Was ist eigentlich "Streetfotografie"

    • Hallo an alle, eine Frage die sich mir bei dem Thema Streetphotography unweigerlich aufwirft, ist die der Bildrechte!
      Ansich sollten ja die Rechte und Interessen der abgelichteten Personen gewahrt werden!
      Daher müsste man eigentlich jede Person fragen ob man das Bild veröffentlichen darf und dementsprechend müsste man auch einen Model-Release unterschreiben lassen!

      Andere Version davon wie sie in einigen Lokalen anwendung findet, ist der Hinweis anhand von konkreten Aufklebern oder Schildern an den Eingängen, dass wenn man das Lokal betritt sich einverstanden erklärt fotografiert zu werden und auf der Page des Lokales zu erscheinen!

      So nun, wie regelt ihr das und welche Erfahrungen habt ihr bisher damit gemacht?

      Lg. mARTin
    • Mir ist dabei auch nicht wohl. Solange man es bei Streetfotografie nicht grad auf die Sammlung von Peinlichkeiten anlegt, halte ich es zwar nicht für so kritisch (Kunstfreiheit), aber andererseits liegt mir an dem Thema auch nicht soviel, daß ich Lust hätte, mir unnötige Scherereien aufzuhalsen (auch wenn ich am Ende doch uneschoren davonkommen sollte). Dazu kommt noch, daß ich ehrlich sagen muß, daß ich selber auch nicht grad begeistert wäre, "Opfer" eines Streetfotografen zu werden. Ich würde sicher deshalb keinen Wirbel machen, aber wirklich gefallen würde es mir eben doch nicht - selbst wenn das betreffende Bild vielleicht sogar gut wäre.
    • Naja von eventuellen Scherereien mal abgesehen geht es doch viel mehr darum die Rechte der Menschen von vornherein zu wahren!

      So wie man doch auch für jede Bildveröffentlichung oder den Bildverkauf von Bildern auf denen Personen wiedererkennbar abgelichtet sind doch einen Modelrelease braucht sollte man dies auch in der Streetphotography beachten!

      Ich würde sehr gerne einfach mal mit der Kamera in die Stadt los ziehen um eine Interessante Portraitserie von den unterschiedlichsten Typen zu machen! Aber man müsste halt jeden ansprechen und das ganze ausführlich erklären, einen Releasevertrag vorlegen und unterzeichnen lassen!

      Wobei ich aber genau da das Problem sehe! Denn ich denke es wird sicher sehr schwireig werden diesbezüglich das Einverständnis und die Unterschriften zu erhalten weil die meissten Menschen doch sehr skeptisch sind und sicher Zweifel haben was mit den Bildern oder auch mit den Unterschriften des weiteren noch passieren könnte da einen die Leute ja nicht kennen!
    • Haalex hat uns im Vorhinein das Rechtliche genau erkärt:

      Fotos von anderen Leuten machen darf man IMMER, es ist nur die Frage was man damit anfangen darf:

      Veröffentlichen darf man Fotos wenn:
      - du dich nicht auf einem als Privatgrund gekennzeichnetem Ort befindest, bzw. Hilfsmittel (Leiter, Dach vom Auto o.ä.) benutzt

      - Die Person nicht in einer "peinlichen" Situation befindet (das entscheidet im Zweifelsfall der Reichter wenn's darauf ankommt) - ich sag jetzt einfach mal so wenn die Person sein Geschäft am Straßenrand verrichtet bzw. in der Wohnung mit einer anderen Person im Bett liegt - sowas darf man nicht veröffentlichen. GANZ GANZ Wichtig: Fotografierst du einen beim Beten in einer Kirche bzw. einer Moschee o.ä. hast du IMMER aber auch wirklich IMMER den Schwarzen Peter - wennst das machst dann kannst schon einpacken gehen, sofern du das Foto veröffentlichst und keinen Release einholst.

      - Wenn es "Zeitgeschichtliche" Wichtige Ereignisse sind darf man so oder so alles Fotografieren.

      - Das selbe gilt für Künstlerische Fotografie.

      - Aufpassen muss man wenn man das Zeug VERKAUFEN will bzw. als WERBUNG nutzen - da sollte man - Zwecks Sicherheit - einen Modelrelease von den fotografierten Personen einholen bzw. im Vertrag mit dem Käufer des Fotos reinschreiben dass der Fotograf nicht für Dritte haftet, bzw. einfach komplett "unantastbar" ist. Sowas wird dir aber keiner abkaufen.

      __

      Man spürt es jedoch ob die Person fotografiert werden möchte oder nicht - daran sollte bzw. kann man sich orientieren.

      Meiner Meinung nach: 1. Fotografieren und 2. Wenn man Lustig ist bzw. es Braucht einen Modelrelease einholen.

      Wenn jedoch die Person dich anmotzt was du getan hast usw. einfach nüchtern "dich fotografiert" antworten. Wenn er ein Problem damit hat kann man das Foto ja löschen - dann kann man der Disskusion mit der Person locker ausgehen - bzw einfach sich umdrehen, einen guten Tag wünschen und gehen.


      Das war jetzt eine Kurze Zusammenfassung von dem was wir gelernt haben.
      Alles natürlich ohne Gewähr.
    • bei "street" bewegt man sich immer in einer grauzone..... allerdings wird man auch mit einzigartigen fotos belohnt die man in keinem studio der welt nachstellen kann - weil sie eben aus dem leben gegriffen sind....

      aber ich finde eine gewisse selbstzensur (im falle einer veröffentlichung) sollte schon vorhanden sein.... ich würde z.b. niemals ein pärchen veröffentlichen (ok - hab ich auch schon gemacht - aber das war ca. 2000km von hier entfernt - da mach ich mir nicht sooo grosse sorgen) - - da könnte man schon ehen und beziehungen zerstören.... alles andere seh ich nicht soo tragisch und freu mich über jeden gelungenen shot.

      für mich eine der interessantesten sparten der fotografie weil eben nicht reproduzierbar. wem das thema aber zu heikel ist der ist besser bedient wenn er sich schon mal eine monatsration substral zulegt... ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DaGead ()

    • ich glaube Proline hat das ganz gut zusammengefasst. Erst mit der Veröffentlichung (aber dann auch das private herzeigen bedenken... der Teufel schläft nicht) kann man Probleme bekommen (die allerdings, je nach Schwere massiv ausfallen können. (das mit der Beziehung ist doch ein gutes Beispiel)

      übrigens das mit dem Modellrelease... ist das nicht eine wunderbarer Vorwand um ins Gespräch zu kommen. :) :-)?
    • Ja stimmt schon dass der Release natürlich ein gutes Argument ist! Aber was machen bei Kid´s die am spielen sind, der alten Frau an der Ecke,der alte Mann im Park?
      Die werden einen erst mal verwundert ansehen was man überhaupt damit will usw.
      Wobei da ja nicht die Gefahr von diesen Personen selbst ausgeht, sondern von deren Eltern, Enkerln und Angehörigen!

      Der Einwand " künstlerische Fotografie" ist halt auch ein sehr dehnbarer Begriff, den jeder in jedem Fall völlig anders Interepretieren kann!
      Bei Akt zb. die einen empfinden es schon als zu viel wenn nur der Schambereich angedeutet ist und der andere macht und stellt reine Pinkshots aus!
    • Original von ArtplaceBei Akt zb. die einen empfinden es schon als zu viel wenn nur der Schambereich angedeutet ist und der andere macht und stellt reine Pinkshots aus!

      nur dass du bei Akt-Fotografie in einer "geschützten Umgebung" unterwegs bist und du das mit dem Modell einfach vorher ausmachen kannst. Oder willst du dein Glück am FKK Strand versuchen? ( 8)... dann viel Glück... hehe)

      Original von Artplace
      Ja stimmt schon dass der Release natürlich ein gutes Argument ist! Aber was machen bei Kid´s die am spielen sind, der alten Frau an der Ecke,der alte Mann im Park?
      ich habe das eigentlich scherzhaft gemeint für die Singles unter uns... :)
      Bei Kids, ich interpretiere das jetzt als Kinder, wirst du vielleicht sowieso die Strategie überdenken müssen und vielleicht wirklich vorher nach den Eltern zum Fragen Ausschau halten müsen. Jedenfalls darfst du dich dann in der heutigen Zeit nicht wundern, wenn dich mal ein Beamter frägt, doch all deine Fotos ihnen zum Durchsehen zu überlassen....
    • Paare fotografieren & Veröffentlichen IST erlaubt!
      Egal ob das der "echte" Freund ist oder nur der Gärtner.

      Jedoch - wie schon gesagt - bei Werbungen muss man die Berechtigung einholen - bzw. sich im Vertrag von Rechten Dritter schützen - dann kann man alles verkaufen ohne Probleme zu bekommen - nur so ein Vertrag wird dir fast keiner abnehmen ;)


      lg,
    • Original von Proline
      Paare fotografieren & Veröffentlichen IST erlaubt!
      Egal ob das der "echte" Freund ist oder nur der Gärtner.

      Jedoch - wie schon gesagt - bei Werbungen muss man die Berechtigung einholen -
      lg,

      sehe ich nicht so:
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      dieser Link kann sicher auch auf Fotos umgeelgt werden (da ja auf einem Foto mit ausreichender Schärfe die Person identifiert werden kann).

      auch dieser Artikel scheint interessant:
      ich zitiere mal:"Es steht außer Zweifel, dass die in verschiedenen deutschen Zeitschriften erfolgte Veröffentlichung von Fotos, auf denen die Bf. alleine oder mit anderen Personen in ihrem Alltagsleben zu sehen ist, ihr Privatleben berührt. Art. 8 EMRK ist daher anwendbar.
      Die positiven Verpflichtungen des Staates, für einen angemessenen Schutz des Privatlebens zu sorgen, beziehen sich auch auf den Schutz des Bildnisses einer Person gegen eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Es ist daher eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Recht der Bf. auf Schutz ihres Privat lebens und der durch Art. 10 EMRK garantierten Freiheit der Meinungsäußerung.

      Die Freiheit der Meinungsäußerung gilt zwar auch hinsichtlich der Veröffent lichung von Fotos, Doch kommt in diesem Bereich dem Schutz des guten Rufes und der Rechte anderer besondere Bedeutung zu. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Verbreitung von „Ideen“, sondern von Bildern, die sehr per sönliche oder sogar intime Informationen über einen Menschen enthalten. ..."
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      das erklärt es vielleicht am besten...??

      nur ein Beispiel zum Thema "Nachteilig": Ein Taubenfütternder Pensionist auf einer Parkbank wird wahrscheinlich nicht nachteilig für ihn ausgelegt werden können. Was aber, wenn das Foto sich auf "einschlägigen" Seiten wiederfindet, du jemanden fotografierst wie er gerade einen Sexladen oder ähnliches besucht?
    • Weiß ich jetzt selber nicht - Sorry. Mir wurde das so gesagt wie es sei.

      Nur: Wieso sollte der Besuch bei einem Sexshop nachteilig für den Typen sein? Ist ein Sexshop was schlechtes? --> Diskriminierung - das können sie nicht machen. Somit zieht das nicht, da ein Sexshop was ganz "normales" ist, so als wie er in den Douglas geht oder zum Mediamarkt sich ein Packerl Batterien holen...

      Aber für verbindliche Aussagen muss man sich eh an den Anwalt wenden.

      lg,
    • Original von KleinerKater
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      (Absatz 3: "Durch § 78 UrhG soll jedermann..." )


      Hier wird ja getan als würden die hiesigen Streetfotografen die ärgsten Peinlichkeiten ablichten und dann als große Plakate an den Stephansdom hängen. lassen wir doch die Kirche im Dorf und bleiben realistisch: einige von uns halten mit ihren Kameras nette Situationen auf der Straße und im öffentlichen Raum fest.

      Wenn jemand fragt, was man macht, antwortet man wahrheitsgemäß.

      Wenn die fotografierte Person ausdrücklich wünscht, dass das Bild gelöscht wird, macht man das halt. Immer freundlich!

      Und sogar der oben angeführte Link nennt am Ende des erklärten Gesetzestextes, dass man auf Wunsch auch Veröffentlichungen zu löschen hat. und fertig.

      Also: fotografieren, höflich bleiben und auf Wünsche der Fotografierten Rücksicht nehmen. Alles andere (Verträge, Anwälte und Anrufungen der Menschenrechte) sind in diesem zusammenhang wohl ein bissi überzogen. Oder was meint ihr?
    • @ golfiwang: Ich finde es geht einfach darum von Haus aus die persöhnlichen Rechte der Menschen zu wahren ungeahnt davon ob man letzen endes Probleme bekommt oder nicht!

      Und grad im Internet is es total leicht Bilder zu klauen und sie dann für alles mögliche zu verwenden! Also wenn ma sich mit an Release absichert is es einfach weitaus beser!

      Vor allem in der heutigen Zeit wo doch auch der Amerikanische Style immer mehr rüberschwappt und man oft viel schneller verklagt wird als früher!

      Ich werd einfach mal meinen Anwalt anrufen und schaun ob er sich damit auch auskennt! Er is einer der Grazer Top-Anwälte.

      Wenn ich da mal genau Infos bekomm werd ich sie hier mal posten!

      lg .mARTin

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