genau...aber wenn du jetz ein foto für 100euro verkaufst musst keine 20euro mwst zahlen.

      also was für dich speziell besser ist musst selber ausrechnen...also eine gegenüberstellung wie viele ausgaben und einnahmen du vorraussichtlich hast. also quasi mal ein budget erstellen.
      ein besuch beim steuerberater ist jedenfalls ratsam. die finden immer genug sachen zum absetzen, das meistens die kosten für den steuerberater sowieso wieder herinnen sind :)
    • Original von nightpix
      2. Weg = Finanzamt: Hin zum Finanzamt und eine Steuernummer beantragen. (Sowas wie die Polizzennummer bei der Versicherung halt).
      Wichtig: Sofort für FinanzONLINE anmelden, damit du ab jetzt alles von zu Hause aus per Internet machen kannst (bekommst an PIN-Code usw) und noch wichtiger: gleich von der MwSt. befreien lassen, da du als Kleinunternehmer das Recht drauf hast. Somit ersparst dir dann die teure Sozialversicherung und musst nur EINMAL im jahr zum Finanzamt (sonst musst monatlich deine MwSt. abführen).


      stimmt so nicht. bei der ausgabe der steuernummer wird der erwartete umsatz und gewinn abgefragt, davon abhängig kann auch quartalsweise UST-erklärung verlangt werden, wegen 3 stelliger umsätze machen die sich keinen monatlichen stress. einer meiner subunternehmer macht ein jährliches umsatzvolumen von 25.000 und macht das so wie von beginn immer noch jährlich, im Mai, der wurde nie umgestellt. vermutlich weil er sehr kreativ in seiner buchhaltung ist, und ohnehin fast nichts zahlt.
    • Hallo,
      erstmals Hallo hier im Forum :)

      Der Thread is zwar schon älter, aber ich habe derzeit auch eine Frage bezüglich der Anmeldung als Fotograf. Deshalb grabe ich den Thread mal wieder aus :)

      Fotografie ist doch kein freies Gewerbe, oder? Also bräuchte man ja einen Gewerbeschein, oder?
      Was muss ich alles vorweisen können um mich als Fotograf selbstständig machen zu können? (Vor allem wenn ich auch Auftragsarbeiten annehmen können will wie zb eine Hochzeit zu fotografieren)

      Hier... [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ... habe ich gelesen dass es Ausnahmegenehmigungen gibt durch die ich keinen Meisterbrief brauche (doch leider ist das eine deutsche und keine österreichische Seite... siehts da anders aus?) wenn ich genug Erfahrung in dem Bereich der Fotografie nachweisen kann. Diesbezüglich auch gleiche eine Frage... was bedeutet "genug" Erfahrung? Genügt es da einige schöne Aufnahmen zu präsentieren? Und wer entscheidet dann darüber?

      Freue mich schon sehr über eure Hilfe,

      Lg
    • mungo schrieb:

      österreich ist da etwas rückständig - da hochzeiten zu fotografieren die allgemeine sicherheit gefährdet dürfen nur Fotografiemeister das machen.


      Danke erstmals für deine Antwort :)
      Was wenn ich jetzt keine Hochzeit fotografiere sondern einfach nur so jemanden auf seinen Auftrag hin fotografieren soll (entgeltlich versteht sich :) )? Unter welchen Voraussetzungen darf ich das?

      Gibt es irgendeine Möglichkeit auch ohne Ausbildung als Fotograf die Tätigkeit eines Fotografen selbstständig auszuüben?
      Wie schaut es da mit dieser angesprochenen Ausnahmegenehmigung aus?
    • Karlchen schrieb:

      Nein du darfst keine Auftragsarbeiten machen, das bleibt den Profis (Meisterbrief) vorbehalten.
      Und nein du kannst es nicht umgehen.

      Warum machste den nicht die Prüfung wenn du Geld damit verdienen willst?

      lg


      Naja, kann ich einfach so die Meisterprüfung machen ohne eine Lehre zu haben? Wenn ja würde ich das machen.
      Unterlagen zu der Prüfung bekommt man sicher bei der Wirtschaftskammer, oder? Kann jemand was über die Kosten der Meisterprüfung sagen? Wieviel kostet die?

      Vielen Dank für eure Hilfe.

      lg

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