WU Fotogenehmigung

    • WU Fotogenehmigung

      mit Überraschung stellte ich fest, dass auch für Außenaufnahmen eine [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] am WU Gelände in Wien gefordert wird !

      Ich war der Meinung dass dieses Thema der Außenaufnahmen von Gebäuden rechtlich (nach EU-Shitstorm) nun erledigt wäre - was ist am Uni Gelände rechtlich anders? Worauf basiert dies? Kann die lokale Security das exekutieren?

      Gerald
    • Zumindest behauptet die [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar], dass Genehmigungen erforderlich sind. Wäre wirklich fein zu wissen, ob das einfach mal so hingeschrieben wird, oder rechtlich fundiert und so in Ordnung ist.

      Einen ziemlich gute Möglichkeit sich um Gratis-Publicity zu bringen finde ich, mich würd echt interessieren warum fotografieren (noch dazu von öffentlich finanzierten Gebäuden) immer ein derartiges Problem sein muss.

      LG
      Martin
    • Steht ja eh da: "Freibereich"
      Im Grunde ist es unbedeutet ob drinnen oder draussen: Es ist Privatgrund.

      In diesem Sinn ist im Übrigen sogar die Donauinsel Privatgrund der Gemeinde Wien !

      Bei den Bundesforsten ebenso. Der Wald gehört den Bundesforsten.
      Allerdings gibt es dort eine gesetzliche Betretungserlaubnis,
      die sogar das sammeln von Brennholz und Schwammerl in Haushaltsmengen erlauben.

      Ich orte da wirklich etwas Korrekturbedarf für den legal Urheberrechtlichen Sinn von "Öffentlich".

      Allerdings haben sich da und dort Toleranz-Spielräume eingeschlichen.
      Allerdings wenn es hart auf hart geht, wäre dort nach dem Hausrecht Fotografierverbot.

      Analog sehe ich im Übrigen auch Quasi-öffentliche Bereiche wie zB. Einkaufszentren als Kandidaten
      dass hier eine Generalerlaubnis angebracht wäre.
      Leider ist das Leidensniveau der Politik in diesem Bereich nicht besonders hoch und
      es finden sich nach meinem Wissen noch keine untriebigen Aktivisten, die das einmal angingen.

      Massen erhebet Euch ! :daumenhoch:

      Hope it helps & lg Andreas
    • Hallo

      ich bin der Meinung daß jeder Eigentümer einer Liegenschaft (und das gilt durchaus auch für Bereiche der öffentlichen Hand, für Architektur, Kunstwerke usw) selbst entscheiden können soll, was er auf dieser zulässt oder nicht.
      Und das ist, ob es denen gefällt oder nicht, von allen Nutzern, Besuchern usw. zu respektieren.
      Sehr viele Fotografen (Paradebeispiel sind die Paparazzis) nehmen für sich in Anspruch, alles zu dürfen und nichts respektieren zu müssen. Manche verkünden sogar noch ganz stolz, Regeln, Auflagen usw. gebrochen zu haben.

      Im Übrigen gilt das für mich auch für die Persönlichkeitsrechte, denn wenn die so viel gerühmte Streetfotografie dazu führt, daß jemand ungefragt abgelichtet und dann womöglich auch noch in irgendeiner Community oder noch schlimmer Facebook veröffentlicht werden, hört der Spass auf.

      Ich weiss schon, daß das die meisten hier anders sehen
    • gruford schrieb:

      KaiseAl1 schrieb:

      vor allem dann, wenn man als die "Öffentliche Hand" auch das "Volk" sehen könnten.


      ...und was ist damit gemeint? Gibt´s das Statement auch ein wenig verständlicher?


      Es hat sich bezogen auf die Aussage, dass die "Öffentliche Hand" selbst entscheiden soll was sie zulässt und was nicht.
      Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema "WU Campus" sehe ich kein Interesse der "Öffentlichen Hand" (zB Sicherheit) das grundsätzlich dagegen steht das von Steuern des Volkes bezahlte Gebäude zu fotografieren.

      lg

      Alex
    • Volk hin, Volk her - Wenn ich ein aus Steuermitteln finanziertes Gebäude von außen (wenn ich niemanden behindere/gefährde und die Bilder nicht vermarkte) nicht fotografieren darf, dann pack ichs nicht mehr ganz. Das Fotografieren der Gebäude tut niemandem weh und diese Verbote zeigen ausserdem eine recht feindselige Haltung dem Fotografieren gegenüber, was mich naturgemäß nicht freut. Ich kann mir nicht helfen, aber finde das bedauerlich.

      Jetzt ist noch die Frage, ob mit etwas juristischem Geschick Gehwege nicht auch irgendeinem Organ der öffentlichen Hand "gehören" und dann eigentlich so ein bisserl Privatgrund sind, auf dem man gehen und stehen darf, aber fotografieren nur mehr mit Erlaubnis. Bereits bei Street Fotografie ist man schon in Graubereichen unterwegs (nicht nur des Films wegen ;), in Gebäuden, patentierte Beleuchtungen, Bundesforste, Menschen, Kunstwerke ...

      Bald ist Väterchen Staat die einzige Institution, die noch Bilder anfertigen darf, dafür immer und überall und demnächst auf richterlichen Entscheid auch rektal.

      Wir Hobbyfotografen dürfen dann sicher nach Entrichtung einer Saatgut-Lizenzgebühr Makros von selber gezüchteten Hybridrosen in hermetisch abgeriegelten, architektonisch nicht schützenswerten Räumen für private Zwecke ohne Veröffentlichung ablichten.

      Das alles ist jetzt überzeichnet, aber diese Einstellung das Fotografieren beinah schon ein Verbrechen ist geht mit auf den Keks, genauso wie Fotografen, die entstellende Bilder von Menschen ins Netz stellen, die sich mit Übertretung von Regeln u.ä. brüsten etc. Das ist aber wie bei den Autofahrer/Radfahrer Debatten - Nur weil Radfahrer bei Rot über die Kreuzung fahren sind nicht alle Radfahrer Kriminelle.

      LG
      Martin
    • KaiseAl1 schrieb:


      Im Zusammenhang mit dem eigentlichen Thema "WU Campus" sehe ich kein Interesse der "Öffentlichen Hand" (zB Sicherheit) das grundsätzlich dagegen steht das von Steuern des Volkes bezahlte Gebäude zu fotografieren.

      lg

      Alex
      Der Umkehrschluss wäre dann, daß für alles, was mit Steuern finanziert wird, sowieso dem "Volk" gehört und damit jeder Einzelne, der zum "Volk" gehört, alles darf.

      @Sensorhalter
      Im Grundsatz gebe ich Dir Recht. Das wurde auch schon im Zuge der Diskussion zur Panoramafreiheit bis zum Erbrechen diskutiert. Von Gegner und Befürwortern wurde mit Extrembeispielen argumentiert und völlig überzeichnet.

      Man sollte einfach respektieren, daß Eigentümer, egal ob öffentlich oder privat Rechte haben. In den meisten Fällen hilft ganz einfach freundlich Fragen, ich habe noch keinen Eigentümer erlebt, der abgelehnt oder eine Gebühr verlangt hätte. Das gilt im Übrigen auch für die Fototgrafie von Personen. Wobei auch da ein wesentlicher Unterschied besteht, ob man Streetfotografie der Fotografie willen betreibt, oder man die Bilder dann veröffentlicht. Damit verliert man dann weitestgehend die Kontrolle die ein Bild nimmt, verliert. Im Besten Fall für den die Abgelichteten interessiert das Bild eh niemanden, im schlechtesten Fall taucht der/die Abgelichteten auf einmal bei Facebook usw. auf.

      Genau so gibt es auch Urheberrechte, die zwar viele für ihren eigenen Bilder in Anspruch eingemahnen, wenn aber Kunstwerke anderer als Motiv verwendet werden, findet amn es nicht der Mühe wert, den Verfasser zu nennen.
    • mia taugts schrieb:

      ich bin der Meinung daß jeder Eigentümer einer Liegenschaft (und das gilt durchaus auch für Bereiche der öffentlichen Hand, für Architektur, Kunstwerke usw) selbst entscheiden können soll, was er auf dieser zulässt oder nicht.


      Leute, kriegt Euch wieder ein bisserl ein. Was Du hier meinst, würde bedeuten, dass zB ein Tourist Schloss Schönbrunn (kannst Du durch jedes andere Gebäude der Welt ersetzen) nur nach vorheriger Erlaubnis fotografieren darf und jede Person, die zufällig auf dem Foto ist, um Erlaubnis gefragt werden muss. Dann können wir Fotografieren gleich zusperren, weil das einzige, was Du noch fotografieren kannst, ist Deine Familie in der eigenen Wohnung (aber ja kein Fenster im Hintergrund, da könnte das Nachbarhaus drauf sein :) )
    • Woiferl schrieb:


      Leute, kriegt Euch wieder ein bisserl ein. Was Du hier meinst, würde bedeuten, dass zB ein Tourist Schloss Schönbrunn (kannst Du durch jedes andere Gebäude der Welt ersetzen) nur nach vorheriger Erlaubnis fotografieren darf und jede Person, die zufällig auf dem Foto ist, um Erlaubnis gefragt werden muss. Dann können wir Fotografieren gleich zusperren, weil das einzige, was Du noch fotografieren kannst, ist Deine Familie in der eigenen Wohnung (aber ja kein Fenster im Hintergrund, da könnte das Nachbarhaus drauf sein :) )
      Das ist genau die Argumentation, die ich mit "Extrembeispielen meinte.
      Es gibt genügend Beispiele, wo man fragen und eine Gebühr zahlen muss. z.B. in Ägypten in den Königsgräbern.
      Die Fotografie bricht deshalb nicht zusammen, jeder der den Auslöser drücken will, zahlt die Gebühr.
      Was ist so schlimm daran, wäre doch ein Beitrag zum Erhalt der Kulturdenkmäler ;)

      Uuuups, habe ich jetzt den Betreibern den Mund wässrig gemacht
    • mia taugts schrieb:

      daß für alles, was mit Steuern finanziert wird, sowieso dem "Volk" gehört


      Für eine öffentliche Einrichtung die in den meisten Fällen mit Steuermitteln finanziert wurde, würde ich das durchaus so sehen auch wenn es rein rechtlich vermutlich differenziertere Ansichten gibt.

      mia taugts schrieb:

      damit jeder Einzelne, der zum "Volk" gehört, alles darf.


      Das habe ich nicht gesagt. Es gilt die Interessen abzuwägen. Um bei der Fotografie zu bleiben, würde ich das Interesse des Staates, wenn er bei einer militärischen Einrichtung das Fotografieren verbietet als höher einschätzen, als das des Einzelnen sich dort mit der Kamera austoben zu dürfen. Aber beim WU Campus?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KaiseAl1 ()

    • @mia taugts: Was Du schreibst ist sehr problematisch:

      Wie erkenne ich, wo öffenlicher Grund ist und wo nicht?
      Wann ist ein Gebäude kein Kunstwerk mehr, so daß die Nennung des Urhebers nicht nötig ist?
      Wie verhalte ich mich wenn ich z.B eine Strasse fotografiere, auf der sich Häuser, Kirchen, Statuen (und die unvermeidlichen Graffitis) etc. befinden?
      Ist es meine Pflicht alle beteiligten Künstler/Urheber zu nennen (sind Häuser keine Kunst, wer entscheidet das)?

      Ich verstehe Deine Einwände sehr gut, vermute dass Du aus der Ecke Architektur/Kunst kommst und kann Deine Motivation verstehen.
      ABER Du forderst nichts anderes, als ein Ende der Fotografie im öffentlichen Raum, außer man hat sein Bild fertig konzipiert, die Hintergründe und Urheber recherchiert, gefragt und abgesichert, dass das Einverständnis aller vorliegt.

      Dann fotografiert kein Mensch mehr, nicht mal mehr in der Natur, weil auch die schon lauter Eigentümer mit Rechten hat. Und wer sagt mir bitte, dass wenn ich freundlich frage, ich jemanden gefragt habe der befugt ist für den Eigentümer und/oder Urheber zu sprechen? Wenn mir am WU Campus eine Fotografiererlaubnis erteilt wird und ich Glück habe und an dem Tag zu der Urzeit auch fotogenes Licht ist - Kann ich sicher sein, dass keines der Gebäude ein geschütztes Kunstwerk ist?

      Ein Beispiel hierfür mag das Bild 'Für die Galerie' aus Deiner Galerie sein - Ich kann der Bildbeschreibung nicht den Architekten entnehmen, dessen Entwurf das ist. Ich finde da auch nichts verwerfliches dran, aber nach Deinen Maßstäben sollte das so nicht vorkommen.

      Da gibts viel zu viele Grauzonen - Ich denke es schadet niemandem, wenn ein Bild OHNE kommerzielle Interessen von Hobbyfotografen angefertigt wird und z.B. in Foren gezeigt wird (Wenn Menschen fotografiert werden mag das eine ganz andere Geschichte sein). Sollte sich das Gegenteil durchsetzen (und die Zeichen dafür verdichten sich von Jahr zu Jahr mehr), dann kann man mit Fotografieren einfach aufhören ...

      LG
      Martin
    • Auf der ganzen Welt sprießen die Überwachung Kameras wie Schwammerl aus den Boden und der ganze Öffentliche Raum wird überwacht. Wer Fragt da nach den Persönlichkeitsrechten?

      Ich war erst beim Wienfluss unten und da kam ein Nachtwächter im Auto fragte mich nach einer Dreherlaubnis weil das ein Privat Grund ist. Ich hab ihm gesagt ich mach Bilder für Private Zwecke und er stieg ein und führ weiter.

      Vielleicht sollte man Fotoapparat für Private überhaupt verbieten wer weiß was die da alles aufnehmen was streng Geheim ist.

      LG
      Franz
    • Also rein rechtlich muss man zwei Dinge unterscheiden. Einerseits das Urheberrecht und die damit verbundene Panoramafreiheit.

      § 54 (1) Z.5 UrhG;
      Es ist zulässig: [...] Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.


      Dazu hat der OGH sogar entschieden, dass sich das auch auf die Innenteile eines Gebäudes bezieht:
      Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß diese freie Werknutzung nur für die Außenansicht von Bauwerken gelten sollte, sind doch die Innenteile eines Bauwerkes, wie das Treppenhaus, der Hof, die Vorhalle, einzelne Säle und Zimmer, in gleicher Weise "Werke der Baukunst"; weder der Grundsatz, daß Ausnahmen vom urheberrechtlichen Schutz stets eng auszulegen sind (SZ 47/81; SZ 51/167 ua), noch der Hinweis auf internationale Abkommen über den Urheberrechtsschutz rechtfertigen die teleologische Reduktion des in § 54 Z 5 UrhG verwendeten Begriffe der "Baukunst" auf die Außenansicht von Bauwerken. (4Ob106/89; 4Ob80/94)

      das heißt aus rein urheberrechtlichen Gründen darf man auch "Hofansichten" der WU fotografieren.

      Die andere rechtliche Thematik ist das "Hausrecht". Natürlich darf der Verfügungsberechtige über das Grundstück prinzipiell bestimmen, wer sein Grundstück betreten darf, und wer dort was tun darf bzw, unterlassen muss. Die durchaus spannende politische Frage der Pseudoprivatisierung öffentlicher Güter im Allgemeinen und des öffentlichen Raumes im Besonderen will ich hier einmal beiseite lassen.

      Der Campus ist klar öffentlich zugänglich. [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] spricht zB
      "Der großzügige Freiraum zwischen den Gebäuden lädt zum Spazieren und Relaxen ein."

      oder

      "Besucher/innen, die den Campus WU über den östlichen Eingang betreten, finden sich auf dem belebtesten Platz des Campus wieder. Hier, direkt vor dem Hörsaalzentrum, treffen sich Studierende und Lehrende, es herrscht ein ständiges Kommen und Gehen, die breiten Sitzmöbel werden ausgiebig genutzt."

      oder

      "Hier befiden sich neben vier Depart- ments und einem Forschungsinstitut auch die Berndorf Bibliothek für Wirtschaftssprachen, die Büros von Studie- rendenorganisationen, ein öffentlicher Kindergarten, ein Supermarkt, eine Buchhandlung und ein Restaurant."

      und vor allem:

      "Bereits in der Planungsphase des Campus war der Freiraum als Begeg- nungzone konzipiert. Nicht nur den Studierenden und Mitarbeiter/inne/n sollten die Relaxzonen und Lokale auf dem Campus zur Verfügung stehen, sondern auch Passant/inn/en. Über die drei Haupteingänge und viele kleinere Durchgänge kann der Campus daher 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr betreten und erforscht werden."

      Nun wird im Falle einer Klage schwer zu argumentieren sein, warum die WU durch einfaches Fotografieren mehr beschwert sein soll als durch "betreten und erforschen", den Zugang zum öffentlichen Kindergarten oder zum Supermarkt, die Nutzung der ebenfalls erwähnten "bunte[n] und umfangreiche[n] gastronomische[n] Landschaft" etc.

      Zumindest bezüglich privater Aufnahmen wird es schwierig sein, einen Schaden darzustellen bzw. einen Unterlassungsanspruch oder eine Besitzstörung zu begründen.

      Anders verhält es sich möglicherweise bei kommerzieller Nutzung, das beträfe zB auch Portraitaufnahmen. Hier könnte die WU für die "kommerzielle Nutzung" wohl schon einen Anspruch auf Entgelt erheben.

      Das ist übrigens meine Privatmeinung, wer sich drauf stützt ist selber schuld.
    • Also ich orte 2 Problemkreise:

      1.) Leiden wir zunehmend an der "Verrechtlichung" unseres gesamten Lebensraumes.
      Insbesondere die Fotografie müsste sehr an einer Vereinfachung des Rechtes haben.
      Es kann doch nicht sein, dass sämtliche Fragen des Urheber, Persönlichkeits-,
      und anderer Eigentums- und Immaterialgüterrechte, weil es so lustig ist,
      in annähernd jeder Situation vor dem Gericht und gar immer wieder wechselhaft
      bis zum Höchstgericht entschieden werden.
      Ich meine damit nicht eine Kritik am Rechtssystem an sich, sondern
      an den von mir so empfundenen Gummigesetzen dahinter.

      Ich würde es begrüßen wenn das ganz einfach klareste Regelungen getroffen werden,
      und die dürfen jedenfalls nicht heißen: Alles Verboten !

      2.) Ich orte auch eine zunehmende "Verfeindlichung" der Fotografie gegenüber.
      Jegliche vor allem wirtschaftliche Unternehmen sind bemüht Fotografie in jeglicher Art,
      (soweit es sie betrifft) zu untersagen.

      Schon einmal beobachtet, wo inzwischen solche Verbotsschilder angebracht sind ?

      Zu allem "Überdrüber" will inzwischen auch auf einmal jeder Geld dafür haben,
      dass man irgendwo fotografieren darf.
      Bis hin zur Abgabe auf die Speicherkarte !
      ---
      Fazit:

      Wenn es keine Korrektive Bewegung aufkommt, wird sich die rechtliche Lage
      entgegen dem gesunden Menschenverstand weiter gegen die Fotografie entwickeln.

      Ich finde es zB nur Recht und billig, dass man verlangen kann, dass wenn sehr viele Menschen
      quasi eine Öffentlichkeit bilden, dort auch die Panoramafreiheit greifen muss,
      Auf öffentlichem Grund von Gemeinde und Staatlichem Grund sowieso...

      PS:
      Andererseits wird aber jegliche Privatsphäre abgeschafft.
      Überwachungskameras an jeder Ecke. (auf privatem und öffentlichen Grund)
      Email und Chat werden abgefangen und gespeichert. (In Unternehmen und auch vom Staat)
      Sämtliche Skype und sonstige Telefongespräche können scheinbar, wie es beliebt mitgeschnitten werden,
      aber ohne jegliche richterliche Aufsicht.

      PPS: Ja wie ganz oben gemeint sind manche Paperazzi unerträglich.
      Letztlich glaube ich aber nicht, dass es die sind, die zu der Verfeindlichung

      PPPS: Mal etwas anderes: Man stelle sich einmal vor, wie es sich verhalten würde, wenn die
      Schriftzüge unserer Namen und Adressen endlich uns gehören würden und
      jede Verwendung davon mit einer Gebühr belegt würde,
      die wir selber festlegen können und die uns selbst zu Gute kommt,
      Der Gedanke gefiele mir !

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