Landscape und Street meistens! Auch Portrait, eher selten! Dass da dann das Einverständnis eingeholt werden würde ist natürlich klar... Das Street ne rechtliche Grauzone ist auch...
Hobbyfotograf - Was darf ich und was nicht?
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die Bildrechte-Sache ist eine andere Geschichte...
aber Landscape und Street passt jedenfalls zum Erscheinungsbild einer Ausstellung. -
Na das kling ja mal top! Danke für die Auskunft!
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Hi!
Ich häng mich an die Fragstunde mal ganz einfach mit einer allgemeinen Frage an, die mich schon länger beschäftigt:
Darf man sich als "Hobbyfotograf" auf seiner Homepage, auf Visitenkarten o.ä. eigentlich ganz einfach als "Fotograf" bezeichnen? Oder ist das wiederum nur "Vollfotografen" erlaubt?
Einfach gesagt: darf man sich auch ohne jeglichen Gewerbeschein und auch ohne jegliche gewerbliche Absicht (ob legal oder illegal) einfach so "Fotograf" nennen?
Lg -
-mhFOTO.at- schrieb:
Einfach gesagt: darf man sich auch ohne jeglichen Gewerbeschein und auch ohne jegliche gewerbliche Absicht (ob legal oder illegal) einfach so "Fotograf" nennen?
Gegenfrage: würdest du dich auf deiner Visitenkarte und Homepage als "Installateur" bezeichnen, weil du ab und zu ein Rohr verlegst und weißt, wie man den Wasserhahn aufdreht? Oder würdest du das als anmaßend bezeichnen?
Wenn man sich schon als etwas bezeichnen muss, was man (als offizielle Berufsbezeichnung) nicht ist, könnte man einen anderslautenden Begriff wählen, der das Gleiche aussagt. -
Ja das ist schon klar, würde es auch als anmaßend ansehen, mich hätte nur der rechtliche Hintergrund interessiert. Ist es rechtlich erlaubt sich "Fotograf" zu nennen obwohl man kein Gewerbe ausübt?
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webwolfi schrieb:
Natürlich darfst du Fotos ausstellen. Du darfst sie sogar im Zuge der Ausstellung verkaufen. Das darf jeder, solange es sich tatsächlich um eine Ausstellung in Sinne einer Kunstausstellung handelt.
Dabei kommt es auf den äußeren Anschein an, also wie es der Durchschnittsbetrachter sieht.
Naja, da gibts auch ordentliche Fallstricke.
Beispiel: Du fotografierst an Orten, wo das Fotografieren zwar erlaubt ist, nicht jedoch die kommerzielle Verwertung - Beispiel: Weite Teile des Wienerwalds (Bundesforste) oder Schönbrunn samt Park. Wenn du das Foto dann auf einer Ausstellung mit einem Preiszettel bewirbst oder gar verkaufst, kriegst du garantiert Probleme ... - nicht mit dem Gewerberecht, aber mit den Eigentümern/Verwaltern der Liegenschaften. -
Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
Im Gegensatz zum Installateur wird "Fotograf" auch im Alltagsgebrauch keineswegs nur für Leute verwendet, die das beruflich machen.
"Sie ist eine gute Fotografin" muss keine Aussage über eine Berufsfotografin sein. Es gibt ja, wie du selbst schreibst auch Hobbyfotografen.
Beim Hobbyinstallateur würde man schon eher an Schwarzarbeit denken. Zwar ist auch "Installateur" nicht geschützt, aber man könnte vielleicht aus einer entsprechenden Visitenkarte eher auf eine werbliche Maßnahme bezüglich einer Dienstleistung schließen.
Bei Fotograf ist das eher schwierig, es sei denn, die Website lässt auf angebotene Dienstleistungen schließen. -
nadjap schrieb:
Naja, da gibts auch ordentliche Fallstricke.
Beispiel: Du fotografierst an Orten, wo das Fotografieren zwar erlaubt ist, nicht jedoch die kommerzielle Verwertung - Beispiel: Weite Teile des Wienerwalds (Bundesforste) oder Schönbrunn samt Park. Wenn du das Foto dann auf einer Ausstellung mit einem Preiszettel bewirbst oder gar verkaufst, kriegst du garantiert Probleme ... - nicht mit dem Gewerberecht, aber mit den Eigentümern/Verwaltern der Liegenschaften.
Bei Schönbrunn darfst du jedenfalls alles verkaufen was du von der Straße aus fotografierst.
zu den Bundesforsten hier:
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-mhFOTO.at- schrieb:
Ja das ist schon klar, würde es auch als anmaßend ansehen, mich hätte nur der rechtliche Hintergrund interessiert. Ist es rechtlich erlaubt sich "Fotograf" zu nennen obwohl man kein Gewerbe ausübt?
Auch wenn "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung ist, würde es mir nicht einfallen, mich als Fotograf zu bezeichnen.
Warum? Weil ich kein ausgebildeter Fotograf resp. Meisterfotograf oder sonstwas in diese Richtung bin. Ganz einfach. -
Stimme da Siegfried zu, für mich hätte es ansonst einen gewissen Touch von Hochstapelei.
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morgenrot schrieb:
-mhFOTO.at- schrieb:
Ja das ist schon klar, würde es auch als anmaßend ansehen, mich hätte nur der rechtliche Hintergrund interessiert. Ist es rechtlich erlaubt sich "Fotograf" zu nennen obwohl man kein Gewerbe ausübt?
Auch wenn "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung ist, würde es mir nicht einfallen, mich als Fotograf zu bezeichnen.
Warum? Weil ich kein ausgebildeter Fotograf resp. Meisterfotograf oder sonstwas in diese Richtung bin. Ganz einfach.
Wenn jetzt aber fotografisch ueber das uebliche Mass taetig bin (unentgeltlich...aber ausstellend und bestellt ablichtend). Wie soll ich mich dann bezeichnen?
Hobbyfotograf? Gratisfotograf?
So wie Hobbyinstallateur...? -
Knipser
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Jemanden der fotografiert nennt man?
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@ndreas schrieb:
morgenrot schrieb:
-mhFOTO.at- schrieb:
Ja das ist schon klar, würde es auch als anmaßend ansehen, mich hätte nur der rechtliche Hintergrund interessiert. Ist es rechtlich erlaubt sich "Fotograf" zu nennen obwohl man kein Gewerbe ausübt?
Auch wenn "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung ist, würde es mir nicht einfallen, mich als Fotograf zu bezeichnen.
Warum? Weil ich kein ausgebildeter Fotograf resp. Meisterfotograf oder sonstwas in diese Richtung bin. Ganz einfach.
Wenn jetzt aber fotografisch ueber das uebliche Mass taetig bin (unentgeltlich...aber ausstellend und bestellt ablichtend). Wie soll ich mich dann bezeichnen?
Als einer der halt gerne und leidenschaftlich fotografiert, @ndreas.
Habe gerade nachgeschaut, in der Vorstellung auf meiner HP komme ich ohne 'Fotograf' aus. -
Es hat halt schon einen Grund, warum die Gewerbeordnung vom "Berufsfotograf" spricht, nicht aber vom "Berufsinstallateur" oder vom "Berufsrauchfangkehrer".
Einfach weil das Wort "Fotograf" im allgemeinen Sprachgebrauch eben nicht unbedingt für jemand steht, der das beruflich macht. -
nadjap schrieb:
(Bundesforste) oder Schönbrunn samt Park.
Ich halte das im übrigen für ein ernsthaftes politisches Problem, diese Entrechtung der BürgerInnen und eigentlichen EigentümerInnen durch Pseudoprivatisierungen/Ausgliederungen.
Was ist der nächste Schritt? Willkürliche Vorschriften auf offener Straße durch eine "Wiener Straßen- und GehsteigsbetriebsgesmbH"? -
Mir würde da auf die schnelle "Freizeitfotograf" einfallen
Wäre dann halt einer der in seiner Freizeit fotografiert
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Wenn ich gefragt werde, dann ist "Hobbyfotograf aus Leidenschaft" eine häufige Antwort von mir.
@ M_Martin_M: "Knipser" wäre ja dann doch schon etwas tiefstapeln.
Übrigens: Amüsante Diskusion!
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