Hallihallo,
kann mir bitteschön jemand erklären, warum ich die 23 Cent "Urheberrechtsabgabe", die ich pro CD-Rohling an die Austromechana zahle, zwar zurückfordern kann, wenn ich als Berufsfotograf Fotos auf die CDs gebrannt habe, nicht jedoch wenn ich das nicht beruflich mache?
Ich meine, das Urheberrecht kennt in diesem Fall ja keinen Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Fotograf...
kann mir bitteschön jemand erklären, warum ich die 23 Cent "Urheberrechtsabgabe", die ich pro CD-Rohling an die Austromechana zahle, zwar zurückfordern kann, wenn ich als Berufsfotograf Fotos auf die CDs gebrannt habe, nicht jedoch wenn ich das nicht beruflich mache?
Ich meine, das Urheberrecht kennt in diesem Fall ja keinen Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Fotograf...