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    • EKO schrieb:

      Sulzi schrieb:


      Zum für künftige Anmeldungen des bisherigen „Berufsfotografenhandwerks“ maßgeblichen Gewerbewortlaut liegen uns derzeit leider noch keine abschließenden Direktiven vor.


      Wortlaut des Gewerbes = die Bezeichnung die im Gewerbeschein/Gewerberegister eingetragen wird.

      Mir ist unklar was unter " maßgeblichen Gewerbewortlaut " bezeichnet werd. Vor allem, das dauernd betont wird das die Bezeichnung des Gewerbes frei wählbar ist. Wo liegt mein Denkfehler ?


      Prinzipiell ist der Wortlaut eines freien Gewerbes vom Anmelder frei wählbar. Das ist Gesetz.

      Trotzdem erscheint es aus verschiedenen Gründen sinvoll, dass freie Gewerbe, die es häufiger gibt bundesweit möglichst einheitlich bezeichnet werden. Dazu gibt es eine Liste, die das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den (für die Vollziehung der GewO zuständigen) Ländern erstellt. Diese Liste hat Empfehlungscharakter (ist also nicht verbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit), macht aber grundsätzlich Sinn.

      Der Fotografenberuf kommt in dieser Liste noch nicht vor, weil das ja bisher kein freies Gewerbe war. Daher gibt es noch keine bundesweite Regelung (auch wenn sie nur Empfehlungscharakter hätte).

      Es spricht sehr viel dafür, dass das Gewerbe "Berufsfotograf" heißt, also so wie das bisherige gebundene Gewerbe. Damit wird am besten dargestellt, dass der volle Gewerbeumfang und das gleiche Berufsbild gemeit ist, wie beim bisherigen Gewerbe mit dem gleichen Namen.
    • webwolfi schrieb:

      EKO schrieb:

      Sulzi schrieb:

      Es spricht sehr viel dafür, dass das Gewerbe "Berufsfotograf" heißt, also so wie das bisherige gebundene Gewerbe


      Und das ist meiner Vermutung nach der Grund von langwierigen Verhandlungen mit der Innung, die das unter allem Umständen verhindern will.
      Aber warten wir ab, wir werden es spätestens in den nächsten zwei Wochen erfahren ob sie ein Schlupfloch finden.
    • EKO schrieb:

      Sulzi schrieb:


      Zum für künftige Anmeldungen des bisherigen „Berufsfotografenhandwerks“ maßgeblichen Gewerbewortlaut liegen uns derzeit leider noch keine abschließenden Direktiven vor.


      Mir ist unklar was unter " maßgeblichen Gewerbewortlaut " bezeichnet werd. Vor allem, das dauernd betont wird das die Bezeichnung des Gewerbes frei wählbar ist. Wo liegt mein Denkfehler ?


      Hatte heute den Gewerberegisterauszug mit Bezeichnung: "Berufsfotograf" im Briefkasten.

      LG Christian
    • HDpixl schrieb:

      Darf ich eigentlich

      Versteh ich nicht. Private Bilder durftest Du schon immer verkaufen.

      Falls Du tatsächlich das Gewerbe angemeldet hast, gilt normal der Tag des Einlangens des Antrags als Beginn der Gewerbetätigkeit.
      Das kann man zuvor in diesem Thread nachlesen.

      Darüber hinaus würde ich schon anregen sich etwas mit den Rechten und Pflichten des selbstst. Gewerbetreibenden zu beschäftigen.
      Ein wenig Urheberrecht ist auch nicht falsch, wenn Du weißt.
      Die WKO hat da sehr hilfreiche Broschüren für Einsteiger. ZB. Wie man eine Rechnung schreibt usw.

      Hope it helps & lg Andreas
    • HDpixl schrieb:

      Also braucht man doch nichts machen für die Umänderungen der Bezeichnung bei der WKO und es wird zu geschickt?

      Darf ich eigentlich schon an Private Fotos verkaufen oder muss ich noch damit warten?


      Das habe ich nicht gesagt. Ich hab ab- und angemeldet. Und zeitgleich mit der Anmeldung darfst bei einem freien Gewerbe auch arbeiten. Das steht aber in diesem Thread auch schon geschrieben.

      LG Christian
    • Habe heute folgende Info vom Bezirksamt Wien 22 bekommen
      Das Magistratische Bezirksamt für den 22. Bezirk teilt, mit, dass Sie aufgrund der Gewerbeanmeldung vom 16.12.2013 zur Ausübung des Gewerbes :

      "Pressofotografie und Fotodesign" berechtigt sind.

      Änderungen des Gewerbes "Pressefotografie" auf "Berufsfotograf" sind als Gewerberechtserweiterung zu behandeln.

      Die Zurücklegung des Gewerbes "Pressefotografie" und die Neuanmeldung des Gewerbes "Berufsfotograf" ist nicht erforderlich.

      Wegen Bezahlung der Kammerumlage wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Wien Tel. 51450-DW 3247
      Wie ist "sind als Gewerbeerweiterung zu behandeln" zu verstehen?
      Ich hätte das jetzt als "Auf geht's!" interpretiert
    • phj schrieb:

      Wie ist "sind als Gewerbeerweiterung zu behandeln" zu verstehen?


      Das ist zunächst einmal eine eher theoretische Frage des Gewerberechts.

      Variante a)
      Pressefotograf (und Fotodesigner) ist eine eingeschränkte Variante des "Vollgewerbes" Berufsfotograf, es ist ein und das selbe Gewerbe, nur mit geringerem Berechtigungsumfang. Dafür gibt es einige gute juristische Argumente (deren Ausführung hier zu weit führt). Nach dem letzten Newsletter der Bundesinnung wird diese Meinung v.a. in Wien vertreten.

      Variante b)
      Pressefotograf (und Fotodesigner) ist ein eigenes Gewerbe, das neben dem Berufsfotografen besteht. Auch dafür gibt es gute Argumente. Diese Meinung dürfte in den anderen BUndesländern vertreten werden.

      Unterschied in der Praxis:
      - Im Fall b unter Umständen im "Ummeldejahr" zwei Gewerbescheine, d.h. ev. doppelte Kammerumlage
      - eventuell unterschiedliche Gebühren
      - eventuell unterschiedliches "Datum der Eintragung" im Gewerberegister
    • Habe gerade in der BH Melk angefragt.
      Aussage: Wir machen das einfach mal (Ummeldung auf Berufsfotograf).
      Sie wissen, dass es andere nicht machen.
      Was passieren wird ist ihnen aber noch selbst unklar. Für Ihn ist das Reglementierte Gewerbe (Berufsfotograf) weggefallen und das Freie Gewerbe bleibt übrig. Ob nun der 'Pressefotograf und Fotodesigner' jetzt zum 'Fotograf und Fotodesigner' umgebaut wird oder ob der Berufsfotograf umbenannt wird ist noch nicht klar.

      Werde aber mal kurz in der WK Melk vorbeischauen. 8)
    • Falls es jemanden interessiert:

      Ich habe heute mit der WKO Graz telefoniert.
      Die Dame sagte mir, wie hier ja schon desöfteren zu lesen ist, dass es "noch" keinen genauen Wortlaut des Gewerbes gibt.
      Sie meinte, dass es gegen Ende nächster Woche eine Entscheidung geben würde und es dann ein für alle mal feststehen sollte.

      Bei Interesse kann ich gerne berichten was ich nächste Woche erfahren werde.
      lg HirMa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HirMa ()

    • morgenrot schrieb:

      Warum eigentlich Berufsfotograf und nicht Fotograf?
      Es heisst ja auch Elektriker resp. Schlosser und nicht Berufselektriker oder Berufsschlosser.


      die Bezeichnung wurde noch in der eingeführt wo noch nicht alle Materialien zur Gesetzesentstehung elektronisch vorlagen Darum gibt es die Dokumente, denen die Überlegungen dazu zu entnehmen sind, nur in Bibliotheken.

      Hintergund ist vermutlich der Umstand, dass es relativ viele Freizeitfotografen gibt und dass, wenn sich jemand öffentlich als "Fotograf" bezeichnet, es zu Problemen kommen könnte in der Abgrenzung zum Beruf. (Sinnlose Klagen und Anzeigen).

      "Schlosser", "Installateur" etc. bezeichnet auch im allgemeinen Sprachgebrauch zumindest klar einen Beruf wenn auch nicht immer eindeutig ein Gewerbe. Beim Begriff "Fotograf" ist das im allgemeinen Sprachgebrauch eben nicht so klar.

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