Verwendungsverbot

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    • RE: Verwendungsverbot

      ausprobieren und vor Gericht gehen :doh: :rofl: dann weis man's genau

      was klar ist, der Fotograf ist der Urheber - Urheberschutz

      wenn sie alleine abgebildet ist steht ihr Schutz ihrer Person zu, da muss sie aber glaubhaft machen, dass ihre Privatsphäre verletzt wurde

      (so reime ich mir das Fotorecht mal zusammen)
      lg Helmut
    • RE: Verwendungsverbot

      Original von Sundara

      wenn sie alleine abgebildet ist steht ihr Schutz ihrer Person zu, da muss sie aber glaubhaft machen, dass ihre Privatsphäre verletzt wurde

      lg Helmut


      ja aber in diesen fall veröffentlicht das Model die Bilder nicht der Fotograf der wills möglicherweise verhindern oder Geld dafür.

      lgGünter
    • Das ist hier die Frage

      Es steht auf jeden Fall dann Aussage gegen Aussage. Anscheinend haben Beide die Bilder im Netz stehen......

      Im Regelfall helfen Richter nach Erfahrungswerten dem Model und nicht dem Fotografen.

      Komisch ist das schon, daß in dem Bereich immer wieder jemand ohne gscheiten Vertrag arbeitet......

      Ich habe dem Model jetzt mal geraten, die Bilder zu entfernen.....
    • Wenn das ganze ohne Vertrag oder sonstige Geldflüsse (schließe ich mal daraus) abgelaufen ist, ists doch klassisch TfP.

      - Modell opfert Zeit und bekommt Bilder.
      - Fotograf opfert Zeit und bekommt Bilder.

      Der Hausverstand würde nun sagen, dass beide mit den Bildern machen können, was sie wollen. Das ist doch der ganze Sinn der Sache:

      - Das Modell kann sie für Eigenwerbung nutzen.
      - Der Fotograf kann sie herzeigen.

      Und weil schon wieder alle von Anwalt und Richter schreiben: gibts auch eine Begründung, warum der Fotograf NICHT will, dass das Modell diese Bilder für die Sedcard nimmt? Oder ist das wieder so ein Fall, wo alle lieber schwere rechtliche Geschütze auffahren, anstatt einfach miteinander zu reden?

      Vielleicht bin ich aber auch zu naiv für diese hochkünstlerische Welt ...?
    • also ich hatte mir auch wie Golfiwang gedacht das "Warum".

      Egal ob TFP, Pay oder was auch immer, die Bild- und Nutzungsrechte sollten vertraglich geregelt werden und das ist hier scheinbar unterlassen worden.

      die sind ja gesetzlich eh geregelt,
      wenn aber bestimmt Vereinbarungen getroffen werden die nicht gesetzlich so geregelt sind, wie
      man es gerne hätte
      dann sollte ein SCHRIFTLICHER Vertrag (beweißkraft) getroffen werden wo auch drinnen steht
      das außerhalb des schriftlichen Vertrages keine Mündlichen Verträge getroffen wurden.
      alle anderen ist ja gesetzlich eh geregelt.
      Trotzdem schade um die gute Handschlagqualität, wenn ich denke das ich sicherlich die Hälfte meiner
      Kunden ohne schriftlichen Vertrag abgeschlossen habe und ich zum Glück noch nie entäuscht
      worden bin.
      Das lässt mich doch noch hoffen.
      l.g. L.G
    • Original von Sundara
      Was mir gerade noch einfällt:
      Wenn das Model den Fotografen bei den Bildern als Urheber angibt, ist dem Urheberrecht genüge getan - dann kann sich der "Künstler" wahrscheinlich auf den Kopf stellen


      Das denke ich nicht - es gibt auch noch sowas wie Verwertungsrechte und die muss doch der Urheber abtreten oder übertragen, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lupus-corridor ()

    • Was man als "gesunden Menschenverstand" und "gerecht" empfindet, deckt sich bekanntlich oft nicht mit dem, was gesetzlich geregelt ist. Ich bin kein Anwalt (und verspreche: ich wollte auch nie einer werden), aber Stand meines Laienwissens ist: Wenn nix bezahlt wurde (Bezahlung muß dabei nicht nur bar Cash sein) und nix vertragich geregelt wurde, ist jegliche Art von Veröffentlichung auf jeden Fall für beide Beteiligten tabu. Die Bilder sind also nur für's private Album nutzbar, das du höchstens im kleinen Kreis irgendwo rumzeigst, also die Bilder nicht aus der Hand gibst (wie es z.B. im Intenet ja sofort der Fall wäre). Wenn was (wie auch immer...) bezahlt wurde und nix Schriftliches existiert, ist das trotzdem kein Freibrief, sondern eher als Grundlage für Händel vor Gericht geeignet, wenn einer den Finger hebt. Ein Bekannter von mir hatte mal das Vergnügen, nach vielen Jahren vor Gericht zu stehen, weil er ein Model fotografiert und die Bilder verkauft hatte. Pech für ihn war, daß er inzwischen 2x umgezogen war und der Vertrag nicht mehr auffindbar war. Obwohl er die Honorarzahlung sogar noch nachweisen konnte, hat das nur für einen Vergleich gereicht, bei dem er mit einem blauen Auge davon kam. Klar sind Vergleiche immer so eine Sache der Halb-Freiwilligkeit, aber man überlegt sich natürlich schon, daß das oft im Interesse der Schadensbegrenzung vorzuziehen ist.

      Gründe kann es ja auch wirklich genug geben, daß der Hobbyfotograf auf keinen Fall seinen Namen mit den Bildern öffentlich genannt sehen will (seine Frau darf nix davon wissen, weil die glaubt, er fotografiert bloß Gänseblümchen; der Chef soll's nicht erfahren, daß er von seiner Sekretärin Aktfotos macht usw.).
    • RE: Verwendungsverbot

      Original von Peter_Ruckensteiner
      Es existiert kein Vertrag zwischen Beiden


      das wage ich zu bezweifeln. das modell wird wohl kaum wortlos das studio betreten haben, bzw. wurde sicher nicht nur über das wetter geredet, sondern auch, was mit den fotos passieren soll. und das ist sehr wohl ein vertrag!

      in österreich herrscht vertragsfreiheit bezüglich form und inhalt, also lässt sich alles, was besprochen wurde, und auch der wahrheit entspricht, durchsetzen.

      allerdings wird ein übergroßes interesse des fotografen bezüglich nichtveröffentlichung schwer glaubhaft zu machen sein, wenn keine schriftliche vereinbarung besteht. im gegenteil, fotos werden gemacht, um gezeigt zu werden. was fängt das modell mit fotos an, die sie (privat) nicht verwenden darf?

      bei der kommerziellen nutzung sieht die sache schon anders aus. die gretchenfrage ist, ob die verwendung bei der eigenen sedcard eine solche darstellt. meiner meinung nach stellt diese art der nutzung keine kommerzielle nutzung der fotos dar, da ja kein direkter erlös aus den fotos erzielt wird.

      was der fotograf allerdings untersagen kann, ist die anführung seines namens neben den fotos bzw. auf der sedcard, da dies potentiell geschäftsschädigend sein kann, da davon ausgegangen werden darf, dass er sich bei bezahlten aufträgen mehr bemüht, und bessere qualität abliefert.

      lg, alex

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