Rechtliche Frage zum Ablichten von Gebäuden

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    • Hermesvilla

      Hermesvilla ist nicht frei zugänglich! Der Lainzer Tiergarten gilt nicht als öffentliche Fläche (Meines Wissens) sondern gehört den Bundesforsten und man darf ihn nur betreten (wird ja auch in der Nacht zugesperrt)

      -> daher nicht kommerziell erlaubt

      Schloss Schönbrunn nur sofern es von der STRASSE und nicht von innen aufgenommen wird (muss Teil des Stadt/Strassenbilds sein)

      -> hier denke ich aber wird man eher grosszügig sein, da das Schloss als Wahrzeichen Wiens schon 1000e male abgelichtet wurde und auch vom Tor aus usw. ja gut abzubilden ist

      prinzipiell aber...

      - Auflage des Partyflyers ist wichtig
      - wie Privat ist diese Party
      - wieviel kommerzieller Teil ist da für Dich drinnen
      usw..

      bestimmen auch ob das irgendjemanden interessiert.

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