Eben jeder Weg und jede Straße gehört irgend jemand sei es jetzt das Land der Bund , Privat oder sonstwas, solange es öffentlich betretbar ist müßte die Panoramafreiheit greifen?
Bundesforste verlangen Fotohonorar
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Es gibt schlichtweg nichts, was in Österreich nicht geht, oder?
Sollen´s mir den Baum nachweisen.
Und nein, das ist kein zwingender Grund fürs Studio. -
Ich seh das Problem weniger beim Nachweisen, sondern wennsd "Redhandet Cought" wirst -quasi im Akt. Wenn der Förster dann nach Genehmigung fragt oder sowas....
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fotom.ART.in schrieb:
Eben jeder Weg und jede Straße gehört irgend jemand sei es jetzt das Land der Bund , Privat oder sonstwas, solange es öffentlich betretbar ist müßte die Panoramafreiheit greifen?
Das Betretungsrecht und Panoramafreiheit sind zwei verschieden paar Schuhe.
Auch wenn du den Wald betreten darfst, heisst das nicht, das der Wald des Huber Bauern öffentlicher Grund ist.Genauso ist es bei den Bundesforsten.
Eine einheitliche Regelung ist nicht schlecht. Ich wollte vor einiger Zeit mal die Gollinger Wasserfälle fotografieren und bei einer Bildagentur einstellen.
Also habe ich mal bei der Gemeinde Golling per mail angefragt, ob ich den ein Property Release erhalten könnte. Die haben mich an die Bundesforste als Besitzer verwiesen. Da wurde ich dann von Büro zu Büro per mail weitergeleitet. Nach einigen Tagen habe ich dann den Richtigen erwischt. War mir dann aber zu teuer, das hätte ich mit den Bildern nie erwirtschaftet.
Bezahlen gibt es bei den Bundesforsten schon lange. Jetzt gibt es halt eine einheitliche Anlaufstelle, was auch nicht schlecht ist, wenn auch zu teuer für mich.
edit -->
Wobei, jetzt hab ich mal genau auf die Preisliste gesehen. Die sind ja richtig günstig geworden, 480 pro Tag. Das war vorher fast das dreifache.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Harry_Hoppel ()
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fredi600 schrieb:
Das fotografieren eines verwahrlosten Dümpels kann 4.000 kosten
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Achtung bei kommerzieller Nutzung von Flächen der Ö. Bundesforste AG. Für
die kommerzielle Nutzung von Naturflächen der Österreichischen Bundesforste
AG wurden einheitliche Regelungen in Kraft gesetzt, die die zuvor
bestehenden Individualvereinbarungen ablösten.
Weiterlesen im Fachbereich unter: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
Nix ist Umsonst im Leben. Obacht geben.
Naja, ist nicht so schlimm. Einen Dümpel gibt es ja eh nicht auf den Gebieten der Bundesforste, also besteht keine Gefahr, eine(n/s) zu foten.
Siehe:
Tümpel: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
Dümpel: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
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Infos auf [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
Was leider fehlt ist eine Auflistung der Gebiete die den Bundesforsten gehören
lg -
und das heißt jetzt:
Das jeder der Natur u. Wildlife fotografiert und möglicherweise seine Tier u Naturbilder an Agenturen od Zeitschriften verkauft
erst mal recherchiern muß ob er a: eh nicht am grund des ÖBF steht
b: was noch viel schlimmer ist ob er nicht am Feld od. Wald vom Hinz u. Hunz steht der ja vielleicht
die gleichen Rechte geltend machen könnte????
Jeder der seine Mädels in der Natur, oder auf Ruinen und Strohballen od. Gewässern od sonstwas fotografiert oder gar nen WS im Wald abhält
muß sich natürlich das selbe fragen sofern aus der Darstellung des Hintergrundes der Entstehungsort abgeleitet werden kann.
HMMM was könnt ich wohl verdienen wenn ich meine Ländereien als Location anbiete?????
Was leider fehlt ist eine Auflistung der Gebiete die den Bundesforsten gehören
und natürlich die Auflistung aller Gebiete in Österreich dessen Besitzer auf ne ähnliche Idee kommen!! Wird sicher nicht lange dauern und erste Gierköpfe werden versuchen eine ähnliche abzocke zu starten.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fotomartin ()
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gerade über die folgende seite gestolpert:
[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
da hat man die möglichkeit, SEINE bilder von den wasserfällen einzusenden
aber hallo, dass ist eine GEWERBLICHE seite, somit GEWERBLICHE nutzung
genaugenommen müsste die bundesforstverwaltung zu dem dankesschreiben für die einsendung eines fotos gleich eine honorarnote für die unerlaubte kommerzielle nutzung des eigentums der bundesforstverwaltung stellen -
kohli-vie schrieb:
gerade über die folgende seite gestolpert:
[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
da hat man die möglichkeit, SEINE bilder von den wasserfällen einzusenden
aber hallo, dass ist eine GEWERBLICHE seite, somit GEWERBLICHE nutzung
genaugenommen müsste die bundesforstverwaltung zu dem dankesschreiben für die einsendung eines fotos gleich eine honorarnote für die unerlaubte kommerzielle nutzung des eigentums der bundesforstverwaltung stellen -
auch wenn es bei diesem aktuellen wettbewerb warscheinlich kein problem sein wird (in wien und themen vorgegeben), es zeigt die falle wunderbar auf, in die man tappen kann!
[*]Der Teilnehmer sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an den abgegebenen Fotos verfügt, dass durch die Veröffentlichung der Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Fotos die nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmen, werden nicht angenommen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter geltend machen, so wird der Teilnehmer den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos halten.
[*]Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die abgegebenen Fotos unentgeltlich im Rahmen des Fotowettbewerbes und in der Berichterstattung darüber, unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print und Online (Newsletter, Grußkarten, Kalender), zu verwerten. Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter das Recht zur Bearbeitung der abgegebenen Bilder.
nimmt an an diesem wettbewerb teil, muss man damit rechnen, dass die bilder unter umständen kommerziell genutzt werden.
und als teilnehmer erlaubt man das dem veranstalter -
Also ich sehe das sehr pragmatisch: Man soll mir einmal nachweisen, ob das/die Fotos tatsächlich auf dem Grund und Boden der ÖBF aufgenommen wurde. Das können Sie mir nie nachweisen! Wenn ein Förster oder ähnliches auftaucht, sage ich natürlich nicht dass die Fotos gewerblich genutzt werden. Also was solls, am Boden bleiben ...
Ich denke das ist wirklich nur für Firmen die mit Produktionen, Menschenmasse, Fahrzeugen die Wälder heimsuchen, gedacht ist!
LG Kurt -
fotokurt schrieb:
Das können Sie mir nie nachweisen!
also wenn du zB ein schloss, eine ruine oder einen wasserfall fotografierst, die im besitz der bundesforste sind, dürfte der nachweis nicht wirklich schwierig sein.
wenn es in deutschland ähnliches geben wird, weiss ich bereits, wie das ausgehen wird:
findige anwälte würden fotografen "aquirieren" und gegen kommerzielle nutzung von bildern via abmahnung vorgehen -
und zum thema prasgmatisch, nochmals das kalenderbeispiel
ein ambitionierter hobbyfotograf (der logischerweise keine ahnung von diesen verordnungen/gesetzen hat) fährt mit seiner freundin durch österreich und fotografiert sie in schlössern/burgen/etc, die teilweise den bundesforsten gehören
und stellt die bilder in communities online
bis hier keinerlei problem
und weil er ein begnadeter fotograf ist und seine bilder wirklich toll sind, stellt er sie bei fineartprint.de oder ähnlichem ein.
da gibts eine community, da werden täglich tausende bilder online gestellt
oder er macht bei einem wettbewerb mit und seine bilder tauchen in kalendern auf
ab dem zeitpunkt ist es jedoch eine kommerzielle nutzung, egal ob geld verdient wird oder nicht
und der fotograf hat keine rechte, die fotos kommerziell zu nutzen
abgesehen davon, dass ihm die bundesforstverwaltung den ar$%& aufreissen kann ...
... könnte es auch jeder gewerbliche fotograf auf basis des UWG machen und schadenersatz einklagen
denn durch die nicht-abführung der gebühr verschafft sich der hobbyknipser einen wettbewerbsvorteil
von der dann fehlenden gewerbeberechtigung mal ganz abgesehen
vielleicht irre ich mich, aber nach 15 jahren im haifischbecken online-handel (vor allem D) fürchte ich, ich tue es nicht -
Das Fotowettbewerbe zu 80% nur dazu da sind, dass der Veranstalter billig Fotos kriegt mit denen er dann sein Schindluder treiben kann ist aj eh bekannt.
Es wird aber sicher keiner dir einen Zahlschien in die Hand drücken wenn du im Wald ein Schwammerl fotografierst.
Ebenso wenn du jetzt Bäume einen Wasserfall oder den angesprochenen Tümpel fotografierst und ein paar Freunde davon ein Poster haben wollen.
Ist der Wald, Bauwerk, Wasserfall, usw... nur Beiwerk wird es auch teilweise schwer etwas zu beweisen wenn dich keiner erwischt.
Ein Baumstamm im Bundesforst sieht nun mal auch aus wie einer der nicht in einem Bundesforst steht.
Klar wer mit einer Armee an Techniker, Generatoren und zig Models aufkreuzt der wird zur Kassa gebeten, was ich auch ok finde.
Die Regelung ist ja außerdem nicht neu, sie ist jetzt nur vereinheitlicht worden. -
fotokurt schrieb:
Also ich sehe das sehr pragmatisch: Man soll mir einmal nachweisen, ob das/die Fotos tatsächlich auf dem Grund und Boden der ÖBF aufgenommen wurde. Das können Sie mir nie nachweisen! Wenn ein Förster oder ähnliches auftaucht, sage ich natürlich nicht dass die Fotos gewerblich genutzt werden. Also was solls, am Boden bleiben ...
Ich denke das ist wirklich nur für Firmen die mit Produktionen, Menschenmasse, Fahrzeugen die Wälder heimsuchen, gedacht ist!
LG Kurt
Bei irgendeinem Tier im Wald wird das auch nicht möglich sein, aber Wasserfälle, Stege, Brücken Ruinen od. ähnliches sind auf Fotos dann doch relativ leicht wiederzuerkennen und notfalls auch garantiert korrekt zuzuordnen!
Gedacht ists sicher mehr für das was du schreibst, aber kleine Fische fängt man zur Not mit und vielleicht sogar viel öfter. -
fotom.ART.in schrieb:
Gedacht ists sicher mehr für das was du schreibst, aber kleine Fische fängt man zur Not mit und vielleicht sogar viel öfter.
und wesentlich einfacher
einfach mal bei fineartprint.de nach "krimmler wasserfall" suchen
und schon wäre das budget der bundesforstverwaltung aufgebessert -
ooops
traunsee, attersee, millstättersee, brennsee, wiegensee, friesenbergsee, schlegeisspeicherstausee und gosasee gehören denen auch
dann noch ein paar donauauen, steinbrüche, ruinen, stifet, .... -
fotografier den Maulwurfshügel in deinem Garten - dann hast kane Wickl ( außer mit dem Maulwurf
)
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ich fotografier eh nur im studio, da können mir alle den buckel runterrutschen
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Irgendwie und irgendwo ist es schon eine Frechheit sondergleichen. Wieder darf der Bürger die Kröte fressen, das die Regierung unser sauer verdientes Steuergeld verprasst. Und jetzt holt man es sich auf diese Art die fehlenden Millionen
wieder rein.Das Berufsfotografen die diese Bilder ja kommerziell vermarkten zur Kasse gebeten werden ist mir zu
80% klar. Aber das der kleine Amateuerfotograf zum Handkuss kommt leuchtet mir nicht mehr ein. Der kleine Amateurfotograf freut sich so das ihm die Bilder gut gelungen sind und stellt sie in einer kleinen Agentur für ein paar
lächerliche Euros zur Verfügung. Und somit ist er gleich zum kommerziellen Fotografen abgestempelt und darf zahlen wie ein Multi. Oder er freut sich über die gelungenen Bild so das er sie zu einem Fotowettbewerb einreicht. So wie es die meisten Wettbewerbsbed. an sich haben erklärt der Teilnehmer das die Bilder auch kommerziell verwendet werden dürfen.
Und somit ist man wieder zum zahlen verurteilt. Er weiß ja nicht ob er gewinnt und die Bilder kommerziell veröffentlicht werden. Aber zahlen darf er im vorraus. So hat sich der Bund wieder mit leichten Geld vom Amateuerfotografen eingeseift.
Aber wetten wir das wenn ein Politiker Bilder in der Waldgrenze der Berge macht und auf die Parteiwebseite stellt zahlt er keinen Euro und keinen Cent. Obwohl die Bilder kommerziell verwendet wurden. Der große zahlt nichts der kleine darf zahlen. Das ist eine unglaubliche Schweinerei.Bitte wo bleibt die Gerechtigkeit
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