Fotos für Homepage

    • thomas.haindl schrieb:

      Wie muss ich das in einem Angebot bezeichnen, wenn ich Fotos für eine Website eines Auftraggebers machen soll. Stichwort "Design-Layout-Werbung"

      LG Thomas

      PS: KEINE GEWERBEDISKUSSIONEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      ????? Warum fragst du dann, wenns eh nicht ums Gewerberechtliche dabei geht ????? 8)

      Was auf einer Rechnung drauf steht ist dem Finanzamt doch wurscht, solang die MWST. drauf steht und abgeliefert wurde.
      Und wenn du einen Gewerbeschein hast, der dich berechtigt, jemand eine Homepage zu gestalten, dann gilt Fotografie dafür dort doch auch als Nebenrecht des Gewerbes !


      Als Vorschlag für die Bezeichnung im Angebot: "Erstellung und Aufbereitung Bildmaterial für Internet-Präsenz Firma XY"


      lg Michael
    • Michael Rothauer schrieb:

      Und wenn du einen Gewerbeschein hast, der dich berechtigt, jemand eine Homepage zu gestalten, dann gilt Fotografie dafür dort doch auch als Nebenrecht des Gewerbes !


      das würde ich als falsch einstufen.
      die gewerbe, von denen man in andere gewerbe "reinarbeiten" darf, sind irgendwo in einer verordnung festgelegt

      denn genau dieses problem (web-design, sollte mitarbeiter- und standortfotos machen) hatte ich vor 3 jahren.
    • thomas.haindl schrieb:

      !!!!!!!!!!!!!!!Kann geschlossen werden, bevor wieder ein unnötiger Gewerbeschmarrn draus wird!!!!!!!!!!!!


      warum?
      1. hier steht eine meines erachten falsche hilfestellung. soll die stehen bleiben?
      2. ist es eine unart, dass threadersteller immer wieder schreiben, dass ihr thread geschlossen werden soll

      zurück zum topic:
      Verbundene Gewerbe sind reglementierte Gewerbe, die einen besonders engen fachlichen
      Zusammenhang aufweisen und die ausdrücklich in der Gewerbeordnung als solche
      bezeichnet werden
      (z. B. Gärtner/in und Blumenbinder/in und -händler/in (Florist/in)). In
      verbundenen Gewerben ist die Erbringung von Leistungen des jeweils anderen Gewerbes
      ohne zusätzlichen Befähigungsnachweis zulässig.

      nachdem der webdesigner (ich nehme an IT-dienstleistungen) ein freies gewerbe ist, schliesst das die "verbundenheit" zum fotografen schon mal aus
    • kohli-vie schrieb:


      das würde ich als falsch einstufen.
      die gewerbe, von denen man in andere gewerbe "reinarbeiten" darf, sind irgendwo in einer verordnung festgelegt

      denn genau dieses problem (web-design, sollte mitarbeiter- und standortfotos machen) hatte ich vor 3 jahren.
      ...damit hast du vollkommen Recht, Andreas - aber wenn jemand den Schein für Werbeagentur, etc. hat, dann wirds als Nebenrecht anerkannt.


      Ein mir bekannter Webdesigner hat den Pressefotograf zur Sicherheit dazugemacht, weil er eben nur Webdesigner und keine Werbeagentur ist. (Hosenträger UND Gürtel schadet nie ;-))
    • Michael Rothauer schrieb:

      ...damit hast du vollkommen Recht, Andreas - aber wenn jemand den Schein für Werbeagentur, etc. hat, dann wirds als Nebenrecht anerkannt.


      von wem wird das anerkannt?

      wenns von der WKO ist, fein, gibts halt keinen ruffel

      aber:
      ein richter (im falle einer klage nach UWG) hat eigentlich NUR zu beurteilen, ob der angeklagte einen gewerbeschein hat oder nicht
      oder ob er in die im gesetz/in den verordnungen festgeschriebenen "ausnahmen" fällt

      das ist genauso wie die mähr, dass ein pressefotografengewerbeschein irgendetwas hilft, wenn fotografische arbeiten durchgeführt werden
    • kohli-vie schrieb:

      das ist genauso wie die mähr, dass ein pressefotografengewerbeschein irgendetwas hilft, wenn fotografische arbeiten durchgeführt werden
      ...und für was gibts dann diesen Gewerbeschein ÜBERHAUPT ????

      Wenns jetzt für eine Homepage ist, berichtet der Pressefotograf über den aktuellen Stand der Firma, Verein, etc. und publiziert die Bilder in einer aktuell und periodisch aktualisierten Plattform, sprich Homepage dieser Firma.

      Und WO bitte ist da jetzt das Problem ??? Genau das steht doch sinngemäß in der Beschreibung des Gewerbes des Pressefotografen.
    • Michael Rothauer schrieb:

      ... aber wenn jemand den Schein für Werbeagentur, etc. hat, dann wirds als Nebenrecht anerkannt.


      Wie kommst du denn auf das?

      Ich habe das Werbeagentur-Gewerbe und in einem offiziellen Schreiben (ich glaube, von der Statistik Austria, die genau die Tätigkeiten von Gewerbe und Nebengewerbe abfragen) steht dezitiert drinnen, dass fotografische Leistungen NICHT zum Gewerbe der Werbeagentur gehören. Und dein Hinweis auf den Pressefotografen ist ebenso falsch!
    • kohli-vie schrieb:

      zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben.
      ...dann zähl einmal die Bildbeiträge auf der ORF-Homepage, die von Pressefotografen stammen und die NICHT dafür VERKLAGT werden ! 8)

      Und den Richter möchte ich sehen, der einen Pressefotografen schuldig spricht, weil seine Bilder nicht in der Zeitung, sondern auf der Homepage von ORF, NEWS, etc. erscheinen.
    • golfiwang schrieb:

      dass fotografische Leistungen NICHT zum Gewerbe der Werbeagentur gehören
      ...vollkommen RICHTIG - NUR hier gehts nicht um fotografische Leistungen, sondern um die Erstellung von BILDMATERIAL für die Werbeagentur im Zusammenhang mit einem umfassenderen Werbeauftrag - und das darf auch nicht einen gewissen Umfang der Gewerbe-Tätigkeit dieser Firma übersteigen.

      In diesem Zusammenhang gilt es sehr wohl als Nebenrecht - und Statistik Austria ist wohl nicht ZUSTÄNDIG für Gewerberecht in Österreich 8)
    • Michael Rothauer schrieb:

      Und den Richter möchte ich sehen, der einen Pressefotografen schuldig spricht, weil seine Bilder nicht in der Zeitung, sondern auf der Homepage von ORF, NEWS, etc. erscheinen.


      der ORF hat einige gewerbeberechtigungen ;)
      einer davon ist ein "ankündigungsunternehmen", was immer das ist gg

      der fall des TE ist genau so ein fall, der sehr kritsch ist

      nimm mal an, der auftraggeber hatte sich ein angebot bei einem fotografen eingeholt:
      1. mitarbeiterportraits
      2. standortfotos

      der war ihm aber zu teuer, denn der webdesigner macht das so nebenbei für lau

      ich habe volles verständnis dafür, dass dann der fotograf gegen den webdesigner vorgeht,
      wenn plötzlich die fotos auf der homepage auftauchen

      und das hatte ich auch schon, bevor ich den gewerbeschein bekam
    • Michael Rothauer schrieb:

      In diesem Zusammenhang gilt es sehr wohl als Nebenrecht - und Statistik Austria ist wohl nicht ZUSTÄNDIG für Gewerberecht in Österreich


      aber der STAAT ist es !!!

      §6 GewO
      Verbundene Gewerbe sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die im § 94 ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      und da steht einfach bei berufsfotograf NICHT "verbundenes gewerbe" dabei
    • kohli-vie schrieb:

      ich habe volles verständnis dafür, dass dann der fotograf gegen den webdesigner vorgeht,
      wenn plötzlich die fotos auf der homepage auftauchen

      und das hatte ich auch schon, bevor ich den gewerbeschein bekam
      Verständnis habe ich für das sterbende Fotografengewerbe auch, eher Mitleid 8) - nur hat schon mal jemand aus Österreich so einen Fall bis zum Europäischen Gerichtshof durchjudiziert ???

      Wäre sehr interessant zu wissen, weil die lokale Rechtssprechung da doch recht weit abweicht vom Rest der Welt und es doch so Grundsätze wie Chancengleichheit und ähnliches in den ganz grundsätzlichen Paragraphen gibt.

      Ich denk in anderen Ländern gehts wohl mehr um Bildrechte selbst als um die Frage, ob der- oder diejenige das Bild überhaupt machen hätte dürfen.

      Aber sorry, is wohl überflüssig, das nochmal durchzukauen - die Zeit wirds richten - weg mit dem Thread, wie vom Starter gewünscht.
    • Es gibt auch in irgendeinem US-Bundes-Staat das Gesetz, welches das Aufhängen von Unterwäsche am Sonntag verbietet.

      Eingesperrt ist deswegen meines Wissens seit über 100 Jahren keiner mehr geworden.

      Auf dem Niveau ist der verzweifelte geschützte-Werkstatt-Versuch der österreichischen Gewerbeordnung nun angekommen.

      Möge die Zeit darüber richten ! 8) Ihr hobts alle mei Mitleid, auch da Burgenländer-Passbild-Fotograf :D
    • Michael Rothauer schrieb:

      Verständnis habe ich für das sterbende Fotografengewerbe auch, eher Mitleid 8) - nur hat schon mal jemand aus Österreich so einen Fall bis zum Europäischen Gerichtshof durchjudiziert ???


      Solange keiner nach diesen Paragraphen verurteilt wird und das durch alle Instanzen zieht, wird der Europäische Gerichtshof sich darum nicht viel kümmern. Da ist erst einmal ein Märtyrer und ein klagfreudiger böser Konkurrent notwendig. Aber anscheinend sind die niedergelassenen Photographen zu sehr damit beschäftigt, genügend Geld in die Kasse zu bringen um über die Runden zu kommen als daß sie Zeit hätten fröhlich Amateure und Webheinis zu klagen.

      Jo

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