Wer weiß definitiv, wie es um das Recht mit dem Verkauf von Fotos öffentlicher Einrichtungen steht? Ich meine z.B. Rathaus, Parlament, Oper, Theater, Museen, Schulen, Unis, Krankenhäuser, etc. aber auch Bahn (ÖBB), U-Bahn, Öffis allgemein, usw.
Fotorecht öffentliche Einrichtungen
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wir dürfen dir hier in einem forum keine verbindlichen aussagen geben - sorry. Wenn du was brauchst wo du dich dann drauf beziehen willst, dann musst zu einem rechtsanwalt gehen.
lg, -
Original von Proline
wir dürfen dir hier in einem forum keine verbindlichen aussagen geben - sorry. Wenn du was brauchst wo du dich dann drauf beziehen willst, dann musst zu einem rechtsanwalt gehen.
Von "verbindlich" war auch nicht die Rede ... -
meinnst du genau?
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Original von PitWi
Wer weiß definitiv
Das heist ja leider schon verbindlich
Original von Proline
wir dürfen dir hier
Bist jetzt Moderator oder sprichst du öfters im plural ??? Klar darfst deine Meinung und dein wissen kundtun, hier in Österreich herrscht Redefreiheit und Meinungsfreiheit.
PitWi kann die aussage auch für weitere Recherche benutzen und das die Statements in einem Forum keine rechtsverbindliche aussage haben wird er ja wohl wissen.
Ich kann dir aus einen Erfahrung (Hab im öffentlichen diesnt gearbeitet) sagen das bei den meisten öffentlich eine eigene Stelle haben die dir genaueres sagen.
Kommt auch darauf an ob Mitarbeiter (verboten ohne zustimmung des Betriebes), oder Mitarbeiter in Uniform (schwer verboten) drauf sind. Auch kommts drauf an ob der Architek was dagegen hat usw usw usw -
Original von Blackfox
Original von PitWi
Wer weiß definitiv
Das heist ja leider schon verbindlich
Original von Proline
wir dürfen dir hier
Bist jetzt Moderator oder sprichst du öfters im plural ??? Klar darfst deine Meinung und dein wissen kundtun, hier in Österreich herrscht Redefreiheit und Meinungsfreiheit.
Ich bin kein Moderator. Jedoch kann er sich wenn er ein Problem hat nicht auf die Aussagen hier im Forum beziehen. Auf einen Anwalt kann er sich beziehen. Auf ein Forum nicht.
So war das gemeint...
lg, -
soweit ich das aus meinen Rechtworkshops etc weiss, ist das Stichwort Panoramafreiheit.
Kann mich an einen Fall erinnern, wo es um eine Fotografie des Hundertwasserhauses ging. Von öffentlichem Bereich aus fotografiert hätte man sie ohne Erlaubnis veröffentlichen dürfen, da der Fotograf aus einer Privatwohnung aus dem 3. Stock raus fotografiert hat, durfte er es nicht.
Hoffe ich habe weitergeholfen
Lg, Niki -
PS auf meine Aussagen darf sich jeder gerne beziehen, vor Gericht oder wo auch immer
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Original von seehund
soweit ich das aus meinen Rechtworkshops etc weiss, ist das Stichwort Panoramafreiheit.
Kann mich an einen Fall erinnern, wo es um eine Fotografie des Hundertwasserhauses ging. Von öffentlichem Bereich aus fotografiert hätte man sie ohne Erlaubnis veröffentlichen dürfen, da der Fotograf aus einer Privatwohnung aus dem 3. Stock raus fotografiert hat, durfte er es nicht.
Hoffe ich habe weitergeholfen
Lg, Niki
Ja, von dem hat mir Alex auch schon erzählt.
Man darf keine Hilfen verwenden um an's Foto zu kommen. Also Leitern oder Privatgebäude bzw. Privatgrund ist schon nix mehr...
lg, -
Original von PitWi
Wer weiß definitiv, wie es um das Recht mit dem Verkauf von Fotos öffentlicher Einrichtungen steht? Ich meine z.B. Rathaus, Parlament, Oper, Theater, Museen, Schulen, Unis, Krankenhäuser, etc. aber auch Bahn (ÖBB), U-Bahn, Öffis allgemein, usw.
ich glaube die frage geht in eine andere richtung....bestimmte bauwerke sind nach wie vor urherberechtlich geschütz, bis 70 jahre nach den tod des arcitekten. Die frage die du hier stellst ist zu ungenau. Verkaufen wie? zu welchen zwecken? da liegt der kleine unterschied -
und das die Statements in einem Forum keine rechtsverbindliche aussage haben wird er ja wohl wissen.
ich zitiere mal
"1299 ABGB Haftung der Sachverständigen
Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Not freiwillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den notwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten." -
Original von PitWi
aber auch Bahn (ÖBB), .
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KleinerKater ()
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Also ich habe folgendes recherchiert:
Wenn Gebäude oder sonstige öffentliche Einrichtungen von öffentlichen Straßen oder Plätzen fotografiert werden, dann bedürfen diese Fotos keiner Freigabe.
Ich darf also z.B. Fotos vom Schloss Schönbrunn verkaufen, wenn die Fotos außerhalb des Grundstückes von der Straße aus gemacht wurden aber ich brauche eine Freigabe, wenn die Fotos innerhalb des Schlosses oder im Park gemacht wurden.
Freigaben braucht man ebenfalls für jeden Zoo, alle Anlagen und Einrichtungen der ÖBB und - siehe oben - Innenfotos von Kirchen, Museen, Schulen, etc. Anfragen betreff U-Bahn und Straßenbahn sind noch offen.
Das alles gilt natürlich nur, wenn man Fotos veröffentlichen oder gar weiterverkaufen will. -
Original von PitWi
Also ich habe folgendes recherchiert:
Wenn Gebäude oder sonstige öffentliche Einrichtungen von öffentlichen Straßen oder Plätzen fotografiert werden, dann bedürfen diese Fotos keiner Freigabe.
Ich darf also z.B. Fotos vom Schloss Schönbrunn verkaufen, wenn die Fotos außerhalb des Grundstückes von der Straße aus gemacht wurden aber ich brauche eine Freigabe, wenn die Fotos innerhalb des Schlosses oder im Park gemacht wurden.
Freigaben braucht man ebenfalls für jeden Zoo, alle Anlagen und Einrichtungen der ÖBB und - siehe oben - Innenfotos von Kirchen, Museen, Schulen, etc. Anfragen betreff U-Bahn und Straßenbahn sind noch offen.
Das alles gilt natürlich nur, wenn man Fotos veröffentlichen oder gar weiterverkaufen will.
Der Punkt ist nicht in erster Linie die Veröffentlichung. Vielmehr gehts darum auf welcher Art und Weisse das Bild Verwendung findet. Dabei machts einen erheblichen Unterschied ob das Bild ( egal von was ) im Zuge einer Berichterstattung wie z.b. Nachrichten in welcher Form auch schon immer, Postkarte oder als Sujet für Werbung Verwendung findet.
Andersherum: wenn das öffentliche Interesse überwiegt darf man sich über das ( in diesen Fall ) Hausrecht hinwegsetzen. -
Original von Proline
Original von seehund
soweit ich das aus meinen Rechtworkshops etc weiss, ist das Stichwort Panoramafreiheit.
Man darf keine Hilfen verwenden um an's Foto zu kommen. Also Leitern oder Privatgebäude bzw. Privatgrund ist schon nix mehr...
Nun das ist Deutsches Recht - Sorry.
Da gibt es zum Glück feine Unterschiede.
Und da kommen wir auch schon zu einem der Knackpunkte:
Denn hier kann man nicht das Herkunftslandprinzip anwenden.
In einem Musterprozess (Hunderwasserhaus) wurde in Deutschland
ein Streitfall über eine Fotografie des "Kunstwerkes"
aus einem Haus gegenüber gegen den Fotografen entschieden,
obwohl in Österreich erlaubt.
Frage aber nicht, was in Amerika oder sonstwo gilt....
Anmerkung: Generell ist die Deutsche Situation zu Österreich sehr ähnlich
und es ist sicher ein gute Idee den kleinsten gemeinsamen
Nenner als Norm einzhalten...
Pikantes Detail am Rande: In Österreich wird der Streitwert
vom Gericht von Anfang an gleich auf 35 k€ festgelegt.
Dadurch sind wohl die Einkommen der Juristen in Fällen
des Urheber- und Persönlichkeitsrecht gesichert.
Ein Jurist wird wg. der schwammigen Rechtssituation,
verständlicherweise kaum allgemeine Aussagen
für "dies und das" geben, sondern bestenfalls Ratschläge
in einem konkreten Fall. Und dann wird es viele "aber"
und "wenn nicht" geben mit der Warnung: Der Ausgang
ist immer ungewiss.
Die Quellen in der Wikipedia sind bei umfassender Studie
recht brauchbar und es gibt auch Referenzen auf Österreich.
Einzelne Schlüsselworte: Urheberrecht, Panoramafreiheit,
Persönlichkeitrecht etc. -> Das Web führt Dich weiter....
Gefallen hat mir auch diese Seite:
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und speziell:
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Hope it helps & lg Andreas
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