Zubehör abschreiben

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    • Zubehör abschreiben

      Ist zwar eher eine frage für den steuerberater, aber vielleicht sind ja selbsständige fotografen hier die mir die frage auch beantworten können:
      zählen objektive, speicherkarten etc. unter 400€ als geringwertiges wirtschaftsgut und können sofort abgeschrieben werden?
      oder können zubehörteile nur mit dem hauptteil (kamera) gemeinsam abgeschriebne werden? (über mehrere jahre)
    • Grundsätzlich sind zB Body und Objektiv wenn sie auf einer Rechnung stehen als eine Einheit zu betrachten. Dh die werden die 400,-- übersteigen und sind daher über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
      Wenn Du zB das Objektiv 1 Monat später auf getrennte Rechnung kaufst und es ist <€ 400,-- dann ist das als eigene Anschaffung = GWG zu sehen.

      Da ist aber einiges als Interpredationsspielraum vorhanden.

      lg

      Alex
    • da gibts sehr viel spielraum, in alle richtungen

      beispiel 1:
      objektiv kann nur gemeinsam mit der kamera abgeschrieben werden, weil nur beides zusammen funktioniert (wirtschaftliche einheit)

      beispiel 2:
      objektiv kann (wenn unter 400) als GWG gebucht werden, weil das objektiv ja an jeder anderen kamera des herstellers auch funktioniert

      auf der sicheren seite solltest du sein, wenn du es als wirtschaftliche einheit betrachtest

      ist natürlich nur meine meinung zu dem thema
    • ganz so einfach ist es mit dem abschreiben nicht erwin. abschreiben, egal ob als echte afa oder als gwg heißt nicht das du einfach von der finanz dein geld für kamera etc. zurück bekommst. die abschreibung reduziert dein betriebsergebnis und damit vermindert sich die steuerbemessungsgrundlage für das jeweilige geschäftsjahr, entsprechend geringer wird deine steuervorschreibung. geschenke gibts also keine.
    • @kohli:
      Ist ja tatsächlich so.
      Der unselbstständig Beschäftigte kann sein Kfz, etc. nicht "absetzen",
      er muss alles von seinen bereits versteuerten Nettoeinkünften berappen.
      Dbzgl. haben Selbstständige schon Vorteile. Allerdings muss jeder selbst
      wissen, welchen Erwerbsweg er einschlagen will. Hat alles seine Vor-
      und Nachteile. Auf Menschen die bei sich selbst nur die Nachteile
      wahrnehmen und bei anderen nur deren Vorteile, sollte man eh
      nicht eingehen! :D
      lg
      Stefan
    • kohli-vie schrieb:

      ViktorN schrieb:

      egal ob als echte afa oder als gwg heißt nicht das du einfach von der finanz dein geld für kamera etc. zurück bekommst.


      wobei das aber die weitverbreitete meinung der unselbstständigen über die immensen vorteile des selbstständig sein ist ->

      -> "kannst das eh abschreiben"

      *gg*


      wir sind in Österreich :D .
      btw spricht nichts dagegen, bei eindeutiger Lage die zusätzlichen Möglichkeiten aus selbständiger Tätigkeit zu lukrieren, immerhin trägt der Selbständige u.a. das Unternehmerrisiko.
    • M_Martin_M schrieb:


      wenn du für die Firma fährst kriegst wohl Kilometergeld,wenn ich privat fahre krieg ich auch nix


      Natürlich. Allerdings betrifft das Kilometergeld wohl nur die wenigsten Beschäftigten. Die Mehrheit
      verfährt den Hauptanteil ihrer Auto-Kilometer auf der Fahrt ins Büro und zurück und bekommt
      nichts vergütet, außer vielleicht eine Pendlerpauschale. Ich falle z.B. komplett durch den Rost.
      Mein Wohnsitz ist dort wo ich auch arbeite, also bekomme ich nicht einmal die Pendlerpauschale.
      Meine Partnerin wohnt 160 km weg von mir. Die Fahrten zahlt uns niemand. Ist halt so, what shalls?
      Um vom Vater Staat Beihilfen zu bekommen, oder Werbungskosten abschreiben zu können,
      heiraten wir sicher nicht und verlegen einen Wohnsitz! Das wäre mir zu dumm. :D

      Dafür hat die Selbstständigkeit natürlich auch Nachteile. Es muss jeder abwägen, ob für ihn
      die Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit das Mittel der Wahl ist. Natürlich
      gibt es auch die Fälle, wo jemand in die Selbstständigkeit förmlich gedrängt wird,
      aber da verlieren wir uns jetzt schon in einer endlosen Diskussion. ;)

      Was mir noch spontan einfällt ist das Thema Sachbezug, welches sich in den letzten
      Jahren unglaublich verschärft hat. Ein Beispiel: uns sekieren sie jetzt schon, wenn wir eine Hotelrechnung
      auf einer Dienstreise mit unserer Kreditkarte vorab begleichen, weil wir vielleicht
      den Betrag rückvergütet bekommen BEVOR die Abbuchung der Kreditkartenrechnung
      erfolgt. Das fällt bei den derzeitigen Zinsen und bei meinen drei Dienstreisen im Jahr
      natürlich ungemein ins Gewicht. :doh:

      lg
      Stefan

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bergverführer ()

    • Bergverführer schrieb:

      @kohli:
      Ist ja tatsächlich so.
      Der unselbstständig Beschäftigte kann sein Kfz, etc. nicht "absetzen",
      er muss alles von seinen bereits versteuerten Nettoeinkünften berappen.
      Dbzgl. haben Selbstständige schon Vorteile. Allerdings muss jeder selbst
      wissen, welchen Erwerbsweg er einschlagen will. Hat alles seine Vor-
      und Nachteile. Auf Menschen die bei sich selbst nur die Nachteile
      wahrnehmen und bei anderen nur deren Vorteile, sollte man eh
      nicht eingehen! :D
      lg
      Stefan
      Dieser Teil stimmt, aber wenn du es schon so genau nimmst, dann betrachte auch die massiven Nachteile des Wegfalls der begünstigten Besteuerung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie die Entgeltfortzahlung im Krankenstand der Unselbständigen.
      Das macht wesentlich mehr aus als die Steuerminderung durch 1-2 Objektive
      lg
      Norbert

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