EU-Fotograf in Österreich??

    • kohli-vie schrieb:

      M_Martin_M schrieb:

      IMO kriegst du eine österreichische Gewerbeberechtigung wenn du eine slowakische hast, aber das Gewerbe wirst du hier anmelden müssen, samt Steuer, SVA, Kammerumlage, Fremdenverkehrsabgabe undwasweißichnochalles.


      sorry, aber das ist falsch
      du kannst mit einer slowakischen gewerbeberechtigung in österreich aufträge annehmen und fotografieren
      du musst nur einmalig dem gewerbeamt melden, dass du dies tust

      für einen österreichischen gewerbeschein für eine echte niederlassung nutzt dir die slowakische rein gar nichts


      Wenn das so einfach ginge würden wohl alle slowakischen Baufirmen oder Tischler oder sonstwer in Ö arbeiten.
    • M_Martin_M schrieb:

      kohli-vie schrieb:

      M_Martin_M schrieb:

      IMO kriegst du eine österreichische Gewerbeberechtigung wenn du eine slowakische hast, aber das Gewerbe wirst du hier anmelden müssen, samt Steuer, SVA, Kammerumlage, Fremdenverkehrsabgabe undwasweißichnochalles.


      sorry, aber das ist falsch
      du kannst mit einer slowakischen gewerbeberechtigung in österreich aufträge annehmen und fotografieren
      du musst nur einmalig dem gewerbeamt melden, dass du dies tust

      für einen österreichischen gewerbeschein für eine echte niederlassung nutzt dir die slowakische rein gar nichts


      Wenn das so einfach ginge würden wohl alle slowakischen Baufirmen oder Tischler oder sonstwer in Ö arbeiten.


      das tun sie auch.
      wenn ich mich nicht irre, seit september 2009, da wurde die eu-richtlinie umgesetzt
    • M_Martin_M schrieb:

      kohli-vie schrieb:

      M_Martin_M schrieb:

      IMO kriegst du eine österreichische Gewerbeberechtigung wenn du eine slowakische hast, aber das Gewerbe wirst du hier anmelden müssen, samt Steuer, SVA, Kammerumlage, Fremdenverkehrsabgabe undwasweißichnochalles.


      sorry, aber das ist falsch
      du kannst mit einer slowakischen gewerbeberechtigung in österreich aufträge annehmen und fotografieren
      du musst nur einmalig dem gewerbeamt melden, dass du dies tust

      für einen österreichischen gewerbeschein für eine echte niederlassung nutzt dir die slowakische rein gar nichts


      Wenn das so einfach ginge würden wohl alle slowakischen Baufirmen oder Tischler oder sonstwer in Ö arbeiten.


      Da das offenbar immer noch nicht klar zu sein scheint:

      Österreich ist Vollmitglied in der Europäischen Union. In der Union herrscht Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Selbstständige aus dem gesamten Unionsgebiet können mit ihrer im Heimatland erworbenen Qualifikation ohne weitere Voraussetzungen vorübergehend in Österreich tätig werden, unter einfacher Anzeige ihrer Tätigkeit beim Wirtschaftsministerium (die so genannte Dienstleistungsanzeige, man spricht vom "Herüberarbeiten" eines EU Dienstleisters). Die Zeitspanne der "vorübergehenden" Tätigkeit ist dabei nur vage definiert, und kann dabei auch Monate oder Jahre betragen - sie bleibt dabei vorübergehend, wenn davon auszugehen ist, dass der Dienstleister später wieder in sein Heimatland zurückkehren wird (weil er dort weiterhin seinen Wohnsitz und/oder sein Büro, Studio etc. unterhält).

      Für eine dauerhafte Tätigkeit (z.B. bei Aufgabe des Wohnsitzes in seinem Heimatland) ist hingegen die Anmeldung des Gewerbes in Österreich Voraussetzung (->SV-Pflicht). Hierzu genügen laut DLR im Regelfall die Anforderungen, die im Heimatland zur Anerkennung der Berufsqualifikation gestellt werden, und die gegenseitige Anerkennung ist in der Europäischen Richtlinie für die Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt. Im Wesentlichen genügt die sechsjährige eigenverantwortliche Tätigkeit im Herkunftsland, um in Österreich als Berufsfotograf ohne jegliche Einschränkungen arbeiten zu können. Bei weniger als sechs Jahren Berufspraxis empfiehlt es sich für den EU-Fotografen, lediglich im Anlassfall aus dem Herkunftsland nach Österreich herüberzuarbeiten, und sich erst nach sechs Jahren dauerhaft in Österreich niederzulassen.

      Österreichische Konsumenten dürfen dabei jederzeit "nicht-konzessionierte" Fotografen aus dem EU-Ausland beauftragen. Zumindest im Konsumentenbereich gilt nämlich, dass eine Dienstleistung stets nach den Gesetzen und Vorschriften des Dienstleisterstaates erbracht wird - die österreichische Gewerbeordnung hat deher bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im wesentlichen keine Gültigkeit!

      Die große Anzahl von z.B. polnischen, slowenischen und slowakischen Selbstständigen im Baugewerbe beweist bereits, dass die Dienstleistungsfreiheit an sich stark genutzt wird. Ich selbst kenne drei polnische Selbstständige mit österreichischen Gewerbescheinen, und einen deutschen Fotografen, der in Österreich arbeitet.

      Ich hoffe, das bringt etwas Klarheit.
    • newbee schrieb:

      Zumindest im Konsumentenbereich gilt nämlich, dass eine Dienstleistung stets nach den Gesetzen und Vorschriften des Dienstleisterstaates erbracht wird - die österreichische Gewerbeordnung hat deher bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im wesentlichen keine Gültigkeit!


      das würde ich keinesfalls so sehen.
      im online-handel (der auch eine grenzüberschreitende leistung ist) gelten im B2C die im land des käufers geltenden gesetze/konsumentenschutzgesetze
      das ziel der EU ist logischerweise, dass ein käufer sich KEINESFALLS darum kümmern muss, welche gesetze/spielregeln im land des verkäufers gelten
    • Wenn du das Wirtschaftblatt von gestern lesen würdest (Fall Grasser), dann wirst du die Gesetzeslage in deinem Fall verstehen. Es ist mehr ein steuerrechtliches Problem als ein gewerberechtliches Problem. Dort wo die Leistung erbracht wird ist auch die Steuer zu zahlen und damit bekommst du nicht nur ein Problem sondern gleich das zweite Problem. Die Gewerbebehörde gibt dann nochmal Gas, weil du gewerblichen Tätikeiten nachgehst und hierfür keine Berechtigung hast. Das mit dem freien Dienstleistung, kannst du hier vergessen, wenn du nachhaltig arbeiten willst.

      Kein Problem wirst du bekommen wenn du einen Auftrag annimmst. Die Nachhaltigkeit des Leistungsangebotes ist für die Finanzbehörde und der Gewerbebehörde das Thema.

      Ich würde auch noch prüfen ob du überwiegend in der Slowakei oder in Österreich lebst -nachweislich. Das könnte wichtig sein.
    • Behörden würde ich da nicht um Auskunft fragen, bei Behörden ist nämlich nicht garantiert, dass man die richtige Rechtsauskunft kriegt. Es könnte sein, dass man aus politischen Gründen eine falsche bekommt.

      Nur aus dem Posting heraus kann man das nicht sagen. Die Staatsbürgerschaft ist unerheblich, spielt also keine Rolle. D.h. in Österreich unterliegt man mit der Niederlassung grds. österreichischem Gewerberecht. Etwas anderes ist es dann, wenn die Unternehmensniederlassung in der Slowakei liegt und vorübergehend Dienstleistungen in Österreich erbracht werden - dann gilt tatsächlich die slowakische Gewerbeberechtigung (Herkunftslandprinzip), ein paar möglicherweise bestehende Anzeigepflichten müsste man sich im Detail ansehen, weiß ich nicht auswendig. Der dritte Fall wäre eine Verlegung der Niederlassung von der Slowakei nach Österreich, da gilt wieder österreichisches Gewerberecht, allerdings gibts da sehr großzügige Anerkennungsvorschriften (und das fällt nicht unter die Dienstleistungs- sondern unter die Niederlassungsfreiheit - daher auch andere Regelungen).

      Natürlich sollte das mit Hilfe von Profis konstruiert werden (RA und Steuerberater), vor allem weil man sich möglicherweise Feinde macht. Mit einer Rechtsumgehung kann man jedenfalls schnell auf die Nase fallen, daher wenn schon dann ordentlich machen.

      lg Thomas
    • So, ich habe heute mit der NÖ Fotografeninnung telefoniert und wir werden sehen, ob ich von denen eine Teilberechtigung bekommen kann.
      Angeblich haben sie diesbezüglich sehr viele Anfragen und sie warten noch ein paar Tage ab, weil laut deren Aussage demnächst eine Regelung auf bundesweiter Ebene beschlossen wird.

      Also kann es sein, dass es wie in Wien (mit Gutachten bzw. vl sogar auch ohne -> Fachgespräch) möglich sein wird, einen Teilbereich der Fotografie auch ohne Meisterprüfung zu erhalten.

      Ich warte also noch 1-2 Wochen und wer weiß, vl hab ich ja Glück. :)
    • kohli-vie schrieb:

      newbee schrieb:

      Zumindest im Konsumentenbereich gilt nämlich, dass eine Dienstleistung stets nach den Gesetzen und Vorschriften des Dienstleisterstaates erbracht wird - die österreichische Gewerbeordnung hat deher bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im wesentlichen keine Gültigkeit!


      das würde ich keinesfalls so sehen.
      im online-handel (der auch eine grenzüberschreitende leistung ist) gelten im B2C die im land des käufers geltenden gesetze/konsumentenschutzgesetze
      das ziel der EU ist logischerweise, dass ein käufer sich KEINESFALLS darum kümmern muss, welche gesetze/spielregeln im land des verkäufers gelten


      Andreas, ich meinte nicht die Aspekte des Konsumentenschutzes oder die abzuführenden Steuern (die gelten natürlich so, wie sie im Land des Käufers festgelegt sind), sondern wollte nur einmal aufzeigen, dass Österreicher das Recht haben, "EU-ausländische" Waren und Dienstleistungen zu konsumieren - und zwar zu den gleichen Bedingungen, wie sie für Konsumenten im Land des Anbieters der Dienstleistung gelten. Das betrifft die Preise, Rabattsysteme und sonstigen Regeln und Erzeugungsvorschriften - und eben auch gewerberechtliche Bedingungen. Dazu gibt es EU Grundsatzurteile, insbesondere das "Cassis-de-Dijon Prinzip". Als Österreichischer Endverbraucher darf ich damit auch einen Slowaken oder Schweden (ohne österreichischen Befähigungsnachweis) gegen Entgelt beauftragen, meine Hochzeit zu fotografieren, und muss nicht einen konzessionierten Österreicher nehmen. Rein laut österreichischem Gewerberecht wäre das nämlich nicht vorgesehen - erst die EU macht das möglich.

      Im B2B-Bereich gelten ja wieder andere Regeln...

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