Sulzi schrieb:
Zum für künftige Anmeldungen des bisherigen „Berufsfotografenhandwerks“ maßgeblichen Gewerbewortlaut liegen uns derzeit leider noch keine abschließenden Direktiven vor.
Mir ist unklar was unter " maßgeblichen Gewerbewortlaut " bezeichnet werd. Vor allem, das dauernd betont wird das die Bezeichnung des Gewerbes frei wählbar ist. Wo liegt mein Denkfehler ?