Ich hoffe erstmal, dass dieser Thread nicht sofort geschlossen wird.
Es spricht nämlich nichts dagegen, hier eine Idee zu diskutieren, die mir im Laufe der vorangegangenen Diskussionen gekommen ist.
ALSO...
DIE IDEE, UM ALS HOBBY-FOTOGRAF IN ÖSTERREICH LEGAL ARBEITEN ZU KÖNNEN
ca. 50 Hobby-Fotografen und 1 Berufs-Fotografenmeister gründen eine GmbH mit Sitz in Österreich - völlig legal !
Der Berufsfotografenmeister ist der GF der Firma, der nun seine 50 Hobby-Fotografen je nach Auftragslage und Zeit
mit der Erstellung der Bilder für dies oder das beauftragt. (Hobby-Fotograf ist also dann ein Gehilfe, wie z.B. ein Lehrling eines Fotografen, der ja auch Bilder machen darf)
Der Berufsfotograf checkt natürlich seine Amateure, ob sie es auch drauf haben und keinen Dreck produzieren.
Die Hobby-Fotografen können als Firmenteilhaber ihre Leistung als Gewinn ausschütten lassen und diesen völlig legal versteuern.
Der Berufsfotograf käme auch so günstig zu einer GmbH, über die er selbst (mit beschränkter Haftung eben) arbeiten kann. Das wär dann das ZUCKERL für einen jungen Berufsfotografen, hier mitzumachen und die Verwaltung zu übernehmen.
Ein wenig jeder Gage geht natürlich an den Berufs-Fotografenmeister, weil er ja auch mit seinem Namen als GF haftet,
nur er kann sich ja seine Teilhaber auch aussuchen.
Steigt jemand aus, kann er oder ein anderer seine GmbH-Anteile kaufen.
Der Gewinn muss natürlich innerhalb der GmbH mit einem mit der Arbeit des einzelnen Teilhabers verbundenen Schlüssel aufgeteilt werden.
Der Berufsfotograf kommt so zu Aufträgen in ganz Österreich, an die er ohne seine 50 Teilhaber gar nicht rangekommen wäre, besonders, wenn es dann um kompliziertere Dinge geht.
SO - HAB ICH DA JETZT WO EINEN JURISTISCHEN FEHLER DRIN ???
MEINER MEINUNG NACH SOLLTE DAS ALSO AUCH IN ÖSTERREICH VÖLLIG LEGAL SEIN, und
sowohl der Berufs-Fotograf, als auch die mitbesitzenden Hobbyisten können legal etwas für die
Bilder verlangen.
Eine GmbH kostet 35000.-, wobei 17500.- sofort eingezahlt werden müssen.
Das Geld kann aber am Tag nach der Gründung für die Firma bereits wieder verwendet werden.
bei 50 Fotografen wären das also 350.- Euro pro Nase, um hier eine GmbH mitzugründen.
WER WÜRDE BEI SO WAS MITMACHEN - GIBTS EINEN BERUFS-FOTOGRAFEN-MEISTER, der sich da eine Möglichkeit sieht ?
Versicherungstechnisch müsste es auch eine Lösung für diese Konstruktion geben, da findet sich was.
Konstruktive Postings erwünscht - sieht irgendwer hier einen juristischen Haken ?
Wer macht mit ?
Es spricht nämlich nichts dagegen, hier eine Idee zu diskutieren, die mir im Laufe der vorangegangenen Diskussionen gekommen ist.
ALSO...
DIE IDEE, UM ALS HOBBY-FOTOGRAF IN ÖSTERREICH LEGAL ARBEITEN ZU KÖNNEN
ca. 50 Hobby-Fotografen und 1 Berufs-Fotografenmeister gründen eine GmbH mit Sitz in Österreich - völlig legal !
Der Berufsfotografenmeister ist der GF der Firma, der nun seine 50 Hobby-Fotografen je nach Auftragslage und Zeit
mit der Erstellung der Bilder für dies oder das beauftragt. (Hobby-Fotograf ist also dann ein Gehilfe, wie z.B. ein Lehrling eines Fotografen, der ja auch Bilder machen darf)
Der Berufsfotograf checkt natürlich seine Amateure, ob sie es auch drauf haben und keinen Dreck produzieren.
Die Hobby-Fotografen können als Firmenteilhaber ihre Leistung als Gewinn ausschütten lassen und diesen völlig legal versteuern.
Der Berufsfotograf käme auch so günstig zu einer GmbH, über die er selbst (mit beschränkter Haftung eben) arbeiten kann. Das wär dann das ZUCKERL für einen jungen Berufsfotografen, hier mitzumachen und die Verwaltung zu übernehmen.
Ein wenig jeder Gage geht natürlich an den Berufs-Fotografenmeister, weil er ja auch mit seinem Namen als GF haftet,
nur er kann sich ja seine Teilhaber auch aussuchen.
Steigt jemand aus, kann er oder ein anderer seine GmbH-Anteile kaufen.
Der Gewinn muss natürlich innerhalb der GmbH mit einem mit der Arbeit des einzelnen Teilhabers verbundenen Schlüssel aufgeteilt werden.
Der Berufsfotograf kommt so zu Aufträgen in ganz Österreich, an die er ohne seine 50 Teilhaber gar nicht rangekommen wäre, besonders, wenn es dann um kompliziertere Dinge geht.
SO - HAB ICH DA JETZT WO EINEN JURISTISCHEN FEHLER DRIN ???
MEINER MEINUNG NACH SOLLTE DAS ALSO AUCH IN ÖSTERREICH VÖLLIG LEGAL SEIN, und
sowohl der Berufs-Fotograf, als auch die mitbesitzenden Hobbyisten können legal etwas für die
Bilder verlangen.
Eine GmbH kostet 35000.-, wobei 17500.- sofort eingezahlt werden müssen.
Das Geld kann aber am Tag nach der Gründung für die Firma bereits wieder verwendet werden.
bei 50 Fotografen wären das also 350.- Euro pro Nase, um hier eine GmbH mitzugründen.
WER WÜRDE BEI SO WAS MITMACHEN - GIBTS EINEN BERUFS-FOTOGRAFEN-MEISTER, der sich da eine Möglichkeit sieht ?
Versicherungstechnisch müsste es auch eine Lösung für diese Konstruktion geben, da findet sich was.
Konstruktive Postings erwünscht - sieht irgendwer hier einen juristischen Haken ?
Wer macht mit ?