Hallöchen miteinander,
ich lese immer wieder davon, dass eine Fotokamera gesucht oder verkauft wird die noch in der "Restgarantiezeit" ist.
Meines Wissens nach putzen sich die Hersteller ab, wenn die Kamera während der Garantiezeit an jemanden verkauft wurde. Sie garantieren nur dem Neugerätkäufer in Verbindung mit der Originalrechnung. Bei Verkauf von Privat an Privat kann also der Verkäufer dem Käufer eigentlich nicht versichern, dass dieser noch Garantieansprüche hat, oder?
Beispiel: Garantie wird für 1 Jahr geboten, die Kamera nach 10 Monaten verkauft. Laut AGBs der Hersteller erlischt somit die Garantie. Ein Ausweg wäre im Schadensfall, dass der Verkäufer in der Restgarantiezeit die Kamera die mittlerweile bereits dem Käufer gehört einschickt. Das ist im Normalfall eine ziemlich heikle Variante.
Liege ich da falsch, wohlgemerkt es geht um Verkauf von Privat an Privat!
lg
Stefan
ich lese immer wieder davon, dass eine Fotokamera gesucht oder verkauft wird die noch in der "Restgarantiezeit" ist.
Meines Wissens nach putzen sich die Hersteller ab, wenn die Kamera während der Garantiezeit an jemanden verkauft wurde. Sie garantieren nur dem Neugerätkäufer in Verbindung mit der Originalrechnung. Bei Verkauf von Privat an Privat kann also der Verkäufer dem Käufer eigentlich nicht versichern, dass dieser noch Garantieansprüche hat, oder?
Beispiel: Garantie wird für 1 Jahr geboten, die Kamera nach 10 Monaten verkauft. Laut AGBs der Hersteller erlischt somit die Garantie. Ein Ausweg wäre im Schadensfall, dass der Verkäufer in der Restgarantiezeit die Kamera die mittlerweile bereits dem Käufer gehört einschickt. Das ist im Normalfall eine ziemlich heikle Variante.
Liege ich da falsch, wohlgemerkt es geht um Verkauf von Privat an Privat!
lg
Stefan