Neue Rubrik: Fächhändler?

  • Original von L.eric
    @nkainc

    DAS, bitte, ist nicht absicht, hatte ich mal einen kollegen, einen kainz . . .

    nebenbei, ich war einer der wenigen zertifizierten novell techniker . . . .
    und ich unterrichtete netzwerktechnologie am bfi burgenland sowie auf der fh st.pölten, medientechnik . . . .


    Novell Techniker war ich auch - Version 2.15 - alt wird man :daumenhoch:
    und das mit dem Namen nehme ich nicht krumm und sicher nicht als absicht, wollte es nur mal anmerken :winken:

    lg
    norbert
  • Original von L.eric
    @burki

    sollte es dir nicht klar sein . . . .
    du bist mit deiner ip-adresse und der nic-adresse eindeutig identifizierbar.
    wenn die kripo den gerichtlichen befehl erhält, dann bekommt sie die daten und weiß dann auch WER du bist, denn sollte auch das nicht bekannt sein, die isp sind verpflichtet auf jahre die daten aufzubewahren . . . .

    soweit zur netzwerktechnologie und den gesetzlichen auflagen.


    Mir ist schon klar, dass man eine ip-Adresse zurückverfolgen kann. Wenn Du Netzwerktechnologien unterrichtest, sollten Dir der begriff IP-Spoofing aber auch bekannt sein - so eindeutig ist eine Netzwerkadresse also nicht.

    Aber is ja egal - wegen sowas kommt keine Kripo und auch kein gerichtlicher Bescheid. Wenn man Kinderpornos und andere wirklich schlimmen Dinge verbreitet - dann kommt die Kripo, und dann gibts auch eine gerichtliche Verfügung. Und dann kann ich mir auch vorstellen, dass ein ISP mit Daten rausrücken muss (welche über einen durch unzähligen anonymen proxies so verschleiert wurde, dass sich sowieso keiner mehr auskennt ;) ).

    lg
    Martin
  • du bist mit deiner ip-adresse und der nic-adresse eindeutig identifizierbar.

    Die "nic-adresse" geht aus dem LAN nicht raus. Bzgl. der IP-Adresse ist die Antwort:

    Ja und nein.

    Ich denke dass jeder von uns über die beschriebenen Mechnismen zurückverfolgbar ist. Er/sie ist es deshalb, weil er/sie keine besonderen Maßnahmen ergreift, um seine Identität zu verschleiern. Wozu auch. Bis jetzt haben wir ja wohl alle nichts verbrochen.

    Anders sieht es aus, wenn sich Leute ins Netz begeben mit der fixen Absicht, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Ich empfehle die technischen Grundlagen aktueller Peer2Peer Netzwerke zu studieren. Die machen da schon recht viel, um "Features" wie Verschleierung der Identität im Netz, Verschleierung des Datenverkehrs, Durchtunnelung von Firmenfirewalls zwecks Teilnahme an Tauschnetzen etc. zu ermöglichen. Die Anleitungen stehen im Netz, Google weiss wo.

    Als nächsthöhere Stufe gibt noch diverse Anbieter, welche Anonymisierungsdienste nach folgendem Muster vermarkten:

    Der Anbieter betreibt ein Netzwerk von einigen hundert Servern, welche über die Welt verteilt sind. Der Kunde installiert einen lokalen Client, welcher zu einem zentralen Server Kontakt aufnimmt und von dort mehrere Adressen von zufällig aus dem Pool ausgewählten Verbindungsservern zuteilt. Über diese teilt er dann ebenfalls zufällig den weiteren Datenverkehr auf. Der lokale Client fungiert gegenüber dem lokalen Rechner als Proxyserver. Er leitet die Daten über HTTPS, also eine verschlüsselte Webverbindung nach außen und kommt damit über so ziemlich jede Firewall, da der Zugriff auf Webseiten mit gesicherter Verbindung üblicherweise nicht gesperrt ist. Eine Sperre der externen Server durch den Firewalladmin ist nicht möglich, weil die Serveradressen nicht offenliegen und regelmäßig vom Betreiber geändert werden. Abhören der Leitung ist nutzlos, beim lokalen Rechner gehen nur verschlüsselte Daten rein und raus. Der externe Server agiert gleichfalls als Proxy gegenüber dem Zielrechner. Die Verbindungsserver selbst stehen in verschiedensten Ländern mit jeweils unterschiedlicher lokaler Rechtslage. Sie führen keinerlei Logfiles, weil der Dienst gegenüber dem Kunden nicht nach Aufkommen, sondern gegen eine fixe Monatsgebühr abgerechnet wird. Der Betreiber ist juristisch schwer greifbar, weil er nur einen Anonymisierungsdienst betreibt und nicht einmal wenn er wollte feststellen könnte, was seine Kunden über die Leitung schicken. Der Zugriff auf Tauschbörsen ohne die Faust der Medienindustrie im Nacken wird von den Betreibern ausdrücklich als mögliche Anwendung genannt.

    Soll heissen:
    Mit den genannten Methoden könnte man in der Tat einen harmlosen Internetnutzer derklatschen, der sich irgendwo was zuschulden kommen ließe. Tauschbörsenprofis, Kinderpornoringe, Terroristen, WareZverteiler etc. sind schon einen Schritt weiter.

    Wobei ich jetzt keine genaueren Überlegungen anstellen möchte, wie realistisch es sein könnte, eine Ermittlungsbehörde bzw. einen Untersuchungsrichter darauf ansetzen, bei einer simplen Negativbewertung gegen Unbekannt tätig zu werden und den ruchlosen Stinker namhaft zu machen. Da ist der Weg, einfach durch den Anwalt eine Klagedrohung an den Betreiber der Seite zu schicken, ihn durch Festsetzung einer utopischen Schadenssumme mit entsprechenden Gerichtskosten einzuschüchtern und dadurch die sofortige Löschung des Beitrages zu erreichen, wohl der weitaus einfachere, billigere und erfolgversprechendere Weg.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wilber ()

  • Die richtige Antwort lautet:

    De facto nein.

    Die gängigen Anonymisierungsdienste, die von irgendwelchen Unis geführt werden und denen es auf "Privacy" und nicht auf kriminelle Handlungen ankommt, führen Logs und sind im Einzelfall auch schon von Ermittlungsbehörden gezwungen worden, diese herauszugeben. Da war vor ein paar Jahren einmal ein Fall, der in der Szene sehr kontovers diskutiert wurde. Wenn ich ein Netz von Proxies betreibe, welche ausschließlich verschlüsselten Datenverkehr transprotieren, den sie von einer ganzen Reihe von Usern erhalten, untereinander kreuz und quer aufteilen und in keiner Weise protokollieren, dann geht technisch nichts mehr. Dann bleibt nur das Ausheben der Kundenkartei des Betreibers und Hausdurchsuchungen bei allen Kunden. Und da muss ich aber schon mindestens das World Trade Center in die Luft jagen, dass das gemacht wird.

    Der andere von mir beschriebene Fall funktioniert ganz super und wird in der Praxis immer wieder mit Erfolg angewendet. Kleiner Enthusiast betreibt eine Website, in die er viel Zeit und Mühe investiert hat und deren Inhalte er kostenlos zur Verfügung stellt. Große böse Firma stört das aus irgendeinem Grund. Große böse Firma beauftragt windigen Anwalt, das abzustellen. Windiger Anwalt droht kleinem Enthusiasten mit Klage in Millionenhöhe, obwohl unter Umständen gar keine echte Rechtsgrundlage dafür gegeben ist. In Deutschland kommt da noch die berühmt-berüchtigte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" dazu. Kleiner Enthusiast kriegt kalte Füsse wegen der horrenden Gerichtskosten und nimmt die beanstandeten Inhalte vom Netz.

    Wobei ich mal meine, dass auch das ein eher theoretisches Szenario ist. Wenn ein Händler Wirbel um eine schlechte Bewertung macht, riskiert er, dass der aufgewirbelte Dreck die Medien anlockt und die Negativpublicity für ihn noch schlimmer macht.

    Was wiederum in weiterer Folge nichts daran ändert, dass ich so eine Qualitätsbewertung aus einer ganzen Reihe von Punkten, die großteils schon von anderen Leuten angeführt wurden, auch für keine sehr gute Idee halte. Zumindest nicht "offiziell". In seinem Posting kann ja jeder Sterne, Teddybären, Zitronen oder was auch immer vergeben, soviel er will.

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