Hui, scheint so als würden dort ein paar Fotografen auftauchen,
allerdings wird von denen wohl NICHT die Hochzeit fotografiert!
lg
Stefan
allerdings wird von denen wohl NICHT die Hochzeit fotografiert!

lg
Stefan
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Dann ist aber zumindest Schenkungssteuer fällig.Wedding2013 schrieb:
Ich kann das ganze auch Geschenk nennen als Dankeschön.
C_future schrieb:
aber wenn mir paar tage vor meiner hochzeit der fotograf abspringt, dann brauch ich viel - aber keine belehrungen auf diese art hier!
Karlchen schrieb:
naja , das er da einen gewerblichen arbeit wegnimmt ist ein bisl übertrieben
Ich würde für ein Ereignis, dass so nie wieder kommt, das Geschick nur in erfahrene Hände legen. Denn wie überall im Leben: You get what you pay for.aber
ich würde wenn du eh kein geld hast jemanden im bekanntenkreis suchen,
meist gibts da fast immer jemanden der ne kamera hat und auch damit
halbwegs umgehen kann .
Die haben aber in aller Regel auch einen Gewerbeschein für ihr Handwerk.ach ja es gibt auch für handwerker
portale wo man als kunde reinschreibt zahle dies und das für die
leistung ......
...
Dieser Betrag ist laut §6(1)27 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ich besitze keine UID-Nummer, der jährliche Freibetrag wird nicht überschritten. Hierdurch
wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von C_future ()
C_future schrieb:
@bellbird
nein, den GWS brauch ich nicht. ich kann eine HN. über alles, wirklich alles ausstellen (egal welche art von tätigkeit),
fotomartin.at schrieb:
C_future schrieb:
@bellbird
nein, den GWS brauch ich nicht. ich kann eine HN. über alles, wirklich alles ausstellen (egal welche art von tätigkeit),
Naja wennst glaubst![]()
"Gewerbsmäßigkeit
Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird."
fotomartin.at schrieb:
Zitat aus deinem Link: Regelmäßigkeit
Eine Tätigkeit wird regelmäßig ausgeübt, wenn sie in bestimmten Zeitabständen wiederholt (= laufend) vorgenommen wird. Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßig, wenn nach den Umständen des Falles auf Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann
C_future schrieb:
nein, den GWS brauch ich nicht. ich kann eine HN. über alles, wirklich alles ausstellen (egal welche art von tätigkeit), so lang ich unterm freibetrag bin.
C_future schrieb:
wer sagt dass das eintrifft?
man kann alles herauslesen wenn man will .. so is das österreichische recht. defakto wirds keinen interessieren wenn wir wieder über den aktuellen fall reden -- zu mindest bei mir nicht, da ich schon ein zeiterl nicht mehr für geld fotografiert hab -- und da gibts sicher andere leute auch..
Nun, ab der dritten Rechnung ist eine Gewerbsmäßigkeit gegeben, lt. unserer Rechtssprechung, egal wie hoch Dein Honorar war und ob es den Jährlichen Freibetrag überschritten hat.nein, den GWS brauch ich nicht. ich kann eine HN. über alles, wirklich
alles ausstellen (egal welche art von tätigkeit), so lang ich unterm
freibetrag bin und solange diese nicht regelmäßig stattfindet
C_future schrieb:
man kann alles herauslesen wenn man will
C_future schrieb:
defakto wirds keinen interessieren wenn wir wieder über den aktuellen fall reden
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